Wer die Bundeswehr aus ideologischen Gründen bei Gefahr im Verzug außen vorlässt, macht sich schuldig zu Lasten möglicher Opfer.
Weltweit setzen immer mehr Staaten bei der Eindämmung von „Corona“ ihr Militär ein; sie rufen dazu den Ausnahmezustand aus, zuletzt Bulgarien und die USA. China tut das ohnehin seit Anbeginn der Pandemie. Wie aber ist der Einsatz der Bundeswehr unter solchen Umständen geregelt? Was ist in Deutschland möglich?
Verfassungsrechtliche Lage
Dem Einsatz der Bundeswehr im Innern sind enge Grenzen gesetzt. Der rechtliche Rahmen ist sehr restriktiv im Vergleich zu NATO- und EU-Partnerländern. Das Grundgesetz sagt dazu: „Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt“ (Artikel 87a, Absatz 2). Selbst bei Terroranschlägen ist der Einsatz nur „zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung“ erlaubt (GG 87a, Abs. 4). Das bedeutet: In Deutschland gibt es eine strikte Trennung von Polizei und Bundeswehr. Wir sind damit einer von wenigen Staaten weltweit, die sich einer strikten Trennung von militärischen und polizeilichen Aufgaben verschrieben haben. Begründet wird dies mit den geschichtlichen Erfahrungen aus Nationalsozialismus und Zweitem Weltkrieg.
Bei unseren Verbündeten also keine Spur von prinzipieller Trennung zwischen Polizei und Militär. Warum muss bei uns mal wieder alles anders geregelt sein? Bezeichnend ist, dass über 65 Prozent der Bundesbürger nach einer Umfrage aus dem Jahr 2017 keine Einwände gegen einen Einsatz der Streitkräfte im Inneren hegen. Für den Fall eines schwerwiegenden Terroranschlags sprechen sich fast 70 Prozent der Deutschen für diese Möglichkeit aus. Die Bürger in unserem Lande haben diesbezüglich weit weniger Vorbehalte, als in vielen politischen, medialen und juristischen Rängen immer wieder behauptet wird.
Es geht schließlich auch um die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte mit verheerenden terroristischen Attacken: Die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit wurden nachhaltig verwischt. In großer Weitsicht ist der Sachverhalt im GG bereits wie folgt geregelt: Eine drohende Gefahr für den Bestand der demokratischen Grundordnung des Bundes oder eines Landes durch organisierte und militärisch bewaffnete Aufständische, der durch Polizeikräfte nicht hinreichend begegnet werden kann, reicht aus, um gemäß Art. 87a, Abs. 4 GG die Bundeswehr im Inland einzusetzen.
Es gilt aber auch: Die Bundeswehr darf nicht als Notnagel dienen, wenn in den deutschen Ländern die oft ausgedünnten Polizeikräfte bei der Wahrnehmung ihrer verfassungsrechtlichen Aufgaben an Grenzen stoßen. Die Polizeibehörden der Länder wie auch die Bundespolizei müssen nach Ausrüstung, Ausstattung und personeller Stärke in der Lage sein, ihre regulären Aufgaben selbständig zu erfüllen.
Der Einsatz der Streitkräfte ist daher nur als Ultima Ratio zulässig. In gemeinsamen Übungen zwischen Polizei und Bundeswehr wird dies durchaus gelegentlich erprobt. GETEX 2017 erbrachte interessante Erkenntnisse (GETEX = Gemeinsame Terrorismus-Abwehr Exercise): „Zu lange Dienstwege, fehlendes Gesamtlagebild, kein sicheres Netz zum Datenaustausch, unterschiedliche Fachbegriffe, eine unklare Rechtssituation“ wurden als Mängel mit Handlungsbedarf identifiziert.
