Verfassungsgericht rügt EZB – Was ist los mit unserem Geld?

Das Bundesverfassungsgericht kritisiert die EZB und den Europäischen Gerichtshof: das großzügigen Drucken von Geld für die südeuropäischen Staaten verstößt vermutlich gegen das Grundgesetz. Auch die EZB ist an Recht und Gesetz gebunden und kann nicht beliebig deutschen Bürgern wirtschaftlich Schaden zufügen.

 

Euro-Bonds, Corona-Bonds – immer noch mehr Geld, frisch gedruckt im Auftrag der Europäischen Zentralbank soll die Wirtschaften Südeuropas retten. Geschädigt sind deutsche Sparer, die keinerlei Zinsen mehr erhalten und um ihr Erspartes gebracht werden. Dem will das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorschieben. Wie reagiert die Politik?


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Kommentare ( 19 )

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Diogenes
4 Jahre her

Was los ist mit unseren Geld?
WIR SIND ES LOS!
Aber sowas von…!

Alf
4 Jahre her

Ist doch ganz easy, Deutschland ist ein reiches Land. Die Tinte ist noch nicht mal trocken, schon eilt Merkel nach Paris, um wieder mal am Bundestag vorbei (der darf erst später mitmachen) die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu umgehen. Da wird ein „Impuls“ in die Welt gesetzt, um die Wirtschaft von notleidenden Staaten der EU anzukurbeln , schließlich sei ja auch Deutschland notleidend, müsse man sich solidarisch….blabla. Und Merkel darf in Merkel-Deutschland auch auf die Unterstützung der Umsichtigen und der Medien hoffen. Da wird schon jetzt „vorgeführt“, wer sich weigert, den Topf zu füllen (Österreich, Holland…), wird nur nicht thematisiert, wer… Mehr

Albert Pflueger
4 Jahre her

Interessant die Normalität der Betrachtung der Lega in Italien. Selbstverständlich muß eine Regierung, die nicht von vornherein Betrugsabsichten hat, weil sie stillschweigend beabsichtigt, Staatspapiere ohnehin niemals zurückzuzahlen, vor immer größerer Verschuldung zurückschrecken. Wer sich über alle Maßen verschuldet, nur weil er jemanden gefunden hat, der sich für ihn verbürgt, aber wirtschaftlich trotz niedriger Zinsen nicht klarkommt, ist dadurch eher schlechter, als besser dran. Gelddrucken – nichts anderes ist die Ausgabe von Bonds- bedeutet im Weltmaßstab andererseits, daß man sich in der ganzen Welt zusammenkaufen kann, was man nicht selbst produziert hat. In Konkurrenz zu anderen Währungsräumen, in denen diese Idee… Mehr

Horts
4 Jahre her

Der EuGH ist eindeutig keine dem BVerfG übergeordnete Instanz. Die EU ist kein Bundesstaat, sondern ein auf zwischenstaatlichen Verträgen begründeter Staatenbund, d.h. in allen grundsätzlich verfassungsrechtlichen Fragen sind die jeweiligen nationalen Verfassungsgerichte die alleinige oberste Instanz. Das dt. Bundesverfassungsgericht ist ein unabhängiges Gericht, ohne Rücksicht auf Parteien, auf Politik, auf die Regierung. Es ist nicht an Weisungen gebunden. Soll nun die dt. Regierung das Bundesverfassungericht zu bestimmten Urteilen zwingen? Im Gegensatz zum EuGH, der immer sehr EU konform urteilt. Das sind polnische Verhältnisse! Weiterhin sind die Mitgliedsstaaten die Basis der europäischen Verträge und bestimmen welche Kompetenzen die EU bekommt oder… Mehr

AlexR
4 Jahre her

Das BGH-Urteil geht der EZB doch peripher am A.sch vorbei. Die blöden Deutschen haben halt zu spät gemerkt, dass alle ihre Kohle schon lange in die Südeuropäischen Staaten geflossen ist.
Die Regierung AM unterstützt das umfassend, dass deutsche Arbeitnehmer hier unterstützen und im Alter Flaschen sammeln gehen.
Wunderbar! Danke AM. Für jeden ihrer so wohlbedachten Schritte und Entscheidungen zum Wohl des deutschen Volkes.

Lucius de Geer
4 Jahre her

Herr Tichy: Wie ist es um die faktische Hierarchie in „Europa“ (Sie meinen natürlich das EU-Konstrukt) bestellt? Welche Handhabe hat Deutschland also gegen die Ansicht der EU-Kommission, dass die Feststellungen des EU-Gerichtshofs denen des deutschen Verfassungsgerichts übergeordnet sind? Provokanter formuliert: Glauben Sie ernsthaft, dass dieser letzte Richterspruch von Vosskuhle mehr als Folklore ist? Meine Prognose ist: davon redet schon nächste Woche kein Mensch mehr. Die zentrale Erkenntnis ist doch diese: Die BRD ist auch nach 1989 (oder vielleicht erst recht nach der Wiedervereinigung) kein souveräner Staat (Schäuble dixit). Alle auf EU-Ebene getroffenen Entscheidungen dienen letztlich der Einhegung des politischen Einflusses… Mehr

Vati5672
4 Jahre her

Alles prima!

Jetzt muss die (deutsche) Bundesbank die bisherige Vorgehensweise prüfen und begründen.

Bundesbank: Wir haben geprüft, alles in bester Ordnung.
Begründung: blalaberfaselsülz.

Was bringt es? Ein paar Tausend Seite mehr bedrucktes Papier.

Thema durch.

Fazit: Popanz aufgebaut, ein paar Finanzwissenschaftlicher und Juristen beschäftigt, Leute werden weiter vera*****.

Interessiert den Großteil (85%) der Deutschen eh nicht.

Willi4
4 Jahre her

Nachdem ich heute die von der AfD beantragte aktuelle Stunde des Bundestages verfolgt habe, kann ich nur folgern, die Bundesregierung wird das BV-Urteil konterkarieren. Dieses Land ist verloren. Ich habe mich, zumal dann auch noch Frau Högl zur Wehrbeauftragten deutlich gewählt wurde, für diese Versammlung geschämt.

Ursula Schneider
4 Jahre her

Kleine Anmerkung, lieber Herr Tichy: Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit seinem Urteil nicht erstmals „gegen Europa“ gestellt, wie Sie sagen, sondern gegen die EU bzw. den EuGH. Da sollte man schon genau sein. Sonst werden die Richter bald als „Europafeinde“ beschimpft – so wie im Wahlkampf sämtliche Kritiker der EU.

christin
4 Jahre her

„….wie reagiert die Politik“? Mit der deutschen Ewigkanzlerin evtl. gar nicht, oder aber zugunsten der EZB und nachfolgend des EuGH. Sie, diese Kanzlerin, ist nicht mit ihrem Volk verbunden, deutlich von ihr bekundet „dann ist das nicht mehr mein Land“.