Das nächste Kapitel steht vor dem Verwaltungsgericht Köln an – Arne Schönbohm fordert Schadenersatz

Der ZDF-Böhmermann-Faeser-Skandal ist beim Verwaltungsgericht Köln angekommen. Dort wird demnächst entschieden: Hat Innenministerin Faeser ihre Fürsorgepflicht gegenüber Schönbohm verletzt und ihn gar gemobbt? Schönbohm fordert Schadenersatz – und vor allem seine öffentliche Rehabilitierung.

Arne Schönbohm, damals BSI-Präsident, Bonn, 08.08.2022

Am 23. Januar 2025 wird das nächste Kapitel in der Akte „Faeser/Schönbohm“ aufgeschlagen. Es geht um die Klage des früheren Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Arne Schönbohm gegen seine „Dienstherrin“ Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).

Diese hatte Schönbohm im Oktober 2022 geschasst und ihn in ein weniger bedeutendes Amt verfrachtet. Vor dem Verwaltungsgericht Köln wird nun zu entscheiden sein, ob Faeser Schönbohm zu Unrecht versetzt, ihm die Fürsorge entzogen oder ihn gar gezielt gemobbt hat. Schönbohm fordert Schadenersatz. Vor allem aber geht es ihm um seine öffentliche Rehabilitierung. TE berichtet seit mehr als zwei Jahren über diesen Skandal.

Rückblende

  • Am 7. Oktober 2022 hatte Pseudo-Satiriker und ZDF-Clown Jan Böhmermann im „ZDF Magazin Royale“ dem damaligen BSI-Chef Kontakte zum russischen Geheimdienst unterstellt.
  • Am 12. Oktober 2022 verbot Faeser Schönbohm, sich zu den schweren Vorwürfen öffentlich zu äußern.
  • Am 17. Oktober beantragte Schönbohm dazu selbst ein Disziplinarverfahren zur Aufklärung gegen sich. Dieses Disziplinarverfahren wurde von Faeser nie eingeleitet. Seltsame ministerielle Begründung dazu: „mangels Tatverdacht“, außerdem Überschreitung der für disziplinarische Vorermittlungen festgelegten Dauer von drei Monaten.
  • Am 18. Oktober untersagte Faeser Schönbohm „die Führung der Dienstgeschäfte“.
  • Zum 1. Januar 2023 wurde Schönbohm auf die Stelle des Präsidenten der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) versetzt. Dieses Amt ist erheblich weniger bedeutend (55 Mitarbeiter, 3,5 Millionen Euro Etat) als das BSI (1.500 Mitarbeiter, 200 Millionen Euro Jahresetat). Damit es zu keinen besoldungsrechtlichen Komplikationen kommen konnte, ließ Faeser das BAköV-Amt von Besoldungsstufe B6 auf B8 liften. Als BSI-Chef war Schönbohm schon zuvor in B8 eingruppiert gewesen.
  • Der Innenausschuss des Bundestages befasst sich im Herbst 2023 mit der Sache; für Faeser war das „Klamauk“. Zwei Sitzungen des Innenausschusses vom 7. und 27. September 2023 zur Causa schwänzte Faeser, unter anderem weil sie in Hessen (reichlich erfolglos mit schließlich 15,2 Prozent) als dortige SPD-Spitzenkandidatin Wahlkampf zur Landtagswahl vom 8.Oktober 2023 betrieb.

Dann geschah lange nichts Sichtbares. Nur innerhalb des Faeser-Ministeriums regte sich etwas – freilich ohne jede Rehabilitierung Schönbohms. Faeser ließ nicht locker. Im Frühjahr 2023 äußerte sie sich „sichtlich unzufrieden“. Sie hatte auf mehr Futter gegen Schönbohm gehofft. So ist ein interner Vermerk eines BMI-Unterabteilungsleiters von Anfang März 2023 zu verstehen. Faeser fand die Dinge, die ihr zugeliefert worden waren, zu „dünn“ – es sollte nochmals (!) das Bundesamt für Verfassungsschutz abgefragt werden. Faeser wurde freilich von ihren Beamten mitgeteilt, „dass wir alle relevanten Behörden und Abteilungen bereits beteiligt hätten und es schlicht nicht mehr gäbe“.

