Die neue Insolvenzgesetzgebung ist ein Alarmsignal, denn wir bewegen uns in einer Abwärtsspirale staatlichen Handelns. Die privatwirtschaftliche und rechtsstaatliche Basis der Wohlstandsentwicklung wird untergraben.
Die schleichende Zombifizierung der Wirtschaft wird zunehmend als Grund für die Wohlstandserosion in den entwickelten Volkswirtschaften anerkannt. Nun hat auch der Generaldirektor der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), Agustín Carstens gegenüber der F.A.Z. die Zombifizierung eingeräumt.
Ihre Ursache liege in der „Neigung einiger Geschäftsbanken“, eine angemessene Einstufung notleidender Kredite zu vermeiden. Diese in der EU lange akzeptierte Praxis bewirkt, dass sich Banken und deren Schuldner in der Hoffnung auf Besserung durchwursteln können. Beide Seiten können so die Realisierung schmerzhafter Verluste vermeiden. In Anbetracht der seit vielen Jahren aufgestauten Rentabilitätsprobleme der Unternehmen und vor allem der Banken, könnten in vielen Fällen risikogerechte Kreditbewertungen geradewegs in die Insolvenz führen. Das ist ein Szenario, das es aus wirtschaftlicher, sozialer und politischer Perspektive unbedingt zu vermeiden gilt, und zwar umso konsequenter, je höher sich diese Probleme auftürmen. Das Codewort für diese gesellschaftlich konsensuale Orientierung lautet: Stabilisierung.
Wirtschaftspolitisches Dilemma
Die Ursachenanalyse des BIZ-Generaldirektors zur Zombifizierung ist in Anbetracht der sich seit vielen Jahren vollziehenden staatlichen Stabilisierungsorgie dennoch überraschend. Er räumt ein, dass staatliche Institutionen durch Nutzung der Geldpolitik „eine solche Entwicklung zwar begünstigten“. Die Zombifizierung sei aber kein Problem, das „durch wirtschaftspolitische Maßnahmen versursacht“ werde. Seine Einschätzung hat mit der Realität allerdings wenig zu tun.
Die so geschaffenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben es vor allem unprofitablen und wettbewerbsschwachen Unternehmen erlaubt, sich über lange Zeiträume durchzuschleppen. Anstatt deren Untergang zu beschleunigen und dafür zu sorgen, dass wirtschaftliche Ressourcen produktiver eingesetzt werden, hat die Wirtschaftspolitik ein riesiges Sammelbecken an Zombieunternehmen geschaffen, die nun ein zunehmendes und nicht offen ausgesprochenes Dilemma erzeugt haben:
Die Fortsetzung dieser Stabilisierungspolitik erhält massenweise wenig profitable Unternehmen, die nicht die Finanzkraft aufweisen, um in neue Technologien und die damit verbunden Produktivitätssteigerungen zu investieren. Die gesamtgesellschaftliche Stagnation der Arbeitsproduktivität ist die Folge und dies limitiert die Reallohnentwicklung. So wird die Wohlstandstagnation immer weiter zementiert.
Eine Abkehr von der wohlstandsaushöhlenden Stabilisierungspolitik ist vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, die viele wirtschaftliche Existenzen und Jobs bedroht, jedoch riskant. Dies könnte einen „Pleite-Tsunami“ auslösen, wie der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher für diesen Fall in Aussicht stellt. Daher ist das Motto der Politik: Lieber weiter wie bisher, denn noch gelingt es ja sehr erfolgreich, negative Wohlstandseffekte der Mittelschichten durch mehr staatlich gewährte Wohlfahrt auszugleichen und die sozial Schwachen mucken nicht auf.
Aufweichung der Insolvenzgesetze
Um Unternehmen auf dem Höhepunkt der Finanzkrise 2008 zu schützen, setzte man mit Hilfe des Finanzmarkstabilisierungsgesetzes den bis dahin in der Insolvenzordnung geregelten Überschuldungstatbestand aus. Seitdem können Unternehmen trotz Überschuldung der Insolvenzantragspflicht entgehen, wenn sie eine positive Fortführungsprognose nachweisen können. Diese wird angenommen, wenn das Unternehmen die Schieflage voraussichtlich überwinden kann, also die „Fortführung überwiegend wahrscheinlich“ ist. De facto führt das dazu, dass Unternehmen nicht bereits bei eintretender Überschuldung Insolvenz anmelden müssen, sondern erst wenn sogar Zahlungsunfähigkeit eintritt.
Bei der damaligen Aussetzung des Überschuldungsbegriffs war vorgesehen, wieder zu diesem zurückzukehren. Zunächst wurde die Übergangsbestimmung jedoch verlängert und die Rückkehr 2012 dann endgültig gekippt. Experten zufolge hätten die „volkswirtschaftlichen Vorteile … die Nachteile klar überwogen“ und bei der Rückkehr zum alten Überschuldungsbegriff sei zu befürchten, dass „lebensfähige“ Unternehmen in ein Insolvenzverfahren gedrängt würden.
