Wie die UN-Mitgliedstaaten den globalen Migrationspakt verhandelt haben (Teil 1)

Wen interessiert, wie der UN-Migrationspakt und der UN-Flüchtlingspakt zustande kamen, wird auf der Website des International Institute for Sustainable Development (IISD) fündig. Konferenzberichte und weiterführende Informationen geben Einblicke, wie um die umstrittenen Kompromiss-Papiere gerungen wurde.

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Strittig war, ob der Pakt die nationale Souveränität antastet. Australien, Ungarn, China, Russland u.a. betonten den juristisch nicht bindenden Charakter des Textes. Österreich, für eine Gruppe von 27 europäischen Staaten, sowie Australien schlugen vor, „should“ oder „could“ anstelle von „must“ oder „commit“ zu schreiben. Uganda, Bangladesch, Chile, Mexiko, der Vatikan u.a. warnten hingegen, den Text nicht zu „schwächen“. Der Vatikan regte entsprechend an, zumindest von „politisch bindend“ statt „nicht juristisch bindend“ zu sprechen. Unklar blieb auch, als wie freiwillig finanzielle und sonstige Beiträge zum geplanten „Kapazitätsaufbaumechanismus“ angedacht sind. / Der Pakt enthält jetzt zahlreiche „wir verpflichten uns“-Passagen.

Österreich warnte, stellvertretend für die Europäer, vor einem Text, der die Presse-/Medienfreiheit verletzt. / Die endgültige Vereinbarung betont zum Beispiel unter Ziel 17 „das Recht der freien Meinungsäußerung“, nennt aber zugleich eine „konstruktivere Wahrnehmung von Migration“ als Ziel des Diskurses.

Ungarn kritisierte im Kontext der allgemeinen Würdigung von Menschenrechten, Migration werde fälschlich als grundlegendes Menschenrecht dargestellt, und forderte gleichzeitig, deren eigentliche Ursachen stärker in Angriff zu nehmen. Demgegenüber postulierten El Salvador, als Vertreter mehrerer lateinamerikanischer Länder, und Burkina Faso, menschliche Mobilität sei sehr wohl ein Menschenrecht. / Im Pakt werden diverse Aspekte der Migration, aber nicht Migration per se unter Menschenrechten subsumiert.

Die Gruppe afrikanischer Staaten sowie eine Fraktion lateinamerikanischer Länder forderte erweiterte Wege für reguläre Migration, auch für irreguläre Migranten. Die afrikanische Staatengruppe sowie Länder aus dem südamerikanischen und asiatischen Raum meinten zugleich, dass alle Migranten ausnahmslos einen Anspruch auf die Gewährung von Menschenrechten und internationale Unterstützung hätten. Andere Ländergruppen, darunter die europäische, plädierten für eine klare Unterscheidung zwischen (akzeptierter) regulärer und (unerwünschter) irregulärer Migration und legten Wert auf die Feststellung, dass Menschenrechte und Grundleistungen allen Migranten zu gewähren seien, die Teilnahme am Wirtschaftsleben zum Beispiel jedoch nur regulären Zuwanderern zustehe. / In der Endfassung des Paktes werden allen Migranten unabhängig von ihrem Status Grundleistungen zugesagt. Andererseits ist viel von Rechten der „Arbeitsmigranten“ die Rede, womit wohl implizit reguläre Migranten gemeint sein dürften.

Für Ungarn ist der Vertrag ein „Pro-Migrations-Dokument“. Migration lege den Staaten ein großes Risiko auf, Multikulturalismus sei kein Wert an sich. / Der Pakt selbst verfolgt als Ziel Nr. 16 klar das Leitbild einer multikulturellen, vielfältigen Aufnahme-Gesellschaft.

Eine Reihe von Delegationen betonte die Notwendigkeit, genauer zwischen Migranten und Flüchtlingen zu unterscheiden. Ein heißes Eisen war, inwieweit der Pakt auf Klima-Migranten eingehen sollte, ihnen ggf. legale Zuwanderung erlauben sollte, wie der Inselstaat Tuvalu anregte. / In der Endfassung des Migrationspaktes wird zugesagt, „kohärente Ansätze zur Bewältigung der Herausforderungen von Migrationsbewegungen im Kontext plötzlicher und schleichender Naturkatastrophen (zu) entwickeln“.

