"Versagensbereit" ist eine Neuschöpfung der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau, um einem Opfer die Verantwortung zuzuschieben und die Täter zu entlasten. Es passt zu diesem Staat.
Nein, dem „Wort des Jahres“ kann man nichts entgegensetzen: So viel politische Heißluft wie „Heißzeit“ für einen warmen Sommer ist unüberbietbar grandios. Und auch am „Unwort des Jahres“ mag man sich nicht beteiligen: „Asyltourismus“ trifft es, warum nicht überspitzen, wenn es den Sachverhalt erfasst und nur Einigen nicht in den Kram passt?
Dafür heute mein Schlag-Wort des Jahres, und zwar wörtlich: schlagend.
Im Sommer haben im sächsisch-anhaltinischen Köthen afghanische Asylbewerber einen jungen Mann Tritte gegen den Kopf versetzt, der deren Streit um die Schwangerschaft einer Frau schlichten wollte und in der anschließenden Prügelei zu Boden gegangen war. Er starb nach Schlägen und Tritten.
Aber nein, nicht durch Schläge und Tritte sei das Opfer ums Leben gekommen. Vielmehr sei er an einem Herzinfarkt gestorben. Die Ermittler sprachen von einem „versagensbereiten Herz.“
Neudeutsch nennt man es „Victim Blaming“ – das Opfer wird für die Tat verantwortlich gemacht, nicht die Täter. Besser wäre es gewesen, der junge Mann hätte tatenlos zugeschaut, wird suggeriert. Bei dem Herzen! Früher hätte man um das Opfer besonders getrauert, das sich trotz seiner gesundheitlichen Schwierigkeiten eingemischt habe.
Der Fall Dominik Brunner
In einem ähnlichen Fall wurde 2009 der Münchner Dominik Brunner geschlagen und getreten, nachdem er sich schützend vor eine Gruppe Schüler gestellt hatte. Der Mann wurde als „Held von Solln“ zum Synonym für Zivilcourage. Am 20. Dezember 2009 kamen rund 3.000 Bürger zu einer Gedenkkundgebung auf dem Münchner Odeonsplatz. Die hessische Stadt Dietzenbach benannte im Juli 2010 einen Platz nach Dominik Brunner. Es gibt Dominik-Brunner-Schulen, Rettungseinrichtungen, Straßen, Plätze, Stiftungen; er bekam posthum das Bundesverdienstkreuz.
Aber auch Brunner war schwer herzkrank, und die Todesursache waren nicht Schläge und Tritte, sondern ein Herzinfarkt. Ein medizinisches Gutachten bestätigte, dass Brunner ohne Erkrankung die Schläge überlebt hätte. Die beiden Täter wurden trotzdem zu Haftstrafen von 7 Jahren und 9 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Der Richter prägte damals den Satz, wonach ein Täter keinen Anspruch auf ein gesundes Opfer habe. In der Begründung heißt es: Zunächst griffen die Täter Dominik Brunner mit Körperverletzungsvorsatz an. Der ging zu Boden. Als Markus Sch. zutrat, „war ihm bewusst, dass Brunner sich nicht mehr wehren konnte und nahm tödliche Folgen in Kauf. Daher hat er zumindest mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt“, sagt Richter Baier.
Das versagensbereite Herz
Aber die Tat war 2009, das Urteil wurde 2010 gesprochen. Und jetzt also das „versagensbereite Herz“.
Sind Tritte gegen den Kopf eines offensichtlich Wehrlosen keine Tötungsabsicht? Früher schon, heute nicht mehr? Wussten die Täter schon, dass der Angegriffene tot war und traten sie dennoch zu? Oder waren sie entschlossen, ihn zu töten und traten deshalb zu? Es sind viele Fragen, die nicht gestellt und nicht beantwortet werden, handelt es sich bei den Tätern doch um „Schutzsuchende“, als per se Opfer. (Sollte man nicht „Schutzsuchende“ als Unwort festlegen?)
Deutlicher kann man das neue Vorgehen einer mittlerweile versagensbereiten Justiz nicht erkennen; alles wird zurecht gebogen, um die Tat zu beschönigen.
So erzeugt man milde Urteile und Beruhigungspillen
Die Tat gegen Dominik Brunner wurde von einem Richter beurteilt, der die Motive der Täter berücksichtigte; denen war Brunners Herz egal, die Brutalität der Täter wurde zum Maßstab, nicht das Herzkammerflimmern des Opfers.
