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Bundesverfassungsgericht rettet CSU vor Ampel-Wahlrechtsänderung – TE-Wecker am 3. August 2024
In Bayern kann die CSU aufatmen. Sie kann nicht aufgrund eines neuen Wahlrechts aus dem Bundestag fliegen, ebensowenig kann die Union aufgelöst werden. Das hätte gedroht, wäre die Reform der Ampelkoalition von 2023 durchgekommen. Gegen sie wurde geklagt, in dieser Woche haben Bundesverfassungsrichter die Wahlrechtsreform als teilweise verfassungswidrig verworfen. Sie muss jetzt überarbeitet werden – allerdings nur der Teil, der die fünf Prozent-Hürde betrifft. Eine erneute Klatsche für die Ampel aus Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Wahlrechtsreform in seiner Urteilsverkündung in einem entscheidenden Punkt für verfassungswidrig. Die Streichung der Grundmandatsklausel ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Ein Gespräch mit Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau – Wer ist jetzt Gewinner und wer Verlierer dieser Entscheidung? ++
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Ich verstehe nicht, warum man nicht einfach auf das Prinzip „1 Parlamentarier = 1 einwertige Stimme“ verzichtet. Dann hätten wir 100% Proporz und 100% Abhängigkeit von der Zweitstimme und maximal 598 Abgeordnete. Dann wäre alles viel einfacher: Jeder der 299 Wahlkreisgewinner zieht in den Bundestag, mindestens 30 können über Zweitstimme hineinkommen, selbst wenn das Verhältnis schon durch die Direktkandidaten ausgeschöpft ist. Geht aber auch ohne diese Regelung. Jede Partei bekommt zu Beginn der Regierungsperiode einen „Stimmenwertfaktor“ ausgerechnet. So dass wir viele CDU-Abgeordnete mit einem Faktor kleiner 1 haben und wenige FDP-Abgeordnete mit einem Faktor von z.B. 2,468123. Nur wenn ein… Mehr
Egal was das Verfassungsgericht oder due Verfassungsrechtler sagen. Ich und vermutlich die Mehrheit der Deutschen haben den Eindruck, dass mehr und mehr an unserem Wahlrecht herumgeschnibbelt wird, sodass der Souverän in seinem Wählerwillen beschränkt oder gar ignoriert wird. Wenn schon keine Elemente direkter Demokratie von den Parteien zugelassen werden, wäre es m. E. Aufgabe des BVerfG zumindest die repräsentative Demokratie in der Weise zu stärken, dass die Direktmandate gestärkt werden, statt die noch mehr zu beschädigen. Eine optimale repräsentative Vertretung ist m. E. durch gleich viele direkt gewählte Wahlkreisabgeordnete und gleich viele Zweitstimmenmandate nach den Wähleranteilen der Parteien gegeben. Ein… Mehr
Hr. Vosgerau und das Bundesverfassungsgericht irren. Wie kommt man auf den Gedanken aus dem Wortlaut „personalisiertes Verhältniswahlrecht“ herauszulesen, dass das Verhältniswahlrecht im Vordergrund steht? Es wurde nun einmal ein hälftiges Personenwahlrecht eingerichtet, das jetzt faktisch abgeschafft wurde. Wie kann man die derzeitige faktische Unmöglichkeit einer erfolgreichen partei- und listenfreien Kandidatur als Begründung für deren vollkommene Abschaffung hernehmen?
Selbstverständlich muss zunächst die Stärkung und Wiederimplementierung der im Grundgesetz eindeutig angelegten (partei- und listenfreien) Personenwahl geprüft und versucht werden.
Wie kam es eigentlich dazu, dass die Wahlkreisabgeordneten der Verhältniswahl der Zweitstimmen unterworfen wurden?
Eigentlich ist für mich doch ganz klar: 1 Wahlkreis, 1 Mandat = 50 % der Abgeordneten. Warum sollen die an die Zweitstimmenergebnisse gekoppelt sein? Das verfälscht doch die in der Verfassung gewünschte Personenwahl. Die Personenwahl sollte auch nichts mit Parteien zu tun haben. Ich habe den Eindruck, dass sich die Altparteien unser Wahlrecht für sich zurechtgeschustert haben und der Demokratie schaden.
So ein System, das mindestens 80% der Bürger nicht wirklich verstehen, kommt dabei heraus wenn man die Politik den Politikern überlässt und da wundert man sich auch noch wenn der Bürger immer Politik müder wird aber das ist sicherlich im Sinne der Ampel Parteien incl. cdu/csu.
Die Gründung von Parteiern und Fraktionen ist lt. Grundgesetz frei. Esmusssiemnicht geben, es darf sie geben.
Das heißt das aus der Eigenschaft „Partei zu sein“, kann kein irgendein rechtlicher Anspruch hergeleitet werden.
Deswegen sind Zusatz- und Ausgleichsmandate verfassungswidrig.
Zudem verstoßen sie gegn den verfassungsmäßigen Wahlgrundsatz von „unmittelbar“.
„unmittelbar“ = zwischen Auszählung an der Urne und Sitzverteilung im Bundestag darf es keine weiter Entscheidung geben.