Bisherige Einsätze der Bundeswehr im Innern
Die Bundeswehr war in den gut sechs Jahrzehnten ihres Bestehens wiederholt im Inland im Einsatz: bei Schnee- und Hochwasserkatastrophen, bei Waldbränden usw. Zuletzt war unsere Armee im Januar 2019 beim Schneechaos in Bayern, zuvor 2002 und 2013 bei Hochwasserkatastrophen eine willkommene Hilfe.
Besonders nachhaltig eingeprägt hat sich der Einsatz der Bundeswehr bei der Sturmflut in Hamburg vom Februar 1962, der 315 Menschen zum Opfer fielen. Damals hatte der Hamburger Innensenator, spätere Verteidigungsminister und Bundeskanzler Helmut Schmidt von Bundeswehr und NATO-Armeen – damals noch verfassungswidrig – unter anderem Hubschrauber als „rettende Engel“ angefordert. Für das Ansehen der Bundeswehr waren solche Einsätze stets ein Gewinn, sie lenken aber auch davon ab, dass die Bundeswehr eben kein THW in „NATO-Oliv“, sondern eine Kampftruppe ist.
Die Bundeswehr kann im Inland auch eingesetzt werden, um (gemeinsam mit der Polizei) die öffentliche Ordnung zu bewahren oder wiederherzustellen, etwa wenn geplündert wird oder Krankenhäuser belagert werden. Dies ist in den Artikeln 35, 87a und 91 des Grundgesetzes geregelt. Die Vorschriften gehören zu den „Notstandsgesetzen“, die 1968 gegen den Widerstand der außerparlamentarischen Opposition (APO) beschlossen wurden. Als Notstandsgesetze werden auch rund zehn Sicherstellungsgesetze bezeichnet, die das öffentliche Leben und die militärische Verteidigung sichern sollen. In der Regel sind sie auf den Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt.
Bundeswehr und „Corona“
Nun also geht es aktuell um die Frage, wie die Bundeswehr im Kampf gegen eine Pandemie eingesetzt werden kann. Tatsächlich ist dies bereits ansatzweise geschehen. So hat der von „Corona“ besonders betroffene NRW-Landkreis Heinsberg die Bundeswehr gebeten, mit Laborkapazitäten bei „Corona“-Tests auszuhelfen. Zudem gibt es bereits mehr als 50 „Amtshilfeersuchen“ anderer Behörden an die Bundeswehr. Die Bundeswehr hilft zudem bei Transporten aus, baut Feldbetten auf oder versorgt liegengebliebene Lastwagenfahrer mit dem Notwendigsten.
Mittlerweile sind die – nach der ab 1990 erfolgten drastischen Reduzierung – fünf noch verbliebenen Krankenhäuser der Bundeswehr (Berlin, Hamburg, Koblenz, UIm, Westerstede) wegen „Corona“ vorübergehend in die zivile Krankenhausstruktur integriert; der militärische Sanitätsdienst mit insgesamt rund 3.000 Ärzten behandelt – wie auch schon zuvor – nicht nur Soldaten. Dafür stehen 1.200 Betten mit Isolationsoption zur Verfügung – eine Zahl, die verdoppelt werden soll. Darüber hinaus wollen laut Reservistenverband mit Stand 26. März insgesamt mehr als 10.000 Reservisten in irgendeiner Weise helfen – auch im außermedizinischen Bereich.
Es wird aber keine Soldaten geben, die Ausgangssperren durchsetzen. „Es braucht sich keiner Sorgen machen, dass die Bundeswehr Coronapartys auflöst oder Ausgangsbeschränkungen überwacht“, sagte soeben Eberhard Zorn, Generalinspekteur und damit oberster Soldat der Bundeswehr. Laut Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer könnte die Bundeswehr aber Aufgaben übernehmen, die bisher private Sicherheitsdienste ausüben – etwa die Bewachung öffentlicher Einrichtungen.
Der Flüchtlingsrat Thüringen kritisierte das Vorgehen der Landesregierung. „Um Retraumatisierungen der Geflüchteten zu vermeiden, muss eine zivile Kleidung der Bundeswehr in den Versorgungsdiensten sichergestellt werden, falls sie zum Einsatz kommt. Keinesfalls sollte sie für die Absicherung des Geländes eingesetzt werden“, mahnte die Sprecherin des Flüchtlingsrates Ellen Könneker.
