774.000 Mercedes zurück in die Werkstätten und eine Gewinnwarnung (also eine sinkende Gewinnerwartung).
774.000 Fahrzeuge von Mercedes müssen zurück in die Werkstatt und ja, was dann? Das ist noch unklar. Verkehrsminister Andreas Scheuer wollte jedenfalls Aktionismus demonstrieren und hat dem Chef von Daimler, Dieter Zetsche, unzulässige Abschalteinrichtungen an den Kopf geknallt. Das sei verboten, die Autos müssten zurückgerufen werden. Noch ist völlig unklar, was mit ihnen geschehen soll. Software-Updates sind bisher nach außen hin nicht bekannt geworden.
Und darf er das überhaupt? Bewiesen ist nichts. Daimler-Chef Zetsche hatte zwar gesagt, ja, wir machen das, lassen aber gleichzeitig gerichtlich klären, ob der Schritt zulässig ist.
Doch was ist unzulässig und was nicht? Juristisch ist nichts geklärt. Ein Politiker könne eine solche juristische Bewertung auch nicht treffen. Das meint jedenfalls der Stuttgarter Jurist Hanno Kiesel in einem Interview mit der Stuttgarter Zeitung.
Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen Daimler. Kiesel: »Allerdings befindet sich die Untersuchung im Status eines Ermittlungsverfahrens. Dafür genügt es, dass ein Anfangsverdacht vorliegt. Aus kriminalistischer Sicht kann man einen Anfangsverdacht im Themenbereich Abgasmanipulationen sehr schnell begründen, da es bereits andere Hersteller gibt, gegen die in einem ähnlichen Kontext ermittelt wird.« Ein Ermittlungsverfahren sage nichts darüber aus, ob ein Betrug vorliege oder nicht. Es gelte die Unschuldsvermutung.
Zu möglichen Schadensersatzforderungen verweist Kiesel auf zwei verschiedene Aspekte: einen zivilrechtlichen und einen strafrechtlichen. »Wenn objektiv feststeht, dass das, was ich kaufe, nicht dem entspricht, was mir versprochen wurde, habe ich einen vertraglichen Anspruch auf Nachbesserung. Das ist ein schuldrechtlicher Anspruch.«
»Der Schadenersatz wiederum verlangt eine unerlaubte Handlung. Und diese kann man auch aus strafrechtlichen Vorwürfen wie dem Betrugsvorwurf ableiten. Dann muss ich dem Unternehmen bzw. seinen Verantwortlichen aber den Betrug nachweisen können, was wiederum eine Verurteilung im Strafverfahren voraussetzt.«
Jetzt ist die spannende Frage, klagt Daimler tatsächlich, oder lässt der Konzern die Sache auf sich beruhen? In einem solchen Verfahren würde zum ersten Mal der Diesel-Skandal juristisch beleuchtet werden. Das ist bisher noch nie geschehen. Was ist eine technisch notwendige Abschaltfunktion, was geht darüber hinaus, und was wäre dann Betrug?
Gibt es einen nachweisbaren Schaden? Gespannt darf man sein, wie es gelingen sollte, Tote durch Abgase nachzuweisen. Diese unbelegte Behauptung wirft bekanntlich die Deutsche Umwelthilfe mit Fleiß in die Welt.
Das Kreisen der Aasgeier kann man derweil schön beim Volkswagen-Konzern beobachten. Rund eine Milliarde Diesel-Bußgeld muss VW in Niedersachsen zahlen; auf diese Aktion der Braunschweiger Staatsanwaltschaft ließ sich der VW-Konzern erstaunlich geräuschlos und ohne Widerspruch ein. Eine Menge Geld, das in den Staatssäckel von Niedersachsen – zugleich zweitgrößter VW-Anteilseigner – gespült wird. Das wiederum lässt die Augen zum Beispiel von Brandenburgs Finanzminister Christian Görke blitzen. Rund 30 Millionen Euro würden seinem Land nach Einwoh-nerzahl gerechnet zustehen, verriet der dem Berliner Tagesspiegel. Muss man hinzufügen, von welcher Partei Görke ist? Er gehört zur Linken, die gerade das Bundesland Brandenburg ruinieren und bei jeder Neiddebatte vornedran sind.
