Verliert das Medium "Correctiv" die Gemeinnützigkeit? Ein Gerichtsurteil enthält Sprengstoff für das "Recherchekollektiv". Kann es gemeinnützig sein, mit politischer Schlagseite in die Meinungsbildung eingreifen zu wollen? Zu diesem Thema interviewt Maximilian Tichy den Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, der versucht, gegen Correctiv die Wahrheit zu erstreiten.
Ein Gericht erlaubt es der AfD-Politikerin Beatrix von Storch, Correctiv als „dreckiges Lügenmedium“ zu bezeichnen. Wer wie Correctiv im Meinungsstreit austeilt, der müsse auch einstecken können, so das Gericht. Doch die bahnbrechende Meldung steckt laut Ulrich Vosgerau im Detail: Das Gericht zweifelt in der Urteilsverkündung die Gemeinnützigkeit des Unternehmens Correctiv an. Denn gemeinnützige Unternehmen werden steuerlich begünstigt – aber müssen dafür weltanschaulich neutral sein. Und: Ist es legal, dass Spendengelder einfach so vom gemeinnützigen Unternehmen Correctiv zu einer profitorientierten Tochtergesellschaft umgeleitet wurden?
Mehr Videos von Tichys Einblick:
Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
@Correctiv: „Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter.“
Alexander Solschenizyn
Jan Van Ackeren von der Linkspartei sprach jüngst, wenn auch in einem anderen Zusammenhang, von „verkommenen Drecksäcken“. Auf die Correctiv-Truppe würde ich diese Bezeichnung nicht anwenden. Es wäre ein Euphemismus.
Das wäre arg untertriebn.