Auch danach dauert es noch sieben (!) Wochen bis zur überfälligen Einstellung der Voruntersuchung. Erst am 24. April 2023 teilte BMI-Abteilungsleiter Martin von Simson (übrigens Vermieter von Faesers Berliner Wohnung) mit: „Die eingehende Untersuchung der Sachverhalte hat zu dem Ergebnis geführt, dass Disziplinarmaßnahmen nicht zu ergreifen sind.“ Im Abschlussbericht der Voruntersuchung wird sogar ein Verstoß gegen die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht der Ministerin eingeräumt: Eine „nachholende Fürsorge“ des BMI „blieb im Zuge der Sendung trotz wiederholter und schriftlich vorgetragener Bitte offensichtlich aus“.

Vor allem diese interne Notiz vom 2. März 2023 könnte für Faeser vor dem VG Köln brisant werden.

Am 19. Dezember 2024 schließlich untersagte das Landgericht München I dem ZDF vier von fünf Behauptungen über Schönbohm. Einen Anspruch auf Geldentschädigung hat die Kammer Schönbohm dagegen nicht zuerkannt.

Faesers Schönbohm-Allergie

Nun ist der Skandal, der sich längst zu einem ZDF-, Böhmermann- und Faeser-Skandal entwickelt hatte, beim Verwaltungsgericht (VG) Köln angekommen. Dort wird am 23. Januar 2025, 10.00 Uhr, im Saal 1 des VG eine mündliche Verhandlung stattfinden. Es geht um die Klage gegen Faeser, der Schönbohm im Zusammenhang mit der Strafversetzung „Mobbing“ (so Schönbohms Anwälte) und vorenthaltende Fürsorgepflicht vorwirft. Schönbohm verklagt das Bundesinnenministerium (BMI) auf Schadensersatz. Diese Klage hatten Schönbohm und seine Anwälte bereits im Sommer 2023 mit einer 18-seitigen Klageschrift samt 28 brisanten Dokumenten eingereicht.

TE-Bewertung: Faeser hat als Bundesinnenministerin sehr bald eine schier manische Aversion gegen Schönbohm entwickelt. Schönbohm war ihr im Gegensatz zu Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang zu wenig gefügig, zu selbstbewusst und eigenständig. Entlassen konnte sie Schönbohm nicht, weil er in Besoldungsstufe B8 kein politischer Beamter (ab Besoldungsstufe B9) war, der ohne Angabe von Gründen entlassen werden kann. Außerdem war der SPD-Genossin Faeser offenbar der Name „Schönbohm“ zuwider. Zur Erinnerung: Arne Schönbohm ist der Sohn von Jörg Schönbohm. CDU-Mann Jörg Schönbohm († 2019) war Drei-Sterne-General und „Vater der Armee der Einheit“, Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Innensenator in Berlin, Innenminister in Brandenburg. Vor allem war Jörg Schönbohm eines der letzten konservativen CDU-Urgesteine.

Faeser indes fehlt es an allem, was einen Mann wie Jörg Schönbohm ausmachte. Weil Faeser das widerwillig spürt, tobt sie sich ohne jedes Anzeichen charakterlicher Souveränität verbissen gegen Schönbohm jun. aus. Faeser, die nominell sogar Verfassungsministerin ist, ignoriert obendrein die rechtlichen Vorgaben, an die sie als „Dienstherrin“ gebunden ist. Artikel 33 Absatz 4 Grundgesetz gibt ein „öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis“ vor. Das impliziert auch die Treue eines Dienstherrn gegenüber seinen Beamten. Für den Bereich des Bundes ist in § 78 Bundesbeamtengesetz zudem geregelt, dass der Dienstherr im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamten zu sorgen hat und ihn bei ihrer amtlichen Tätigkeit und in seiner Stellung schützt. Zum Beispiel eben auch gegen Erfindungen eines ZDF-Clowns!

Man kann diesem Land und der politischen Kultur in diesem Lande nur wünschen, dass Faeser nach der anstehenden Bundestagswahl ein für alle Mal im politischen Nirwana verschwindet.


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Kommentare ( 34 )

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Diogenes
7 Stunden her

Selten war es so berechtigt, einen integeren Mann vollends zu rehabilitieren und die Willkür-Aktionen, denen er ausgesetzt war bei den Urheber/innen „mit der ganzen Härte des Gesetzes“ zu ahnden.

