Weißbuch Arbeit 4.0

Eine Nationale Weiterbildungskonferenz ist das neueste im Vorwahlkampf, das sich Andrea Nahles hat einfallen lassen. Mehr Regulierung wird dabei rauskommen - wenn überhaupt etwas: Aber in jedem Fall schöne Fotos mit Industrie- und Gewerkschafts-Bossen.

Nach dem Grünbuch kommt jetzt also das Weißbuch zur Arbeit 4.0, zur Zukunft der Arbeit in Deutschland vor dem Hintergrund der Digitalisierung. Ob man beides braucht, sei dahingestellt, aber die Stimmung war gut auf der Präsentation der Ideensammlung aus dem Bundessozialministerium. Digitalisierung ist ja seit einer Woche das Hypethema in Berlin, denn Bundeskanzlerin Angela Merkel will damit Wahlen gewinnen und rechte Populisten bekämpfen. Deshalb muss jetzt auch die SPD nachziehen. Was passt da besser als ein Weißbuch – die Ideensammlung aus dem Ministerium?

Parteipolitik 0.0
Industrie 4.0 darf nicht Wahl-Projekt werden!
Und die Ideen haben es in sich. Die Bundesagentur für Arbeit wird dort als Experte in Sachen Weiterbildung gelobt. Jeder, der schon einmal eine Weiterbildung von der Arbeitsagentur hatte, wird seine ganze eigene Weiterbildungsgeschichte erzählen können. Die Weiterbildung in der Digitalisierung der Nürnberger Behörde zu übertragen wäre falsch, doch sie soll trotzdem zusammen mit Unternehmen aus der Region niedrigschwelliger Beratungsstützpunkte mit ins Leben rufen. Und noch eine Aufgabe kommt vielleicht auf die Nürnberger oder doch die Rentenkassen zu: Das Erwerbstätigenkonto mit einem steuerfinanzierten ‘Startkapital’, das Mitarbeiter für Qualifizierung und Auszeiten nutzen können. Wie viel Geld das Kapital umfasst, bleibt offen.

Ich bin gespannt, wie diese Konten geführt werden bei Arbeitgeberwechsel, bei Selbstständigkeit und wieder abhängiger Beschäftigung. Man soll ja seinen Rentenbescheid immer genau kontrollieren, das Weiterbildungskonto dann bald sicher auch. Hoffe auf eine digitale Lösung, bin aber skeptisch und frage: Kann der Staat über das Konto auch Weiterbildungsmaßnahmen ablehnen, die nicht in das staatliche Konzept der digitalen Gesellschaft passen?

Anstrich Liberalisierung …

Doch Andrea Nahles will noch mehr, will die große Bühne: Eine Nationale Weiterbildungskonferenz, in der auch über Geld gesprochen werden soll. Denn es ist offen, ob die Weiterbildung aus Steuermitteln finanziert wird. Eine faire Verteilung der Kosten strebt Nahles an. Ich erinnere mich an die vielen anderen nationalen Runden mit der Bundeskanzlerin. Viel Inhalt kann die Bevölkerung nicht erwarten, aber schöne Fotos mit der Industrie und den Gewerkschaften sind vorprogrammiert.

Vor allem die Arbeitnehmervertreter dürfen sich über das Weißbuch freuen. Das liberal angestrichene Wahlarbeitszeitgesetz fordert die Unternehmen. Zunächst Jubel: Das Gesetz ermöglicht konditionierte und begrenzte Abweichung von den derzeit bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit und der Ruhezeit auf Initiative der Beschäftig­ten oder des Arbeitgebers. Ernüchterung: Aber nur, wenn ein Tarifvertrag eine Öffnung zulässt, wenn eine Betriebsvereinbarung über Wahlarbeitszeitkonzepte vorliegt und wenn die Arbeitnehmer individuell zustimmen. Das ist ein klarer Sieg für die Mitbestimmung. Einige wichtige Verbände kritisieren die sehr engen Voraussetzungen schon.

… Inhalt: mehr Regulierung

Viele Beobachter wünschten sich auch Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz. Doch sie wurden enttäuscht. »Das Ministerium wird daher auch künftig bei Gesetzesvorhaben ein Mehr an Regelungsmöglichkeiten an das Bestehen von Tarifverträgen knüp­fen. Es wird Maßnahmen ergreifen, um die Gründung von Betriebsräten zu fördern, und es wird – auch im Interesse der Unternehmen, die im Lichte rascher Veränderungen an den Märkten berechtigterweise erhöhte Flexibilitätsbedarfe geltend machen – Vorschläge unterbrei­ten, wie die Fähigkeit von Betriebsräten zur effektiven und effizienten Mitbestimmung in der digitalen Arbeitswelt gestärkt werden kann.«

Vorschläge sind keine Gesetze. Das Betriebsverfassungsgesetzt bleibt zunächst weitgehend unangetastet. Weitgehend deshalb, weil der Betriebsrat sich jetzt mehr externe Berater ins Haus holen kann. »Die Hinzuziehung des Sachverständigen sollte sich auf das Mitbestimmungsrecht bei Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen beschränken, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG), da diese Regelung die wesentlichen Erscheinungen der digitalen Arbeitswelt erfasst.« Das ist noch ein Punkt für die Mitbestimmung.

Man kann viel an dem Weißbuch kritisieren, doch das Ministerium liegt bei einem Punkt richtig: Es fehlt das Wissen, Forscher sind gefragt. Deshalb muss ausprobiert, getestet werden, aber bitte mit weniger hohen Hürden. Ministerien, Unternehmer und Gewerkschafter stochern weiterhin im Digitalisierungsnebel oder um es positiv zur formulieren: Fahren auf Sicht.

Robert Weber, Industrial Newsgames.

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