Der knorke Görke: »Der Dieselskandal bei VW betrifft ja nicht nur das Land Niedersachsen, sondern hat der gesamten Bevölkerung, egal ob VW-Dieselfahrer oder nicht, gesundheitliche Schäden zugemutet und die Umwelt in allen Bundesländern belastet.«
Auch in Hessen lockt der Ruf des Geldes. Der hessische Finanzminister Schäfer will einen »Schadensausgleich«, damit das Geld allen zugutekommt. Noch wagt er nicht, zu behaupten, dass VW in allen Ländern für »vorzeitige« Tote gesorgt habe, und damit das Geld allen zustehe. Schäfer: »Die Praktiken von VW haben bundesweit Schaden angerichtet!«
Nur auf die Idee, die Besitzer der Dieselfahrzeuge ein wenig zu entschädigen, kommt keiner der Bauernfänger. Die haben wie auch Autohändler massive Wertverluste ihrer Dieselfahrzeuge zu verkraften und können es wohl nur mit Klagen versuchen. Ein Hebel könnten übrigens die ersten Fahrverbote auf bestimmten Strecken sein. Die Messwerte stehen infrage und ebenso wie die behaupteten Gesundheitsgefahren, für die es keinerlei Belege gibt, wie wir hier mehrfach ausgeführt haben.
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Interessant ist, zu beobachten, wie stark hiesige Autokonzernebereits in „Zweigstellen“ im Ausland investiert haben. Dort stehen größere Verwaltungszentren bereit, die, wenn es darauf ankäme, sicherlich auch die hiesigen Konzernzentralen aufnehmen könnten. Das Geschäft wird ohnehin nicht mehr hierzulande gemacht. Die Autos werden oftmals auch nur noch zum kleineren Teil hier gebaut. Die Premium-Marken bräuchten bereits jetzt also weder den Standort noch den Markt hier im Inland. Bei weiterem Gequäle könnte diese Karte durchaus einmal auf den Tisch kommen. Nötig ist, die absurden, technische Abenteuer wie Downsizing und/oder Dreizylindermotoren erfordernden, „Grenzwerte“ vernünftig einzustellen. Die 600 PS Boliden dieser Hersteller sind sicherlich… Mehr
Deutschlands wirtschaftlicher Erfolg hängt stark von einer erfolgreichen Automobilindustrie ab. Das kann und darf aber kein Freibrief für den Betrug an den Kunden sein. Wer mit seinem Diesel nicht mehr in die Innenstadt fahren darf, wird das nicht als grünen Popanz empfinden. Sondern er hat ein e c h t e s Problem. Das Bundesverkehrministerium hat in den letzten 10 Jahren vieles „durchgewinkt“, was nicht im grünen Bereich war. Dieses Zusammenwirken zu Lasten der Kunden stößt jetzt an Grenzen. Das Bundesverkehrsministerium trägt zumindest eine moralische Mitschuld am gewerbsmäßigen Betrug an den Kunden. Da braucht sich jetzt niemand in die Büsche… Mehr
Der Diesel-Skandal ist ein weiterer Grüne Popanz. Er ist ein Skandal, aber ein Skandal unsinniger und zerstörerischer Grüner Politik. Die Luft in den Städten wird immer sauberer, genauso wie unsere Autos. Die Grenzwertregelungen für Feinstaub werden in Deutschland mittlerweile überall eingehalten. Die Stickoxid-Grenzwerte sind absurd niedrig. Zweieinhalb mal niedriger als in den USA, 24 mal niedriger als am deutschen Arbeitsplatz und 240 mal niedriger als am Schweizer Arbeitsplatz. Mit Gesundheitsvorsorge hat das nichts zu tun, es geht um die Zerstörung der Kernindustrie Deutschlands, die Wohlstand für Millionen Arbeitnehmer erwirtschaftet und die ganze Sozialstaatlichkeit in Deutschland erst ermöglicht. Früher war die… Mehr
zum Unrecht gehören immer zwei Seiten, die Atomindustrie hat sich ihre Enteignung mit der staatlichen Übernahme des Mülls für die nächsten 10 Millionen Jahre vergolden lassen, warum die Autoindustrie (deren Shareholder (bis auf die bekannten aber derangierten Ausnahmen) in Übersee sitzen), Deutschland gerade deindustrialisieren läßt, wird sich wohl auch eines Tages erklären…. Da Batteriefahrzeuge nun einmal nicht funktionieren und der „Walter-Antrieb“ (ab 1940 gelaufen) und sonstige Wasserstoffantriebe (mit denen man die Windstromüberhänge nutzen könnte), ebenso wie Thorium Kraftwerke und Schnelle Brüter zu modern für unsere sozialwissenschaftlich ausgerichtete Gesellschaft sind, bleibt nur der kollektive Nahverkehr (mit weißrussischem Atomstrom) oder das „Göring-Eckhardt… Mehr
Die Frage, wie juristisch eindeutig die Formulierung in der EU-Richtlinie ist, dass die Emissionsstandards „in normal use“ eingehalten werden müssen, ist seltsamerweise noch nicht Gegenstand von Gerichtsverfahren gewesen. Kein Autohersteller hat die Chuzpe gehabt zu behaupten, dass Vorschriften nur auf der Testrolle gelten müssen. Wie die Sache 2015 in den USA gesehen wird/wurde – in dem Jahr galt noch VW als der ausschliessliche Täter -, kann man in der NY Times nochmals nachlesen: https://www.nytimes.com/2015/09/29/world/europe/volkswagen-scandal-highlights-european-stalling-on-new-emissions-tests.html VW ist insofern ein Sonderfall, als niemand anders derart dickfellig das US-Rechtssystem provoziert hat. Man durfte darauf vertrauen, dass vom KBA sowie in der EU generell… Mehr
„In normal use“ ist zwar noch nicht Gegenstand von Gerichtsverhandlungen gewesen (was exakt war es denn überhaupt?), aber beim kurzzeitig aufgeflammten BMW 320d ‚Abgasskandal‘ hat BMW argumentiert, dass der Tester bewusst zielrgerichtet untypische Fahrweisen im Randbereich erzwingt, …“ http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diesel-affaere/entwarnung-fuer-bmw-in-der-abgasaffaere-15450400.html
Dies bliebt vom KBA bis heute wohl unwidersprochen, und liest sich wie not in normal use.
