Der Ampel-Bundestag darf das Grundgesetz ändern, bis der neue Bundestag seine Arbeit aufgenommen hat. Das erlaubt das Bundesverfassungsgericht. Gleichzeitig zögert die SPD-Politikerin Bärbel Bas die Konstituierung des neuen Bundestages hinaus. Das ist legal, widerspricht aber dem Geist der Demokratie, urteilt der Staatsrechtler Dietrich Murswiek im Gespräch mit Roland Tichy.
Dass das Bundesverfassungsgericht Grünen, SPD und CDU erlaubt, mit einem abgewählten Bundestag das Grundgesetz zu ändern, ist eine Zäsur für das Land. Die Aufhebung der Schuldenbremse am Wählerwillen vorbei beschädigt nicht nur das Vertrauen in die Demokratie, sondern führt das Land in eine wirtschaftliche Krise.
Professor Dietrich Murswiek kritisiert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und die Rolle der Bundestagspräsidentin, die die Einberufung des neuen Bundestags so lange wie möglich verzögert. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei überraschend schnell gefallen – aber nicht gründlich durchdacht, bemängelt der renommierte Staatsrechtler.
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War klar… November 2023 – das BVG spricht ein Urteil gegen die Ampelregierung, dass die 60 Mrd. nicht einfach umgewidmet werden dürfen. Es stellt in demselben Urteil aber klar, dass zum Beispiel Sondervermögen unter Bedingunen in Ordnung seien. Jubel derzeit über die Unabhängigkeit der Justiz – bei Tichy, obwohl man zuvor immer Zweifel angemeldet hatte wegen gemeinsamer Essen. Nun wird der alte Bundestag beschließen, dass Schulden aufgenommen werden. Natürlich ein Kniff – und ein sicher moralisch auch fragwürdiger. Aber wenn der Autor hier etwas Ungesetzliches drin sieht im Urteil des BVG, dann ist er mit seiner Rechtsauffassung ziemlich allein unter… Mehr
In allen totalitären Regimen wird die Justiz gleichgeschaltet….. so auch in dem Land das einmal Deutschland war.
Wenn Gerichte Partei ergreifen, was in diesem Fall zu vermuten wäre, dann ist unsere Demokratie am Ende und es noch in unverschämtester Art in nichtsagender Form in einer existentiellen Frage zurückweisen, dann haben wir den Rubikon in Sachen Gesetzlosigkeit bereits überschritten und die Kumpanei wird offensichtlich und es gibt Dinge im Leben, die müßten als Begründung solide beschrieben werden um jeden Eindruck dabei zu vermeiden sich mit der Politik gemein zu machen und nun unanständiger wirkt als je zuvor und die Kurzform ist der Beleg, daß man wenig an Worten hinterlassen will, die dann selbst zum Verhängnis werden könnten. Das… Mehr
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei überraschend schnell gefallen – aber nicht gründlich durchdacht, bemängelt der renommierte “ – sagt Staatsrechtler Dieter Murswiek Dem muss und kann man nur vollkommen zustimmen. Es geschah leider nicht nur aus politischer Willkür, sondern auch aus fehlendem Fachwissen, oder zumindest unter fahrlässiger Missachtung gelernten Wissens, indem gedankenlos nur eine falsche „kanonisierte Lehrmeinung“ befolgt wurde. GG Art.39 beschreibt die Kontinuität des Verfassungsorgangs „Bundestag“. „Die Periode des abgewählten Bundestages endet mit demZusammentritt des neugewählen Bundestages“. Dass der aufgelöste und abgewählte Bundestag noch Grundgesetzändernd tätig dürfte besagt GG Art.39 nicht, denn im Gegenteil das GG schränkt Wirkung von… Mehr
Wenn man den Beschluss des BVG liest, dann kann man nur feststellen, dass das BVG die Arbeit verweigert hat.
Es wollte den Sachverhalt nicht prüfen.
Der Skandal besteht darin, dass das BVG genau dann, wenn es unbedingt notwendig ist, um die Demokratie zu schützen, seine Arbeit nicht macht und der Politik zuverlässig Grenzen setzt.
