Wenn eine Partei im Wahlkampf Brandenburg zu Posemuckel machen möchte

Eine Besonderheit im Brandenburgischen Wahlgesetz führt zu folgendem Ergebnis: Gewinnt ein Direktkandidat, der Einzelkandidat ist, verlieren die Zweitstimmen ihre Gültigkeit. Darüber hat nun die Märkische Allgemeine die Wähler informiert. Will sie so Wähler davon abhalten, den parteilosen Direktkandidaten Arne Raue zu wählen?

picture alliance/dpa | Monika Skolimowska
Arne Raue (parteilos), Bürgermeister von Jüterbog, spricht beim Landesparteitag der AfD Brandenburg.

Die Märkische Allgemeine veröffentlichte am 17. September auf der Zielgeraden des Wahlkampfes, fünf Tage vor der Landtagswahl in Brandenburg, einen Artikel unter dem reißerischen Titel: „Warum Wählern des Jüterboger Direktkandidaten Arne Raue Stimmverlust droht“. Arne Raue ist einer der vielen Direktkandidaten in den 44 Wahlkreisen für den Landtag in Brandenburg. Das ist noch nichts Besonderes, auch nicht, dass er Bürgermeister des Städtchens Jüterbog ist. Auch nicht, dass er sehr beliebt ist und sein Einzug in den Landtag bis zum Erscheinen des Artikels als sehr wahrscheinlich galt. Nun rufen betreten Wähler bei ihm an oder schreiben ihm ratlos Mails und fragen, wie sie sich verhalten sollen, oder erklären ihm, dass sie ihn leider nicht mehr wählen können, weil sie ihre Zweitstimme nicht verlieren möchten.

Besonders ist, dass Arne Raue als Einzelkandidat antritt, und parteilos ist. Deshalb widmet die Märkische Allgemeine dem Bürgermeister von Jüterbog, der Landtagsabgeordneter werden möchte, einen sehr, sehr langen Artikel. Womit Arne Raue diese seltene Ehre verdient hat und inwiefern er sich von den vielen anderen Direktkandidaten abhebt, wird schnell deutlich. Die Märkische Allgemeine, die man nicht mit der „Neuen Juristischen Wochenschrift“ verwechseln darf, erläutert mit Blick auf die anstehende Wahl von Arne Raue den Paragraphen 3, Absatz 2 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes, der sicher, ohne jemandem zu nahe treten zu wollen, auch den wenigsten Landespolitikern geläufig sein dürfte. Denn laut Landeswahlleiter, den TE befragte, „hat bisher noch keine Einzelbewerbende bzw. noch kein Einzelbewerbender ein Direktmandat gewonnen“. Absatz 2 von Paragraph 3 besagt:

„Für die Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitzen werden die für jede Landesliste abgegebenen gültigen Zweitstimmen zusammengezählt. Nicht berücksichtigt werden dabei die Zweitstimmen derjenigen wählenden Personen, die ihre Erststimme für eine im Wahlkreis erfolgreiche Bewerbende oder einen im Wahlkreis erfolgreichen Bewerbenden abgegeben haben, die oder der nach § 24 als Einzelbewerbende oder Einzelbewerbender oder von einer Partei, politischen Vereinigung oder Listenvereinigung vorgeschlagen ist, für die keine Landesliste zugelassen ist. Von der Gesamtzahl der nach § 1 Absatz 1 Satz 1 zu wählenden Abgeordneten wird die Zahl der erfolgreichen Wahlkreisbewerbenden abgezogen, die in Satz 2 genannt sind.“

Dieser Absatz 2 dürfte exzentrisch sein, aber Gesetz ist Gesetz. Dass die Zweitstimme dafür ausschlaggebend ist, wie viele Sitze eine Partei im Landtag erhält, und dass diese zunächst den Direktkandidaten zustehen und dann die Listenkandidaten folgen, ist Wahlalltag. Doch jetzt wird aus einem normalen Vorgang eine Posemuckler Schnurre.

