Von mehreren Männern, die ein 15-jähriges Mädchen in Hamburg brutal vergewaltigt haben, muss nur einer in Haft. Dieses Urteil stellt für Frauen und Mädchen einen Schlag ins Gesicht dar. Warum schützt die Justiz Täter, insbesondere solche, die keinerlei Reue für das Ausmaß ihrer Taten zeigen?
Welches Signal wird gesendet, wenn neun Männer mit Migrationshintergrund ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigen und dann mit milden bis keinen Strafen davonkommen? Männer, die während des 18 Monate lang dauernden Prozesses keinerlei Reue gezeigt haben. Es ist ein Freifahrtschein. Und es fehlte nur noch die offen geäußerte Frage: „Warum hat dieses Mädchen aber auch so viel getrunken?“
Ein derartiges Verbrechen ist inakzeptabel und sollte mit angemessenen Strafen geahndet werden. Und in diesem Fall wäre ein deutliches Mehr von allem zumindest ein Hauch in die richtige Richtung gewesen. Aber es fehlt offenbar jegliche Sensibilität für das, was einmal Recht war, geschweige denn das Recht für Frauen und Mädchen. Dieses Recht ist verkommen zu einem Relikt der Vergangenheit, einem Witz der Gegenwart. Die Rechtsprechung sollte Gerechtigkeit und Schutz für Opfer gewährleisten, tut dies jedoch nicht. Die Frage ist, warum?
Was soll man dazu sagen? Ich bekomme es im privaten Kreis immer öfter mit, wie Eltern sogar schon ihr Kindergartenkind ermutigen, sich energisch zu verteidigen, wenn es im Kindergarten oder in der Schule von einem anderen Kind angegriffen wird. Anstatt darauf zu vertrauen, es den Erziehern oder Lehrern zu sagen, weil diese mal wieder „nichts gesehen“ haben und wenn doch, sie „eh nichts tun können“, weil das gewalttätige Kind nun mal so sei oder es ja so schwer habe.
Es lässt Eltern ratlos und hilflos zurück und ändert nichts daran, dass die Leidtragenden, die Opfer, dennoch die anderen sind und es auch bleiben. Allein diese „kleine“ Tatsache, die täglich und überall in Deutschland, besonders deutlich in staatlichen Institutionen des Bildungssystems stattfindet, offenbart das große Problem im deutschen Rechtssystem im Kleinen. Diese vermeintlich kleine Lappalie unter Kindern bildet jedoch den Grundstein für die steigende Bereitschaft zur Selbstjustiz als Reaktion auf diese Ungerechtigkeiten sowie die fortgesetzte untragbare Rechtsbeugung, wie in diesem Fall.
Als Frau und Mutter wird mir durch solche „Urteile“ immer klarer, dass ich es lieber haben würde, mein Kind wäre Täter als Opfer, wenn es unausweichlich wäre, weil es im deutschen Rechtssystem seit Langem normal ist, Täter statt Opfer zu schützen, Opfer statt Täter zu verhöhnen, und weil die Rechtsprechung das Unrecht vertritt. Als Täter kommt man frei. Als Opfer gibt es keinen Freispruch. Die stählernen Knastgitter, die die Täter nicht mal sehen müssen, sitzen dann im Kopf und Herzen.
Warum also schützt man Täter? Dafür kann es nur den einen Grund geben: Schwäche – und die daraus resultierende Angst. In diesem Fall hat die Richterin wohl zu ihren eigenen Gunsten entschieden. Denn die Angst davor, dass ihr eines Abends Freunde, Familie oder Landsleute der Täter begegnen und Rache nehmen könnten, ist offensichtlich realer und begründeter als die Angst vor den wütenden Briefen „besorgter Bürger“.
Diese nimmt sie in deutscher Manier zur Kenntnis, heftet sie im Ordner unter der Rubrik „rechte Hetze und Gewalt“ ab und holt sie dann wieder heraus, wenn irgendwo ein Flüchtlingsheim brennt. Und dann entstehen wieder neue Opfer, deren Täter man dann entweder nicht findet oder vorverurteilt. Und so schließt sich der Kreis, nachdem jeder bekam, was er wollte – außer die Opfer: Gerechtigkeit.
In Gedanken an das 15-jährige Mädchen!
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Die Kinderpornographie wird doch jetzt auch wieder im Prinzip legalisiert und das mit einem Justizminister der FDP!
Bei solchen Urteilen möchte ich nach 25 Jahren Aufenthalt eigentlich direkt wieder auswandern.
Ich kommentiere allgemein fast nirgendwo aber dieses Urteil lässt mich einfach an allem zweifeln.
Kirsten Heisig läßt grüßen…
Ich wünsche mir eine Rückkehr zum Sühneprinzip und Abschaffung des Täterschutzes sowie aller Bemühungen zur „Resozialisierung“.
Verschwendetes Geld und Liebesmüh‘.
