Will die SPD über 65% Steuern für Unternehmer?

Welt-Chef Ulf Poschardt lobt das „maßvolle Steuerprogramm“ der SPD, in „feiner Rechenarbeit“ erstellt, das Handelsblatt spricht von nur „kosmetischen Korrekturen“, die FAZ sagt „fein austariert“. Das Lob wundert, es ist ganz unklar, was die SPD tatsächlich will.

© Odd Andersen/AFP/GEtty Images

Die SPD fordert in ihrem Wahlprogramm, dass die Abgeltungssteuer abgeschafft werden soll. Näheres wird dort nicht ausgeführt. Dort heißt es nur pauschal: „Wir wollen Einkommen aus Arbeit und Kapital wieder gleich besteuern, indem wir die Abgeltungsteuer abschaffen.“

Zum Hintergrund: Die Abgeltungssteuer wird seit 2009 für Zinseinkünfte und Dividenden erhoben. Das Gros, rund Dreiviertel der Steuereinnahmen aus der Abgeltungssteuer, stammt aus Dividenden. Da die Zinsen immer weiter Richtung Null gesunken sind, kommt den Steuereinnahmen aus der Abgeltungssteuer für Zinserträge eine immer geringere Rolle zu. Angesichts sprudelnder Unternehmensgewinne sind dagegen die Steuereinnahmen aus Dividenden erheblich gestiegen.

Die SPD argumentiert immer wieder, es sei „ungerecht“, dass Arbeitseinkommen höher besteuert werde als Einkommen aus Kapital. Auf den ersten Blick ist das plausibel. Denn während die Abgeltungssteuer für Dividenden 25% beträgt, beträgt der Höchstsatz bei der Einkommensteuer 45% – jeweils plus Soli. Hie 25%, dort bis zu 45%: Für jemanden, der von Steuern keine Ahnung hat, muss das in der Tat „ungerecht“ erscheinen. Das finden auch Sozialdemokraten, Linke, Grüne und Teile der Union.

„Ungerechtigkeit“ – eine Erfindung

In Wahrheit ist jedoch die Steuerbelastung für einen sehr gut verdienenden Unternehmer, dem eine GmbH gehört, heute keineswegs niedriger als für eine Privatperson, die dem höchsten Steuersatz unterliegt. Denn bevor der Unternehmer eine Dividende ausschüttet und versteuert, hat er bereits auf Ebene des Unternehmens Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer gezahlt. Beide zusammen betragen, inklusive Soli, etwa 30 Prozent.

Orwell lässt grüßen
Wie hoch ist der Spitzensteuersatz?
Nehmen wir an, eine GmbH hat einen Gewinn von 100 erwirtschaftet. Dann gehen davon 30 Steuern ab. Auf den Rest, also 70, entfällt derzeit die Abgeltungssteuer von ca. 26,4% (inkl. Soli). Das ergibt noch einmal eine Steuerlast von 18,48% (26,4% von 70). Insgesamt zahlt der Unternehmer bislang also in der höchsten Progressionsstufe einen Grenzsteuersatz von ca. 48,5 Prozent Steuern, wenn man die Steuern, die das Unternehmen zahlt und die Steuern, die er als Privatperson zahlt, zusammenzählt. Vergleich: Eine Privatperson zahlt in der höchsten Progressionsstufe einen Grenzsteuersatz von 45% plus Soli = 47,5 Prozent. Es kann also gar nicht die Rede davon sein, dass Einkommen aus Kapital günstiger besteuert ist.

Zwei Drittel des Gewinns wegbesteuert

Der Welt-Chefredakteur schreibt am 23. Juni auf Seite 1 einen Kommentar, in dem er unter der Überschrift: „Respekt für die SPD“ meint: „Die SPD hat ein maßvolles Steuerprogramm vorgestellt, das in feiner Rechenarbeit potenziellen Wählern sagt, woran sie sind.“ Genau das Gegenteil ist richtig. Was die SPD genau will, weiß man gerade nicht. In ihrem Programm fordert sie die Abschaffung der Abgeltungssteuer. Wenn man die Abgeltungssteuer abschafft, müsste man zu dem bis 2008 geltenden Halbeinkünfteverfahren zurückkehren. Davon ist jedoch bei der SPD nicht die Rede.

