Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird nicht lediglich bürokratisches Prozedere verändert. Die Realität selbst wird frei modellierbar. Als Gesetz, das auf Wirklichkeit nicht reagiert, sondern sie definiert, wäre es Ausgangspunkt einer Entwicklung, die wir nicht abschätzen können: Wie weit kann Recht fragmentiert werden?
Über Dinge, auf die wir keinen Einfluss haben, können wir nicht bestimmen. Eine Binsenweisheit, die auch für Selbstbestimmung gilt: Wohnort, Studienfach oder Ehepartner wählen wir weitgehend selbst; kein Mensch kann hingegen „bestimmen“, mit welchen Chromosomen und genetischen Anlagen er geboren wird. Für das Gesetz „über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“, kurz SBGG, spielt dies indes keine Rolle: In Zukunft kann jeder, der eine Diskrepanz zwischen biologischem Geschlecht und eigener Wahrnehmung empfindet, durch Antrag beim Standesamt Namen und Geschlechtseintrag ändern, verbunden mit dem Anspruch, sich Urkunden neu ausstellen zu lassen.
Damit ist das Selbstbestimmungsgesetz von grundsätzlich anderer Qualität als das Transsexuellengesetz, das die Änderung des Geschlechtseintrags bisher regelte, in Teilen aber vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft worden war. Dieses Gesetz sollte ausdrücklich „in besonderen Fällen“ greifen. Da Recht gewöhnlich objektiven Parametern verpflichtet ist, wurde der Ausnahmecharakter des TSG als Konzession an das subjektive Empfinden von Menschen mit tiefsitzender Geschlechtsidentitätsstörung klar gekennzeichnet.
Das neue Gesetz versteht sich hingegen nicht mehr als pragmatische Reaktion auf eine Ausnahmesituation, sondern als Maßnahme, um der Selbstbestimmung eines jeden gerecht zu werden. Die Ausnahme wird zur Normalität erklärt. Folgerichtig umfasst das Gesetz auch Kinder und Jugendliche. Anstatt diese zu schützen, werden sie in doppelter Weise ausgeliefert: Zwar können Jugendliche ab 14 Jahren nur mit Zustimmung der Eltern ihren Geschlechtseintrag ändern. Im Zweifel sollen jedoch Familiengerichte das Votum der Eltern aufheben können. Eine gefährliche Einschränkung elterlicher Autorität, haben Eltern doch oft kaum Zugriff auf das, was medial auf ihre Kinder einprasselt. Ein durch Peer Pressure oder Influencer beeinflusster Jugendlicher kann sich per Gerichtsentscheid dem schützenden Nein der Eltern entziehen.
Sicher ein Extremfall. Dennoch: Eltern wird suggeriert, für die geschlechtliche Identität ihres Kleinkindes verantwortlich zu sein; Jugendlichen wird die Verantwortung dafür ausgerechnet während der von Unsicherheit geprägten Pubertät zugeschoben. So treibt das Gesetz einen Keil in die Familie, die sich gezwungen sehen kann, innerfamiliäre Konflikte vor Gericht austragen zu müssen. Dem Gesetzgeber scheint das Problem bewusst zu sein, beabsichtigt er doch, „in diesem Zusammenhang, die Beratungsangebote insbesondere für minderjährige Personen auszubauen und zu stärken.“, wie es im Referentenentwurf heißt. Welche Interessenverbände werden wohl für solche Beratung herangezogen werden?
Angesichts dessen erscheint der „Aufreger“, der dem Selbstbestimmungsgesetz im Frühjahr 2023 einige Aufmerksamkeit verschaffte, geradezu als Lappalie. Denn damals drehte sich alles lediglich um die Frauensauna: Es hatte die Befürchtung die Runde gemacht, dass biologische Männer durch das SBGG Zugang zu Frauen vorbehaltenen Räumen erwirken könnten. Obwohl auch der aktuelle Entwurf betont, dass das Hausrecht unberührt bleibe, ist die rechtliche Unsicherheit nicht ausgeräumt. Durchaus könnte die Anwendung des Hausrechtes einen Verstoß gegen das sogenannte Offenbarungsverbot konstituieren: Das Verbot, das biologische Geschlecht öffentlich zu machen. Zwar bezieht sich der Wortlaut des Gesetzes auf absichtliche Schädigung des Betroffenen durch die Offenlegung der früheren Identität; wann eine solche vorliegt, wird im konkreten Fall wohl Ansichtssache bzw. Sache der Gerichte sein. Gleichfalls vage bleibt der Hinweis, dass der Sport sich weiterhin eigenständig organisieren könne. Wie will man sich dort gegen etwaige Forderungen absichern?
Zu guter Letzt darf die Gefahr von Trittbrettfahrern nicht unterschätzt werden. Das ist keine Panikmache: In den USA und Großbritannien haben sich bereits mehrfach Sexualstraftäter mit Hinweis auf angebliche Transgeschlechtlichkeit in Frauengefängnisse verlegen lassen, um dort zum Teil wieder übergriffig zu werden. Regelmäßig hören wir von Sportlern, die Frauen den Rang ablaufen, nachdem sie im Männersport lediglich mittelmäßige Erfolge erzielten. Und nicht nur in Mexico gelangten Politiker nach ihrem Outing über die Frauenquote auf einen Listenplatz – dort schritten die Gerichte allerdings ein, um derart opportunes Verhalten zu unterbinden.
