Wie Sozialgerichte das System Bezahlkarte untergraben

Die Bezahlkarte wird, kaum eingeführt, schon wieder unterminiert. In Hamburg und Nürnberg urteilen Sozialgerichte, dass wieder mehr Bargeld an Asylbewerber gehen soll. Letztlich belegen aber auch diese Urteile nur, wie sehr es den Bürgern mit der ungeordneten Zuwanderung reicht.

picture alliance/dpa | Patrick Pleul

Es war absehbar, dass diese Nachrichten kommen würden. Sie bestätigen vielerorts verbreitete Meinungen und „Vorurteile“ von Asylbewerbern, die nach Deutschland kommen und vor allem ihre Vorteile im Auge haben, die von Tag eins an davon ausgehen, dass sie volle soziale und wirtschaftliche Teilhabe erhalten und es sich mit den Asylbewerber- und sonstigen Sozialleistungen gutgehen lassen. Es geht nun um die 50-Euro-Bargeld-Obergrenze, die bundesweit mit der Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber verbunden und propagiert wurde. So viel sollte ausreichen, um Sonderbedürfnisse zu befriedigen, die sich nicht mit einer elektronischen Geldkarte bezahlen lassen.

Ohnehin sollten Läden ohne Kartenlesegerät immer seltener werden, und sicher müssen Asylbewerber nicht überall einkaufen, um die „für ihr Existenzminimum nötigen Waren zu erwerben“, wie es nun reichlich sinnentleert in der Presse heißt. Das Existenzminimum ist doch zunächst der Betrag an Geld, den man zum Leben braucht und am besten selbst verdient.

Für das Existenzminimum sind also keine Waren „nötig“, sondern Geld. Waren könnte man sich aber für das alltägliche Leben und die eigenen Vorlieben, was Kleidung, Essen, vielleicht auch Kosmetikartikel angeht, wünschen. Unklar bleibt, was von diesen unbedingt notwendigen Produkten in Hamburg oder Schwabach nicht lokal in kooperierenden Geschäften erworben werden kann. Irgendein Supermarkt, eine Drogerie und vielleicht ein Kleidungsgeschäft müsste sich finden lassen.

Grüne jubeln – Grundrecht auf Bargeld?

Schon Mitte Juli hatte ein Hamburger Sozialgericht geurteilt, dass die persönlichen Lebensumstände der Antragsteller bei der Auszahlung oder nicht von Geldern zu berücksichtigen seien. Geklagt hatten der Verein „Pro Asyl“, die sogenannte „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ und eine Hamburger Migrantenfamilie mit einem Kind, die ein zweites erwartet. Es ging um den Mehrbedarf von Schwangeren und von Familien mit Kindern. Warum dieser Mehrbedarf am Wohnort selbst nicht zu decken ist und man auf den Online-Handel oder auf andere Orte ausweichen muss, bleibt rätselhaft.

Worin besteht das Problem, in einer Millionenstadt mit der städtischen Bezahlkarte zu bezahlen und so Waren des täglichen Bedarfs zu erwerben? Was hat die Verwaltung hier verschlafen? Nun muss die Stadt Hamburg einer bald vierköpfigen Familie 270 Euro im Monat auszahlen, bisher sollten 110 Euro reichen. Und begrüßen tun es natürlich die Grünen, darunter der Fraktionsvize im Bundestag, Andreas Audretsch, der dem Tagesspiegel sagte: „Eine pauschale Bargeldobergrenze von 50 Euro verstößt gegen Grundrechte.“

Ein ähnliches Urteil wurde nun am Sozialgericht Nürnberg gesprochen. Zwei Asylbewerberinnen aus Schwabach hatten in zwei Verfahren geklagt, weil sie mit ihrer Bezahlkarte weder online noch im 20 Kilometer entfernten Nürnberg einkaufen konnten. Auch einem Verein könnten sie nicht einfach so beitreten. Man fragt sich, welche Bedürfnisse noch alle auf Staatskosten für gerade erst angekommene Asylbewerber finanziert werden müssen.

