Riesenbürokratie für Putzfrau und Baby-Sitter
Millionen von Haushalten und Minijobbern droht eine Kontrolle der Zollfahndung, Hausdurchsuchung und saftige Strafen bis zu 30.000 €. Das geht aus einer Regelung des Mindestlohngesetzes hervor, die bislang kaum beachtet wurde: Danach ist ab 1. Januar jeder, der einen Minijobber beschäftigt, verpflichtet, „Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen“. Diese Aufzeichnung muß „spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung erfolgenden Kalendertages“ erfolgen. Diese Arbeitszeit-Kontrollblätter müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden, heißt es in §17 des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Dabei müssen auch die gesetzlich feststehenden Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von 6, und von 45 Minuten bei 9 Stunden Tätigkeit minutiös erfaßt und namentlich abgezeichnet werden.
Sieben Millionen kriminelle Haushalte?
Das eigentlich brisante ist nicht dieser ungeheure Bürokratismus, der zukünftig erbracht werden muss, falls es sich nicht ausdrücklich um Tätigkeiten handelt, die „sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts“ erledigt wird. Das ist die einzige Ausnahme. Die eigentlich Gefahr liegt woanders: Wer Minjobber beschäftigt gilt bei Arbeitsministerin Andrea Nahles von Haus aus als möglicher Krimineller. Denn die Regeln des MiLoG werden von den Zollbehörden geprüft. Mindestens 1.700 neue Zöllner werden dazu eingestellt.
Damit ist der Zoll die am schnellsten wachsende Kontrollbehörde. Zwar gibt es innerhalb der EU nur noch wenig zu verzollen. Aber Arbeitsministerin Andrea Nahles hat jetzt den Feind im Inneren entdeckt: die privaten Haushalte, die Hilfskräfte beschäftigen und jetzt darauf hoffen müssen, dass die Ausnahmeregelung hält.
Wenn es also zukünftig an ihrer Haustür zwei mal klingelt ist es vielleicht nicht der Postbote, sondern vielleicht der Zöllner – bewaffnet und mit weitgehenden Kompetenzen ausgestattet, wie die Zollbehörden auf ihrer Homepage darstellen:
Danach haben die Zöllner das Recht, Grundstücke und Geschäftsräume, und damit die Wohnung als Arbeitsplatz zu betreten. Sie dürfen ohne Vorankündigung, auch ohne konkreten Anlass oder Verdacht, sich Unterlagen wie diese Arbeitszeitaufzeichnungen vorlegen lassen. Dabei wird dann nicht nur die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert, sondern es wird vollumfassend kontrolliert, ob auch Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abgeführt werden, keine Mitarbeiter illegal beschäftigt werden oder die Mitarbeiter ihre Ausweise ordnungsgemäß bei sich führen.
Eine solche Kontrolle kann auch schnell zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren führen .
Die Bußgelder, die bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz drohen, sind hoch. Sie können bis zu 30.000 Euro betragen. Und auch ansonsten können bei Verstößen gegen andere Gesetze weitere hohe Bußgelder des Zolls drohen. Die Putzfrau wird zum Existenzrisiko, der Baby-Sitter zur Hoch-Risiko-Falle, wenn man in den Verdacht gerät, andere Tätigkeiten abzuverlangen die nicht im engsten Sinne sonst selbst erbracht wird.
Sieht so die Entbürokratisierung nach Gabriel aus?
„Fassungslosigkeit“ ist dazu das Wort, das Peter Ramsauer einfällt, dem Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses des Bundestages. Dass diese Regelung auch auf Haushalte angewandt werden würde, sei im Bundestag nicht diskutiert worden. Dabei habe man sich bemüht, die Minijobber aus der Schwarzarbeit herauszuholen. „So viel Bürokratie macht doch keiner mit“. Jetzt bestehe die Gefahr, dass 7 Millionen Haushalte, die Minijobber beschäftigen, kriminalisiert werden.
Auch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel steht mal wieder als der große Ankündigungsminister da. Erst kürzlich hat er getönt:
„Die Bundesregierung wird in den nächsten zwei Jahren das Prinzip des ‚one-in, one-out‘ in Deutschland testen“.
Vorbild ist Großbritannien, wo für jede neue Vorschrift, die Belastungen für Bürger und Firmen bringt, eine andere abgeschafft werden muss.
Jetzt muß erliefen: Welches Gesetz wird denn nun eingesackt für das Andrea Nahles Kontrollgesetz?
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