Strittig war, ob der Grundsatz der Nichtzurückweisung auf Migranten oder nur auf Flüchtlinge anzuwenden ist. / Der völkerrechtliche Ansatz der Nichtzurückweisung ist jetzt in der Endfassung des Migrationspaktes in Ziel 21 sinngemäß wiederzufinden.

Ein weiteres Anliegen einzelner Staaten war die „Nicht-Kriminalisierung“ von Migranten, etwa bei illegalem Grenzübertritt. Beim Thema Kinder-Migranten standen vor allem die Abschaffung des Arrests/der Internierung von minderjährigen Zuwanderern („child migrant detention“) und der Schutz der Einheit der Familie als Grundprinzip auf der Tagesordnung. / Der Pakt hält in der Endfassung jetzt fest, man werde „mittels bestehender relevanter Menschenrechtsmechanismen die unabhängige Überwachung der Freiheitsentziehung bei Migranten verbessern und dabei gewährleisten, dass sie nur als letztes Mittel eingesetzt wird, … und dass Staaten Alternativen zur Freiheitsentziehung fördern, umsetzen und ausbauen, vorzugsweise nicht freiheitsentziehende Maßnahmen und Regelungen für die Betreuung in der Gemeinschaft, insbesondere im Falle von Familien und Kindern“.


Derzeit ist in Presse und Öffentlichkeit viel über den UN-Migrationspakt „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“, neuerdings auch den Flüchtlingspakt, zu hören und lesen. Zu spät eigentlich, denn das Vertragswerk, in Vorbereitung seit April 2017, liegt bereits seit Mitte des Jahres in der Endfassung vor und soll bekanntlich auf einer Konferenz am 10./11. Dezember in Marrakesch in Marokko angenommen werden. Dies im Rahmen einer „Migrations-Woche“ mit zahlreichen Veranstaltungen, darunter eine Tagung des Global Forum on Migration and Development (GFMD).

Eine Reihe europäischer und außereuropäischer Staaten hat inzwischen signalisiert, sie wollte das völkerrechtlich nicht bindende „soft law“ in der vorliegenden Form nicht mit tragen. Befürworter und Kritiker stehen sich nicht nur in Deutschland unversöhnlich gegenüber, der Bundestag stimmte am 29. November darüber ab. Und so mancher Leser des Vertragstextes fragt sich, von wem genau wohl die ein oder andere Regelung inspiriert wurde. So fiel dem Berliner „Tagesspiegel“ auf, dass im finalen Entwurf des Abkommens „Migration war schon immer Teil der Menschheitsgeschichte, und wir erkennen an, dass sie in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt“ steht, während in der Ursprungsfassung („zero draft“) diese Aussage in abgeschwächter Form lediglich als eine Möglichkeit wiedergegeben worden sei („darstellen kann“). Das Auswärtige Amt zeigte sich allerdings angesichts der „Tagesspiegel“-Anfrage wenig auskunftsfreudig. „Zahlreiche Elemente, die im deutschen Interesse sind, konnten dabei umgesetzt werden, dafür gab es an anderer Stelle Zugeständnisse.“

Nun ist das World Wide Web aber ergiebig, und wer suchet, der findet. In diesem Fall: Informationen über die Verhandlungsrunden zum Migrationspakt zwischen Februar und Juli 2018 einschließlich der diversen Konferenzen, die sich um diese rankten. Die Berichterstattung über die Konferenzen der UN-Mitgliedstaaten stammt vom International Institute for Sustainable Development(IISD)/Internationalen Institut für Nachhaltige Entwicklung. Das 1990 gegründete IISD ist ein großer unabhängiger Think Tank mit Büros in Kanada, den USA und der Schweiz, der sich das Bemühen um nachhaltige Lösungen der Probleme des 21. Jahrhunderts auf die Fahnen geschrieben hat. Es finanziert sich durch Gelder zahlreicher Regierungen, Organisationen der Vereinten Nationen, Stiftungen und des privaten Sektors. Zum Tätigkeitsfeld des Instituts gehört die aktuelle Berichterstattung über viele größere internationale Umwelt- und Entwicklungskonferenzen unter dem Dach des IISD-Projekts SDG Knowlegde Hub/SDG Wissen(szentrum). Es bietet regelmäßig Informationen und Analysen, die die 2030 Agenda for Sustainable Development/Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen unterstützen. Unter dem Stichwort „migration compact“ zeichnet das IIDS das Zustandekommen des Paktes nach.