„Schneller und härter“ war Söders Versprechen

Beide Nürnberger Urteile sind noch nicht rechtskräftig, können also noch angefochten werden. Drei weitere Verfahren gegen die Stadt Schwalbach seien anhängig – anscheinend hat dort die Mund-zu-Mund-Propaganda gewirkt, oder es ist von findigen Beratern auszugehen, die die Zuwanderer über jedes einzelne ihrer Rechte aufklären. Man versteht nicht, wieso eine der Klägerinnen überhaupt große Bedürfnisse anmeldet, ist sie doch in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht, wo also kaum Extrakosten anfallen, soweit man das Essen attraktiv findet. Man könnte also auch am Auszahlbetrag von 50 Euro zweifeln oder noch weitergehend jede Sozialleistung abseits von Kost und Logis in Frage stellen. Wer immer Geld braucht, könnte ja arbeiten.

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte eine Bezahlkarte versprochen, die „schneller und härter“ werde als in anderen Bundesländern. Nun geht Bayern zusammen mit Hamburg bei der Demontage der Bezahlkarten-Idee voran. Noch im Juni hatte Innenstaatssekretär Sandro Kirchner getönt, der „bayernweite Rollout“ der Bezahlkarte sei reibungslos verlaufen. Aber auch in einem der Pilotprojekte im Landkreis Günzburg behaupteten Nutzer der Bezahlkarte laut Focus online, dass sie überhaupt nur im örtlichen Lidl-Markt funktionieren, aber etwa nicht beim Friseur, in Bäckereien oder Sozialkaufhäusern.

Das allerdings könnte ein anderes Problem sein. Denn wie hoch ist eigentlich die allgemeine Akzeptanz der Gesellschaft für die angehende Asylmigration? Die Antwort zeigt sich auch an solchen Kleinigkeiten, wie einem Rot-Kreuz-Laden, einer Tafel vielleicht, die keine Bezahlkarten annehmen. Die Nutzung der Bezahlkarte sehen viele Bürger als Ausweis von mangelndem Arbeitswillen an, so ein Asylbewerber aus Günzburg, der es wissen muss. Es ist ja auch klar: Jeder weiß nun, dass der Asylbewerber die Waren von den eigenen Steuern bezahlt.

Vor allem aber zeigen die Urteile aus Hamburg und Nürnberg einmal mehr, dass die Exekutive in Deutschland längst in der Hand der Gerichte und entsprechend findiger Anwälte und Asyl-NGOs ist. Auch das kommt nicht überraschend und ist an sich etwas, mit dem der Rechtsstaat leben muss. Dennoch muss er auch die eigenen Ansagen und Versprechungen mit Leben erfüllen und darf nicht vor jedem Urteil zurückschrecken. Nun sind also kreative Lösungen gefragt – auch in den ostdeutschen Ländern, wo der politische Wille größer ist, Verschärfungen durchzusetzen, aber die Gerichte am Ende vielleicht genauso funktionieren werden.

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Kommentare ( 15 )

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Ohanse
4 Monate her

Mal ein Wort zu den Rechtsberatern: Das sind Juristen, die erkannt haben, daß der gesamte Bereich der Rechtspflege nur noch dazu dient, dem Durchschnittsotto ein funktionierendes Rechtssystem vorzugaukeln. Die lassen sich nicht länger einspannen, sondern schütten nun ihrerseits Sand ins Getriebe, wo sie nur können. Weiter so.

Fieselschweif
4 Monate her

Lösung: Gesetze machen, die keinerlei Handlungsspielraum zulassen.

Die Bezahlkarte IST das einzig zulässige Zahlungsmittel für AsylbewerberDer Rechtsweg IST ausgeschlossen.Urteile gegen dieses Gesetz werden genauso konsequent ignoriert wie Art 16a,2 GG (Auf Absatz 1 [Recht auf Asyl] kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.)