Die Corona-Krise hätte sowohl Zombieunternehmen als auch viele Unternehmen mit profitablen Geschäftsmodellen eigentlich in die Insolvenz gezwungen. Denn bei in Schieflage geratenen Unternehmen waren Fortführungsprognosen wegen des unsicheren Pandemieverlaufs kaum möglich. Daher wurde die Insolvenzantragspflicht rückwirkend zum 1. März 2020 ausgesetzt. Die Regelung wurde nun mehrfach modifiziert und verlängert und gilt nun vorerst bis Ende Januar 2021. Abgrenzungsprobleme erlauben es auch vielen in Schieflage geratenen Zombieunternehmen unter diesen Schutzschirm zu schlüpfen. Diese speziell auf die Corona-Pandemie ausgerichteten Maßnahmen sind im Hinblick auf die Zombifizierung unproblematisch, denn sie retten vor allem Unternehmen, die unter Nicht-Pandemiebedingungen profitabel wären.
Paradigmenwechsel im Insolvenzrecht
Viel problematischer ist die nun im Eiltempo in deutsches Recht umgesetzte und bereits vor der Corona-Pandemie verabschiedete EU-Insolvenzrichtlinie. Das seit dem 1. Januar geltende Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) zielt darauf ab, die Sanierung von Krisenunternehmen durch die Einführung eines „präventiven Restrukturierungsrahmens“ zu erleichtern, also bevor sie in die Insolvenz rutschen. Schon heute sind Sanierungen zur Vermeidung einer Insolvenz möglich, sie können jedoch von einzelnen Gläubigern blockiert werden. Zukünftig sollen Sanierungen auch gegen einen Teil der Gläubiger durchsetzbar sein, also notfalls zu deren wirtschaftlichen Lasten. Deren „eigensinniges Verhalten“ hieß es im Referentenentwurf, soll zugunsten des sanierungswilligen Unternehmens unterbunden werden.
Besonders weitgehende Vorstellungen der Bundesregierung wurden nach heftiger Kritik gestrichen. Sonst wäre es dem restrukturierungswilligen Unternehmen zukünftig sogar möglich gewesen, auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens einseitig zu eigenen Gunsten Verträge zu annullieren, sofern dies zur „Erreichung des Restrukturierungsziels erforderlich“, gewesen wäre, also dessen Rettung ermöglicht hätte. Dies hatte neben anderen Christoph Niering, Vorsitzender des Verbandes der Insolvenzverwalter (VID) kritisiert. Der Regierungsentwurf gehe so weit, dass es „das wechselseitige Vertrauen in die Vertragstreue“ … „nachträglich untergräbt“, obwohl sie bis dato einen „wesentlichen Pfeiler des deutschen Rechts“ dargestellt habe.
Auch wenn das Regierungsvorhaben an besonders gravierenden Stellen entschärft wurde, ist es auch in der jetzigen Fassung ein weiterer Baustein im stetigen Bemühen, Unternehmen vor dem endgültigen Aus zu bewahren, auch wenn dies profitable Gläubiger dieser Unternehmen schädigt und der gesamten Wirtschaft die Fähigkeit nimmt, wohlstandsstiftende Produktivitätsfortschritte zu erreichen.
Die neue Insolvenzgesetzgebung ist ein Alarmsignal, denn wir bewegen uns in einer Abwärtsspirale staatlichen Handelns. Dieses untergräbt allmählich die privatwirtschaftliche und rechtsstaatliche Basis der Wohlstandsentwicklung. Es wäre daher ein wichtiger erster Schritt, wenn in Betracht gezogen würde, dass die inzwischen von vielen Experten problematisierte Zombifizierung, anders als BIZ-Generaldirektor Carstens meint, doch „durch wirtschaftspolitische Maßnahmen versursacht“ sein könnte.
Mehr von Alexander Horn lesen Sie in seinem aktuellen Buch „Die Zombiewirtschaft – Warum die Politik Innovation behindert und die Unternehmen in Deutschland zu Wohlstandsbremsen geworden sind“ mit Beiträgen von Michael von Prollius und Phil Mullan.
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Kluge Unternehmer werden deshalb für jede Anzahlung eine Bankbürgschaft fordern. Oder aber erst zahlen wenn das Produkt mängelfrei geliefert ist. Die prozentuale Höhe der Bankbürgschaft gibt dann Auskunft über den wirtschaftlichen Stand des Geschäftspartners. Die Höhe der Bankbürgschaft spiegelt somit den Risikozuschlag den die Bank ermittelt wieder. Diese Vorgehensweise wird sich noch stärker manifestieren. Firmen die nicht in Vorleistung gehen können, da ihnen das Kapital fehlt oder eine Bank fehlt die ein Bürgschaft für die Anzahlung ausstellt, werden spätestens dann keine Aufträge mehr gewinnen können. Werden also dann aussortiert.
