Wie wir zu Zwangsspendern gemacht werden sollen

Mit einem verharmlosend „Widerspruchslösung“ genannten Flatrate-Organspendenvorschlag möchte die Bundesregierung jeden zum Zwangsspender machen. Natürlich nur zum Besten derer, die es erleben können.

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Schade, dass dieser Tage „der Kampf für das Gute“ so eine mächtige Anziehungskraft besitzt und wie dumm, dass wieder einmal das gemeine Volk nicht so spurt, wie das den Regierenden vorschwebt. Auf dem ständig unterversorgten Markt für Spenderorgane herrscht Besorgnis, denn die Spendenbereitschaft befinde sich auf einem „historischen Tiefstand“ wie der Bayerische Rundfunk Anfang des Jahres berichtete:

Zieht nicht: Schlechtes Gewissen einreden, andere als leuchtendes Beispiel darstellen.

Die Deutschen „profitierten von der Spendenbereitschaft im Ausland“ denn „im vergangenen Jahr seien acht Prozent weniger deutschen Spendern (769) als im Jahr 2016 entnommen, und daher mehr Organe im- als exportiert worden.“

Und das, obwohl das bayerische Gesundheitsministerium doch erst im März 2018 die erfolgreiche Internet-Kampagne „Keine Ausreden. Entscheide Dich jetzt!“ neu aufgelegt habe. Was ist das nur für eine Formulierung: man stelle sich vor, ein Ministerium fordere in der gleichen Eindringlichkeit zur Nutzung der Öffentlichen Verkehrsmittel oder zum Verzicht auf tierisches Eiweiss auf. Nur die Überzeugung, dass man hier für ein hehres Ziel arbeite, kann den Ton irgendwie entschuldigen.

Für die gute Sache kann man schon mal ein Auge zudrücken

Ginge es um einen am Telefon abgeschlossenen Vertrag, um unerlaubte Werbung oder die Rechte des Konsumenten, wären Verbraucherschützer, Ratgeber und Politiker aller coulör dem Bürger zur Seite geeilt. Hier z.B. berichtet der Stern zum Thema ungewollte Handyverträge.

Wäre nun der Bundesgesundheitsminister, wie hier geschildert „… ein freundlicher Callcenter-Mitarbeiter, der einen dazu überrede, den neuen Tarif auszuprobieren … und man erst hinterher merke, dass man den Vertrag gar nicht brauchen könne, oder er doch nicht so günstig ist …“, hätte man immer noch ein Rücktrittsrecht. Selbst wenn man am Telefon „ja“ gesagt haben sollte, konnte man, was die Verbraucherzentralen 2017 noch stolz als Erfolg verbuchten, von dem Vertrag zurücktreten.

Diese Entscheidung soll dem Bürger, der wieder einmal nicht das macht, was ihm von interessierter Seite eingegeben wird, nun ein für allemal abgenommen werden. Denn auch auf 100 Mio Euro teure Kampagnen pro Organspende (hier berichtet der Spiegel) und überzeugende Vorbilder (Bundespräsident Steinmeier) ist offenbar kein Verlass. Obwohl die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) seit Jahren über Organ- und Gewebespenden informiert. Die seit 2010 bestehende Aufklärungskampagne „Organpate werden“ wurde Anfang 2016 überarbeitet. Der neue Kampagnentitel lautet: „Organspende – Die Entscheidung zählt!“ Sie war bundesweit und zielgruppenspezifisch mit Motiven auf Anzeigen, Plakaten und Online-Bannern geschaltet. Alles erfolglos. Nun nimmt also der junge Bundesgesundheitsminister mit seinem Vorschlag den Spendern die Entscheidung ab: Wer sich nicht dazu aufrafft, ausdrücklich zu widersprechen, auf den würde im Falle eines für eine Spende günstigen Moments die Wahl fallen.

