Unmittelbarer Auslöser der Aktien-Talfahrt: Bei einer seiner Pressekonferenzen im Mar-a-Lago-Resort kündigte Donald Trump an, in seiner zweiten Amtszeit eine Politik zu verfolgen, bei der „keine Windräder mehr gebaut werden“.
Die Aktien von Herstellern von Windrädern wie Nordex oder von Solaranlagen wie SMW befinden sich in freiem Fall. Nordex (-6,1 Prozent), Ørsted (-6,2 Prozent), Vestas (-5,7 Prozent) und die Siemens-Gamesa-Mutter Siemens Energy (-6,2 Prozent) verlieren kräftig.
Unmittelbarer Auslöser: Bei einer seiner Pressekonferenzen in Mar-a-Lago-Resort kündigte Trump an, in seiner zweiten Amtszeit keine neuen Windräder bauen zu lassen: „Wir werden eine Politik verfolgen, bei der keine Windräder mehr gebaut werden.“ Windkraft sei zu teuer, so Trump, umweltschädlich und gefährde Wale. Außerdem verschandeln sie die Landschaft.
Trump hatte schon vor kurzem gefordert, Windräder auf der Nordsee abzuschaffen. Schon seit längerem machte er auch Witze darüber, dass Menschen ohne Strom dastehen würden, wenn der Wind aufhört zu wehen. Windenergie sei unzuverlässig, weil der Wind eben nicht konstant wehe.
In Deutschland steht bis zur Bundestagswahl alles auf „Halt“. Offen ist, wie es mit dem EEG nach der Wahl weitergeht. Habeck hat sich und seiner präferierten Branche nach Ansicht von Insidern einen Bärendienst erwiesen, das EEG weg von einer umlagefinanzierten zu einer von der CO2-Steuer staatsfinanzierten Geldquelle zu verwandeln. Wie weit diese munter sprudelnde Geldquelle aufrechterhalten bleiben kann, erscheint mehr als fraglich. Denn die Zahlungen nach dem EEG aus dem Bundeshaushalt müssen jedes Jahr neu bewilligt werden. So gibt es derzeit keinen bewilligten Bundeshaushalt; fraglich also, ob demnächst überhaupt Gelder ausgezahlt werden können.
Das könnte ein guter Angriffspunkt sein, um diese EEG-Zahlungen zu kürzen oder ganz zu streichen. Hierfür gibt es zwar langjährige Garantien, doch die könnten durch eine gerechtfertigte Notlage gekippt werden. Erste Aufgabe einer neuen Regierung: EEG – vor allem Paragraph zwei abschaffen. Der besagt nämlich, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen würden im überragenden öffentlichen Interesse liegen und dienten der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit. Wie diese Sicherheit immer mehr in Gefahr gerät, zeigten gerade die vergangenen Wochen der Dunkelflaute und die bevorstehende Hellbrise.
„Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.“ In der Praxis bedeutet dies nämlich, dass bei Genehmigungsverfahren und Abwägungsentscheidungen „erneuerbare Energien“ ein besonders hohes Gewicht erhalten.
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