Last edited 4 Monate her by Fieselschweif
U.M.
4 Monate her

Es darf doch nicht sein, dass die armen Geflüchteten wegen unserem Sozialsystem erneut flüchten müssen. Wo kommen wir denn dahin?

StefanSch
4 Monate her

Die Exekutive ist in den Händen der Gerichte? Falsch! Die Exekutive geht Hand in Hand mit den Gerichten. Die Exekutive hat bewusst die Gesetze geschaffen mit denen Pro-Asyl klagt. Dasselbe auch beim Klima. Es wurden Grenzwerte beschlossen, die es der DUH erlauben sich vor Gerichten durchzuklagen. Es ist ein falsches Spiel der Regierenden. Und dafür kommt noch die Quittung. Diese Arroganz und unverblümte Dekadenz wird uns alle in den Abgrund befördern.

MMK
4 Monate her

Na ja, Hauptgrund des Wunsches nach Bargeld (und dieses doch bitte nicht zu knapp) ist der Geldtransfer in die Heimatländer, halb Afrika, Syrien und Afghanistan funktionieren so. Es sind Milliarden, die da jährlich aus Europa und besonders gerne aus Deutschland in die Heimat transferiert werden, aber auch in die Türkei, aus der auch immer mehr Asylbewerber kommen. Und wenn dann aus der Großfamilie jeder einmal hier war, beginnt das Spiel von Neuem. Und: Man unterschätze das islamische Hawala System nicht, wenn es um Geldtransfers geht. Selbst wenn also bestimmte Rücküberweisungen über das offizielle Bankensystem eingeschränkt werden, funktioniert Hawala immer noch.

Wolfgang Richter
4 Monate her

Als in den -ich glaube 1980ern- das Gutscheinsystem für „Asylis“ in NRW eingeführt wurde, fanden sich schon damals Freunde von Pro-Asyl etc, die mit ihren „Mündeln“ zum Supermarkt einkaufen gingen, auf deren „Karte“ ihren eigenen wocheneinkauf machten und denen das Geld auszahlten. Wo diese Möchtegern-Experten mit ihren dollen Ideen hinwollen, kommen die Betroffenen mit ihren pragmatischen Lösungen gerade her.

Peter Klaus
4 Monate her

Das Bargeld soll ja abgeschafft werden. Gilt aber offensichtlich nicht für alle.

Lafevre
4 Monate her

Die bestehenden Gesetze sind selten das Problem im besten Deutschland aller Zeiten. Die selektive nicht-Anwendung bestimmter Gesetze zu Erreichung linksgrün-grosskapitalistischer Gesellschaftstransformationsziele ist es.

alter weisser Mann
4 Monate her

„Letztlich belegen aber auch diese Urteile nur, wie sehr es den Bürgern mit der ungeordneten Zuwanderung reicht.“

Können Sie diese Zuschreibung erklären?

rainer erich
4 Monate her
Antworten an  alter weisser Mann

Richtig. Die Logik dahinter erkenne ich leider auch nicht.

Karl Schmidt
4 Monate her

Ein Grundrecht darauf, das Geld anderer Leute auszugeben, ist eine heikle Sache. Das klingt natürlich nicht so nett wie ein Grundrecht auf Sicherung des Existenzminimums, weil das sprachlich nur auf den Anspruchsteller Bezug nimmt und nicht auf den, der dafür gearbeitet hat. Doch sprachliche Schärfe, schärft eben auch die Gedanken, was Linke indes unbedingt verhindern wollen und deshalb nach der Kontrolle über die Sprache und der Informationskanäle streben. Aber genau darum geht es letztlich: „Du musst mich finanzieren.“ Bei einem Zugewanderten steigert sich der Konflikt, weil er erst wegen der Zuwanderung anderen Menschen auf der Tasche liegt und seine Ansprüche… Mehr