Nur drakonische Strafen für jede Art von Gewalttätigkeit bringt dieser ganz speziellen Täter Gruppe Respekt bei!
Die Erfolge im Kampf gegen die Straßengewalt von Rudy Giuliani als New Yorker Bürgermeister beweisen das.
Vor über 25 Jahren hatte ich mal mit einem Gruppenvergewaltigungsdelikt zu tun. 6 junge Männer aus (vorder-) asiatisch, muslimischen Ländern, alle zwischen 18 und nicht ganz 21 Jahren alt, keinerlei polizeilichen Erkenntnisse (Ausnahme: einmal „Schwarzfahren“), haben 4 Prostituierte in unterschiedlicher Zusammensetzung der Gruppe überfallen, ausgeraubt und vergewaltigt. Es wurde Jugendstrafrecht (max. 10 Jahre) angewandt. Einer der Haupttäter sagte u.a. als Grund für die Vergewaltigungen, es „seien ja nur Prostituierte gewesen“. Das ist ganz offensichtlich die Einstellung dieser Menschen aus den Herkunftsländern. Der Richter war ausser sich vor dieser Begründung. Und dann kam für mich die Überraschung: Die beiden Haupttäter erhielten… Mehr
Es war Katarina Barley, die als Justizministerin sinngemäß sagte: Das gesprochene Recht hat mit dem Rechtsempfinden der Bürger überhaupt nichts zu tun. Also sollte sich auch niemand wundern, wenn Urteile gefällt werden bei denen sich bei normalen Menschen die Nackenhaare aufstellen und Zehennägel aufrollen. Daß wir mittlerweile mindestens zwei Rechtssysteme im Land haben sollte jedem klar sein, der einzelne vergleichbare Verbrechen und deren verschiedenen Urteile mit einander vergleicht. Schon bei der Konstellation wer ist Opfer und wer Täter kann man im voraus ahnen wie das Urteil und das Strafmaß aussehen wird. Beispiele gibt es zu Hauf, der eine wirft einen… Mehr
Das Gericht hat nur nach den Jugendstrafrecht entschieden wie es von ultraliberalen Politikern verabschiedet wurden. Es zeigt auf wie der Liberalismus im Endstadium die Grundlagen der Gesellschaft zersetzt.
Vor 175 Jahren haben deutsche Demokraten in der Revolution von 1848 deswegen Geschworengerichte gefordert, aber durch das Scheitern der Revolution und den Sieg des Liberalismus wurden diese schnell abgeschafft.
Statt dessen wurden Schöffengerichte geschaffen, aber selbst diese könnten härter Urteilen wenn mehr Patrioten und Demokraten sich für das Amt des Schöffen melden würden.
Dieses Urteil wird sich unter den „neu hinzu Gekommenen“ sicherlich schnell herumsprechen. Auswirkungen sind klar.
Bei wem es sich nicht herumsprechen wird, sind deutsche Mädchen und Frauen. Einfach mal 1000 Frauen auf der Straße fragen ob sie je davon gehört haben.
ALLES in diesem System hat sich doch längst im Orwell´schen Sinne ins Gegenteil verdreht, das Skandalurteil gegen die Vergewaltiger paßt da nahtlos hinein. Freiheit ist Sklaverei und Täter sind die wahren Opfer! Leute wie Ballweg und Füllmich saßen oder sitzen noch im Knast, die Anwältin Beate Bahner landete seinerzeit in der Geschlossenen Psychiatrie, direkt von einer Anti-Lockdown-Demo eingesackt von willigen Vollstreckern eines Unrechtsregimes. Die wahren Verbrecher, Psychos, Mafiosi und Mithelfer beim Impfmassaker hingegen befinden sich fest an den Hebeln der Macht und haben aus dem ehemaligen Rechtsstaat längst eine Willkürtyrannei gemacht. Niemand hat sie daran gehindert und die feigen Halunken… Mehr
Die geistigen Täter*innen sitzen in Politik, Medien, Justiz und Wissenschaft und es wird Zeit, dass sie eigene Medizin zu schmecken bekommen!
Welches Zeichen glaube ich darin zu erkennen? Mit diesem ständigen „man“ kann ich nichts anfangen. „Man“ hat keinen Eindruck. „Ich“ habe einen. Drum sehe ich das so: seit ungefähr 2015 wurde Mord, Totschlag, Vergewaltigung und Judenhaß importiert. All diese Delikte, wenn sie denn von „geschenkten Menschen, wertvoller als Gold“ verübt wurden, werden vor Gericht in einer Weise abgehandelt, die den Gleichbehandlungsgrundsatz, und die Opfer gleich mit, verhöhnt. Über wie viele Bemesserte und Vergewaltigte reden wir seit 2015? Die vor Gericht keine oder wenig Genugtuung erfuhren? 200.000? 300.000? Selbst unmittelbar Betroffene. 3 bis 5 mal soviele, wenn ich das mittelbar betroffene,… Mehr