Wenn Wähler einem Einzelkandidaten ihre Stimme gegeben haben, können diese nicht mit einer Landesliste verrechnet werden, weil ein Einzelkandidat keiner Partei angehört, also auch auf keiner Landesliste steht, die folglich nicht mit den Zweitstimmen verrechnet werden können, denn der Direktkandidat einer Landesliste würde vor den Listenkandidaten der Landesliste kommen. Weil die Zweitstimme, die Listenstimme die Anzahl der Mandate bestimmt, würde die Anzahl der Abgeordneten einer Liste entsprechend der Zweitstimmen konstant bleiben, nur die Zusammensetzung würde sich ändern, Direktkandidaten vor Listenkandidaten. Wenn aber keine Landesliste existiert, würde der gewählte Direktkandidat in den Landtag einziehen, aber so er ein Einzelkandidat ist, würden die Zweitstimmen ihre Gültigkeit verlieren.

Laut Landeswahlleiter kam dieser Fall in Brandenburg noch nicht vor. Doch da die AfD in 43 von 44 Wahlkreisen einen Direktkandidaten stellt, kann der Verlust der Zweitstimmen sie nur in diesem einen Wahlkreis, nämlich Teltow-Fläming II, Wahlkreis 24, treffen. Das BSW, das keinen Direktkandidaten aufgestellt hat, kann also das Schicksal der AfD in 11 Wahlkreisen treffen, denn in 7 Wahlkreisen treten Einzelkandidaten ohne Parteizugehörigkeit, und in 4 Wahlkreisen Einzelkandidaten mit Parteizugehörigkeit, deren Parteien aber keine Landesliste aufgestellt haben, an. Allerdings gerät der Wahlkreis 24 ins Rampenlicht aus zwei Gründen, der erste Grund ist objektiver, der zweite subjektiver Natur, um es freundlich auszudrücken.

Die AfD kann bis jetzt davon ausgehen, viele Direktmandate zu gewinnen. Im Wahlkreis 24 könnte es jetzt geschehen, dass ihr Zweitstimmenanteil ungültig erklärt wird, „wenn zum Beispiel Arne Raue in den Landtag einzöge und die AfD (oder eine andere Partei) noch zusätzlich von den Zweitstimmen profitieren würde“. An diesem Punkt wird wenig überraschend die Märkische Allgemeine aktiv, schließlich hat die ach so überparteiliche Märkische Allgemeine bereits im Vorfeld verschnupft den „Dauer-Flirt“ Arne Raues mit der AfD bemängelt. Warum die Märkische Allgemeine über diese Besonderheit des Wahlrechts, die kaum einem Politiker geläufig ist, wie auch die Zeitung erwähnt, informiert, verrät sie dankenswerter Weise selbst: „Denn es gibt mutmaßlich eine große Schnittmenge von AfD-Wählern und Fans des als AfD-nah geltenden parteilosen Kandidaten Raue. Würde tatsächlich Raue am Sonntag das Direktmandat holen, könnten der AfD ein paar tausend Stimmen verloren gehen.“

Man könnte eine politische Absicht hinter dem Artikel, der so kurz vor der Wahl erscheint, vermuten, vielleicht sogar eine Aktion der brandenburgischen Staatspartei SPD. Doch die ist in diesem Fall völlig unschuldig. Obwohl Arne Raue die Favoritenrolle zukommt, dimmt die Märkische Allgemeine erstmal die Wirklichkeit herunter, wenn sie behauptet, dass der Wahlkreis „heiß umkämpft“ sei und sich am Sonntag „bei der Landtagswahl am Sonntag ein überraschender Effekt“ zeigen könnte. Stellt sich die alte Juristenfrage „Cui bono?“, wer kämpft „heiß“ um den Wahlkreis und für wen soll sich „ein überraschender Effekt“ einstellen? Die Märkische Allgemeine verheimlicht das keineswegs, sondern posaunt: „Auf diese Besonderheit weist der Landtagsabgeordnete Péter Vida (BVB/Freie Wähler) hin.“

Und damit man weiß, dass Péter Vida ein aufrechter Bürger und ein demokratischer Demokrat ist, fügt Vida laut Märkische Allgemeine hinzu: „Diese Regelung könnte in besonderem Maße der AfD schaden, vermutet Vida.“ Und als uneigennütziger demokratischer Demokrat fügt Vida hinzu: „Den Bürgern, die Raue wählen, droht also die Entwertung ihrer Zweitstimme. Damit ist der von der AfD herbeifantasierte Pakt nichts als die größte Wählertäuschung dieser Landtagswahl.“ Warum, stellt sich die Frage, engagiert sich aber Péter Vida so sehr für den Wahlkreis 24, wo er selbst im Wahlkreis 14 (Barnim II) antritt?