Solbakken
7 Stunden her

Falls Schönbohm Junior Schadenersatz in Geldform bekommt, wer bezahlt das? Der Steuerzahler oder Faeser und Böhmermann persönlich von ihrem kargen Gehalt?

AlexR
11 Stunden her

Hoffentlich verschwindet sie im Nirwana. Und der ganze Rest dieser (H)Ampelregierung auch. Eines nur ist sicher: das Nirwana wird mit eigens geschaffen Stellen für unfähige Politiker ausgestattet. Unter einem Vorstandsposten oder Präsident einer Behörde geht ja nichts.

Kassandra
10 Stunden her
Antworten an  AlexR

Ja. Wenn es mit rechten Dingen zugehen würde, sähen wir solche vor Gericht – und nicht wie Anne Spiegel beim weiteren Abgrasen von Steuergeldern.

Nibelung
13 Stunden her

Frage? Wieso muß eigentlich ein Staatsbediensterer darunter leiden, wenn ihm von einem wildgewordenen Fernseh-Fuzzy Konspiration mit dem Feind unterstellt wird um damit etwas in Gang zu setzen, wo man sich fragen muß, warum das alles so in dieser Form zelebriert wurde. Wäre es da nicht angesagt gewesen, den Ball flach zu halten bis man den Böhmermann und seine Sendeanstalt vernommen hätte um festzutellen, ob er seine Behauptung auch belegen kann, oder ob dieser schlimme Typ in Gemeinschaftsarbeit nur als Steilvorlage diente um eine Person zu beseitigen, der nun in die fatale Lage gekommen ist um seine Reputation zu kämpfen, weil… Mehr

Zum alten Fritz
1 Tag her

Jedenfalls beweist der Fall, das das ZDF nicht seinem Auftrag gemäß Medienstaatsvertrag gerecht wird. Hier gibt es auch keine Sonderstellung für Komiker.
Diffamierung und Beleidigung hat nichts mit Kunst zu tun. Von sogenannter künstlerischen Freiheit die über allen steht ist nichts im Staatsvertrag erwähnt.

Europafriend
1 Tag her

„…ein für alle Mal im politischen Nirwana verschwindet.“ Anmerkung zu „Nirwana“: Im Nirwana gibt es … keine Trauer, keine Wut, kein Leid, aber auch kein Glück. Es ist ein Zustand der Vollkommenheit. In punkto Wut bin ich mir bei Frau F. nicht so sicher..

Horst Hauptmann
1 Tag her

Vermutlich hat auch zur Entlassung geführt, dass Schönbohm sich lange gegen die vorschnelle Einführung der Smartmeter gewehrt hat mit der Begründung, diese seien nicht sicher genug gegen Cyberattacken gewappnet. Damit kam er dem grünen Vorhaben „angebotsabhängigen“ Verbrauchs in die Quere. Denn ohne Smartmeter kann man keine Verbraucher abschalten sondern nur Netze und Teilnetze.

Jens Frisch
1 Tag her

Fr. Faeser gehört nicht ins „politische Nirwana“ sondern vor ein ordentliches Gericht wegen Rechtsbeugung im Amt.

Tomas Kuttich
1 Tag her

Schadenersatz vorm Verwaltungsgericht? Kurze Nachhilfe, Herr Kraus. Schadenersatz ergibt sich aus dem Zivilrecht und ist entsprechend Inhalt einer Klage vor der Amts- oder Landgericht, nicht aber beim Verwaltungsgericht…

Seymore
1 Tag her
Antworten an  Tomas Kuttich

Schadensersatzforderungen eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis Zivilrecht, steile These. Gibt jede Menge verwaltungsgerichtliche Urteile über Schadensersatzforderungen eines Beamten gegen den Dienstherrn. Es geht hier nicht um einen Amtshaftungsanspruch aus § 839 BGB sondern um die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

spaul
1 Tag her

Der im Schlußsatz geäußerte Wunsch gilt ja wohl ausnahmslos für die gesamte unfähige Regierung.

stony71
7 Stunden her
Antworten an  spaul

Ich wüsste da allerdings noch eine wesentlich passendere Endstation – für alle Regierungen der letzten 15 Jahre: die mit der etwas erhöhten Temperatur…