Bei der nächsten Landtagswahl in Baden-Württemberg werden schon 16-Jährige mit abstimmen dürfen. Dahinter steckt ein Populismus, der als Jugendfreundlichkeit verkauft wird. Wer allerdings den Wahlakt infantilisiert, der degradiert ihn zum Kinderspiel.
Soeben, am 6. April 2022, hat der Landtag von Baden-Württemberg eine Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre beschlossen. Wie dort schon bei Kommunalwahlen gilt diese neue Regelung nunmehr auch für Landtagswahlen, Volksabstimmungen, Volksanträge und Volksbegehren. Die im Ländle dafür notwendige Zweidrittelmehrheit (106 Ja- und 34 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen) kam zustande, weil Grüne, CDU und SPD dafür stimmten. Das geänderte Gesetz wird erstmals bei der nächsten Landtagswahl – voraussichtlich 2026 – angewandt.
„Grün-Schwarz“ in Baden-Württemberg vollzieht damit, was die Bundes-„Ampel“ für die sogenannte Europawahl und für die nächste Bundestagswahl vorhat. Siehe den „Ampel“-Koalitionsvertrag vom 7. Dezember 2021, Seite 10: „Wir werden das aktive Wahlalter für die Wahlen zum Europäischen Parlament auf 16 Jahre senken. Wir wollen das Grundgesetz ändern, um das aktive Wahlalter für die Wahl zum Deutschen Bundestag auf 16 Jahre zu senken.“
Für eine Änderung des Europawahlrechts ist übrigens keine Änderung des Grundgesetzes notwendig. In § 6 des Europawahlrechts heißt es: „Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben …“ Für eine Änderung dieses Paragraphen wäre eine einfache Mehrheit im Bundestag ausreichend.
Was ist davon zu halten? Nun, zum einen könnte man sagen: Der Trend geht zu 16. Bei der „Europawahl“ dürfen bisher schon 16-Jährige auf Malta und in Österreich wählen. In Deutschland haben 16-Jährige bei Landtagswahlen ein Wahlrecht in Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Bei Kommunalwahlen obendrein in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW und Sachsen-Anhalt. Mehr noch: Bestimmte Politiker und Jugendforscher meinen gar, dass Kinder schon mit zwölf oder 14 Jahren wahlmündig seien.
Begann im deutschen Kaiserreich die Wahlmündigkeit noch mit 25, in der Weimarer Republik mit 20, in der Bundesrepublik bis zum Jahr 1971 mit 21 Jahren, so ist sie seitdem – wie fast überall in der Welt – auf die Vollendung des 18. Lebensjahres festgesetzt. Und jetzt? Mit einem Wahlalter 16 soll angeblich die „politische Reife“ der jungen Leute gewürdigt werden.
Aber: Während die tatsächliche Jugendphase immer mehr verlängert wird, junge Menschen immer später selbstständig werden und ihre Bildungsdefizite immer deutlicher zu Tage treten, während im Jugendstrafrecht immer mehr Nachsicht wegen „Unreife“ geübt wird, glaubt man, mit Jungwählern im Kindes- und Jugendalter auf Stimmenfang gehen zu können. Dahinter steckt ein Populismus, der als Jugendfreundlichkeit verkauft wird. Wer allerdings den Wahlakt infantilisiert, der degradiert ihn zum Kinderspiel.
All dies sind Symptome von Egalisierung und Infantilisierung. Norbert Elias weist in seinem Aufsatz „Zivilisierung der Eltern“ von 1980 – heute noch mehr zutreffend als damals – darauf hin, dass ein maßgebliches Zivilisationsproblem der schwindende Erfahrungs- und Machtunterschied zwischen Eltern und Kindern, zwischen Alt und Jung sei.
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Wenn schon, dann aber richtig. Die Strafmündigkeit auf 12 o. 10 heruntersetzen und ab 16 ganz konsequent das Erwachsenenstrafrecht anwenden, dann wird ein Schuh draus.
Mein Vorschlag wäre allerdings ein ganz anderer. Das Wahlrecht sollte an den steuerpflichtigen Lebens-Brutto-Verdienst gekoppelt werden. Erst wenn ein Bürger in seinem Arbeitsleben ein bestimmtes (sagen wir mal 100 oder 150 Tausend €, da könnte man auch Abstufungen machen und bestimmte Lebenssituationen berücksichtigen) Lebens-Bruttoeinkommen erzielt hat, darf er ab diesem Zeitpunkt wählen gehen. Für das passive Wahlrecht sollte die Summe noch deutlich höher sein. Die Vorteile liegen auf der Hand.