Kommen wir zur Farce: BVB/Freie Wähler stehen in den Wahlumfragen bei 4 Prozent. Viel ändern wird sich daran wohl nichts mehr. Vidas Liste kommt also nur in den Landtag, wenn es gelingt, wenigstens ein Direktmandat zu holen. Ob es Vida in dieser Wahl wieder glückt, wie in der letzten Wahl, bleibt fraglich. Im Wahlkreis 24 nun tritt für BVB/Freie Wähler Michaela Scheiber an. Schreiber hat bei BVB/Freie Wähler den Listenplatz 34 von 39, das heißt selbst für den überraschenden Fall, dass ihre Liste die 5-Prozent-Hürde überspringt, würde es dennoch nicht für einen Listenplatz reichen. Ihre einzige Chance, in den Landtag zu kommen, besteht darin, ein Direktmandat zu erobern. Und dieses Direktmandat kann sie nur erringen, wenn die Wähler sie statt Arne Raue wählen. Und diese Taktik könnte aufgehen.

Inzwischen überlegen Wähler von Arne Raue, ihn lieber nicht zu wählen, weil sie ihre Zweitstimme nicht ungültig machen wollen. Und für diesen Fall und für diese Wähler steht der BVB/Freie Wähler und Michaela Schreiber mit offenen Armen da. Schaut man auf Schreibers Eigenbeschreibung in der Kandidatenliste von BVB/Freie Wähler, gewinnt man den Eindruck, dass sie sich nicht für ein Landtagsmandat, sondern für die Direktorenstelle eines Tierheimes bewirbt. Der interessierte Wähler erfährt dort, dass Schreiber ein „Hundemensch“, ein „Katzenmensch“ und ein „Exoten-Mensch“ sei, weil sie 24 Jahre „denselben Grünen Leguan“ hatte „und nun seit zwei Jahre einen Fidschi-Leguan“ hat.

Schreiber verspricht: „Wenn Sie keinen Bock haben, sich im Macho-Hahnenkampf in Ihrem Wahlkreis zu entscheiden, dann müssen Sie das nicht. Sie haben mit mir eine echte andere Möglichkeit“, denn als „Hundemensch“ hat sie die „Lage im Blick, so dass keine Gefahrensituation für ihn oder andere entsteht.“ Soll heißen, bei mir können sie als Hund sicher sein. Das, was man unter politische Inhalte versteht, sucht man bei ihr vergebens. Dass Schreiber nicht in ihrem Heimatwahlkreis, den Wahlkreis 25, (Teltow-Fleming III), sondern im Wahlkreis 24 (Teltow-Fläming II) antritt, mag vielleicht auch daran liegen, dass sie 2019 als Bürgermeisterin abgewählt und bis dahin der wenig bekannten FDP-Politikerin Wiebke Şahin-Schwarzweller weichen musste. In Zossen erinnert man sich an den zuweilen verblüffend kreativen Umgang der Juristin mit dem Recht. Dass für Schreiber ein Landtagsmandat ein Segen wäre, geht aus einem Bericht der Märkischen Allgemeinen hervor, nach dem Schreibers Pension als Bürgermeisterin aus disziplinarischen Gründen endgültig gestrichen sei.

Die Märkische berichtete am 18.10.2023: „In der ausführlichen Begründung dazu finden sich auch diese Vorwürfe gegen die Beamtin auf Zeit – „verzögerte und falsche Berichterstattung gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages, Missachtung des Hausrechts und eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung, Abschluss eines Grundstückgeschäftes ohne Zustimmung des Hauptausschusses sowie Vergabe von Bauleistungen ohne Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung und des Hauptausschusses“.