Die Bürger sind mündiger, informierter und selbständiger, als es der Politik lieb ist

Obwohl die Zahl der Menschen mit Organspende-Ausweis im Vergleich zu 2012 deutlich gestiegen sei, nehme die Spendenbereitschaft ab. Gut 10.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. „Damit bleibe die Zahl der Wartenden seit Jahren etwa gleich hoch. Anders die Zahl der Spender: Gab es vor 2012 jeweils deutlich über 1.000 Organspender, sind es seit dem Jahr 2013 jährlich nur etwa 870.“ So das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Webseite.

Im November 2016 ist das Gesetz zum Aufbau eines Transplantationsregisters in Kraft getreten. In ihm würden erstmals alle relevanten Daten zu Organspenden zusammengeführt: Spender-, Empfänger-, Vermittlungs- und Qualitätssicherungsdaten. Natürlich diene das Register „nur der Patientensicherheit. Es bringe mehr Transparenz und erweitere das Wissen um Transplantationen“, so die ministerielle Auskunft. Diesen Beteuerungen, dass es ja nur um die Sicherheit des Patieten gehe, scheinen die Deutschen aber immer weniger Glauben zu schenken. Sie sehen, um welche Summen es beim Geschäft mit den Organen geht, und misstrauen dem Braten instinktiv.

Klingt wohlbekannt – Minister Spahn über den besorgten Bürger: „Den Ängsten und Sorgen begegne man am besten, indem man darüber diskutiere.“

Der Grund für das Misstrauen der Deutschen beim Thema Organspende dürfte nicht allein auf die Verstöße einzelner Transplantationszentren bei der Organverteilung zurückzuführen sein. Auch diese Vorfälle nahm das Bundesgesundheitsministerium zum Anlass, die sogenannten Transplantationsbeauftragten in den Entnahmekrankenhäusern, die potentielle Spender erkennen und notwendige Schritte einleiten sollen, im Jahr 2015 mit 6,5 Millionen Euro und im Jahr 2016 mit sechs Millionen Euro zu fördern.

Unter dem süffisanten Titel „Warum die Deutschen kein Herz hätten“ veröffentlichte der Tagespiegel Mitte August 2018 einen nachdenklichen Artikel zu dem Thema.

Verborgene Wahrheiten
Bei Anne Will: "Ersatzteillager" Mensch – gemanagt von SPD und CDU?
In schöner Ausführlichkeit beschreibt der Autor unter anderem, dass Minister Spahn noch im August „Die Frage der Zustimmung in seinem für September versprochenen neuen Gesetzentwurf ‚nicht neu habe regeln wollen’“. Er habe aber auch angekündigt „die Debatte über die Organspende in der Gesellschaft voranzutreiben.“ Das hätte Spahn ja nun mit seinem Schwenk in Richtung Widerspruchslösung erreicht – und wäre damit auf eine dem Tagesspiegel zu Folge zu Jahresanfang per Twitter gemachte Forderung von Karl Lauterbach eingegangen: „Organspende niedrigste Rate. Brauchen Widerspruchslösung. Das System versagt. Zu viele unnötige Tote. Keine Ethik der Unverantwortlichkeit!“.

Ein Blick auf andere Länder, so der Tagespiegel weiter, könne diese Erwartung jedoch „nicht bestätigen. Während in einigen Ländern die Spenderrate unter der Widerspruchslösung anstieg (zum Beispiel in Belgien), veränderte sich die Rate in anderen Ländern nicht (in Schweden und Singapur) oder sank sogar (in Brasilien, Dänemark, Lettland).“

Und in überraschend offener Weise kritisiert die Zeitung die „moralische Überhöhung“ der Mahner

„Im Kontext der Organspende kann und dürfe sich Aufklärung nicht allein darauf beschränken, Solidarität, Nächstenliebe, gar die Heldenhaftigkeit des Spenders zu überhöhen; und dürfe nicht ‚die Diskussion zentraler und klassischer Begriffe der abendländischen Ethik wie Leben, Körper, Natürlichkeit, Integrität, Menschenwürde, Autonomie, Person(-alität) und Pietät außer Acht lassen zugunsten einer »Aufklärung«, die letztlich einseitig altruistisch argumentiert und dabei simplistisch auf den allein biologisch verstandenen Tod rekurriert.’“ Und weiter: „In einer Zeit, in der Sterben und Tod wie nie zuvor manipulierbar geworden seien und viele Menschen den Möglichkeiten und der Macht der Medizin mit Skepsis oder Misstrauen begegneten, sei eine solche Verkürzung unangemessen, weil sie existenzielle Fragen, Ängste und Zweifel unberücksichtigt lasse.“ Davon, „… sensibel, offen und redlich geführt zu werden, seien die institutionellen Aufklärungskampagnen weit entfernt.“