Die hier von IISD-Vertreter/innen referierten Verläufe der Sitzungen – die Haupt-Runden wurden moderiert von der Schweiz (UN-Botschafter Jürg Lauber) und Mexiko (Diplomat Juan José Gómez Camacho) – bieten keinen Stoff für sensationelle Enthüllungen. Sie belegen nur, was man ohnehin ahnt: Es gab zu einzelnen Formulierungen und einzelnen inhaltlichen Punkten unterschiedliche Vorstellungen zwischen Ländern und Länderverbünden, so zur Frage, wie viel Druck auf die UN-Mitgliedstaaten ausgeübt oder inwiefern mehr legale Migration ermöglicht werden soll. Unbehagen am Pakt, wie ihn in Deutschland zahlreiche Beobachter artikulieren, lag also auch bei den UN-Verhandlungsrunden schon in der Luft, wobei bemerkenswerter Weise ja bis zum Sommer dieses Jahres ein halbwegs konsensfähiger Text geboren wurde. Hier spiegelte sich – selbst wenn das ganz spezifische „deutsche Interesse“ nicht konkret zu identifizieren ist – klar die Interessenlage der Staaten, teilweise abhängig von deren geografischer Lage, politischer und wirtschaftlicher Verfasstheit und hauptsächlicher Rolle im Migrationsprozess als Herkunfts-, Transit- oder Aufnahmeländer.

Nicht bindend – bindend?

Die zentrale Frage, wie bindend der formal völkerrechtlich nicht bindende UN-Migrationspakt ist und ob er die nationale Souveränität antastet, hat auch auf verschiedenen UN-Konferenzen bereits für Irritation gesorgt. So äußerte Australien die Befürchtung, der Pakt könne ein Risiko für die Souveränität der Staaten bedeuten, Migration zu managen. Brasilien und andere Länder hielten dem entgegen, sich auf den juristisch nicht bindenden Charakter des Textes zu beziehen und gleichzeitig auf die Souveränität der Staaten, könne die Botschaft senden, dass die UN-Staaten ihn nicht umsetzen möchten. Der Vatikan schlug vor, statt „nicht juristisch bindend“, ins Positive gewendet, „politisch bindend“ zu sagen. [5. Juni]

Nepal begrüßte den Pakt wie zum Beispiel auch Argentinien, Bolivien, Kanada, Ecuador, Liechtenstein, Mexiko und Uruguay, mahnte dabei gleichzeitig an, man dürfe nicht hinter die Verpflichtungen der 2030 Agenda for Sustainable Development sowie die New York Declaration for Refugees and Migrants/New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten vom September 2016 zurückfallen. [15. Mai]

Ungarn stellte kritisch fest, dass sein Ansatz von Migration nicht mit dem des Paktes übereinstimme. Migration dürfe nicht als grundlegendes Menschenrecht betrachtet werden. Der Schutz der Grenzen sei für jeden Staat eine Verpflichtung, und eine Grenze zu verletzen, sei vor allem zwischen zwei friedvollen Staaten ein Verbrechen (Berichtstext: „a crime“). Überhaupt sei Migration nicht die beste Antwort auf demografische und ökonomische Probleme. [5. Juni]

Eine Reihe weiterer Staaten, darunter Singapur [5. Juni], China und Russland [12. April], ebenso Indien [1. März], betonten den juristisch nicht bindenden Charakter des Vertragstextes. Im Gegensatz dazu waren Uganda, Bangladesch und der Vatikan der Ansicht, dies würde den Text schwächen (Formulierung im Bericht: „this would weaken the text“). Auch Chile, Mexiko, Nepal, die Philippinen, Uruguay und Brasilien hielten es für eher kritisch, es ins Ermessen der UN-Mitgliedstaaten zu stellen, ob sie die „Verpflichtungen“ (Berichtstext: „actionable commitments“) umsetzen wollten.