SPD Steuerprogramm
SPD will Gutverdienende wie Reiche besteuern
Nimmt man ernst, was Schulz sagt, dann träte bei Abschaffung der Abgeltungssteuer der persönliche Einkommensteuersatz an Stelle der bisherigen Regelung. Zugleich soll ja nach den Plänen der SPD die „Reichensteuer“ von derzeit 45 auf künftig 48 Prozent plus Soli angehoben werden – sie würde danach bei 50,64 Prozent liegen (48 Prozent plus Soli 2,64%). Ein Unternehmer, der dem höchsten Steuersatz in der Einkommensteuer unterliegt, hätte also eine Grenzsteuerbelastung von 50,64%, die auf die verbliebenen 70 Unternehmensgewinn (nach Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer) angewendet würde. Er müsste in der Spitze also noch einmal 35,45 Prozent Steuern bezahlen. Zusammen mit den 30, die er auf Unternehmensebene bezahlt hat, wären das 65,45 Prozent. Man würde ihm also fast zwei Drittel seines Gewinns wegbesteuern.

Was bringen mehr Steuern auf Null Zinsen?

Will die SPD das? Oder will sie künftig, dass Dividenden weiter der Abgeltungssteuer unterliegen und diese nur für Zinseinkünfte abgeschafft wird? Das würde dem Staat bei gegen Null gehenden Zinsen jedoch kaum Einnahmen bringen. Und warum sollte man Sparer, die durch die Niedrigzinspolitik (von der der Staat massiv profitiert) ohnehin gestraft sind, jetzt auch noch von den Minizinsen mehr Steuern abknöpfen? Es wäre wirklich perfide, wenn die SPD sich überlegt, wie man Sparer, die unter der Niedrigzinspolitik leiden, durch Steuererhöhungen noch besser schröpfen kann. Und unerhört wäre es, wenn sie Dividendeneinkünfte künftig mit dem persönlichen Steuersatz besteuern würde.

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Kommentare ( 31 )

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31 Comments
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investival
7 Jahre her

Finanzielle Risiken gibt es für Geld immer; Stichwort nur: Inflation. Und die ist gerade bei Schuldenproblemen resp. Schuldnern ein Ansinnen. Insofern sollte man rationalerweise auf positive Realrenditen abheben, und die stellen sich über längere Zeiträume in kapitalistischen System nun mal mit Beteiligungen an mindestens druchschnittlich guten Unternehmen dar. Werden deren Aktien infolge guter Geschäfte in der Breite zu teuer, erhöhen die Notenbanken normalerweise die Zinsen, womit wiederum eine Zeit lang Schuldpapiere rentierlicher werden. – A hätte die zusätzlichen Stunden kopfgebrauchend ins Research von Unternehmen investieren sollen statt für 0 sein Geld zu verleihen. Im Kapitalismus wird Risikobereitschaft belohnt und nicht… Mehr

Reinhard Peda
7 Jahre her

Ich hatte auf diesen Kommentar von Ihnen geantwortet. „Wer statt Unternehmensanteilen ein Haus zum vermieten kauft zur Alterssicherung, muss den Gewinn aus Mieteinnahmen auch nach dem persönlichen Steuersatz versteuern. Es geht nicht darum für was man sein Einkommen braucht, sondern darum wieviel man hat!“ ——— „Ach Jung, wenn der persönliche Steuersatz unter 26,375 bzw Einkommensteuer unter 25% liegt, dann gibt man die Kapitaleinkünfte in der Einkommensteuererklärung an und bekommt Geld zurück, wenn man keine anderen Einkünfte hat. Rechnen können ist nicht genug – man muss auch die Steuergesetze kennen.“ Meine Steuererklärung überlasse ich den Steuerberatern! Alles andere ist mir persönlich… Mehr

Sören Hader
7 Jahre her

Danke Herr Zitelmann und investival für die Informationen. Für mich ist einiges verständlicher geworden, u.a. was genau unter Gewinn verstanden wird. Mit einer Sache tue ich mich trotzdem schwer. Unternehmen und Unternehmer unterscheidet orthographisch nur der letzte Buchstabe, aber in Diskussionen wird oft so getan, als wenn beides dasselbe ist. So ja auch in der Überschrift „65% Steuern für Unternehmer“. Aber einmal wird das Unternehmen besteuert und einmal der Unternehmer. Ein wichtiger Unterschied. Ich kenne mich nicht im Detail in den Besitzverhältnissen der verschiedenen Unternehmensformen aus. Wem gehört nun eigentlich der Gewinn eines Unternehmens, der nach Abzug der Körperschafts- und… Mehr

Rainer Zitelmann
7 Jahre her
Antworten an  Sören Hader

Der Gewinn eines Unternehmens gehört dem bzw. denen, denen das Unternehmen gehört. Gehört mir eine GmbH alleine, dann gehört auch mir der Gewinn alleine.