In Sachsen-Anhalt dagegen dient die Krankheit des Opfers als Entschuldigung für die Täter schon bei der Staatsanwaltschaft; die Anklage dient der Produktion eines milden Urteils. Und es diente dazu, die Öffentlichkeit zu beruhigen. Denn wenige Tage vorher war es in Chemnitz zu Protesten gekommen, nachdem dort ein junger Mann von Asylbewerbern vor einem Geldautomaten erstochen und ein weiterer lebensgefährlich verletzt worden war. Köthen durfte nicht zu einem Fall Chemnitz werden, nachdem man schon Mühe genug hatte, die öffentliche Erregung von den Morden hin zu den Protestieren zu lenken, die man nur mit äußerster Anstrengung als Nazis diffamieren konnte. Seither ist viel von unflätigen Beschimpfungen, Hakenkreuzen und Hitlergrüßen die Rede, wenig von den Opfern. Versagensbereit bei der notwendigen Aufklärung spielten die Medien mit – wen interessieren noch Ursachen von Protesten, wenn schon Täter vorweg entschuldigt werden?
Versagensbereit ist das Wort der Stunde
»Bei Licht ist „versagensbereit“ das Wort der Stunde. „Versagensbereit“ wie die Polizeidirektion Kiel und die Kieler Staatsanwaltschaft, die sich Anfang Oktober 2015 darauf verständigt haben, „Flüchtlinge ohne Ausweispapiere oder behördliche Registrierung bei einfachen/niedrigschwelligen Delikten wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung regelmäßig nicht strafrechtlich zu verfolgen“. Versagensbereit wie die Bundeswehr, die trotz jährlich steigender Milliardenausgaben nur darauf hoffen kann, dass sich ein eventueller Angreifer über Uschis Truppe totlacht.«, schreibt der Journalist Ingo Berghöfer im Gießener Anzeiger.
Versagensbereit ist ein Staat, der sich zur Sicherheit im Inneren hinter Pollern ud Betonschranken versteckt, weil er bei der Sicherung seiner Außengrenzen versagt. (Siehe Bild) Wobei mittlerweile bei der Bundeswehr wenigstens ansatzweise Korrektur erfolgen soll: Nachdem Kanzlerin Angela Merkel auf Linie – noch dazu keine deutsche – ausweichen musste, weil das Funkgerät des Luftwaffen-Airbus versagte und vorher schon Finanzminister Olaf Scholz hängen blieb, weil Nagetiere Kabel in der Luftwaffen-Maschine durchbissen hatten, seit die Versagensbereitschaft also schmerzhaft Berlin-Mitte erreicht hat, wird über die Neuanschaffung von Fluggerät für die Regierenden nachgedacht.
PS.: Wir freuen uns, wenn Sie uns andere Beispiele für Schlag-Worte schicken, die die Wirklichkeit einfach umhauen.
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Bei……..äääähhhhhh………..“eisernem Schweigen“ von selbstverständlich (!) aussagepflichtigen Zeugen einer (sowieso solch schweren) Straftat gibt es ein ganz EISERNES Mittel, diese eines Besseren zu „belehren“ bzw. zu „überzeugen“: Nämlich die BEUGEHAFT, auch ERZWINGUNGSHAFT genannt. – Welche „höchstderoselbst“ von „unserer“ Obrigkeit seit eh und je völlig routinemäßig – und auf das Aller-Selbstverständlichste (!) – gegen „Hänschen Klein & Lieschen Müller um die Ecke“ verhängt wird…………..sofern sie halt die rassische Dummheit begangen haben, Biodeutsche zu sein…………. Die Beugehaft darf zunächst einmal für höchstens 6 Monate verhängt werden; dann aber – und jetzt „kommt’s“ – danach immer wieder (!) – ohne jede zeitliche Gesamt-Begrenzung !!… Mehr
Es wird Zeit für Veränderung, ehe es zu spät sein wird und das wird es sein!
„Gastrecht“ hörte ich mal.
(Gastrecht genießen, mißachten…)
Gibt es überhaupt ein Gast-RECHT ?
Solche Gerichte, Richter brauchen wir nicht. Sie sollten dringend und zügig aus dem Amt entfernt werden, um nicht weiteren Schaden anzurichten.
Sie sollten nicht nur aus dem Amt entfernt, sondern wegen Rechtsbeugung angeklagt werden. Das GG Artikel 3 Abs. 3 ist hier eindeutig, denn niemand darf wegen seiner Herkunft benachteiligt oder bevorzugt werden.
@jansobieski: Aufgemerk(elt)t:
In der GESAMTEN GESCHICHTE dieses B.R.D.igten Staates/Systems ist bislang noch KEIN(E) EINZIGE(R) RICHTER(IN) jemals wegen Rechtsbeugung verurteilt geschweige denn aus dem Amt entfernt worden !!!!!!