Brasilien wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die einzelstaatliche Souveränität ohnehin von internationalem Recht eingeschränkt und nicht absolut sei. Österreich, für eine Gruppe von 27 europäischen (EU-Mitglied-)Staaten, und dies ist interessant, sowie Australien warnten laut IISD andererseits ausdrücklich davor, eine Sprache mit Vorschriftcharakter („prescriptive language“) im Text zu verwenden, und schlugen vor, „should“ oder „could“ anstelle von „must“ oder „commit“ zu schreiben. [12. April]

Sie konnten sich damit aber nicht durchsetzen, wobei ja gerade das häufige „we commit to“/„wir verpflichten uns“ in der UN-Vereinbarung für Kritiker ein rotes Tuch ist. So oder so bewegt sich der Text semantisch im Spannungsfeld zwischen Freiwilligkeit und Vorgaben, die man schon einhalten sollte: Punkt 7 der Präambel schwankt zwischen nicht bindend und verpflichtend: „Dieser Globale Pakt stellt einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar, der auf den Verpflichtungen aufbaut, auf die sich die Mitgliedstaaten in der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten geeinigt haben.“ Passage 15.c „bekräftigt das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln.“ Ein Vorrecht, das man nach Lage der Dinge nicht in Anspruch nehmen muss: So erläuterte Bundeskanzlerin Angela Merkel am 21. November bei einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung zum Thema „Parlamentarismus zwischen Globalisierung und nationaler Souveränität“: „Nationalstaaten müssen heute – sollten heute, sage ich – bereit sein, Souveränität abzugeben …“ (Quelle: Die Welt online, 22.11.2018)

„Konstruktivere Wahrnehmung von Migranten“

Die Gefahr, dass die Vereinbarung vermitteln könnte, eine positive Wahrnehmung von Migration und Migranten als unumstößliche Realität durchsetzen zu wollen – für Kritiker ein weiterer Stein des Anstoßes –, scheint in den Verhandlungsrunden weniger Besorgnis ausgelöst zu haben. Immerhin warnte Österreich, stellvertretend für die Europäer – anknüpfend an Ziel 17 des UN-Migrationspakts – vor einem Text, der die Presse-/Medienfreiheit verletzt. (Berichtstext: „Austria on behalf of a group of 27 EU States cautioned against text that would infringe on the freedom of the press.“) [15. Mai] Punkt 33 in der Endfassung des Paktes versucht hier ein bisschen die Quadratur des Kreises: „Wir verpflichten uns ferner, in Partnerschaft mit allen Teilen der Gesellschaft einen offenen und auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurs zu fördern, der zu einer realistischeren, humaneren und konstruktiveren Wahrnehmung von Migration und Migranten führt. Wir verpflichten uns außerdem, im Einklang mit dem Völkerrecht das Recht der freien Meinungsäußerung zu schützen, …“. (Hervorhebung durch Verfasserin)
Die Gruppe afrikanischer Staaten sowie Brasilien gehörten zu den UN-Mitgliedern, denen es wichtig war, dass die Endfassung des Paktes sich klar gegen Rassismus und alle Formen von Diskriminierung von Migranten stellt. [15. Mai/16. Juli] Diesem Anliegen ist im Migrationspakt an diversen Stellen Rechnung getragen, so in Punkt 15.f „Wir bekräftigen außerdem die Verpflichtung, alle Formen der Diskriminierung, einschließlich Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz, gegenüber Migranten und ihren Familien zu beseitigen.“

In Teil 2: Fokus auf Menschenrechten – Gehört Migration dazu?

Elke Halefeldt


Mehr zum Thema:
Roland Tichy (Herausgeber), Der UN-Migrationspakt und seine Auswirkungen. Tichys Einblick, 112 Seiten, 12,00 €.
Soeben erschienen und EXKLUSIV im Tichys Einblick Shop >>>

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Kommentare ( 26 )

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Andokides
6 Jahre her

Was die Umsetzung angeht, so darf man gespannt sein. Sollte sie politisch ideologisch stattfinden, könnte es nicht nur deswegen auch zu Verwerfungen und zur Destabilisierung von Politik und Gesellschaft kommen. Was so nicht explizit hervortritt sind die Kosten bzw. die Aufwendungen die zu tätigen sind auch in Zeiten, in denen Steuermittel nicht mehr hinreichend zur Verfügung stehen. Um mit Schäuble zu sprechen; „sie sind nun mal da“ und dann? Die Zeiten vernünftiger, planbarer und vorausschauender Politik könnten schon bald dem Zeitgeist und der normativen Kraft des Faktischen weichen müssen.