Harry James mit Armbrust
7 Jahre her

Die waren auch vor der Abgeltungssteuer nicht absetzbar :-))

Ich denke sie leben gerade im Wokenkuckucksheim 🙂

AlexanderLB
7 Jahre her

Da liegen Sie aber falsch. Siehe z.B. ein Artikel aus der FAZ vom 28.03.2001 Autor Markus Schnitzler „Hauptversammlung – Mit dem Finanzamt auf Reisen“. Eine Voraussetzung in der Praxis der Finanzbeamten war, das die zu erwartenden Kapitalerträge die Werbungskosten übersteigen. Man konnte also nicht 1 Aktie kaufen und dann sich den Flug vom Staat mitfinanzieren lassen. Aber wenn die genannte Voraussetzung erfüllt war, ging das sehr wohl. Sie konnten Reisekosten, Übernachtung und Verpflegung nach den gängigen Spesensätzen ansetzen. Und für Fahrten ins Ausland gab es die höheren Auslandstagegelder.
Als Aktionär lebte man eben damals noch in Wolkenkuckucksheim.

as140
7 Jahre her

Auch wenn die Höhe gleich ist, eine Steuer direkt aus Privatvermögen zu bezahlen ist gefühlt vermutlich schmerzhafter, als dies aus Firmenkapital zu tun.

Patrick Frank
7 Jahre her

Ich bin ja Jungunternehmer und bin 2015 von der SPD zur FDP gewechselt. Schon damals gab es einige Gründe, wieso ich dies tat. Besonders der staatliche Eingriffs ins Privatleben war der Grund. Aber so langsam kommen weitere Argumente hinzu. Wenn ich nämlich langsam sehe, wie die SPD auch die Mittelschicht mehr besteuern will und man Angst haben muss, dass auch Dividenden bei Unternehmensgewinne vielleicht eines Tages viel höher besteuert werden, dann lohnt sich für großere Unternehmen einen deutschen Sitz nicht mehr, dann werden mehr Firmen zur Schweiz umsiedeln und ich würde es auch ab einer gewissen Größe machen. Daher, wann… Mehr

Sagittarius A *
7 Jahre her

Was bleibt einem Politiker übrig wenn man nicht mit Bergen von Geld umgehen kann, als den Steuerzahler bis aufs Mark auszusaugen? Bis nur noch eine leise, knisternde Hülle übrig bleibt oder auch dem Letzten die Wertschaffung vergangen ist.
„Hypermoralität“ und der eigene Lebenswandel müssen ja irgendwie finanziert werden.

Andreas
7 Jahre her

Leider sehr oberflächlich. Fakt ist, dass das von Steinbrück erklärte Ziel Ende 2008 den Finanzstandort Deutschland zu stärken nicht eingetreten ist. Nutznießer der Abgeltungsteuer sind die Familien Quandt & Co. Das Anrechnungsverfahren war „gerecht“ im groben Sinne, weil es alle Einkünfte gleich mit Steuern belastete.
Anstatt sich jedoch in den Wirrungen der Abgeltungsteuer zu verlieren, sollten alle endlich den Hahn für cumex-Geschäfte schließen und die zu Unrecht erstatteten Steuern von den Banken zurückfordern.

Hugo C. Meier
7 Jahre her

Man muss die Frage schon stellen, warum Kapital weniger besteuert wird als Arbeit? Aber die SPD sollte auch erkennen, das Kapital für ein funktionieren der Wirtschaft notwendig ist und der Staat aus seinen Steuereinnahmen keine Güter schafft, der Staat verbraucht nur. Platt und SPD-tauglich ausgedrückt: ohne Moos nix los. Ist das Kapital erstmal im Ausland, wird es nie wieder zurückkommen.

cleverfranky
7 Jahre her

Sollte die Abgeltungssteuer abgeschafft werden und demzufolge die Kapitaleinkünfte der Vollversteuerung unterliegen, stellt sich ja auch die Frage, ob die Anrechnung von Verlusten, Werbungskosten usw. nicht auch wie in der Vergangenheit erfolgen müßte.
Ich kann nicht beurteilen, wie das rechtlich zu sehen ist. Eine Benachteiligung zu anderen Einkunftsarten dürfte nicht zulässig sein.

Rein politisch ist es unverständlich, dem Steuerbürger auch noch die letzte verbliebene Säule der zusätzlichen Alterssicherung madig zu machen, die man doch unter erheblichen finanziellen Risiken tätigt.