Millionen Autos gefährdet: Diesel-Tollheiten gehen weiter – TE-Wecker am 4. August 2024

Der TE-Wecker erscheint montags bis freitags – und bietet Ihnen einen gut informierten Start in den Tag. Ideal für den Frühstückstisch – wir freuen uns, wenn Sie regelmäßig einschalten. An Wochenenden und Feiertagen erscheint der Wecker mit einer Schwerpunktsendung.

 

Ein Brandbrief des derzeitigen Verkehrsministers Volker Wissing (FDP) sorgte in der vergangenen Woche für Aufsehen. Wissing warnte, dass möglicherweise 8 Millionen Dieselautos plötzlich stillgelegt werden müssen. Dann nämlich, wenn im November der EuGH sagt, die Zulassung von Dieselfahrzeugen vor 2017 gilt nicht mehr. Die wurden zwar nach den damals geltenden sogenannten Neuen Europäischen Fahrzyklus-(NEFZ)-Regeln zugelassen, doch – April, April – jetzt plötzlich sollen die nicht mehr gelten.

Dann hat schnell die EU-Kommission zurückgeschrieben: Die Debatte sei irreführend, die Kommission wolle Bürger, die Autos in gutem Glauben gekauft hätten, in keiner Weise benachteiligen. Sie will dennoch mit aller Gewalt E-Autos durchdrücken und dem Verbrenner den Garaus machen, und der Green Deal soll weitergeführt werden – nur unter neuem Namen. Worum geht es – eine Erklärung im TE-Wecker am Sonntag von Holger Douglas.

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Kommentare ( 16 )

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16 Comments
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bfwied
1 Monat her

Da es kein, wie dauernd angenommen, bindendes EU-Recht gibt, könnte D. einfach sagen: Nein, machen wir nicht mit. Auch der EuGH ist nicht bindend. Alles von der EU, außer kleinerer Vorschriften, muss erst in nationales Recht überführt werden.
Glauben die Rotgrünen und die Brüsseler wirklich, dass Italien, Spanien, die Tschechen, Polen, Ungarn diese ungeheure Unverschämtheit und Dummheit mitmachen? Gewisse nicht. Nur Rotgrün wird es sicher begeistert in nationales Recht überführen. Man kann nur hoffen, dass die Landtagswahlen von diesem Mist beeinflusst werden!

Peter Pascht
1 Monat her

E-Auto Lebensgefährlich !!!
Da soll ein Produkt massenweise unters Volk gebracht werden, das sich an der Lebenswirklichkeit noch nicht bewährt hat.
E-Autounfall in Österreich
Zwei junge Menschen 17 u 18 sind gestorben. Sie sind mit ihrem E-Auto an einem Baum gefahren und das E-Auto ist ins Maisfeld geprallt.
Das E-Auto fing Feuer. Die Insassen konnten sich nicht mehr aus dem E-Auto befreien: Quelle: 3SAT
Das wäre mit einem bewährten Verbrenner nicht so leicht passiert.
Man bedenke auch, der Akku hat 500V.

Britsch
1 Monat her

Wie lautet Ein In der ehemaligen DDR bekannter Spruch „wir bauen auf wir Reisen nieder ham mer Arbeit immer wieder“
Heute muß man das etwas umformulieren „Vorhandenes verbieten und ständig neues bringt ständig neues Geschäft an dem sich Einige dauerhaft bereichern

moorwald
1 Monat her

Das KBA läßt keine einzelnen Fahrzeuge, sondern Typen zu. Es ist dabei wie jede öffentliche Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden. In diesem Fall an die StVZO (wird nach und nach abgelöst durch eine Fahrzeugzulassungsverordnung).
Für deren Erlaß ist wiederum der Bundesverkehrsminister zuständig.
Es liefe also letztlich auf eine politische Entscheidung hinaus. Womit das grundsätzliche Verhältnis von EU-Recht vs. nationales Recht berührt wäre. Am Ende wohl (wieder) ein Fall für das BVerfG.

twsan
1 Monat her

Es fehlt am Ende die Information, dass die Produktion eines Auto Energie und Rohstoffe kostet sowie Abfälle erzeugt.

So dass unter Umweltschutzgedanken auch die Lebensdauer eines Autos berücksichtigt werden muss.

Heißt es denn bei Umweltschützern nicht immer, die „Wegwerfgesellschaft“ sei schlecht?

