Der TE-Wecker erscheint montags bis freitags – und bietet Ihnen einen gut informierten Start in den Tag. Ideal für den Frühstückstisch – wir freuen uns, wenn Sie regelmäßig einschalten. An Wochenenden und Feiertagen erscheint der Wecker mit einer Schwerpunktsendung.
Amtsgericht Bamberg: Sieben Monate Haft für Journalist wegen Fotomontage – TE-Wecker am 8. April 2025
Amtsgericht Bamberg: Sieben Monate Haft für Journalist wegen Fotomontage ++ Bereits 50 Länder wollen mit Trump über Zölle verhandeln ++ China will weltweite Versorgung mit wichtigen Materialien für High-Tech-Fertigung unterbrechen ++ Linke-Vorsitzende Ines Schwerdtner fordert „mutige“ Antwort: Zölle, Zölle, Zölle ++ Umfrage: AfD mit Allzeithoch ++ SPD-Staatskonzern kann es nicht: Meyer-Werft raus bei AIDA ++ in eigener Sache: TE Stellenanzeige ++ TE-Energiewende-Wetterbericht ++
Unterstützung
Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
Ja und ? Wir sind mittendrin in der Misere. Glaubt doch keiner, dass der duckmäuserische Michel auf die Straße geht. Der Deutsche geht zum Meckern in den Keller, selbst da noch hinter vorgehaltener Hand, und das war’s. Ich habe keinen Respekt mehr vor uns mit unserer permanenten Dummheit.
Chinesisches Kalkül: Bestrafe einen – erziehe Hundert! Klappt beim deutschen Michel!
Meinungsfreiheit in Gagaland ist abgeschafft. Es ist einfach unglaublich, dass sie dieselben Fehler wieder machen. Als ob sich keiner mehr an die Zeiten um 1933 erinnern könnte. Damals begann alles genau so! Ausgang ist bekannt, nur dass es dieses Mal noch heftiger werden wird. Unglaublich!
Zitat aus dem Podcast: „Nach Ansicht führender Staats- und Medienrechtler ist der Satirische Beitrag eindeutig … durch die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes gedeckt.“ Kurze Rückfrage: Mit „satirischer Beitrag“ kann doch nur die Aufforderung des Bamberger Richters gemeint sein, David Bendels solle sich bei der Jeanne d´Arc im Kampf gegen die FDGO schriftlich entschuldigen, oder!? Denn daß die Innenministernde ein massives Problem mit der Meinungsfreiheit hat, indem sie inzwischen auch NICHT strafbare Äußerungen bestrafen will, das gibt die Unseredemokratin ja ganz offen zu. Somit stellt die Aussage auf dem Plakat eben keine Satire dar, sondern eine von ihr selber offiziell verkündete… Mehr
Dieses Unrechts-Urteil eines Unrechtsstaates muss unbedingt vom Tisch.
Zur Not muss ein Crowdfunding her, um alle Instanzen auszuschöpfen.
Was sitzen in Bamberg nur für verabscheuungswürdige Feisler-Nachfolger in Richterrobe!
Hausdurchsuchungen immer leichtfertiger: https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/panorama/hausdurchsuchung_bei_einem_saarbruecker_rechtsanwalt_war_rechtswidrig_100.html
Nur mitgenommen wird noch nicht wieder.
In GB genügt es für die Verurteilung, konservativ aufzutreten: https://x.com/WallStreetMav/status/1909542986813231259
So geht deutscher Rechstaat !!!
Gemäß StPO kann eine Befangenheit eines Richters, aus dem Inhalt des Urteils nicht begründet werden.
Denn die StPO sieht Fristen vor, demgemäß ein Befangenheitsantrag nur vor Beginn der Hauptverhandlung gestellt werden kann,
im Strafprozess spätestens mit dem letzten Wort des Angeklagten, also vor der Urteilsverkündung.
Nach ergangenem Urteil kann rechtwirksam lt. deutschem Recht und Gesetz keine Befangenheit des Richter im Gerichtsverfahren mehr festgestellt werden.
Quelle: „Wann ist ein Richter befangen“
Da das Zünden eines Böllers vor einer verschlossenen Moscheetür ja bekanntlich eine 9-jährige Haftstrafe nach sich zieht, sind wir jetzt mal ganz gespannt, wie unsere hochgeschätzte, unabhängige Justiz in diesem Fall urteilen wird:
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/so-kleinlaut-ist-der-arabische-raketen-influencer-ploetzlich-vor-gericht/
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/dresden-radebeul/urteil-haftstrafe-moschee-anschlag-dresden100.html
Dabei hatten die das intern schon geregelt. Der Raketenbomber und der Geschädigte. Wie halt in diesen Sippen gebräuchlich.
Der Offenbarungseid des dutschen Rechtstaates !!!
Zitat aus derStrafprozessordnung, wegen Befangenheit eines Richters:
„Wird ein beauftragter oder ein ersuchter Richter, ein Richter im vorbereitenden Verfahren oder ein Strafrichter abgelehnt,
so entscheidet er selbst darüber,
ob die Ablehnung als unzulässig zu verwerfen ist.“
Wurde der Befangenheitsantrag als unzulässig verworfen, ist der Antrag damit erledigt, eine weitere Abstimmung darüber findet nicht mehr statt.
So geht Rechtstaat in Deutschland.
Dass die Amtsgerichte sich nicht unbedingt an die herrschende Rechtsprechung des BVerfG in Sachen Art. 5 GG halten, wurde hier bei tichy bereits ausführlich thematisiert, u.a. in dem Videointerview mit dem Strafrechtsverteidiger. Dort wurde verdeutlicht, dass manche Amtsrichter:innen den Beschuldigten verurteilen, der dann seinerseits auf einen sehr kostenintensiven Instanzenweg Richtung Karlsruhe geschickt würde. Und siehe da, so erhalten wir ein System der faktischen politischen Gerichtsbarkeit. Ich empfehle noch einmal den Artikel von Hans-Jürgen Papier aus 2023: „Antisemitismus auf der documenta fifteen“ – Überlegungen zur Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG und ihren verfassungsimmanenten Grenzen“. Und als Kontrapunkt die „Affäre… Mehr