Ein „falsches“ Wort auf Facebook oder X – schon kann die Polizei vor der Tür stehen: Hausdurchsuchung! Wie verhalten, wenn die Polizei in die Wohnung will? Star-Strafverteidiger Thomas Tschammer rät: Wie Sie sich nicht selbst inkriminieren. Alles, was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden.
Wir haben den Strafverteidiger Thomas Tschammer befragt:
Wie verhält man sich bei einer Hausdurchsuchung richtig? Was muss man tun? Was darf man tun?
Was sollte man unter allen Umständen vermeiden?
Was sind Ihre Rechte – und was passiert danach?
Es gibt eiserne Regeln für Durchsuchte – und den einen oder anderen Tipp, wie man korrekt den Schaden möglichst gering hält.
Thomas Tschammer ist Pflichtverteidiger von Prinz Reuss, dem angeblichen Kopf der Reichsbürger.
Er rät: in jedem Fall klagen. Auch wenn es viel Geld kostet – wir müssen uns dem übergriffigen Staat entgegenstellen.
Mehr Videos von Tichys Einblick:
Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
Auf konkrete Fragen grundsätzliche, auf grundsätzliche – konkrete Antworten. Juristen als Experten – ein Kapitel für sich!
Artikel nicht gelesen. Trotzdem möchte ich meine Erfahrungen mit euch teilen. Ich wohne in einer kleinen lippischen Stadt. Es kommt schon mal vor, dass sich ein Bürger an eine Ordungsbehörde wendet..wie dreist. Ich konnte die Beamten bei ihrer Amtstätigkeit beobachten. Ich war alles andere als begeistert. Dieses habe ich auch unmissverständlich und auch mehrfach geäußert. Das hatte zur Folge, dass ich in der Datenbank, der Polizei als Querulant markiert wurde. Das wurde mir erst bewusst, als ich völlig losgelöst, in einer anderen Stadt, die Polizei als Lösungshelfer, hinzugezogen habe. Der Ton änderte sich von gleich auf jetzt. Wenn sich die… Mehr
Sehr problematisch. Man bekommt mehrfach den Rat, nichts zu sagen, um keine Fehler zu machen. Damit der Verteidiger seine Möglichkeiten hat, usw. Und am Schluß wird dann verraten, daß man als Kläger keine realistische Chance hat, sich zur Wehr zu setzen. (Geld, Zeit, Instanzen). Wozu dann dieses Interview?? Naja: Unterhaltung.
Vielleicht hat Ihnen dieses Video tatsächlich nichts gebracht, für mich allerdings war nicht nur ein nützlicher Rat dabei.
Niemand muss bei der Festellung der eventuellen Schuld kooperieren.
Zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung ist der Betroffene,
Beschuldigter dessen Schuld die Staatsanwaltschaft noch zu beweisen hat, kein Angeklagter.
Rechte des Beschuldigten
Aussageverweigerungsrecht, Anspruch auf rechtsstaatliche Vernehmungsmethoden, Recht zur Stellung von Beweisanträgen,
Recht auf einen Verteidiger seiner Wahl, in jeder Phase des Verfahrens,
also auch bei der Hausdurchsuchung. Das wird regelmäsig missachtet.
Die mutmaßliche Beweissicherung, mutmaßlicher Beweise, durch Hausdurchsuchungen, verstoßt ganz klar gegen das Grundgesetz
„Unverletzlichkeit der Wohnung“. Das geschieht regelmäßig.
Grundrechte des Betroffenen, werden ihm schon als Beschuldigter unbewiesener Schuld, entzogen. Das geht verfassungsrechtlich gar nicht.
Anfang des nun zu Ende gehenden 2024 durfte ich, Jahrgang 1951, auf dem Rathausplatz meiner Gemeinde die „Demonstration gegen rechts“ erleben. Das war eine Demonstration auch gegen mich, für den fürderhin in dieser aufrechten Gemeinde kein Platz mehr sein sollte. Nun, am Ausgang des Jahres, studiere ich gespannt Roland Tichys Interview mit RA Thomas Tschammer, um vorbereitet zu sein für den Besuch der Polizei.