Das ist das Resultat von doppelt- und dreifachgemoppelten Gesetzesentwürfen zwecks protegieren des Wählerpotentials der jeweils amtierenden Politiker. Die Marktwirtschaft wird durch die Politik quasi halblegal in die Insolvenzverschleppung und dann in die Planwirtschaft gezwungen. Dass Unternehmer nicht insolvent gehen wollen, ist normal und verständlich. Wer möchte schon sein Lebenswerk im Konkurrenzdruck oder durch sonstige äußere Umstände zerschreddert sehen. Aber wenn ein Unternehmenskonzept am Markt nicht funktioniert, dann ist das künstliche am Leben halten eines solchen Konzeptes mittels Steuergeld natürlich kein sinnvolles Unterfangen im Sinne einer funktionierenden und zukunftsorientierten Wirtschaft. Man steuert so quasi langfristig in die Planwirtschaft. Denn der Staat… Mehr
genau so gut könnte man Schulden in Guthaben umdefinieren und schon geht es allen wieder gut. So einfach ist dies. Diejenigen die die Regeln setzen bestimmen wie es den Menschen geht. Egal wie es den Menschen geht. Das ist eben politische Kunst.
Es war in der Vergangenheit schon immer zu beobachten, damals z.B. bei der sogenannten Rettung der Stahlindustrie, der versuchten Rettung von großen Bauunternehmen usw. – dass die Außerkraftsetzung der Marktregeln durch den Staat zu höheren Staatsausgaben geführt hat, als wenn die Unternehmen durch die Regulierungsmechanismen des Marktes im Rahmen des ordnungspolitischen Rahmens hätten gehen müssen. Statt Strukturwandel wurde ein Beharrungsvermögen an den Tag gelegt, das Unsummen an Steuergeldern verschlungen hat, ohne effektiv zu wirken. Wenn die Anmeldeverschiebung zur Insolvenzanmeldung endet und die fälligen Unternehmen zum Amtsgericht gehen müssen, wird das einen Rattenschwanz von Folgeinsolvenzen derer Lieferanten nach sich ziehen. Lustig… Mehr
Wertvoll ist ie klare Darstellung der mittlerweile langjährigen Entwicklung im Insolvenzrecht, die stetig zu Lasten der Gläubiger und zu Gunsten der Schuldner verlief. Mittlerweile ist zumindest der schlaue Schuldner (das ist nicht unbedingt der ehrliche) ganz weitgehend bestimmender Part des Verfahrens und kann dies nutzen, um seinen Kopf zu Lasten der Gläubiger aus der Schlinge zu ziehen.
Eine weitere Axt am Stamm der Marktwirtschaft, ein weiterer Keil des Sozialismus ist eingetrieben.In diesem Staat ist alles, wirklich alles am Ende.
Der Tatbestand der Überschuldung sollte eigentlich schon nach 2008 verschwinden. Dem lag die Erkenntnis zugrunde, dass die Überschuldung lediglich ein Indikator für eine künftig drohende Zahlungsunfähigkeit darstellt. Zu diesem richtigen und konsequenten Schritt wollte man sich aber nicht durchringen. Wenn man prüft, ob ein Zombie-Unternehmen vorliegt, sollte man daher auf dessen nachhaltige Rentabilität abstellen. Für viel bedeutender halte ich die Tatsache, dass zahlreiche Unternehmen stark von staatlichen Leistungen abhängen, insbesondere im Sozialsektor. Aber inzwischen kommen wohl auch Medien und viele andere dazu. Weniger die staatliche Erhaltungspolitik als die Nullzinspolitik trägt dazu bei, dass eigentlich unwirtschaftlich arbeitende Unternehmen ihre Liquidität aus… Mehr
Von was reden wir hier genau? Handwerksbetriebe und Mittelständler können es schwerlich sein, denn diese gingen schon seit Jahren und vor Corona nach und nach kaputt. Hier wurde – wenn es nicht sowas wie Bilfinger war – weggeschaut und dann wurden die Reste von der (ausländischen) Konkurrenz zusammen gekratzt oder es wurde ohne Rücksicht auf Verluste dicht gemacht. Und so läuft es auch weiter. Die Posse, die hier angesprochen wird, bezieht sich auf größere Untetnehmen, die schon seit Jahren taumeln und sich schon ewig vor dem Unausweichlichen drücken und es jetzt weiter tun. Oder glaubt ernsthaft jemand, die Sparkasse oder… Mehr
Ganz erlich, das Ding ist durch. Jetzt gilt es sich auf das unvermeidliche vor zu bereiten. Sorgen sie sich um ausreichende Lebensmittel. Organisieren sie Schutz durch Gemeinschaften in der Familie, Freunden und der Nachbarschaft. Sie halten das für übertrieben? Sie denken es ist noch viel Zeit? Kann sein, aber mehr als zwei Jahre werden uns nicht mehr bleiben.
Ganz wichtig: Das hat nichts, gar nichts mit ‚Corona‘ zu tun – egal, was die Lügenbarone aus dem Bundestag erzählen. Die Situation hat sich schon vorher aufgebaut, und aktuell werden sehr viele Unternehmen durch das verbrecherische Handeln der Politik zusätzlich und ganz bewusst in den Ruin getrieben. Das gilt es zu berücksichtigen: ‚Corona‘ ist der von der Politik geschaffene Sündenbock. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.