Praktisch privilegiert der vorliegende Gesetzentwurf also insbesondere Männer, die sich dem weiblichen Geschlecht zuordnen wollen – auf Kosten von Frauen, und von Kindern beiderlei Geschlechts. Angesichts dessen ist es legitim, zu fragen, ob man der Akzeptanz transgeschlechtlicher Menschen hier nicht einen Bärendienst erweist. Es steht zu befürchten, dass das Selbstbestimmungsgesetz den Graben zwischen Politik und Eliten einer- und der Gesamtbevölkerung andererseits vertieft, und Vorurteile und Misstrauen eher befördert denn ausräumt.
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Die Politclowns des Hauptstadtslums von Takatukkaland sind zwar nicht in der Lage, ein Gesetz zum Schutz der deutschen Wirtschaftsunternehmen zu beschließen, aber Gesetze zum „kiffen“, zum „Doppelpass“ und „heute-Mann-und-morgen-Frau-und-übermorgen-was-dazwischen“ bekommen sie locker hin. Was sind die doch alle so woke? Das ist KEINE Regierung für ein, im Selbstverständnis der normalen und mehrheitlichen Souveräne in einem zivilisierten Land! Und das ist, im Übrigen, auch AUF GAR KEINEN FALL MEINE Regierung! Das ist Polit-Comedy auf RTL2+ Niveau, wenn überhaupt. Als intelligenter Mensch, der keines betreuten Denkens bedarf, schäme ich mich dafür, mich per Pass als Deutscher outen und somit der Lächerlichkeit preisgeben… Mehr
Wie verträgt sich dieses Gesetzt mit der Mehrstaatlichkeit?
Hat ein Doppelstaatler dann den Originalpass als Mann und den deutschen Pass als Frau? Hat er dann mehrere deutsche Pässe und Identitäte nach einigen Jahren?
Wie ist sichergestellt, dass Criminalitätsverfolgung aufgrund Identitätwechsel nicht erschwert wird?
Wie ist sichergestellt, dass der Doppelstaatler alle Pässe auf seine neue Identität umgeschrieben hat? Was macht man mit Iranern, Türken, Nigerianern?…
Wenn man von „Geschlecht wählen“ spricht, kann damit nur das Standesamtliche Geschlecht gemeint sein, denn das biologische Geschlecht ist nicht wählbar. Am biologischen Geschlecht kann das Gesetz nichts ändern. Das biologische Geschlecht ist das Natur gegebene Geschlecht für die Mitmenschen optisch und anderweitig als Realität wahrnehmebar, was ein Merkmal des sozialen Umgangs darstellt. Wer ein anderes Geschlecht als das biologische Geschlecht zum sozialen Umgang Geschlecht machen will, muss eine Person mit psychischer Gestörtheit sein, denn er stört damit den gesellschaftlichen Frieden indem er den Natur gegeben sozialen Umgang stört. Menschen die ein anderes Geschlecht für sich wahrnehmen als da biologische… Mehr
Buschmann: „Dieses Stück Offenheit und Toleranz gehört zu unserer Gesellschaft und steht uns auch gut zu Gesicht.“
Stimmt, das passt zur wokeseligen Fratze der Ampel.
Was mir an diesem SBGG dann aber doch gut gefällt ist, dass es sicher wieder ein paar Prozente für die AfD bringt! Momentan liefert sich ja die Ampel einen wahren Wettlauf an Absurditäten, so schnell kommt das Politbarometer gar nicht nach im Steigen für die AfD!
Übrigens: Karl Ranseier ist tot. Nach Bekanntwerden dieses Gesetze kann man es ihm nicht verdenken! RIP 😉
Frauenparkplatz, Frauenquote, Ladies Night in Clubs und Diskotheken, Frauen Förderprogramme von Bund und Ländern, Frauen werden bevorzugt eingestellt usw.
Ich kann schon verstehen das da manch männlicher Egoist auf die Idee kommen könnte lediglich den Eintrag im Pass zu ändern, weiter als Mann zu leben aber alle vorteile die Frauen haben abzugreifen ohne dabei die Nachteile selbiger haben zu müssen und im Zweifelsfall die arme diskriminierte Transgenderfrau spielen.
Interessant sind ja auch die großformatigen Stellenanzeigen der Art „Starte bei uns Deine Karriere als Anlagenfahrer (m/w/d)“ ich hatte kurz daran gedacht, mich dort als weibliche Angestellte zu bewerben. Da es mir ja freigestellt ist, welches Geschlecht mir dabei so vorschwebt. Und wenn es nur darum geht, zu erfahren, was in der Damenumkleide so geredet wird. Außerdem wäre ja dann noch die Option als Gleichstellungsbeauftragte, die mir ja als Mann verwehrt wird.
Die Frauenquote ist ohnehin ein Verstoß gegen Artikel 3, Abs. 2, Satz 1 Grundgesetz. Ebenso wie Frauenparkplätze.
Wenn ich mein Geschlecht ändere, müssen dann alle personenstandsrechtlichen Daten geändert werden? Alle Verträge? Führerschein? Einwohnermeldeamt? Bankkredit? Grundbuch? Und viele andere! Wer klärt mich auf?
Ich würde sagen „ja“. Den Staat wird es freuen, wird doch jede Änderung der Dokumente kostenpflichtig sein.
Das kommt darauf an. Wenn er weiter „Hieronymus“ heißt, dann ändern sich viele Unterlagen, die keinen Bezug aufs Geschlecht haben nicht, auch wenn er->sie das künftig weiblich gelesen haben will.