Der Bundestag will noch vor den Neuwahlen Gesetze durchbringen, um das Bundesverfassungsgericht vor der AfD zu „schützen“. Oppositionsparteien wie AfD und BSW sollen um ihre Mitbestimmungsrechte gebracht werden, sagt Staatsrechtler Ulrich Vosgerau. Egal, wie die Mehrheiten im Bundestag aussehen: CDU, FDP, SPD und Grüne wollen alles in der Hand haben.
Der Bundestag plant Maßnahmen, um das Bundesverfassungsgericht „vor dem Einfluss durch Rechtsextreme zu schützen“. Konkret bedeutet dies, dass verhindert werden soll, dass neue Parteien wie die AfD oder die BSW Richter an das Bundesverfassungsgericht entsenden können. Ziel ist es, eine Beeinflussung der Auslegung des Grundgesetzes durch diese Parteien zu unterbinden.
Staatsrechtler Ulrich Vosgerau sieht darin jedoch eine Einschränkung der Mitbestimmungsrechte der Opposition. Diese Entwicklung wirft die Frage auf, ob das Gericht als neutrale Institution erhalten bleibt oder ob es als politisches Instrument von etablierten Parteien wie CDU, SPD, FDP und Grünen betrachtet wird.
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,,Diese Entwicklung wirft die Frage auf, ob das Gericht als neutrale Institution erhalten bleibt oder ob es als politisches Instrument von etablierten Parteien wie CDU, SPD, FDP und Grünen betrachtet wird.“
Hä?
Danke auch für die spannenden Erklärungen ! Die Parteistiftungen sind ja auch NGOs, jedenfalls nennen sie sich im Ausland so. Ich verstehe natürlich, dass die AfD auch eine solche haben möchte, schließlich soll es Staatsknete für Pfründeposten ohne Arbeitsverpflichtung oder Leistungskontrolle geben, kann aber nicht erkennen, dass dies für die Bevölkerung oder auch nur den Staat sinnvoll/nützlich wäre. Da die Finanzierung der Parteistiftungen ohnedies eine eigenwillige Regelung sein soll, und nicht auf einfacher, gesetzlicher Grundlage besteht, scheint es mir auch keine Gleichbehandlungsanspruch zu geben. Idealerweise sollten die Parteistiftungen abgeschafft werden. Die Bemerkungen von Herrn Vosgerau zu Polen waren auch bemerkenswert,… Mehr
Da müsste das BVerfGE angerufen werden. Solange eine Partei nicht vom Gericht verboten ist, verstößt dieses Gesetz gegen alle Regeln der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Nur: Schutz vor Rechtsextremismus umfasst sicher nicht den BSW.
Könnten Sie den Gesetzesentwurf, um den es geht, vielleicht verlinken? Dankeschön.
Das Aushebeln des Parlaments mit einseitigen Absprachen zu Tagesordnungen, Aussetzen ganzer Sitzungswochen und Mißachtung parlamentarischer Gepflogenheiten bzgl. der AfD hat für mich ganz klar etwas von „Er.maechtigungs“-Allüren.
Und kein Mensch auf der Straße um die Demokratie zu verteidigen.
Als es um „unsere“, also um deren Demokratie aufgrund der Correctiv-Lüge ging, kamen die dressierten Lemminge aus allen Löchern.
„Es muß demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand behalten“.
Die Einschätzung des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau bezüglich der institutionellen Gefahren für die hiesige Demokratie mögen zutreffen, doch könnte darüber hinaus oder auch parallel eine noch größere Gefahr darin bestehen, daß makrogesellschaftliche Prozesse, namentlich Massenmedien und das sogenannte Bildungssystem den Menschen die für eine Demokratie essentielle intellektuelle Fähigkeit rauben, zwischen alternativen Politiklösungen zur Bewältigung realer Probleme zu wählen.
Dann bricht die Demokratie nicht zusammen, sondern sie entschwindet lautlos.
Wenn dieses Drama zu einem gut ist, dann dafür, dass herauskommt, was in der Buntenrepublik seit 30 Jahren unter der Oberfläche einer intakten Demokratie gegärt hat. Wir wurden von einem Kartell regiert, welches in einem klar abgesteckten Spielfeld eine Musterdemokratie simuliert hat. Wir waren Darsteller in der Truman Show.
Wie es aussieht, ist nicht mehr das Volk das Souverän, sondern die Altparteien.
Mit Verlaub, aber diese Frage ist schon lange beantwortet. Es geht nun um die dauerhafte Absicherung. Wobei fast noch „interessanter“ als die Aktion selbst die Überzeugung der Taeter ist, als Kartell auf ewig an der totalitaeren Macht zu bleiben. Und natuerlich machen die Taeter keinen Hehl mehr aus ihren Absichten, was durchaus auf ein nächstes Stadium der Transformation hinweist. Dass man bei den rechtswidrigen Plaenen der Taeter die Absicherung durch das “ Gericht“ schaetzt und zumindest anfaenglich noch braucht, des Images wegen, ist klar. Es wird allerdings in nicht allzu ferner Zukunft die naechste Phase der „Gewöhnung“ eintreten, bei der… Mehr
Das starke Oppesitionsverhinderungsgesetz. Die sogenannten ‚Etablierten‘, besser ‚Kartellparteien‘, fürchten um ihre Pöstchen und Pfründe, sowie Macht und Einfluss zu verlieren. Die größte Angst dürften sie allerdings davor haben, für ihr schändliches Tun zur Verantwortung gezogen zu werden, was bitter nötig wäre.