Klingt UNGLAUBLICH……………ist aber so !!! ****** ????????
Mhh, also ich bekomme v.a bei jenen zwei Schlagworten die Krise:
1.) Fachkräfte/Fachkräftemangel!
Denn nachdem was uns die Politik, Wirtschaft und auch Medien ab 2015 eintrichtern wollte, dürfte es diese (Un)Worte nach heute mittlerweile 2 Mill ins Land zugereiste Fachkräfte gar nicht mehr geben.
2.) Weltoffen!
Auch bei diesem Wort reagiert mein Herzschlag seltsamer Weise mit -teils sehr- starker Erhöhung. Denn wenn ich -besonders von linker, grüner u roter Seite- höre das von Weltoffenheit gesprochen wird, dann denke ich sofort an „Einladung für Jedermann“ nach DE in unsere Sozialsysteme und an die Zerstörung unserer dt Gesellschaft u Kultur.
Zitat: „Früher hätte man um das Opfer besonders getrauert, das sich trotz seiner gesundheitlichen Schwierigkeiten eingemischt habe.“ > RICHTIG! Als Beispiel möchte ich folgenden noch nicht soo lange zurückliegenden Fall nennen, als hier in Hamburg auf der Reeperbahn ein junges (türkisches?) Mädel einem anderen fremden Mädel zur Hilfe eilte weil diese von einem ausländischen jungen Mann(aus Albanien o Kosovo?) erst in Mc.Donald auf dem WC und dann weiter auf der Straße geschlagen wurde. Daraufhin wurde das zur Hilfe eilende Mädel von dem jungen Mann geschlagen, viel zu Boden und schlug mit den Kopf auf woraufhin diese dann etwas später verstarb.… Mehr
Zusammenrottung – das erinnert an Muttis DDR.
Solche Taten sind irgendwann nur noch Leichenschändung oder Sterbehilfe.
Ich bin heute über ein Schlagwort gestolpert: Prügeltour.
So etwas wie eine Fahrradtour, oder eine Wandertour zu Vatertag? Nein, aber lest selbst:
http://www.welt.de/vermischtes/article186313958/Bayern-Vier-Jugendliche-schlagen-bei-Pruegeltour-auf-Passanten-ein.html
Recht ist nicht wer recht hat, vielmehr ist Recht wer Recht bezahlen kann. Diesen Satz hörte ich von einem Professor an der Humboldt Universität bereits in den Siebziger Jahren. Nun sollte Recht unabhängig von Politik, Glaubensrichtungen, Herkunft oder ähnlichem sein. Vielmehr sollte sich das Recht an der Schuld und einem vorhandenen Motiv bzw. des Handelns der Täter orientieren. Dem ist schon längst nicht so. Das Recht wird oft durch Politik und politischen Einfluss bestimmt. Schaut man sich Urteile oder Beschlüsse des höchsten deutschen Gerichtes, dem Bundesverfassungsgericht an, wird das sehr schnell anschaulich und deutlich. Ein Paradebeispiel ist die Begründung eines… Mehr
Grundsätzlich haben Sie Recht, denn die Ablehnung eines Verfahrens verstößt gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Deutschland unterzeichnet hat. Dies gilt bei manchen Verfahren auch für die Zusammensetzung des BVG, denn gemäß Artikel 6 ist das Recht auf ein unparteiisches Gericht ein Menschenrecht und dass die Richter des BVG z.B. bei Fragen der Rente contra Pension Partei waren und sind, wird niemand ernsthaft bestreiten. Um diesem Dilemma zu entgehen wird in den juristischen Fakultäten offensichtlich gelehrt, dass das BVG Teil der Legislative sei. Damit ist auch das Problem gelöst, dass Regierungs- und Parlamentsmitglieder unmittelbar zum BVG wechseln. Dadurch ist… Mehr
@Stefan.hiller.1957@gmx.de + @MartinS:
SCHLIMMER WEISE haben Sie beide recht. – Fazit: Dieses B.R.D.igte System ist KEIN RECHTSSTAAT MEHR…………!!!!!! **schauder** ???????☠️????
Das war doch schon absehbar, wenn man sich die Berichterstattung des WDR nach der Kölner Silvesternacht im Februar März 2016 ansah. Danach hätten
Bürgerinnen Selbstverteidigungskurse zu besuchen. Wer das nicht mache, trage die Verantwortung für spätere Straftaten wurde dabei unterschwellig insinuiert. Angesichts von Attacken oft in Gruppen von nach Zeitungsberichten in NRW zuletzt z.T. bis zu 15 Angreifern gegen ein einzelnes Opfer simultan ist diese Berichterstattung völlig absurd bis unverschämt.