Es ist langsam nur noch unerträglich, wie in diesem Land Politik gemacht wird und wie man mit ideologisch gesetzten Werten einen Wirtschaftszweig in die Tonne tritt! Wir hatten noch nie solch eine gute Luftqualität wie heute – außer, man nimmt die Zeit vor dem Automobil – , am Arbeitsplatz gelten Grenzwerte, die deutlich um das vielfach höher angesetzt sind, als die auf der Straße geltenden, die Meßstationen sind willkürlich so aufgestellt, dass schlechte Werte gemessen werden – und verantwortlich für all dies ist die Politik, die nicht in der Lage zu sein scheint, die Folgen ihres Handelns einzusehen und entsprechend… Mehr
Zum ersten Absatz: „Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. […] Untereinander haben sie sich gewürgt, und sie meinten, ihre Pflicht zu tun. […] Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden: die Deutschen glauben sie. […] Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgten sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“ (Napoleon) „Ich lege hier für den Fall meines Todes das Bekenntnis ab, dass ich die deutsche Nation wegen ihrer überschwänglichen Dummheit verachte und mich schäme, ihr anzugehören.“ (Arthur Schopenhauer) Ich kann mich noch aus meiner frühen Kindheit an die Dampfloks erinnern.… Mehr
Ich bin kein Klugscheißer aber bereits zu Beginn des sogenannten Dieselskandals im September 2015 habe ich bezüglich VW auf die mögliche Zerschlagung der VW-Holding mit all den schicken Marken hingewiesen, hochmodern, fit gemacht für die Zukunft, hoch begehrenswert für Übernahmen jeder Art.
Unabhängig von dem Argument, dass es nicht gerichtlich bewiesen wurde, dass eine unerlaubte Abschalteinrichtung in den Mercedes-Modellen vorhanden ist (- ein Gerichtsverfahren hat ja auch noch nicht stattgefunden), lässt sich schon einiges zu der technischen Seite sagen. Das möchte ich als Maschinenbauingenieur mit Schwerpunkt Verbrennungsmotoren hiermit versuchen: Je sparsamer ein Verbrennungsmotor ist, desto mehr NOx-Emissionen entstehen; hoher Brennraumdruck, schneller Druckanstieg und hohe Verbrennungstemperaturen sind dafür verantwortlich. Diesel-Direkteinspritzer emittieren mehr als Vorkammermotoren, Diesel generell mehr als Ottomotoren. In diesem Zielkonflikt zwischen hohem Wirkungsgrad (= niedrigem Kraftstoffverbrauch und niedrige CO2-Emissionen einerseits und dem NOx-Ausstoß andererseits, der mit immer schärferen NOx-Grenzwerten und immer… Mehr
Im Großen und Ganzen muss ich Ihnen Recht geben, aber bei einem Punkt muss ich einhaken: Sie interpretieren die Richtlinie nach gesunden Menschenverstand, die Hersteller aber nur juristisch und dazu sind mit „shall“ und „normal use“ zwei Lücken, die man eben auch anders auslegen kann.
Da muss ich widersprechen: Das die Formulierung in der Richtlinie juristisch „ernst gemeint“ ist wussten und wissen die Hersteller, sonst hätten sie schon auf die andere Interpretation geklagt.
Diese Erfahrung mit der Gesetzes-Formulierung und der Strafbarkeit von „defeat devices“ haben in den USA seit den 70er Jahren alle Hersteller gemacht.
