Faesers Compact-Magazinverbot vorerst aufgehoben – TE-Wecker am 15. August 2024

Der TE-Wecker erscheint montags bis freitags – und bietet Ihnen einen gut informierten Start in den Tag. Ideal für den Frühstückstisch – wir freuen uns, wenn Sie regelmäßig einschalten. An Wochenenden und Feiertagen erscheint der Wecker mit einer Schwerpunktsendung.

 
Compact: Magazinverbot vorerst aufgehoben – Erfolg gegen Innenministerin Faeser ++ NRW-Justizminister Limbach (Grüne): Häftlinge, die sich als Frauen fühlen, in Frauengefängnisse ++ Faeser: BKA darf heimlich Wohnungen durchsuchen ++ Entwarnung auf NATO-Stützpunkt Geilenkirchen ++ Ex-Gesundheitsminister Spahn: Fehler gemacht, aber nichts vorzuwerfen ++ TE-Energiewende-Wetterbericht ++
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Kommentare ( 10 )

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Waehler 21
27 Tage her

Ich bin der Meinung, dass man Meinungen haben darf. So ist meine Meinung zum Bespiel, dass die „Grüne Jugend“ den Wettbewerb der Geschmacklosigkeit dem „Compact Magazin“ gegenüber klar gewonnen hat. Ja, bei diesen Grünen sehe ich partiell sogar den Tatbestand der Volksverhetzung als erfüllt an. Allerdings haben die einen verbalen „Jagdschein“, Compact hingegen nicht. Man muss auch kein Prophet sein um gewalttätige Demonstrationen vorherzusagen, wenn die „Grüne“ Partei nicht mehr in der Regierung sitzt. Dann heißt es, 1. Mai? Wie gehabt! Mit „Vietnamfallen“ in den Hinterhöfen für die Polizei. Tja was tut man nicht alles für die Demokratie und den… Mehr

eisenherz
27 Tage her

Guten Morgen geehrte Tichy-Redaktion, der Kommentar von Herrn Tichy zum Compactverbot durch die Innenministerin Faeser war gut und notwendig, aber… Wenn dieser Gesetzesbruch, wenn nicht gar ein Verfassungsbruch der Innenministerin, wenn der nicht den sofortigen Rücktritt dieser Ministerin zur Folge hat, dann hat das Gerichtsurteil nur eine halbe Kraft. Denn bleibt der Vorgang ungestraft, dann zeigt uns das zu welchen tiefgreifenden rechtswidrigen, exekutiven Handlungen diese Regierung fähig und entschlossen ist, die jeweilige Zielgruppe einzuschüchtern, sich in Zukunft jedwede Kritik an der Regierung genau zu überlegen. Und es bleibt zu fragen, warum der eigentliche Mannschaftsführer der Regierung, der Bundeskanzler Scholz, nicht… Mehr

Kassandra
27 Tage her
Antworten an  eisenherz

Seehofer bereits 2011: „Diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden“: https://www.youtube.com/watch?v=3agvOrINrmU
Und hier vordem: https://www.youtube.com/watch?v=duNEPYRjnbA
Was die Frage nach Sinn bzw. Unsinn des gesamten Kabinetts wie des Staatsapparates aufwerfen würde, bliebe man da am Ball.
Man bedenke auch, dass einer wie Schwab vom wef sich traut öffentlich zu sagen: „we penetrate the cabinetts“ https://www.youtube.com/watch?v=SjxJ1wPnkk4&ab_channel=Nieuwsitems

fatherted
27 Tage her

Keine Reaktion aus Berlin? Warum auch? Man hat erreicht was man wollte….Angst verbreiten….Macht demonstrieren….dem Bürger klar machen, dass Äußerungen…sei es im privaten, öffentlichem oder im „journalistischem“ die nicht passen…sofort und hart geahndet werden. Der Prozess wird sich hinziehen….Frau Faeser wird bei Urteilsverkündung wahrscheinlich ein Pöstchen in Brüssel inne haben….so wie man es kennt….und sich nicht mal mehr dazu äußern. Trotzdem ein Fanal….ein Tabubruch des „starken Staates“ in Richtung auf den „schwachen Bürger“…..zeitgleich wird ein Rentner wegen des Teilen eines Postings von einem Amtsgericht verurteilt….die Justiz….trotz besserem Wissens durch bereits vorliegende Urteile des Bundesverfassungsgerichts….folgt Frau Faeser. Man hört auch das Herr… Mehr