Die Aufklärer setzen sich dem Verdacht aus, dass ihnen nicht die 10.000 Menschen, die ein neues Organ benötigen, am Herzen liegen, sondern sie sich (Tagesspiegel) „eher als Träger einer Mission denn als Bereitsteller von Information verstünden.“ „Der Entschluss zur Organspende wird dem Bürger als moralisch höherwertig, wenn nicht gar als moralische Pflicht vermittelt. Damit gerät jeder potenzielle Organspender unter Druck. Eine freie und wohl erwogene Entscheidung wird konterkariert. Bei manch Unschlüssigem wird eher das Gegenteil des Gewünschten erreicht. Auch der Ablehnung einer Organspende oder die Nichtäußerung kann eine wohlerwogene Entscheidung sein. Niemandem steht es zu, dies moralisch zu bewerten.“

„Dass die Bevölkerung für diese Zusammenhänge ein Gespür hat und deshalb mit Widerständen reagiere, hält Weymar Lübbe, ehemaliges Mitglied des Deutschen Ethikrates, für hoch wahrscheinlich …“

Würde es überraschen, dieser Tage zu lesen, dass man sich speziell in Sachsen der Organspende verweigert?

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Kommentare ( 59 )

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59 Comments
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Kaffeepause
6 Jahre her

In der Forschung ist es bereits gelungen, ganze Organe zu züchten. Wenn man wirklich etwas erreichen will, dann sollte in die Forschung investiert werden und wir lösen dieses Problem auf fortschrittliche Weise.

Eine weitere Bevormundung lehne ich ab. Zudem ist der Prozess der Transplantation nicht ohne Risiken. Das Immunsystem muss unterdrückt werden. Als „moderne Medizin“ würde ich das nicht bezeichnen.

Sabine Friedl
6 Jahre her

Ich finde diesen oft angeführten moralischen Aspekt widersinnig: Eine Spende gebe ich per definitionem freiwillig. Die von Spahn vorgeschlagene Regelung beruht aber nicht auf einer bewussten, freiwilligen Entscheidung. Vielen Menschen ist einfach nicht bewusst, dass es ethisch einen großen Unterschied zwischen der jetzigen Regelung und der Widerspruchsregelung gibt. Der Unterschied besteht im Menschenbild: Die aktuelle Regelung gibt mir als selbstbestimmtem Menschen die Möglichkeit, mit meinen Organen etwas Gutes zu tun, wenn ich selbst eigentlich gar nichts mehr tun kann. Die Widerspruchsregelung hingegen definiert meine Existenz neu, indem sie mich zu einem Ersatzteillager degradiert. Das ist dann der neue Status Quo,… Mehr

batman
6 Jahre her

Dieser Aktionismus ausgerechnet bei einem so profitablen Geschäft verwundert nicht. Die vielen Toten mangels Hygiene aufgrund von Krankenhauskeimen juckt den Spahn nämlich so gar nicht. Da geht es nur um eins: Profit! Man Google mal Transplantationszentren Göttingen, Leipzig, München und Münster Organspendeskandal. .

