Untersuchung verweist auf die teils illegale Praxis der Video- und Ultraschallüberwachung im Fahr- und im Parkmodus: Acht Kameras gewährten eine 360-Grad- Rundumüberwachung der Fahrzeugumgebung in bis zu 250 Meter Entfernung.
Bei all den schönen Zahlen, die der E-Autobauer Tesla und sein Chef Elon Musk gerade verkündeten – der Konzern verzeichnet den fünften Quartalsgewinn in Folge, allein für die drei Monaten bis Ende September weist Tesla einen Nettogewinn von 331 Millionen Dollar aus und steigerte damit das Ergebnis gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 131 Prozent, der Umsatz wuchs um 39 Prozent auf 8,8 Milliarden Dollar – eine jüngst veröffentlichte Studie dürfte Musk ganz und gar nicht gefallen.
Dabei klingt die Überschrift klingt noch ganz harmlos. „Datenverarbeitung und Datenschutz bei Tesla-Fahrzeugen“* steht über der 37-seitigen Studie der Organisation „Netzwerk Datenschutzexpertise“. Auch die Unterzeile verheißt zunächst nichts Schlimmes: „Kfz-Automation und informationelle Selbstbestimmung“ wurde auf dem Deckblatt getextet. Doch das Fazit auf Seite 31 dürfte Tesla-Chef Elon Musk die Zornesröte ins Gesicht treiben. Dort steht in der Zusammenfassung: „Aus dem vorliegenden Gutachten ergibt sich, dass die Datenverarbeitung durch Tesla, etwa dessen Modell 3, in vieler Hinsicht gegen die europäischen Vorgaben des Datenschutzes und des Verbraucherschutzes verstößt.“ Das Netzwerk mit Sitz in Bonn ist ein Zusammenschluss von Datenschutzexperten, deren Ziel es ist, öffentliche Diskussionen über Fragen des Datenschutzes (Datenschutzgrundverordnung/DSGVO) in der digitalen Welt zu initiieren.
Detailliert kritisiert die Arbeit:
• Tesla benennt für die jeweilige Datenverarbeitung keine präzisen Zwecke und verstößt damit gegen Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO (2.2).
• Tesla gibt nicht an, auf welcher Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 DSGVO die jeweils von ihr vorgenommene Datenverarbeitung basiert (5.1).
• Tesla genügt nicht den Anforderungen an die Datenminimierung und die Erforderlichkeit bei der Datenverarbeitung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. c, 6 Abs. 1, 25, 32 DSGVO (5.4).
• Tesla ist insbesondere mitverantwortlich für die nicht erforderliche, umfassende, uneingeschränkte Videoüberwachung und die darauffolgende Verarbeitung sowohl im Fahr- wie auch im Parkmodus, wenn der Wächtermodus eingeschaltet ist (4.1, 4.3).
• Tesla benennt nicht die von ihr vorgenommene Datenverarbeitung und über die Betroffenenrechte in einer hinreichend „präzisen, transparenten, verständlichen und leicht zugänglichen Form in einer klaren und einfachen Sprache und verstößt damit gegen Art. 12 Abs. 1 DSGVO (2.2, 3, 6.4).
• Tesla genügt nicht seiner Informationspflicht nach den Art. 13, 14 DSGVO, indem es unterlässt, über folgende Angaben präzise Informationen zu geben: Zwecke, Rechtsgrundlage, berechtigtes Interesse, fehlende Angemessenheit im Empfängerland, Speicherdauer (2.4, 2.6, 5.1, 5.3, 5.7).
• Tesla übermittelt unter Verstoß gegen die Art. 44 ff. DSGVO Daten in die USA sowie eventuell in weitere Staaten ohne angemessenes Datenschutzniveau (5.7).
• Tesla ignoriert die eigene datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit beim „Wächtermodus“ und schließt mit den Haltern keine nach Art. 26 DSGVO geforderte Vereinbarung ab (4.3).