Ananda
6 Jahre her

„Politisch bindend und rechtlich nicht bindend „. Aha, also Politik hat heutzutage nichts mehr mit Recht zu tun?. Den Eindruck habe ich auch. TASCHENSPIELERTRICKS.

Gabriele Kremmel
6 Jahre her

Wenn Staaten -wie Merkel betont- bereit sein müssen, Souveränität abzugeben, dann fühle ich mich als Wähler um meinen Einfluss und die Wahrung unserer Interessen betrogen. Unter Merkel ist die nationale Souveränität bereits in vielen Bereichen unter die Räder gekommen.

Wir werden schon lange nicht mehr als Wähler sondern ausschließlich als Zahlknechte wahrgenommen. Merkels Definition von Demokratie ist eine sozialistische und entspricht ziemlich exakt dem, was die DDR unter Demokratie verkauft hat.

Lutz Herzer
6 Jahre her

„Der Vatikan regte entsprechend an, zumindest von „politisch bindend“ statt „nicht juristisch bindend“ zu sprechen.“

Am 12.12.2018 stehe ich mit Rucksack bepackt an der Pforte des Vatikan und poche auf mein Recht auf reguläre Migration. Mir reichen 50 qm, ein HD-Fernseher und Internetanschluss. Kochen kann ich selber. Berufliche Qualifikationen habe ich keine, lege aber Wert darauf, als Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung gehuldigt zu werden.

chris
6 Jahre her

besonders erhellend finde ich diesen Text ja jetzt nicht. Wenn ich es richtig verstehe, dann werden hier nur die online abrufbaren Konferenzbereichte des „International Institute for Sustainable Development“ nachgebetet. Keinerlei Nachweis, dass die Autorin über tiefergehende Insider-Kenntnisse verfügt – der Text lässt davon nichts erkennen. Das IISD jedenfalls ist eine weitere NGO die in dem globalen Netzwerk der selbsternannten Weltberbesserer mitspielt – keine hilfreiche Quelle. Da verlasse ich mich doch ieber auf die Lektüre des Originaltextes und meinen gesunden Menschenverstand. Und der sagt mir, dass hier etwas unerhörtes versucht wird, indem jedem minder betuchten Menschen das „Recht“ zugesprochen wird, sich… Mehr

Autorin
6 Jahre her
Antworten an  chris

Gestatten Sie ein paar Anmerkungen: Sie haben Recht: Ich besitze keine „tiefergreifenden Insider-Kenntnissen“ – habe allerdings auch nicht behauptet, sie zu besitzen. Ich habe bei keinem Gespräch unterm Tisch gesessen. Es ist jedoch mutmaßlich auch schwierig, bei monate-/jahrelangen Verhandlungen, in die 190 Staaten und (X)XXXX Menschen involviert sind, also –relativ zur Weltbevölkerung kleine, in absoluten Zahlen aber doch beachtliche – Teile der Weltgemeinschaft, als externe Person, vielleicht sogar Vertreter/in eines bestimmten Staates in dem Verhandlungsprozess, interessantes Insider-Wissen zu erlangen. Das wäre wohl am ehesten von Mitgliedern der UN-Bürokratie/-Verwaltung, die das Vertragswerk gemanagt hat und mittendrin steht, und den diskreten Hauptautoren… Mehr

chris
6 Jahre her
Antworten an  Autorin

dann gestatten Sie mir auch noch eine Erwiderung. Ich bleibe bei meinem wichtigsten Kritikpunkt, die Sie auch nicht widerlegt haben: der Tatsache, dass Ihre Darlegungen nicht nur auf keinen eigenen Insiderkenntnissen beruhen, sondern sogar auf dem Bericht einer NGO fußen, die ich ernsthaft der ideologischen Parteilichkeit verdächtige. Sie bestätigen meine Annahme, indem Sie wiedergeben, dass aufgrund selbiger Quelle „vom Geist der internationalen Solidarität, der Wertschätzung von Menschenrechten und von der Überzeugung, dass menschliche Mobilität heute „normal“ ist, geprägt waren“. Keine dieser Behauptungen ist zutreffend, und ihnen wird auch von führenden Staatsrechtlern widersprochen. Es ist vielmehr so, dass der Pakt einseitig… Mehr