Beobachterin
6 Jahre her

Einmal von aller Moral befreit, stellt sich mir die Frage nach dem Nutzen für die Spender. Dazu ein paar Fragen … – Wem gehören meine Organe jetzt und nach dem Tod? Bin ich Eigentümer oder Besitzer meines Körpers? – Kann ich eine Organ-Spende, wie andere Spenden auch, zu Lebzeiten steuerlich geltend machen? – Besteht die Möglichkeit den Empfängerkreis einzuschränken? – Ist eine Beteiligung an den Bestattungskosten nach Organentnahme vorgesehen, oder eine andere Art der Entschädigung? – Kann ich bestimmte Organe von der Verpflanzung ausschließen? (z.B. Teile des Gesichts.) – Wie soll sichergestellt werden, dass die Willenserklärungen potentieller Spender (auch noch… Mehr

bkkopp
6 Jahre her

Widerspruchslösung ist kein Zwang. Ich habe seit langem einen Organspenderausweis und auch in meiner Patientenverfügung habe ich festgelegt, dass ich nicht künstlich am Leben gehalten werden möchte, wenn Ärzte unabhängig voneinander festgestellt haben, dass ich gehirntod bin. Bevor die Maschinen endgültig abgestellt werden, können alle geeignet erscheinenden Organe entnommen werden. Ich würde mich nur freuen, noch jemandem ein bisschen helfen zu können, bevor der Stecker gezogen wird und die Leiche dann kurzfristig verbrannt wird. Man kann, wenn man unbedingt kritisieren will, die Regierungskampagne zum Thema kritisieren, und man wird auch immer wieder die Organisation der Organverwendung kritisch begleiten müssen, man… Mehr

Gabriele Kremmel
6 Jahre her
Antworten an  bkkopp

Es ist ein Zwang, und zwar der Zwang, frühzeitig Gegenmaßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass man gegen seinen Willen Organspender wird. Was, wenn jemand verunglückt bevor er seinen Widerspruch rechtswirksam und sichtbar formulieren konnte?

Sabine Friedl
6 Jahre her
Antworten an  bkkopp

Die Widerspruchsregelung mag nicht vollständig der Definition von „Zwang“ entsprechen, jedoch kann man dann auch nicht grundsätzlich von einer „Spende“ ausgehen. Der „Spender“ könnte auch einfach nur jemand sein, der aus verschiedenen Gründen keinen Widerspruch ausgefüllt hat. Wenn ihm dann seine Organe entnommen werden, basiert das weder auf Freiwilligkeit noch auf „Spendebereitschaft“, sondern man nutzt einfach nur die billige Gelegenheit, an scheinbar „herrenlose“ Organe zu kommen. Das ist kein Zwang, aber das Ausnutzen einer Zwangslage und eine Entmenschlichung des Toten, der dann nur noch eine Ansammlung von Organen (Ersatzteilen) darstellt. Was der Tote wirklich gewollt hat, interessiert dann keinen mehr… Mehr

von Kullmann
6 Jahre her

Der Organspender/Ausweis sollte generell dem Staat/ Krankenkasse 10.000 EUR wert sein. Das hat nur der Spender in spe unter dem Motto „Mein Bauch gehört mir“ zu entscheiden.

chaosgegner
6 Jahre her

Ein unglaublicher Versuch der moralischen Erpressung, mit dem Inhalt: Spendest du nicht, bist du für den Tod eines Menschen verantwortlich!

Zugleich ein Offenbarungseid der Regierung: Was sind die Bürger dieses Landes überhaupt noch wert? Offensichtlich so viel wie eine Kuh: Melken, melken, melken.
Und im finalen Stadium dann: Abschlachten und ausschlachten!
Ein Staat eben, „in dem wir gut und gerne leben.“
Mitnichten!
Das Recht auf körperliche Unversertheit ist ein Grundrecht des Menschen.
Die moralische Erpressung von Menschen nicht.

Wehrt euch!

benali
6 Jahre her

„Das System versagt“. Diese Feststellung scheint für Politiker hinreichend Grund zu sein, die Freiheit der Bürger in unverschämter Weise zu beschneiden. Sie machen sich noch nicht einmal die Mühe, nach den Ursachen zu forschen, geschweige denn diese öffentlich zu machen. Vielleicht denken diese inkompetenten Politdarsteller einmal darüber nach, wie die CDU 1999 auf einem Wahlplakat die Frage „Was kostet uns der EURO?“ beantwortet hat. Auf die zweite Frage „Muss Deutschland für die Schulden anderer Länder aufkommen?“ lautet die Antwort: „Ein ganz klares Nein! Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, auch wenn er gleich die Wahrheit spricht, ist eine sprichwörtliche… Mehr