Was sollen diese verqueren militärallergischen Klimmzüge? Bundeswehrsoldaten sind noch zu keinem Zeitpunkt zur Bedrohung für friedliebende Zivilisten geworden. Nur ja nicht zugeben wollen, dass unsere Armee bereits heute völlig legal zur Unterstützung ziviler Behörden eingesetzt wird? Nur Ewiggestrige können dahinter eine Militarisierung der Polizei wittern. Oder gar eine schleichende Militarisierung der Gesellschaft. Allen Zweiflern sei es ins Stammbuch geschrieben: Die Bundeswehr ist über die Jahrzehnte in vielerlei Beziehung zu einem stabilisierenden Faktor unseres Landes geworden. Sie ist parlamentarisch kontrolliert, rechtsstaatlich verfasst und ein Garant für die freiheitlich demokratische Grundordnung. Wer die Bundeswehr aus ideologischen Gründen bei Gefahr im Verzug außen vorlässt, macht sich schuldig zu Lasten möglicher Opfer.
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„Es braucht sich keiner Sorgen machen, dass die Bundeswehr Coronapartys auflöst oder Ausgangsbeschränkungen überwacht“ – Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten. „muss eine zivile Kleidung der Bundeswehr in den Versorgungsdiensten sichergestellt werden“ – Soldaten, die ihre militärische Zugehörigkeit verschleiern, werden sie zu Söldnern, Partisanen, Spionen. Wenn die BW mit Hubschraubern Menschen von Hausdächern rettet, hat niemand etwas dagegen. Bringen sie zum durch die Straßen Patrouillieren ihre Waffen mit, werden sie zur Bedrohung (momentan werden auch viele Reservisten mobilisiert). Ob das Ausland diese Dinge anders handhabt, sei ihnen belassen – in Deutschland möchte man die BW-Bubis nicht mit derartigen… Mehr
ganz vergessen scheint ein Einsatz, der als solcher nie deklariert wurde-2 Jahre auf deutschem Boden 8500 Soldatinnen und Soldaten für das BAMF in den Jahren 2015-2017.Erinnert sich noch jemand, wer den unseligen Oberleutnant Franco A-im Interview mit Hilfe einer Übersetzerin zum syrischen Flüchtling erklärte-es war ein Unteroffiziersdienstgrad, der in diesem, von der Verfassung nicht abgedeckten Dauereinsatz, diese unglückliche Entscheidung traf. Zu welch anderen aberwitzigen Dienstverrichtungen die Soldatinnen und Soldaten im Rahmen einer vorsorglich als „technische Amtshilfe“ bezeichneten Überlassung zum BAMF eingesetzt wurden, wurde wohlweislich hier nicht erwähnt. Die beiden Autoren, militärisch bewandert wie sonst selten jemand in der deutschen Presselandschaft… Mehr
Der ist gut. „Retraumatisiert zu werden…“ Schauen Sie sich die Burschen in den Innestädten doch einmal an. Die Hälfte von denen teilweise in Tarnklamotten.
Die Reservisten waren seit mindestens 10 Jahren das fünfte Rad am Wagen. Kaum noch Reserveübungen, kein Geld für Übungen. Allenfalls noch mangels geeigneten Personals als Spezialisten in Auslandeinsätze. Zudem mehr und mehr im Verdacht, oft in einem Schützenverein, eher mit den „RÄSCHDEN“ zu liebäugeln. Hätte ich noch einen Reservestatus, ich wüsste wie ich einer Einberufung im Sinne dieser Vollkasper entgehen könnte. Das immer ungeliebte Kind soll jetzt, in Zeiten der Not also geknuddelt werden-um danach wieder fallen gelassen zu werden?