Britsch
1 Monat her
Antworten an  twsan

Was bedeutet: Würde man Autos die von den Abgasen her nicht mehr die Norm erfüllen weiter betreiben , wäre das zumindest oft Umweltfreundlicher als wenn man sie auser Betrieb setzt, sie nicht mehr gefahren werden dürfen und dafür Neue hergestellt werden. Es geht gar nicht tatsächlich real um die Ideologie „Umweltschutz“ sondern unterm Strich real um „Blödsinn“ Ich nenne immer als Beispiel Farben, wenn man mit Früheren Farben etwas gestrichen hat hielt das nicht selten 30 oder gar 40 Jahre Wenn man mit heutigen Farben das gleiche Streicht hält das vielleicht 5-10 Jahre, muß also ca. bis zu 7mal mehr/… Mehr

giesemann
1 Monat her

Der ganze Zirkus könnte dem Wahn endgültig das Ende bereiten. Zumal sich langsam herumspricht, dass der Klima-CO2-Wahn lediglich der Ablenkung dient von: It’s the demography, simply. Sollen sie lieber die Grenzen abdichten … .

Stefan Z
1 Monat her

Das nützt doch alles nichts. Wenn man wirklich die Welt retten will, muss man Annalena zuerst mal das Fliegen verbieten.

1 Monat her

Ganz große Gratulation an Holger Douglas für seine – wie immer – kompent-erhellenden Ausführungen zum höchst komplexen Problemkreis. Der Witz bei der ganzen Geschichte wird die Tatsache sein, dass die stillgelegten Fahrzeuge in Asien und Afrika weiter betrieben werden. Dort wird die Abgasreinigung abgeschaltet und die Händler werben: „Alles gut, Kat weg!“ Gefahren wird mit dem Sprit, den der Westen einspart. So viel zum klima- und umweltschützenden Aspekt dieser widersinnigen Vorgaben von EU und EuGH.

alter weisser Mann
1 Monat her

Ich würde es doch gern sehen, dass genau das passiert.
Ob die „guten Bürger“ dann etwa mal reagieren oder ob es genügt, wenn die Ampel die Stilllegungen auf ein, zwei Jahre verteilt?

Kassandra
1 Monat her
Antworten an  alter weisser Mann

Aber sind nicht welche schon genug gestraft, wenn ihre Stromer nach einer gewissen Laufzeit kein Händler mehr als „gebracht“ zurück nehmen will, da unverkäuflich? Ein herber Realverlust, der bei manchen durchaus in die private Insolvenz führen kann!

Peter Pascht
1 Monat her
Antworten an  alter weisser Mann

Nur um ihre Neid-Neugierde zu befriedigen sollen andere leiden?

alter weisser Mann
1 Monat her
Antworten an  Peter Pascht

Ach Herr Pascht, in Sachen Auto brauch ich mit einem A6 Avant 3.0 TDI Quattro doch nicht sonderlich neidisch sein, es ist reines politisches Interesse zur die Duldungsfähigkeit der Deutschen.

Peter Pascht
1 Monat her

Nochmals !!! 1.) Egal was die EU beschließt ist für Deutschland nicht bindend, sagt das BverfG in seinem Urteil von 2009 zum „Lissabon Vertrag“, der für Deutschland übrigens keine Gültigkeit hat, sagte das BverfG. 2.) Die Zulassung eines PKW ist ein „begünstigender Verwaltungsakt“ So ein Verwaltungsakt kann nicht widerrufen werden, wenn er schon in Gebrauch ist und der Begünstigte dafür finanzielle Aufwendungen gemacht hat. Eine Rückgängigmachung ist also ein Verstoß gegen das im Grundgesetz geschützte Eigentumsrecht. Es wäre also ein Akt der Enteignung. Bei einem durch die Staatsgewalt trotzdem gewaltsamen Widderruf, unter Berufung auf „schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu… Mehr

Stefan Z
1 Monat her
Antworten an  Peter Pascht

Ich würde mich darauf nicht verlassen. Es geht ja schließlich um „höhere“ Werte.

Michael W.
1 Monat her
Antworten an  Peter Pascht

sagte das BverfG

Quelle? Da muss es ja ein Urteil, einen Beschluss oder ähnliches geben. Da hat dann ein AZ. Bitte nennen! Ich möchte das selbst lesen.

Ich habe die Presseerklärung der BVerfG gefunden und schnell überflogen.
Es ist natürlich Quatsch, was Sie da schreiben.
Das Zustimmungsgesetz ist ok, das Begleitgesetz ist verfassungswidrig, da keine Zustimmungspflichten und -rechte festgeschrieben sind. Der Bundestag muss also über jedes Gestz, jede Vorschrift der EU abstimmen und diese auch ablehnen dürfen. Ist aber natürlich nur heiße Luft, die werden wohl immer zustimmen.

Last edited 1 Monat her by Michael W.