Wenn die Grünen ihren Willen erst einmal durchgesetzt haben und das Verfassungsgericht als Korrektiv ausfallen sollte, ist es unwahrscheinlich, dass die Liberalisierung von Abtreibungen politisch rückabgewickelt wird – selbst wenn die Grünen aus der Regierung fliegen und die Union das Ruder übernehmen sollte.
Die Ampel ist eine Regierung des Kulturkampfs, des zerstörerischen noch dazu. Sie ist ein Bündnis, das die jahrtausendealte Zweigeschlechtigkeit infrage stellt, das im Namen des Klimas die deutsche Wirtschaft transformiert, das missliebige Meinungen erst ausgrenzt, dann unter Beobachtung stellt, das die Sprache schleift. Nun könnte diese Koalition auch noch den letzten Kulturkampf suchen, um die Gesellschaft endgültig zu zerlegen. Nach dem Motto: Wenn in einem Jahr schon das Ende droht, dann doch bitte ein Ende mit großem Knall.
Es geht um das existenzielle Thema Abtreibungen, in Wahrheit um nicht weniger als um einen Anschlag auf das Leben: Zu Beginn der Woche hat die grüne Bundestagsfraktion in einem Positionspapier die Forderung bekräftigt, „noch in dieser Wahlperiode“ Schwangerschaftsabbrüche frei zu geben und so gegen Ende der Legislatur noch ein ganz großes Fass aufzumachen.
Schon jetzt gehört das Thema zum Lieblingsspielfeld der Koalition: Bereits im Juli 2022 hob der Bundestag mit den Ampel-Stimmen den Paragraph 219a des Strafgesetzbuches auf, der bis dahin Werbungen für Abtreibungen unter Strafe gestellt hatte. Zwei Jahre später verabschiedete das Parlament zudem eine Gesetzesänderung, um künftig angebliche „Gehsteigbelästigungen“ durch Abtreibungsgegner vor Abtreibungseinrichtungen zu unterbinden.
Der Angriff auf den Paragraph 218 ist nur der nächste logische Schritt. Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP festgelegt, dass eine „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung“ die Regelung von Abtreibungen außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen solle. Die Kommission wurde dann tatsächlich eingesetzt und legte im April einen umfassenden Abschlussbericht vor. Man könnte auch sagen: Sie lieferte wie bestellt. Angesichts der einseitigen Stoßrichtung des Prüfauftrags und der ebenso einseitigen Besetzung des Gremiums war das nicht anders zu erwarten gewesen.
Wenn man das Gutachten las, konnte es einem kalt den Rücken herunterlaufen. Denn darin stellte das Gremium völlig offen, ungeschönt und scheinbar ohne jedes Störgefühl infrage, ob ungeborene Menschen bis zum Moment der Geburt überhaupt eine Menschenwürde haben. Der berühmte Artikel 1 des Grundgesetzes, hochgehalten noch und nöcher – nun im Auftrag der Regierung offen infrage gestellt. Im Gutachten heißt es: „Dem Lebensrecht des Embryos/Fetus kommt geringeres Gewicht zu als dem Lebensrecht des Menschen nach Geburt.“ Entsprechend einseitig nahmen die Verfasser die Abwägung zwischen Ungeborenem und Mutter zugunsten von Letzterer vor.
Daraus folgte die Empfehlung, Abtreibungen in einem Drei-Phasen-Modell zu liberalisieren. Für die erste Schwangerschaftsphase, etwa bis zur 12. Woche, sollen Abbrüche rechtmäßig gestellt werden. Für eine zweite Phase, etwa bis zur 22. Woche, gebe es Gestaltungsspielraum. Und nur in der „Spätphase“ sollten Abtreibungen aus Prinzip verboten bleiben. Allerdings führte eine der beteiligten Juraprofessorinnen aus, dass auch dann der Abort „nicht zwingend strafbar sein“ müsse.
Das Ganze läuft auf einen offenen Bruch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinaus. Das hat nämlich in mehreren Urteilen, zuletzt maßgeblich 1993, klar betont, dass auch das ungeborene Leben Menschenwürde hat und – auch wenn es nicht ins Ich-bezogene Frauenbild der Grünen passt – ein Anrecht auf staatlichen Schutz gegenüber der Mutter. Konsequenz daraus: Abtreibungen sind grundsätzlich zu verbieten und die Frau ist verpflichtet, das Kind auszutragen. In den ersten zwölf Wochen bleibt eine Abtreibung allerdings trotz Rechtswidrigkeit unter Bedingungen straffrei – das ist der Kompromiss.
Die Grünen wollen daran nun die Axt legen und den Vorschlag der Kommission im Zweifel wohl möglichst weit ausreizen. Konkret: Schwangerschaften sollen bis zur 12. Woche legal und von den Beitragszahlern der Krankenkassen finanziert werden. Gleichzeitig soll die bisherige Beratungspflicht für die Schwangere entfallen. Diesen Schritt hatte selbst die radikal argumentierende Kommission nur als möglich, nicht aber als zwingend bezeichnet.