MFK
27 Tage her

Zum Verbot des Compact Verlages: Das Gericht hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt. In der Regel weicht das Gericht in der Hauptsache hiervon nicht ab. Soweit so schlecht. Das Gericht sagt nämlich auch und hierauf weist Roland Tichy zu Recht hin, das ausgesprochene Verbot sei formell rechtmäßig, nur unverhältnismäßig. Dies kann man mit guten Gründen, die Prof. Scholz bereits angesprochen hat, bezweifeln. Allerdings kann der Verlag mangels Beschwer gegen eine solche Urteilsbegründung nicht vorgehen. Elsässer sollte m. E. Triumphgehabe unterlassen. Das kommt nicht gut an, siehe den Fall Joseph Ackermann. Das Gericht hat auch aufgezeigt, wie jetzt weiter vorgegangen… Mehr

bkkopp
27 Tage her

Mit Herrn Tichys Forderung nach dem Rücktritt von Frau Faeser kann man sich leicht identifizieren. Mit der Tirade gegen Breton weniger. Es scheint mir ein Fortschritt zu sein, dass sein Brief an Musk nicht mehr als Einmischung eines EU-Kommissars in den US-Wahlkampf interpretiert wird. So doof kann Breton nicht sein. Er vertritt das Regulierungsbedürfnis der digitalen Plattformen, die aus ihrer kurzen Entwicklungsgeschichte keine Medien sein wollten, um keinem Recht und keiner Verantwortlichkeit zu unterliegen. In wesentlichen Teilen fröhnen sie noch einer anarcho-libertären Interpretation von Redefreiheit, die die Überzeugungskraft, und deren Auswirkungen, der krudesten Narrative durch die algorithmischen Verbreitung zu vielen… Mehr

Bambu
27 Tage her
Antworten an  bkkopp

Ich sehe auch sehr viele Lücken bei den gesetzlichen Regelungen für die digitale Welt. Der massenhafte Missbrauch von Daten ist da ein Hauptargument. Mich stört auch heftig, dass islamistische Gruppen sich ohne Kosten Gehör verschaffen und die Radikalisierung weitertreiben können. Breton hat aber ganz andere Ziele. Er will eine Zensur zum eigenen Vorteil, um nach Möglichkeit kritische Stimmen zu unterbinden und das ist nicht akzeptabel.

Haba Orwell
27 Tage her

> Faeser: BKA darf heimlich Wohnungen durchsuchen

Das gab es wohl noch nicht mal in Ozeanien im Jahr 1984. Als Vorwand würde vermutlich „delegitimierende Rede“ reichen?

Radikaler Demokrat
27 Tage her

Man sollte es noch einmal SEHR deutlich betonen und auch dem Gericht ins Stammbuch schreiben: auch die Mitarbeiter des Compact-Magazins sind Grundrechtsträger und NICHT grundrechtsverpflichtet und KÖNNEN daher nicht gegen Art. 1 GG verstoßen, das ist unmöglich. Eine Prüfung von journalistischen Texten auf einen Verstoß gegen die Artikel 1-19 des GG ist absurd. Compact kann lediglich gegen Strafgesetze oder zivilrechtliche Vorschriften verstoßen. Übrigens: auch Oppositionsparteien sind allenfalls Teil der Legislative und können nur in diesem Zusammenhang gegen das GG verstoßen, aber nicht in ihrer sonstigen Parteiarbeit. Nancy Faeser ist dagegen als BIM grundrechtsverpflichtet und hat eindeutig gegen mehrere GG-Artikel verstoßen.… Mehr

JamesBond
27 Tage her

Statt gegen Meinungsfreiheit (auch wenn es unbequeme Meinungen und eine unbequeme Presse ist) vorzugehen, würde ich mir von einem Deutschen Innenminister wünschen das er unsere Infrastruktur gegen Terroristen schützt. Wer Flugpersonal, Urlauber und Geschäftsreisende durch eindringen in Flughäfen einem zusätzlichen Risiko aussetzt, gehört nach meiner Meinung als Terrorist vor Gericht gestellt und eingesperrt: https://www.nius.de/news/nuernberg-koeln-stuttgart-berlin-klima-chaoten-blockieren-mehrere-flughaefen/64122030-9c11-48ec-8b31-a67f898e2ed3