Otto Schily: Impfpflicht ist „verfassungswidrige Anmaßung des Staates“ – TE Wecker am 2. Dezember 2021

Der TE-Wecker erscheint montags bis freitags – und bietet Ihnen einen gut gelaunten und gut informierten Start in den Tag. Ideal für den Frühstückstisch – wir freuen uns, wenn Sie regelmäßig einschalten.

 

Otto Schily: Impfpflicht – verfassungswidrige Anmaßung des Staates ++ Berlin berät über Corona ++  USA: Bundesgericht stoppt Bidens Impfpflichtgelüste ++ 10.000 Migranten vor polnischer Grenze ++ Vor zehn Jahren: Westerwelle erinnert an die Freiheit ++ FC Bayern München schreibt an seine Mitglieder ++ Blindgänger explodiert in München ++ Baerbock äußert sich zum ersten Mal in Sachen Außenpolitik ++

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 10 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

10 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Tania
2 Jahre her

Otto Schily war mal bei den Grünen und Pflichtverteidiger der RAF, ging dann aber zur SPD. Als Bundesinnenminister war er bereits SPD Mitglied. Der letzte vernünftige Innenminister den wir hatten. Hardliner, gerade auch im Vergleich zu seinen Nachfolgern. Stichwort Vorratsdatenspeicherung und die Aussage, dass nur 4-5% von 100.000 Zuwanderer Asylwürdig seien.
Schröder sagte nicht umsonst „Otto ist mein Mann“.
„Wer den Tod sucht kann ihn haben“ Zitat Otto Schily über Terroristen.

bkkopp
2 Jahre her

Herr Schily das Recht auf seine Meinung, wie jeder andere auch. Ich vermute, dass es deutlich mehr Staatsrechtler gibt, die eine Impfpflicht als verfassungsrechtlich begründbar halten. Nicht nur im BVerG. Wir müssen es auch als sehr wahrscheinlich halten, dass eine allgemeine Impfpflicht in den nächsten Wochen auf der politischen Agenda der neuen Regierung steht, und, dass eine solche angekündigt und gesetzgeberisch vorbereitet wird.

eschenbach
2 Jahre her

Entscheidend ist es, zu wissen, wie Frau Merkel über die Impfpflicht denkt. Dann kennen wir automatisch auch die Meinung des 1. Senates des BVerfG.

Mig
2 Jahre her

in memoriam Herr Westerwelle. Nie waren seien Worte so richtig wie Heute – und nie hat die FDP die Demokratie und Freiheit so verraten wie heute.

Mausi
2 Jahre her

Prognose von Migrantenströmen. Das ist, als wenn ich eine Prognose meiner Ausgaben anfordere, um dann zu entscheiden, was ich ausgeben kann und will. Für mich läuft der Weg genau anders herum. Kassensturz und dann entscheiden, was ich noch für Migration ausgeben kann und will. Sollen andere Resorts dann Geld an sie angeben? Soll die staatliche soziale Bautätigkeit erhöht werden? Will sie dann prüfen, wann D genügend Zuwanderer aufgenommen hat oder das Erfüllungsdatum durch verstärkten Zuzug vorziehen? Herr Westerwelle ist höchst aktuell! Mit Corona ist es gelungen, die Angst so konkret zu machen für jeden Einzelnen, die Angst ist so nah… Mehr

Last edited 2 Jahre her by Mausi
Mausi
2 Jahre her

Herr Schily hat das Urteil des BVerfGE nicht gelesen. Aus dem Art. 2 Abs 1. S. 1 GG „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ wurden folgende höchste Güter gemacht: Gemeinwohl und Schutz des Gesundheitssystem vor Überlastung. Diese Ziele sind lt. BVerfGE verfassungsrechtlich „legitim“. Die einzelne Person hat damit ausgespielt. Zusammen mit den Ermessensspielräumen, die das BVerfGE der Politik einräumt, kann Herr Scholz von der SPD ungeniert äußern, dass es keine roten Linien mehr gibt. Es ist inzwischen ein Hin- und Herschieben des schwarzen Peters zwischen Politik und BVerfGE. Obwohl es nicht Aufgabe des BVerfGE ist, Politik zu… Mehr

Last edited 2 Jahre her by Mausi
Tom Luetzow
2 Jahre her
Antworten an  Mausi

Diese Analyse ist im Großen und Ganzen korrekt, hat aber einige Lücken. Zunächst einmal ist BVerfGE die Entscheidungssammlung des Gerichts, das Gericht selbst wird mit BVerfG abgekürzt. Nach der Erbsenzählerei ist dies zu beachten: Zur Rechtsstaatlichkeit des Art. 20, der über Art. 2 steht (siehe Ewigkeitsgarantie), gehört das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, d.h. es muss das mildeste funktionierende Mittel gewählt werden. Eine absolute und universelle Imfpflicht ist davon nicht gedeckt, schon allein weil die Geimpften weiter erkranken und auch weiter das Virus verbreiten.

rbayer
2 Jahre her
Antworten an  Tom Luetzow

Eine absolute und universelle Imfpflicht ist davon nicht gedeckt, schon allein weil die Geimpften weiter erkranken und auch weiter das Virus verbreiten.

keine angst, habarth kriegt das hin „die grundrechte gelten noch, nur jetzt eben anders“ (aus dem gedächtnis zitiert).

reiner
2 Jahre her
Antworten an  Mausi

menschenrechte sind aber nicht nur sache deutscher gerichte,sonst hätte man die nazis nie verurteilen können.

TomSchwarzenbek
2 Jahre her

Mein lieber Scholli, so hatte ich Westerwelle nicht mehr in Erinnerung ! Saubere Rede ! Volle Punktzahl, was Freiheit und Freiheitsrechte anbetrifft ! Freiheitsrechte entzieht man zentimeterweise…. RIP, lieber Herr Westerwelle. Ich war nie Ihr Fan, aber aus vollem Herzen von mir: De mortuis nil nisi bene (den Toten nur Gutes) Mach et joot 🙂