Ähnlich wie die Grünen hatte sich bereits Ende Juni die SPD-Bundestagsfraktion in einem Beschluss positioniert. Allerdings stellten die Sozialdemokraten eine Abtreibungsfrist in Aussicht, „die an der Überlebensfähigkeit des Fötus außerhalb des Uterus mit ausreichend zeitlichem Abstand anknüpft“. Resultat könnten legalisierte Abtreibungen weit über die 12. Woche hinaus sein. Das Ganze deutet die SPD in eine „menschenrechtliche Verpflichtung“ um. Immerhin: In ihrem Papier erwähnt sie zumindest noch, dass auch das ungeborene Leben schützenswert ist.
Ganz anders die Grünen, denen das Lebensrecht des Ungeborenen nicht einmal eine Erwähnung wert ist, so als gäbe es hier von vornherein nichts abzuwägen. Die Fraktion läuft sich bereits mit voller Kraft für den Kulturkampf warm. In ihrem Beschluss heißt es, das Abtreibungsverbot sei „ein patriarchaler Anspruch, über die Körper anderer Menschen bestimmen zu können“. Den Abschlussbericht der Kommission erklären die Grünen kurzerhand zum „Ende eines Diskussionsprozesses“. Motto: Eine Auseinandersetzung mit den hinterwäldlerischen Abtreibungsgegnern ist gar nicht mehr nötig, weil das „die Wissenschaft“ so sagt.
Wenn die Grünen ihren Willen erst einmal durchgesetzt haben und das Verfassungsgericht als Korrektiv ausfallen sollte, ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Liberalisierung der Abtreibungen noch einmal politisch rückabgewickelt wird – selbst wenn die Grünen aus der Regierung fliegen und die Union das Ruder übernehmen sollte. Schließlich legen die Christdemokraten viel Wert darauf, nicht als reaktionär, sondern immer nur als „konservativ“ wahrgenommen zu werden. Was einmal Gesetz ist, gilt dann schnell als von da an zu bewahrende Realität.
Das verdeutlicht, um was es jetzt geht. Und macht wahrscheinlicher, dass die Grünen ordentlich Druck aufbauen werden, um Fakten zu schaffen. Der Bundeskanzler hatte noch im April durchblicken lassen, dass eine „Polarisierung“ in der Angelegenheit vermieden werden müsse. Im Zweifel könnte er sich dennoch von seiner eigenen Fraktion treiben lassen. Letzte Hoffnung wäre damit ausgerechnet die FDP, die bislang nicht den Anschein macht, das Thema noch beackern zu wollen. Das kann sich aber ändern. Anderen gesellschaftspolitischen Wahnsinn haben die Liberalen schließlich auch mitgetragen.
Wenn die Freidemokraten es nicht für die Ungeborenen tun, so sollten sie in dieser Angelegenheit wenigstens für den Verfassungsstaat des Grundgesetzes Widerstand leisten. Denn die Kaltschnäuzigkeit, mit der die Abtreibungskommission und nun auch SPD und Grüne die stehende Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts niederbügeln, sollte schon für sich genommen die Alarmglocken läuten lassen.
Die Abtreibungsbefürworter argumentieren, die Realitäten, wissenschaftliche Erkenntnisse und gesellschaftliche Wertvorstellungen hätten sich in den vergangenen dreißig Jahren geändert; das Gericht würde zu den Abtreibungen mithin heute anders entscheiden als noch in den 1990er Jahren. Dazu lässt sich eigentlich nur eines sagen: Wenn wir nach biologischen Fakten jetzt auch noch die Menschenwürde zur abhängigen Variablen gesellschaftlicher Trends machen, dann wird es in diesem Land langsam wirklich existenziell gefährlich.
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Das Argument dieser „Kommision“ (Gesundheit der Mutter dominiert ungeborenes Leben) scheint davon auszugehen, dass Geburten mit einer mehr oder weniger drastischen Schädigung der Schwangeren einhergeht. Was soll denn diese schwachsinnige Unterstellung???
Abtreibung steht im Zentrum der progressiven Agenda. Das Abtreibungsverbot muss dementsprechend fallen, denn ohne Abtreibungsfreigabe sind weder die wissenschaftliche noch die sexuelle Freiheit unbeschränkt und mit Freigabe ist die gesamte Gesellschaft zu einem materialistischen Weltbild verdammt. Dann kann unbeschränkt Biopolitik gemacht werden und unser Leben und unsere Körper sind nur noch Verfügungsmasse einer technokratischen und gottlosen Sekte. Man darf die spirituelle Seite des Abtreibungskultes nicht verdrängen (und es ist ein Kult, man schaue nur wie das bei der DNC gefeiert wurde). Es ist eine pervertierte, invertierte und damit satanische Eucharistie. Statt, dies ist mein Leib, der für euch hingegeben wird,… Mehr
Die Sache ist doch ganz einfach: Wer morgen keinen Kater will, sollte heute nicht trinken. Aber nicht mal Verzicht wäre notwendig: Es gibt so viele andere Möglichkeiten, als den Weg der vaginalen Penetration. Außerdem sagen ja gerade besonders selbstbestimmende Frauen, dass dadurch keine Stimulation stattfinde. Also wozu es dann so machen? Nur weil der Mann es will?