Josef Kraus zu lesen, ist immer das ultimative Aufputschmittel für den verzagenden alten weissen Mann. Gleich will man auch was beisteuern zum Thema „Kleinkind wählt Präsidenten!“ Beispielsweise diesen Textausschnitt aus den Aufzeichnungen eines 15-jährigen Sowjetschülers aus der Leninzeit: „Unsere ganze Gruppe (früher:Klasse) war heute empört. Was war passiert? Eine neue Schularbeiterin ( frühere Bezeichnung: Lehrerin ) Jelena Nikitischna Kaurowa, der wir den Namen Jelnikitka gaben ,sollte uns in Naturwissenschaft unterrichten. Sie teilte unsere Aufgaben aus und wendete sich an die Gruppe: „Kinder!“. Da stand ich auf und sagte: „Wir sind keine Kinder.“ Darauf sie: „Natürlich seid ihr Kinder, und ich… Mehr
Eine verrückte, wohl Marihuana-geschwängerte Politikerkaste bei den Grünroten. Man muss zwar bis 67, bald 70 arbeiten, obwohl es gar keine Stellen gibt, aber die Kinder dürfen ab 16 wählen, bald wohl noch früher, und das, obgleich das Jugendstrafrecht oft bis weit in die 20er-Jahre ausgedehnt wird. Strafunmündigkeit, zumindest partielle, aber dennoch die Geschicke eines Volkes mitbestimmen können – nun ja, man sieht es ja an Schulze von Bayern und an all den inkompetenten Kindgebliebenen, oft Plappermäulchen dazu, für die der Strom aus der Steckdose kommt und Gasverzicht nur ein bisschen weniger Wärme im Winter bedeutet. D., ein Land, das sich… Mehr
Warum? Die einen wählen dann so, wie vom Sozialkundelehrer vorgegeben, die anderen so, wie es der örtliche Imam ihnen beigebracht hat.
Also ich würde ja alle Wahlzettel einer Klasse vom Sozialkundelehrer ausfüllen und abgeben lassen – quasi Briefwahl reloaded. Geht schneller, spart die Auszählung und ändert nichts am Ergebnis. Die Kinder können währenddessen bei FFF hüpfen. Sowas nennt man Win-Win-Situation.
Das schlimme bei dieser Wahlrechtsreform ist nicht nur das Wahlrecht von Kindern sondern das Zweistimmenwahlrecht, so dass über die Liste verstärkt unbekannte, faktenbefreite, berufs- und ahnungslose Kandidaten in den Landtag kommen. Beste Beispiele sind die zwei Grüninnen aus Freiburg oder die tiktok-tanzende Emilia Fester.
Ab 60 soll man entmündigt und bevormundet werden und zwangsgeimpft. Wahlrechrecht ab 16. Oder auch : die Rechte der Älteren werden sukzessive entzogen, dafür bekommen die Jüngeren immer mehr Rechte.
Ich bin anderer Meinung. Wenn ich sehe, wie blöd in Deutschland die Erwachsenen wählen, macht das Wahlrecht ab 16 auch schon keinen großen Unterschied mehr.
Das allerdings ist auch wieder wahr.
Warum zielt die staatliche Propaganda stets auf die Jugend? Weil sie aufgrund ihre neurobiologischen Entwicklung, bei der bestimmte Teile des Gehirns noch nicht voll entwickelt sind, emotional in einem hohen Maß beeinflußbar ist. Das Strafrecht berücksichtigt diese pubertären Besonderheiten. Die politische Zielrichtung dieser gewollten Infantilisierung ist daher klar zu erkennen. Es wäre sinnvoll, diese Frage über eine bundesweite Volksabstimmung zu klären.
CDU und SPD sind so dämlich, daß sie nicht mal bemerken, daß sie den grünen Deutschlandhassern damit wieder einige Prozentpunkte mehr bewilligt haben.
Aber sich durch zeitgeistlichen Schwachsinn erpressen zu lassen ist ja noch immer das Gebot der Stunde!