Die Frage ist, inwiewiet dies verfassungsmässig zulässig ist, dass eine Partei die nur in einem Bundesland wählbar ist, überhaupt in den Bundestag einziehen darf. Lt. Grundgsetz darf sie es nicht. Denn die Wahlen müssen lt. Grundgsetz „allgemein“ sein. Das heißt die CSU besitzt kein eigenständiges Recht am Wahlergebnis. Sie kann gar nichts aus dem Wahlergebnis fordern. Als Parteienbündnis CDU/CSU bei den Wahlen antreten und als Einzelpartei in den Bundestag einziehen. Deswegen ist auch die Grundmandatsklausel verfassungswidrig. Mehr mogeln geht nicht. Das Problem gibt es aber nur deswegen, weil Parteien verfassungswidrig wie Wahlkandidaten behandelt werden. Lt. Grundgsetz können Parteien nicht auf… Mehr
CSU im Bundestag?! Eigentlich ein Unding! — Schade, dass Herr Dr. Vosgerau mit keiner Silbe darauf eingegangen ist, dass es sich um eine Entscheidung zum Bundeswahlrecht handelt. Bundestag! Muss man das betonen? Offenbar! Und da wäre dann die Frage zu klären gewesen, inwieweit es gerecht ist, dass eine lediglich regional aktive Partei ihren Anhängern bzw. Bürgern eines einzigen Bundeslandes über das Konstrukt der sogenannten Fraktionsgemeinschaft mit einer sogenannten Schwesterpartei bzw. einer sich auf eine exklusive Organisationsstellung stützende sogenannte Landesgruppe eine Art Extraportion an politischem Erpressungspotenzial verschaffen darf??? Diese Extrawurst für die Bayern müsste — was jedem Nicht-Staatsrechtler auch unmittelbar einleuchtet… Mehr
„Und da wäre dann die Frage zu klären gewesen, inwieweit es gerecht ist, dass eine lediglich regional aktive Partei ihren Anhängern bzw. Bürgern eines einzigen Bundeslandes“ Die Frage ist, inwiewiet dies verfassungsmässig zulässig ist. Denn die Wahlen müssen lt. Grundgsetz „allgemein“ sein. Das heißt die CSU besitzt kein eigenständiges Recht am Wahlergebnis. Sie kann gar nichts aus dem Wahlergebnis fordern. Als Koalition CDU/CSU bei den Wahlen antreten und als Einzelpartei in den Bundestag einziehen.Mehr mogeln geht nicht. Das Problem gibt es aber nur deswegen weil Parteien verfassungswidrig wie Wahlkandidaten behandelt werden. Lt. Grundgsetz können Parteien nicht auf dem Wahlzettel als… Mehr
Was die Frage aufwirft: weshalb „vereint“ sich die cdsu nicht endlich? Welche Vorteile ziehen die daraus – über die Genannten hinweg?
Wobei halt auch das vollkommen gleich ist, weil uns hier inzwischen ganz andere Verhältnisse drohen, als man sich das vor 2015 noch hätte vorstellen können.
Und in diesen Zeiten hätte man sich aus vielerlei Alternativen ein passenderes Wahlsystem aussuchen können – was man aber nicht wollte: https://sciencefiles.org/2024/02/19/dem-willen-des-waehlers-zur-geltung-verhelfen-aber-wie-mehrheitswahlsysteme-verhaeltniswahlsysteme-rangfolgewahlsysteme-und-das-mehrheitsurteil-system
„Bundesverfassungsgericht rettet CSU vor Ampel-Wahlrechtsänderung“ ??? Die SPD sagt, sie sieht trotz BverfG Urteil keinen Handlungsbedarf das Gesetz zu ändern. Mit diesem Gesetz sollder Bundestag verkleinert werden aber auf Kosten der demokratischen Direktmandate, die verfassungswidrigen Listenmandate sollen vorrangig bedient werden. Das neue Wahlgesetz zementiert den Parteinstaat. Zudem gibt es weiter den verfassungswidrigen Doppelantriit, sowohl auf der Parteiliste und als Direktkandidat. Wer als Direktkandidat scheitert, zieht dann über die Parteiliste in den Bundestag ein, als Parteisoldat. Andererseits sagt das BverfG, das Gesetz ist zuminest in Teilen verfassungswidrig, aber für die nächste Bundestagswahl darf es noch gelten. Ja was nun? „Aus Unrecht… Mehr
Sieht verdammt nach Anpassung aus, wenn es um die Bedürfnisse der eigenen Parteigenossen geht und diese Elastizität kommt leider nicht bei allen Angelegenheiten vor, wo der Kompromiß durchaus auch die Gesetzgebung mal hinten an stellt, wenn es um die Existenz geht, was man bei einem derzeitigen Verbot eines Mediums leider vermissen muß, wenn man nicht die gebotene Eile an den Tag legt, weil der Beschädigte bis dahin keinen Zucker mehr macht. So wird in regelmäßigen Abständen mit unterschiedlichen Ellen gemessen und das schlimme daran ist die Unergründlichkeit des Beweggrundes, den man formuliert, damit er paßt, ob es aber richtig ist,… Mehr
„Sieht verdammt nach Anpassung aus, wenn es um die Bedürfnisse der eigenen Parteigenossen geht“
Richtig, darum geht es,umsonst nichts.
Das ist verfassungswiderig.
Warum hat man diese Grundmandatsklausel überhaupt je ins Grundgesetz geschrieben? Mit der wird doch eine Ungleichbehandlung von Wählerstimmen erreicht. 3 Direktmandate bringen eine Menge Sitze. Mit der 5%-Klausel wird zwar auch ungleichbehandelt, aber da kann ich den Sinn ja noch verstehen, obwohl es für mich eine Grenze von 2 oder 3% es auch täte, das wären ja immer noch 15-20 Mandate, als kleine Splitter.
„Warum hat man diese Grundmandatsklausel überhaupt je ins Grundgesetz geschrieben?“
Weil sich die Parteien den Staat unter den Nagel gerissen haben.
„Wer schreibt der bleibt“, sagt der Volksmund
Warum gerade 3? Warum nicht 1 oder 10 Direktmandate?
Es gibt dafür keine Begründung, ausser Parteien-Willkür.