Verfassungsgericht sagt Nein zu unanständigen Gewinnen der Windradindustrie – TE-Wecker am 1. Dezember 2024

Der TE-Wecker erscheint montags bis freitags – und bietet Ihnen einen gut informierten Start in den Tag. Ideal für den Frühstückstisch – wir freuen uns, wenn Sie regelmäßig einschalten. An Wochenenden und Feiertagen erscheint der Wecker mit einer Schwerpunktsendung.

 

Ein bemerkenswertes Urteil kam in dieser Woche aus Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage von Windrad-Betreibern abgewiesen. Die haben dagegen geklagt, daß ihre sogenannten Übergewinne abschöpft wurden, um die Strompreise niedrig zu halten. Ziel der mittlerweile ausgelaufenen Strompreisbremse war es, Verbraucher angesichts der Energiekrise bei hohen Strompreisen zu entlasten. Dagegen wehrten sich 22 Betreiber von Windkraft-, Photovoltaik- und Biomassenanlagen beim obersten deutschen Gericht. Sie hielten die Abschöpfung für verfassungswidrig. Doch das Urteil war so zu erwarten, sagt Rechtsanwalt Thomas Mock gegenüber Tichys Einblick.

Der Vorgang wirft einen deutlichen Blick in einen Geschäftsbereich, der weitgehend im Dunkeln liegt. Man sieht lediglich die vielen Windräder, die angeblich gut gegen eine Klimakatastrophe seien. Doch dies versperrt den Blick auf das sagenhafte Geschäft, das eigentlich dahinter steht. Das stellt so ziemlich alles in den Schatten, was bisher in auch gut gehen, in Wirtschaftsbereichen verdient werden konnte.

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