• Die AGB von Tesla verstoßen sowohl in formeller wie in inhaltlicher Hinsicht gegen die Vorgaben der §§ 305 ff. BGB (3).
Ein weiterer Kernsatz lautet: „Es bestehen Zweifel, dass Angaben von Tesla zur Anonymisierung, zur Datenweitergabe oder zur Verarbeitung von Lokalisierungsdaten zutreffen“. Angesichts dieser Masse an Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung hält es die Organisation für dringend erforderlich, „dass sich die zuständige Datenschutzaufsicht um den Fall Tesla kümmert, indem sie zeitnah die nötigen Informationen einholt und eine detaillierte Bewertung vornimmt. Sollte es nicht kurzfristig zu wesentlichen Änderungen bei Tesla kommen, muss es angesichts des Ausmaßes der Datenschutzverstöße zur Verhängung eines Bußgeldes und zu einer sofortig vollziehbaren Verfügung hinsichtlich offensichtlich unzulässiger Verarbeitungsvorgänge kommen“.
Angesichts der folgenden deftigen Bemerkung dürfte Musk noch mehr auf Temperatur kommen: „Vertrauen bedingt die Beachtung des Grundsatzes der Datensparsamkeit. Hierzu gehört, dass Daten nur zweckgebunden genutzt werden und, so weit wie dies möglich ist, im Auto verbleiben. Eine Datenweitergabe und eine externe Speicherung müssen auf definierte Situationen, zum Beispiel auf das Auslösen des Airbags, beschränkt werden. Tesla-Fahrzeuge dagegen sind dauernd aktive Datenschleudern mit Langzeitgedächtnis.“ Vollends überkochen wird der ohnehin leicht reizbare, millionenfach angebetete und zudem selbstverliebte Superstar der neuen Elektroautoszene, wenn er sich das Fazit übersetzen lässt: Nach Ansicht der Datenschutz-Expertengruppe dürften Tesla-Fahrzeuge „auf europäischen Straßen nicht zugelassen werden“.
Dieser Beitrag erschien zuerst auf
Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
Der Datensammelwahn von Google, Facebook & co. hat offenkundig den Weg in die Automobilindustrie gefunden. Es stellt sich die Frage, was das alles soll. In Russland sind Kameras im Auto erlaubt, weil es dort so viele Unfälle gibt und das gesammelte Material (wie bei einem Blackboxsystem) die Suche nach dem Verursacher erleichtert. Was wahrscheinlich damit zu tun hat, dass dort die meisten Autos noch keinen temporären Datenspeicher in der Art einer Blackbox vorweisen können. Ein Blackboxsystem, was die letzten 30 Sekunden (und zwar nur die) vor einem Unfall abspeichert, macht durchaus Sinn. Da hört es aber schon auf. Den gesamten… Mehr
Teslas Geschäftsmodell basiert auf einem Balanceakt auf der Rasierklinge: Die ersten Akkubetriebenen Auto(semi)mobile lebten einzig vom Erstaunen: man kann eine Karosserie mit 800 Kg Laptopakkus vollstopfen und damit rumfahren. Dementsprechend niedrig war der Kundenanspruch an das nette 3. – Auto als Spielzeug. Auf diesem Erstaunen wurde dann mit viel heißer Luft Modell entwickelt. Und mit Elektronik vollgestopft, die nur dadurch nach und nach zum Laufen gebracht wurde, weil reguläre Kunden als Alphs- und Betatester verwendet wurden: mittels kontinuierlicher Datenabschöpfung und -Auswertung. Nach und nach bekamen diese Modelle „Updates“ und „Funktionen“ für die niemals eine Zulassung erteilt wurde. Bis hin zum… Mehr
Man kann Daten nicht schützen, man kann nur ihre Erzeugung verhindern.
An anderer Stelle ist außerdem zu lesen, dass Tesla jederzeit auf die Kameras zugreifen kann, ohne dass der Besitzer darauf einen Einfluss hat. Ein Fahrzeug mit einer solchen Überwachungsausstattung dürfte tatsächlich nicht zugelassen werden, da es in mehrfacher Hinsicht gegen Gesetze hierzulande verstößt.