Gabriele Kremmel
6 Jahre her

Die Frage nach einer Organspende ist eine zutiefst persönliche Angelegenheit, in die sich der Staat nicht einzumischen hat. Gerade die Entscheidung gegen die Organspende während des Sterbens ist meist wohl überlegt, vermutlich oft besser und hintergründiger als die Entscheidung für die Organspende. Dies ist zu respektieren. Es als unsoziale Einstellung zu brandmarken ist bereits der erste Schritt zur Übergriffigkeit eines Systems, das selbst im Tode noch Profit aus seinen Mitgliedern schlagen will. Hier mit Moral und sozialer Verantwortung zu argumentieren ist zutiefst unethisch. Abgesehen von religiösen, spirituellen und philosophischen Gründen dürfte ein starkes Motiv für die Nichtorganspender ein nicht unberechtigtes… Mehr

Marcel Seiler
6 Jahre her

Nochmal mein Vorschlag: Nur wer sich *vor* dem Eintreten oder der Diagnose seiner Krankheit als Organspender registriert hat, ist berechtigt, ein Organ zu bekommen. Alle anderen nicht. Ich denke, dann hätten wir keine Knappheit an Organen mehr.

Denn die Trittbrettfahrer, diese Heuchler, die zwar ein Organ wollen, wenn sie dem eigenen Tod ins Auge sehen müssen, aber unter hochmoralischen Vorwänden keines geben wollen, wenn es nur um jemand anders geht, die wären endlich aus dem Spiel.

Philokteta
6 Jahre her
Antworten an  Marcel Seiler

Das ist n.m.M. Erpressung, Herr Seiler.

Marcel Seiler
6 Jahre her
Antworten an  Philokteta

Erpressung? Nein, es gibt jedem die freie Wahl: Ist er gegen Organspenden, mit allen positiven und negativen Folgen für sich selbst, oder möchte er zum Pool derer gehören, die dafür sind, ebenfalls mit allen Risiken (die hier breit beschrieben wurden) aber eben auch den Vorteilen, wie z.B. ein längeres Leben. Es ist eine faire Wahl.

Im Moment begünstigt das System Trittbrettfahrer: Organe nehmen, aber nicht geben wollen. DAS ist unethisch.

Sabine Friedl
6 Jahre her
Antworten an  Marcel Seiler

Wenn ich jemandem die Pistole an den Kopf setze und ihm sage, dass ich ihn erschieße, wenn er mir nicht sein Geld gibt, dann hat derjenige sicherlich eine Wahl – es ist aber keine freie Wahl. Die wenigsten Menschen wollen sterben und genau aus diesem Grund ist die Pistole ein sehr wirksames Argument, ihre Wahl entsprechend meinem Willen zu beeinflussen. Das ist weder fair noch hat es etwas mit Freiwilligkeit zu tun. Dementsprechend ist das Geld, dass das Opfer dem Räuber übergibt genauso wenig als „Spende“ zu verstehen, wie die Gabe von Organen in Ihrem Vorschlag.

Sabine Friedl
6 Jahre her
Antworten an  Marcel Seiler

Dieser Vorschlag kommt in dieser Debatte sehr häufig vor und bleibt dennoch unethisch. Die Organspende erfolgt dann nicht freiwillig, sondern über die Aufgabe der Selbstbestimmtheit über den eigenen Körper. Davon abgesehen spaltet es die Kranken in Klassen: Die Guten und die Schlechten. Wer zu den Guten gehört, bekommt dann die Vorzugsbehandlung, die Schlechten sollen halt verrecken. Ihre Lösung basiert erst also recht auf Egoismus, da Sie nur zu geben bereit sind, wenn Sie selbst etwas bekommen. Das ist Heuchelei. Zumindest die Politik könnte diesen Kurs mit der aktuell gefahrenen moralischen Schiene nicht rechtfertigen. Davon abgesehen gibt es auch bei Ihrem… Mehr