Da haben Sie recht. In den USA ist die Nationalgarde genau so modern wie die regulären Streitkräfte ausgerüstet und wird ganz selbst verständlich in Notlagen von den Gouverneuren der Bundesländer (Denen sie im Frieden unterstehen) eingesetzt. Als die Hurricans das Land bedrohten, wurden Einheiten der Streitkräfte natürlich schon im voraus alarmiert und bereit gestellt. Die beweglichen Lazarettkapazitäten vor allem der amphibischen Flotteneinheiten (mit jeweils hunderten von Betten und allen notwendigen medizinischen Einrichtungen) und die riesigen, ausgezeichnet eingerichteten Hospitalschiffe (Je 1000+ Betten), die ABC-Truppe zur Desinfektion und Dekontamination, die Pioniere sind ebenso in den Zivilschutz eingeplant wie die Flugzeugträger, deren Kernreaktoren… Mehr
Ein Aspekt, den ich für wichtig halte, wird nicht angesprochen. Die früher und heute uns Regierenden mißtrauen der BW zutiefst, nicht umsonst wurde sie gerade in der letzten Jahren von jeglicher Vergangenheit gesäubert, so daß nicht mal mehr ein Foto von Helmut Schmidt in Wehrmachtsuniform gezeigt werden durfte. Mißtrauisch beäugt man die Offiziere und in allen Bereichen werden, neben dem Eid der auf das GG geleistet wird, immer wieder Bekenntnisse zur Rechtsstaatlichkeit gefordert und aufs peinlichste wird kontrolliert und überwacht, daß sich nicht ein paar Elemente in der Truppe befinden die mal heute geläufig als Rechts bezeichnet. Ein BW -Offizier… Mehr
„Laut Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer könnte die Bundeswehr aber Aufgaben übernehmen, die bisher private Sicherheitsdienste ausüben – etwa die Bewachung öffentlicher Einrichtungen.“
Vor kurzem habe ich gelesen (war es nicht sogar hier?), dass die BW zig Millionen dafür ausgibt, dass private Sicherheitsdienste ihre Einrichtungen bewacht.
Wie passt das zu obiger Aussage?
Berücksichtigt die Landesregierung dämliche Forderungen des Migrationsministers und des Flüchtlingsrates, sollte die Bundeswehr den Mumm haben, diesen Einsatz abzulehnen.
Im Übrigen gilt: Wer Hilfe benötigt, sollte nicht erst Forderungen stellen!
Die BW ist schon froh, wenn sie sich selber verteidigen kann. Wenn es im Bereich des Sanitätswesens Möglichkeiten der Unterstützung ziviler Kräfte gibt, kann das jederzeit im Rahmen der Amtshilfe geschehen. Das ist dann kein Einsatz im Inneren, sondern der Soldat wird dann der Zuständigkeit ziviler Autorität unterstellt. Ihr Artikel, meine Herren, viel Wind um nichts.
Grundsätzlich begrüße ich die strikte Trennung von Polizei und Militär in unserem Land und mein Sicherheitsgefühl steigt nicht durch die Präsenz von Soldaten in den Straßen und an den Plätzen. Nun ist es ja auch nicht so, dass sich die Polizei nicht auch an die Zeiten angepasst hätte. Vorbei ist es mit dem Schutzmann im grünen Jacket und weißer Schirmmütze oder dem beleibten Kontaktbereichsbeamten. Stattdessen Schutzweste, Bodycam, Kevlarhandschuhe, ggf. zwei Schusswaffe. Und da reden wir noch gar nicht von SEK, BFE+ und GSG9 Einheiten, die in der neuesten Ausstattung mit G36 am Anschlag mehr als nur Respekt vermitteln und einem… Mehr
Wen kann schon das Grundgesetz bei dem Einsatz der Bundeswehr (die ja ohnehin kastriert wurde) interessieren? Wenn doch die mächtigste Frau der Welt und Staatsratsvorsitzende ADM z.B. dieses und weitere Gesetze fortgesetzt mißachtete.