Kein Hersteller klagt auf eine Interpretation einer Verordnung, es sei denn es gäbe keinen Konsens mit dem KBA im Zulassungsprozess. Der aktuelle Vorwurf in Sachen Daimler bezieht sich wohl auf unzulässige Abschalteinrichtungen: „“„Abschalteinrichtung“ ein Konstruktionsteil, das die Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl (UpM), den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems zu aktivieren, zu verändern, zu verzögern oder zu deaktivieren, wodurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird;“ Dazu noch „Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern,… Mehr
Wenn es dann so ist, dass erst bei über 120 km/h die Abschaltvorrichtungen einsetzen, muss man aber ins Feld führen, dass diese hohen Geschwindigkeiten nur selten gefahren werden können, und viele Autobahnabschnitte das gar nicht hergeben. Ausserdem würde ich denken, dass es dann sowieso nur ausserhalb von Wohngebieten möglich ist, und hier eine höhere NOx Emisson keine Rolle für die Gesundheit spielt. Umgebungstemperaturen von weniger als 20 Grad haben wir hingegen sehr oft, so dass es technisch nicht machbar ist, und eine Richtline versucht die Naturgesetze ausser Kraft zu setzen. Wie in vielen anderen Dingen auch, sollte sich die Politik… Mehr
a. Die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen ist für alle Diesel-PKW möglich (BMW hat das m. E. bisher ohne Probleme gemacht). Die NOx-Emissionen lassen sich unterhalb 20 oder Null Grad per AdBlue reduzieren.
b. Die NO2-Grenzwerte für die Innenstadtluft an viel befahrenen Strassen sind ein anderes Thema.
c. Es ist eine politische Abwägung, welche Grenzwerte gesetzt werden, ohne Druck der Politik hätte man keine mehr als 90-prozentige Emissionsminderung erreicht.
Der zitierte Artikel 5 sagt überhaupt nicht, dass im Realbetrieb die Grenzwerte im test eingehalten werden müssen. Unklar ist auch, was die ’normal conditions‘ sind. Der Satz ist ein typischer blabla-Satz. Die EU-Komission war sich bewusst, dass der NEFZ den Realbetrieb nicht abbildet und schreibt entsprechend in der VO 715 2007 Artikel 15 „Die Kommission sollte prüfen, ob der Neue Europäische Fahrzyklus, der den Emissionsmessungen zugrunde liegt, angepasst werden muss. Die Anpassung oder Ersetzung des Prüfzyklus kann erforderlich sein, um Änderungen der Fahrzeugeigenschaften und des Fahrerverhaltens Rechnung zu tragen. Überprüfungen können erforderlich sein, um zu gewährleisten, dass die bei der… Mehr
Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Da veröffentlicht vor 10 Jahren die EU eine Euro 5/6 Abgasverordnung mit Gummiparagraphen zum Thema Abschalteinrichtungen, bleibt aber beim realitätsfernen Testzyklus NEFZ. Die Hersteller einigen sich mit dem KBA, und plötzlich, nachdem Realmessungen vorliegen gibt sich die Politik ganz enttäuscht und sucht Haare in der Suppe, vermutlich um den Herstellern irgendwie Nachrüstungen aufs Auge zu drücken. Ebenfalls vor 10 Jahren veröffentlicht die EU die aktuelle Richtlinie zur Luftreinhaltung. Obwohl es nach wie vor keine robuste Daten gibt für den niedrigen Grenzwert für Stickoxide, behält sie diesen bei. Die Vorgaben für… Mehr
Die deutsche Autoindustrie ist in ihre eigene Falle getappt. Die Autoindustrie hat eigentlich eine starke Lobby. Als es darum ging, diese Lobby gegen unsinnige und willkürliche Grenzwerte, die in der EU ausgekungelt wurden, einzusetzen, hat sie versagt. Ich weiß nicht warum. Hat sie gedacht, dass sie die Grenzwerte aussitzen kann, dass sie schummeln kann und niemand kommt dahinter? Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen. Die grüne Lobby hat bis jetzt gesiegt und es wird zu Lasten deutscher Arbeitsplätze gehen, einschließlich der in der Zulieferindustrie. Arbeiter eines Zulieferers gehen z.B. in Leipzig auf die Straße. Die Autoindustrie wird weiterziehen… Mehr
Ja, die Autoindustrie hat gedacht, dass es nicht auffällt, weil die Messgeräte zum damaligen Zeitpunkt noch so groß waren, dass an eine mobile Messung nicht zu denken war und man nicht mit der rassanten Weiterentwicklung/Miniaturisierung der Messgeräte gerechnet hat.