Damit macht sich das BVG in Deutschland absolut überflüssig.
Den Bürgern bleibt nur noch, auf die Straße zu gehen und den Spuk mit den Mitteln zu beenden, die Art. 20.4 GG für solche Fälle vorsehen.
Ein politisch besetztes Verfassungsgericht trifft ein politisches Urteil. Das überrascht nicht mehr. Es kann niemand, kein Bürger, kein Staatsanwalt, kein Verfassungsrichter sagen, ich habe es nich gewusst, denn jeder konnte es wissen. Hier die Warnsignale von höchst gebildeten und lebenserfahrenen Menschen deren Ehre und Honestität niemand mit „rechts“ Diffamierung in Zweifel ziehen kann. „Die Patin- Wie Angela Merkel Deutschland umbaut“ (2012), „Demokratie im Sinkflug“ (217) „Wie sich A. Merkel und EU-Politiker über geltendes Recht stellen„ (2017) „Angela Merkel – Das Requiem„ (2020) Autorin: Prof. Dr. Gertrud Höhler – privat Beraterin von H. Kohl „Korruption ist die Seele des Systems“ (1995)… Mehr
Das Verfassungsgericht ist der Schutzpatron der Bevölkerung. Darum gibt es ja eine Verfassung.
Die Demokratie ist dabei nur das Kleid, nicht der Inhalt, der Souverän.
Ich denke, die derzeitige etalblierte Politik muss aufpassen, dass sie nicht mafiöse Fahrwasser kommt. Und das Verfassungsgericht muss aufpassen, sich dabei nicht mit am Ruder ins politische Zeug legt.. Denn die Gefahr für unsere Demokratie geht mittlerweile von dieser Einbahnstrassen-Couleur aus…
Der Ampel-Bundestag darf das Grundgesetz ändern, bis der neue Bundestag seine Arbeit aufgenommen hat. Das erlaubt das Bundesverfassungsgericht.“ In seinem politischen Willkür Urteil, in dem es seine eigenen Urteile veleugnet. Blos GG Art.81 erlaubt es ohne jeden Zweifel nicht, nachdem GG Art.68 (Misstrauensvotum) beansprucht wurde. Aber garantiet ohne jden Zweifel dürfen Schulden Ermächtigungen durch Aussetzung der Schuldenbremse nicht in die Folgejahre in den Haushaltsplan übernommen werden. Sie verfallen esatzlos nach Ende des Haushaltsjahres. Zudem muss der Veranlgung Zusammenhang zwischen Inanspuchnahme der Schuldenbremse und Notwendigkeit materiell dargelegt weden. genau das will man im gesetzestet vetuschen, damit „Deutschland Selbstbedienungsladen“ weiter laufen kann.… Mehr
Alls Erstes müßte einmal auf der Ausgabenseite gestrichen Werden wie z.B. Unsummen für Radwege in Peru. Finanzierung von NGOs Linken „grünen“ ngos usw. Ganz zu schweigen bei unsinnige Investitionen bei der Bundeswehr von Leuten die keine Fachbezogene Reale Praxiserfahrung haben veranlaßt.
Bevor sich da nichts ändert kann man Geld rein pumpen bis zum geht nicht mehr es bringt real nichts. Es sei nur an U.v.d.L. erinnert, die nun Ihr Unwesen auch noch bei der EU treibt
Insbesondere seit den „Corona-Maßnahmen“ entsteht zunehmend der Eindruck, dass wir uns schon seit geraumer Zeit stetig der in Art. 20 (4) GG beschriebenen Situation annähern. Wo bleiben die Massendemonstrationen gegen die Demontage unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch unsere selbsternannten „demokratischen Parteien“, die diese vermeintlich verteidigen? Was stimmt nicht mit einer Bevölkerung, die ansonsten für den Schutz jedes Wurms auf die Straße geht, nur nicht für ihre eigenen Rechte?
Wenn das Tucholsky Zitat zutrifft („Wenn Wahlen etwas ändern würden, dann wären sie schon längst verboten.“), dann haben wir auch keine Demokratie.