Strafverteidiger Thomas Tschammer. So, genau so kenne ich Anwälte. Freundlich, ein wenig bemüht und mit der Grundeinstellung versehen, dass man eigentlich nichts machen kann. Wer solche Anwälte hat, und aus meiner Erfahrung scheint es keine anderen zu geben, hat ein Problem. Bin in meinen drei Jahrzehnten Selbstständigkeit um so mache gerichtliche Auseinandersetzung nicht herumgekommen ohne selbst je geklagt zu haben. Aber wenn ich eines gelernt habe in dieser Zeit – niemals auf den Anwalt verlassen, wirklich niemals! Wer einen Prozess gewinnen will, muss sich selbst engagieren und eine eigene Strategie und Argumentation entwickeln. Letztlich auch den Anwalt an die Hand… Mehr
Ihr Kommentar hilft weiter als das Interview oben. Im Interview oben wird klar, dass wer sich dem üblichen System im Umgang mit solchen Themen anpasst, zu 100% den Kürzeren zieht. Das heißt es wird mindestens teuer. Hier kann man von den neuen Bürgern mehr lernen als von einem Anwalt. Ich bin mir sicher, dass wenn man einem Schwachkopf, der einem an den Kragen will klar macht, dass man weiß wo sein Haus wohnt und wo seine Tochter zur Schule geht, man größere Chancen hat kostengünstig und erfolgreich aus der Nummer heraus zu kommen als mit einem Anwalt. Wer sich einschüchtern… Mehr
Und die wundern sich, woher der echte Hass auf sie kommt:
https://www.nius.de/politik/news/hausdurchsuchung-baer-krapfen/64a85d5c-d5f0-4595-981c-0b8fb40d28af
Danke für dieses Interview. Es scheint schon einmal solche Zeiten gegeben zu haben. Sebastian Haffner schreibt im Prolog zu seinem Buch „Geschichte eines Deutschen – Die Erinnerungen 1914 – 1933“: „Die Geschichte, die hier erzählt werden soll, hat zum Gegenstand eine Art von Duell. Es ist ein Duell zwischen zwei sehr ungleichen Gegnern: einem überaus mächtigen, starken und rücksichtslosen Staat, und einem kleinen, anonymen, unbekannten Privat- mann. Dies Duell spielt sich nicht auf dem Felde ab, das man gemeinhin als das Feld der Politik betrachtet; der Pri- vatmann ist keineswegs ein Politiker, noch weniger ein Ver- schwörer, ein »Staatsfeind«. Er… Mehr
Leider sind wir schon sehr weit gekommen mit der Einschränkung der Meinungsfreiheit, wie untenstehende Textkopie belegt. Zu finden auf Reitschuster.de „Es liest sich wie eine kafkaeske Parodie auf den Rechtsstaat, ist aber bittere Realität im Jahr 2024: Eine 74-jährige Rentnerin, die auf Facebook ihren Unmut über die Migrationspolitik äußert, wird vom Amtsgericht Düsseldorf zur Volksverhetzerin erklärt und ist damit vorbestraft, wenn das Urteil Bestand hat. Ihr Verbrechen? Ein Kommentar, der zwar polemisch, aber in jeder Demokratie durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein sollte. Doch nicht in Deutschland. Ferdinand Knaus vom Cicero beschreibt in einem Artikel, der hinter einer Bezahlschranke… Mehr
Der das Gesetz nutzt und solche Verfahren initiiert will Bundeskanzler aller Deutschen werden.
Was versteckt sich hinter solchem Gesicht – und was muss man erwarten, wenn der Mann in der Hierarchie der Macht eine weitere Stufe nach oben klettern sollte?
Der § muss wieder weg. Weiß man, auf wessen Initiative das Gesetz überhaupt zur Abstimmung vorgelegt wurde?
Dieser Text stammt aus der Zeitschrift der Gewerkschaft der Polizei“Die Kriminalpolizei“ Die Änderung des Tatbestands der Volksverhetzung durch § 130 V StGBVon Prof. Dr. Dennis Bock und Benjamin Mischke, Kiel 1 Einleitung https://www.kriminalpolizei.de/fileadmin/img/autoren/autor-bock.jpg Aktuellen Anlass für politische und rechtliche Diskussion bietet die Änderung des Tatbestands der Volksverhetzung (§ 130 StGB). Nachdem der Bundestag am 20.10.2022 die Änderung des § 130 StGB beschlossen hat, ist dessen Neufassung am 9.12.20222 in Kraft getreten. Anlass für die Änderung war – nach Bekunden des Gesetzgebers3 – ein von der Kommission der Europäischen Union angestrebtes Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, die einen EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung zur strafrechtlichen… Mehr
Es hat den starken Anschein, dass es hierzulande keine Institution gibt, die offensichtlich grundgesetzwidrige Gesetze verhindert. Brecht sagte: Wünsche Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“ Und Grundgesetz sieht das in Artikel 20,4 ausdrücklich vor. NIE WIEDER IST JETZT!
Leider ist der Artikel 20.4 GG mit einem kleinen Haken versehen – das ist der Halbsatz „… wenn andere Abhilfe nicht möglich ist„.
Natürlich ist hierzulande Abhhilfe möglich – schließlich kann ja jeder den Rechtsweg beschreiten. Ob der am Ende in der aktuellen Lage sinnvoll, finanzierbar und evtl. sogar Erfolg versprechend ist, sei mal dahin gestellt. Aber warum sollte das anders sein als bei der Meinungsfreiheit: Sie können ihre Meinung frei äußern … über die Konsequenzen steht nix in Art. 5.1 GG.
Wenn sie gute, sehr gute Freunde haben, erst einmal einfach ummelden.
wozu?
Unsere Behörden sind eh schon überlastet. Mit ummelden wird der Beamte aus seinem normalen Trott gerissen und legt die Akte erst mal ab. Beispiel: ich wurde deutlich als Raser auf der Autobahn geblitzt. Das Auto gehört meiner Frau. Diese verweigerte die Auskunft wer der Fahrer war. es dauerte 3 Monate bis ich angeschrieben wurde. Ich habe am letzten Tag per Internet geantwortet und nur das Minimum an Daten eingegeben. Nach Wochen bekam ich den gleichen Brief nachmals zum Ausfüllen. Am letzten Tag der Frist habe ich diesen Brief unausgefüllt zurückgeschickt mit dem Hinweis alles per Internet und auch noch postalisch… Mehr