Verwaltungsgericht München: Verfassungsschutz darf AfD weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten – TE-Wecker am 2. Juli 2024

Der TE-Wecker erscheint montags bis freitags – und bietet Ihnen einen gut informierten Start in den Tag. Ideal für den Frühstückstisch – wir freuen uns, wenn Sie regelmäßig einschalten. An Wochenenden und Feiertagen erscheint der Wecker mit einer Schwerpunktsendung.

 

Verwaltungsgericht München: Verfassungsschutz darf AfD weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten ++ Höcke wieder wegen „Alles für Deutschland“ verurteilt ++ AfD-Mitglieder dürfen allein wegen ihrer Parteimitgliedschaft keine Waffen besitzen ++ Fans zu spät im Stadion: heftige Kritik an Bahnverspätung – Gespräch mit Olaf Opitz ++ Supreme Court: Donald Trump genießt „absolute Immunität“ vor Strafverfolgung für Handlungen im Amt ++ TE-Energiewendewetterbericht ++

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 15 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

15 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Der-Michel
1 Tag her

Die Entscheidung in München erinnert mich an die Spielbankenaffäre aus den 50-iger Jahren. Die CSU denkt offenbar: “ Was einmal funktionierte, funktioniert auch ein zweites Mal“.

AndreasH
1 Tag her

Wie lange darf ein Verdacht gg. eine Partei eigentlich öffentlich aufrecht erhalten werden, bevor die grundgesetzlichen Rechte der Partei grundlos beeinträchtigt werden? Nach 4 Jahren Verdachtsfall muss doch endlich mal ein Beweis auf den Tisch.

Martin Mueller
1 Tag her

Die Masche ist durchschaubar: Die Justiz wird gegen die AfD in Stellung gebracht.
Gilt die Justiz beim Bürger doch als integere und unabhängige Instanz, die auch politisch nicht beeinflussbar sei.

Aber Richter möchten auch Karriere machen. Das geht heutzutage am besten, wenn die Urteile in den aktuellen politischen Kontext passen.

Mausi
1 Tag her

Die Beobachtung ist eins. Aber Herr Haldenwang, der damit Werbung macht, das ist etwas anderes. Bie wikipedia ist zu lesen, dass es Aufgabe des Verfassungsschutzes ist, die Wähler zu informieren, damit sie „richtig“ wählen können. Mit einem Verweis auf einen Aufsatz von 2019. Das halte ich für an den Haaren herbeigezogen. Der Verfassungsschutz hat die „(1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über…“ Es folgen die Tatbestände. Nachdem der Verfassungsschutz als Behörde weisungsgebunden ist, halte ich die Information der Öffentlichkeit für eine… Mehr

Last edited 1 Tag her by Mausi
November Man
1 Tag her

Anhand der immer mehr werdenden politisch motivierten Urteilen zum Nachteil der AfD verlieren die Bürger immer mehr das Vertrauen in den Rechtsstaat. Der Verfassungsschutz, Staatsanwaltschaften und Gerichte werden von den regierenden Linksextremisten offen instrumentalisiert und missbraucht um den starken politischen Gegner die AfD zu bekämpfen. Selber haben die Linksextremisten keine politischen Argument gegen die liberal demokratische AfD vorzuweisen, außer jede Menge Hass, Hetze, Lügen, linke Aktionen und gewalttätige Demonstrationen. Der öffentlich sichtbare politische Missbrauch des Rechtsstaat durch die Linksextremen ist ganz sicher nicht Sinn und Zwecke unseres Rechtsstaats.  

lucaapp
1 Tag her

besser kann es für Trump doch nicht laufen! ein neuer Kandidat (mail oder female) würde bei der unentschlossenen Wählerschaft eher aufhorchen lassen, ob diese Person (egal wie bekannt) vielleicht Trump vorzuziehen ist.

h.milde
1 Tag her

Alle schimpfen über die DB, verkennen aber, daß die modernen linksGRÜNEN Manager*Innen*Diverse tagtäglich den GRÜNEN Transformationsplan ständig übererfüllen, ganz iS. des marxistisch-woken „Quality is a myth“ & „Wirklichkeit ist Sprechakt“,á la „Frankfurter Schule“. Die ermöglicht es sogar, daß endlich „Trans“menschen sogar den reaktionären Binär-Feminismus á la Alice Schwarzer überwinden, und Frauenhäuser, Damentoiletten & Fittnesstudios handstreichartig übernehmen, worauf diese wiederum die bekannt misogynen & transansfeindlichen AWMs als Verursacher folgerichtig bestimmen, und sie inzwischen auffordern „Trans“menschen daraus zu entfernen, weil man nicht erkennt, bzw. erkennen will, Opfer der eigenen „Sprechaktwirklichkeit“ geworden zu sein -> Danisch: Schrödingers Feminismus Fazit: Deutschland hat Morbus Bahlsen,… Mehr

HeRo
1 Tag her

Die Bahn hat man doch schon vor 40 Jahren durch inkompetenz in die Grütze gefahren. Das hat sich jetzt alles aufgestaut. Angefangen hat das Desaster mit dem ICE 1. Und die Fehlentscheidung war, dass das ein Triebkopfwagen war.
Mehdorn saß doch da auch im Vorstand (genau wie im Berliner FH). Die Vorstände waren alles technische Pflunzen. Wobei Mehdorn ja eigentlich Ing. war. Aber irgendwie meinen die alle, Physik und Technik „managen“ zu können.
Immerhin fahren sie mit ’ner bunten Flagge rum. Die, die sich an sowas auf…., brauchen keine pünktlichen Züge.

H.H.
1 Tag her

Wer von den Journalisten sowie den Richtern gewußt hat, dass „Alles für Deutschland“ ein Spruch der SA war, „der werfe den ersten Stein“.

Wilhelm Roepke
1 Tag her

Der Landesverband Bayern der AFD ist selbst mit Schuld. Wer Wörter wie „Södolf“ verwendet, disqualifiziert sich selbst. Hirn statt Provokation wäre die Lösung.

Gottfried
1 Tag her
Antworten an  Wilhelm Roepke

Finde ich auch nicht gut. Aber AFD-Politiker als Nazis zu bezeichnen, hat dann doch eine andere Qualität und ist eine Verhöhnung der Naziopfer. Strafrechtliche Konsequenzen hat das nicht. Warum eigentlich?

Michael M.
1 Tag her
Antworten an  Wilhelm Roepke

Nein, denn wenn man sicher erinnert, wie sich der gemeinte Herrn während des C-Irrsinns aufgeführt hat, dann ist dieser Neologismus in meinen Augen durchaus naheliegend und damit eindeutig legitim.

Last edited 1 Tag her by Michael M.