TE hat Péter Vida gefragt:

„1. In welchen Wahlkreisen haben Parteien, wie beispielsweise das BSW, aber auch andere keinen Direktkandidaten aufgestellt?
2. Welcher besondere Interesse verknüpft BVB/Freie Wähler mit dem Wahlkreis Teltow Fläming 24?
3. Haben Sie sich an die Märkische Allgemeine gewandt oder ist die Märkische Allgemeine in dieser Angelegenheit auf Sie zugekommen?
4. Warum wurden Sie speziell im Wahlkreis Teltow Fleming II aktiv?“

Von Vida traf keine Antwort ein, er sah sich nicht in der Lage, die Fragen zu beantworten, auch nicht die, ob die Märkische Allgemeine auf ihn zugekommen war oder ob er auf die Zeitung zugegangen sei.

Arne Raue hat für die Wähler den Rat, sich nicht beirren zu lassen und das zu wählen, was sie vor der Veröffentlichung der Märkischen Allgemeinen entschieden hatten zu wählen. Die Botschaft lautet: Wählen Sie, was Sie wählen wollen, und lassen Sie sich nicht auf Glatteis führen und dazu verleiten, taktisch zu wählen. Hören Sie auf Ihr Herz und Ihren Verstand und schauen Sie auf Ihre Interessen. Wählen Sie den, den Sie für den besten Vertreter Ihrer und Ihres Landes Interessen halten.


Die Wahlwette Brandenburg läuft bis Sonntag, 22. September. Werte Leser, bitte machen Sie mit >>>

Ihre Wetten nehmen wir gerne entgegen. Wer über alle genannten Parteien hinweg am nächsten an den Ergebnissen landet, gewinnt.

Annahmeschluss ist der Wahlsonntag (22.09.2024) um 17:35 Uhr. Das Wettergebnis wird bis einschließlich Dienstag, den 24.09.2024, veröffentlicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Auf die Gewinner wartet:

1. Platz: eine Flasche Champagner
2. Platz: zwei Bücher aus dem Shop nach Wahl
3. Platz: ein Buch aus dem Shop nach Wahl

Landtagswahl Brandenburg 2024

AfD
SPD
CDU
BSW
Gruene
Linke
BVB/FW
FDP
Sonstige
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Kommentare ( 2 )

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Evelyn Beatrice Hall
4 Stunden her

Daß die Zweitstimmen eines Wählers, der für einen erfolgreichen Einzelbewerber gestimmt hat, nicht zählen, ist keine Brandenburgische Besonderheit, sondern dürfte in allen Wahlgesetzen der Bundesländer, in denen man ein Wahlrecht mit Erst- und Zweitstimme hat, gelten. Man sollte es nur nicht so darstellen, als wäre das eine Benachteiligung des Wählers. Vielmehr wir damit eine sonst entstehende Bevorteilung des Wählers zurückgenommen, da seine Stimmen ein höheres Gewicht bekämen als die Stimmen eines Wählers, der nicht für den Einzelkandidaten gestimmt hat. Unsere Wahlgesetze sind viel zu kompliziert. Keiner durchschaut das mehr. Das Wahlrecht mit Erst- und Zweitstimme ist absurd. Man hat sich… Mehr

Tacitus
5 Stunden her

Arne Raue ist mir bislang völlig unbekannt gewesen.
Jetzt ist er mir zumindest ein wenig bekannt. Besten Dank, sehr geehrter Herr Mai!
Als überzeugter Demokrat hoffe und erwarte ich, dass des Volkes Wählerwille zum Tragen kommt.
Es muss gänzlich unbedeutend sein, was sich irgendwelche Politikprofis und -lobbyisten wünschen.
Wir müssen einen langen Weg gehen, bevor wir wieder nahe an echte demokratische Gegebenheiten herankommen. Die Macht der antidemokratischen extremen Linken, getarnt als Grüne, SPD bzw. z.T. FDP, oder ungetarnt als ‚Die Linke‘, ist unerträglich präsent.
Kann ein Herr Arne Raue etwas in die richtige Richtung bewegen?
Ja!