Holger Tuerm
6 Jahre her

Wenn ich mir ansehe, was in Frankreich wegen einer Erhöhung der Kraftstoffsteuer um 3 Cent los ist und wie hier gegen den Migrationspakt gekämpft wird, dann wundert mich nichts. Selbst wenn man bequem von zuhause eine Petition unterschreiben kann, haben bislang nur etwa 104000 Leute mitgemacht. Im Jahr 2017 bei der Bundestagswahl gab es 61,69 Millionen Wahlberechtigte. Somit haben nur 1,69% der Wahlberechtigten bisher unterschrieben. Mit dieser Trägheit können die Gegner des Migrationspakts keinen Blumentopf gewinnen. Oder sind es wirklich nur so wenige, die dagegen sind? https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_11/_01/Petition_85565.nc.html

Sonnenschein
6 Jahre her

Kurz und knackig: *ich will das nicht* dafür werde ich nicht mehr morgens um fünf aufstehen. Mein Rubikon ist überschritten! http://w2.vatican.va/content/francesco/de/messages/migration/documents/papa-francesco_20170815_world-migrants-day-2018.html

Daniela Gmeiner
6 Jahre her

Kein Pakt der Welt kann das eigentliche Problem der hohen Geburtenraten, vor allem
der islamischen Länder und Afrikas lösen.

chris
6 Jahre her
Antworten an  Daniela Gmeiner

ich verstehe nicht, warum hier immer auf die Geburtenraten abgehoben wird. Die afrikanischen Länder sind in erster Linie deshalb unterentwickelt, weil sie von Korruption und Misswirtschaft zerfressen werden, die zu allererst die Afrikaner selber verantworten. Wäre ganz Afrika so gestellt, wie es Rhodesien zeitweise war und Südafrika derzeit noch ist, nämlich mit einer von privaten (ja, meistens weißen) Farmern betriebenen hoch produktiven Landwirtschaft, die über den Bedarf der eigenen Bevölkerung hinaus noch für den Export produziert, dann könnte man den Kontinent mit seiner heutigen Bevölkerung ohne Weiteres ernähren. Aber so ist es nicht: in Nigeria findet teilweise ein Genozid an… Mehr

Ananda
6 Jahre her

Politisch bindend und rechtlich nicht bindend widersprechen sich komplett. Und mit unserer landesverschenkenden Überkanzlerin, die dieses Land unermüdlich zum Zahler für Jedermann macht, ist es vollkommen klar welchen zerstörerischen Weg, jedenfalls in Deutschland, diese Einladung für Jedermann, beschreiten wird. Merkel: „„Nationalstaaten müssen heute – sollten heute, sage ich – bereit sein, Souveränität abzugeben …““ und den Wohlstand, unsere Identität und die Entscheidungsgewalt über unser eigenes Leben geben wir bei der Gelegenheit auch gleich an Jedermann ab. Die fundamentalsten Interessen der Deutschen interessieren diese „Regierung“ doch kein Stück. „Die Rechte der Migranten“ – Wo bitte sind denn die Rechte der Bevölkerungen… Mehr

Ananda
6 Jahre her
Antworten an  Ananda

Schönen Gruß an die Negativ Klicker Kolonnen.

Det
6 Jahre her

„Der Vatikan regte entsprechend an, zumindest von „politisch bindend“ statt „nicht juristisch bindend“ zu sprechen.“
Prima, gilt dann wohl auch für die Flüchtlingsheime im Garten des Landes mit dem wohl höchsten pro Kopf Medianeinkommen. Oder machen sich die „Ehrwürden“ bei der Erfüllung des Packtes wieder einen schlanken Fuss?