Da bin ich gespannt, wie der Gesetzgeber die Sache herumbiegt, um das trotzdem zu gestatten. Oder glaubt irgendjemand, dass Tesla gezwungen wird, diese Funktionen zu überarbeiten?
Wen interessieren denn in diesem Land seit 2015 und jüngst
seit Corona noch Gesetze? Oder als konkretes Beispiel das
NetzDG vom Aussenheiko, als er noch als Justizminister rum-
stümpern durfte.. und nun ja eine wahrlich bemerkenswerte
Nachfolgerin munter weiterstümpert im weiten Feld der Verfas-
sungswidrigkeiten Da finde ich Ihre Aussage im 2. Satz- bei
allem Respekt- doch etwas naiv… ?
Dass Autos zu den Angriffszielen gehören – wie schon jetzt die meisten DDOS über IoT-Devices gesteuert werden, ist in Fachkreisen schon ein alter Hut.
Und mal ehrlich, es wird ja auch nichts dagegen getan.
Da lädt mich die GIZ (Entwicklungshilfeorganisation des Bundes) zu einer Videokonferenz ein – auf MS-Teams. Obwohl Teams nicht mit der DSGVO in Einklang steht (Windows 10 und Office 365 übrigens auch nicht). Hallo?
Mir ist ja egal was die GIZ mit *ihren* Daten macht, aber meine Privatsphäre sei doch bitte gewahrt. Schlimm genug, dass ich bei denen schon in EMail Verteilern auftauche….auf MS Produkten…
„Hierzu gehört, dass Daten nur zweckgebunden genutzt werden und, so weit wie dies möglich ist, im Auto verbleiben.“ Wer sagt das? Wer will das?
Die DSGVO ist eine Innovationsbremse und neuerdings ein lukratives Geschäftsmodell. Heerscharen von Auditoren, Juristen und Zertifizierten springen aktuell auf den Zug. Bürokraten mag das freuen, der Verbraucher ist genervt. Digitalisierung ist für diese Leute ein Fremdwort, sie denken immer noch in den Dataflows der 80er Jahre.
Im zukünftigen Überwachungsstaat sind die Augen überall. Mit dem Smartphone ist man schon gechipt, und zum herkömmlichen Trakkingprofil wird das Bild dazu geliefert. Dass man in 4 chinesischen Provinzen mit Digitalgeld experimentiert, und es bereits auf den Bahamas einen digitalen Sand-Dollar gibt, zeigt wo die Reise hingeht. Privatsphäre Null, und der Staat hat seine Augen selbst bis in den hintersten Winkel der eigenen Brieftasche. Das ist dann auch der einzige Grund weshalb man an der künstlichen Intelligenz arbeitet. Eben alle Algorithmen zu entwickeln, die das Leben der Bürger minutiös in der Cloud speichern. So kann er dann Mittels sozialer Punktekonten… Mehr
Stellt sich die Frage , wie sieht es mit
dem Datenschutz der Neufahrzeuge aus , die ab dem 01.01.2021 in Deutschland zugelassen werden?
Auch diese sollen alle technischen Daten wie Verbrauch, Fahrstrecke,
Fahrtrouten , Geschwindigkeiten
und vieles mehr direkt in die
Spionagezentrale ( EU ) nach Brüssel senden. Gespannt ob sich die Datenschützer, die sich über Tesla hermachen auch über die übrigen Hersteller äussern und
kritisch hinterfragen. Die Gesetze dafür sind ja schon durch.
Der Gewinn bei Telsa wird mit CO2-Zertifikaten und nicht Autos gemacht. Der Kurs-Gewinn-Verhältnis von Tesla liegt nicht bei 10 oder 20 sondern bei 1.108. Ist das Verhältnis wirklich gesund?
Quelle „Tesla PE Ratio 2009-2020 | TSLA“
…..was solls: der deutsche trottel schluckt doch alles!