Ist auf jeden Fall miteinander vergleichbar! *LOL*
Das ist alles so verdammt unglaubwürdig, also unglaublich, wenn man einerseits vehement gegen das Töten (von Ungeborenen in den ersten Wochen!) argumentiert, wenn man die jeweiligen Gründe dafür überhaupt nicht kennt und andererseits seit Jahren schwerste Waffenlieferungen befürwortet!? Ich checks nicht!
Also wenn es darum geht, zukünftige Grünwähler zu verhindern … wäre ich für eine sehr großzügige Auslegung der Fristenlösung …
Endlich mal ein vernünftiger Einwand:
Ein guter Schritt zur Gleichberechtigung:
Frauen bekommen Verhütungsmittel u. -Behandlung auf Kasse….DAS macht Sinn!
Danke.
Es macht keinen Sinn, wenn dann die vorschriftsmäßige Anwendung dieser Mittel nicht kontrolliert wird. Davon abgesehen muss man sich schon fragen, was für eine Charakterin das wäre, die nicht verhütet, nur weil es ein paar Euro kostet. Last not least kann man ja auf den Sex auch verzichten. Ist ja nicht so, dass wir als Menschen willenlose Sklaven unserer Triebe wären.
Einige versuchen es hier wieder mit einem Ablenkungsmanöver, indem vom Zwang auf Frauen gesprochen wird, nach einer Vergewaltigung ein Kind austragen zu müssen. Niemand beabsichtigt dies! Es gibt sicherlich drei Gründe, die eine Abtreibung rechtfertigen: Das Kind ist nicht lebensfähig, das Leben der Mutter ist gefährdet oder die Zeugung des Kindes entstand durch eine Vergewaltigung.
Von gut 100.000 Abtreibungen im Jahr, machen die oben genannten Voraussetzungen allerdings nur einen Bruchteil aus.
Wovon also reden wir?
Soweit ich weiß, gilt in diesen Fällen die Indikationsregelung. Also prinzipiell kein Problem.
Es ist immer wieder erstaunlich, dass diejenigen, die den Wiedereinmarsch des Patriarchats für eine kulturelle Bereicherung halten, immer dann das vorgeblich einheimische Patriarchat bekämpfen, wenn es ihnen argumentativ in den Kram passt. Dass eine Partei, die den sexuellen Missbrauch von Kindern straffrei stellen wollte, nun das Leben wehrloser Ungeborener ins Visier nimmt, ist nicht wirklich verwunderlich. Die Wehrlosen haben bei den grünen Bessermenschen und Moralweltmeistern keine Lobby. Die tiefenverlogene Heuchelei hat in Deutschland eine Farbe. Sie ist grün.
„Denn darin stellte das Gremium völlig offen, ungeschönt und scheinbar ohne jedes Störgefühl infrage, ob ungeborene Menschen bis zum Moment der Geburt überhaupt eine Menschenwürde haben.“
Da denke ich sofort an das umstrittene Klima Urteil mit der Rechtfertigung es gehe um den Schutz zukünftiger Generationen.
Konsequenterweise müsste man das dann auch ignorieren.
Wir reden hier immer wieder (zu Recht) über die sehr hohe Kriminalitätsrate von all den Flüchtlingen, darunter wirderlichste Vergewaltigungen, zu einem NICHT geringen Teil in der Gruppe! Frage an all die absoluten Abtreibungsgegner! Soll sich eine Frau nach so einem Trauma ernsthaft FÜR ein so enstandenes Kind entscheiden???
Reden wir von dem § 218 oder § 218a StGB? Habe ich aus dem Artikel auch nicht herauslesen können.
Für eine Gesellschaft ist es wichtig, ständig die ethischen Werte zu überprüfen und wie damit umzugehen ist, wenn ein Konfliktfall zwischen diesen Werten auftritt. Das Einzige, was ich außer Pro und Kontra nicht dazu hören möchte, sind anarchistische Bestrebungen. Kurz. Jeden seine Meinung, es sei denn, es dient nur dem Zweck, die Gesellschaft zu zerstören.
Meine Meinung aber dazu ist, dass beide Paragrafen zusammen einen guten Kompromiss bilden.
Kein Problem. Im Fall von Vergewaltigung sollte Abtreibung erlaubt sein – wenn die Vergewaltigung spätestens am Folgetag polizeilich und ärztlich dokumentiert wurde und zweifelsfrei nachgewiesen ist, dass die Schwangerschaft auf dieses Ereignis zurückgeht.
Aber mal ehrlich: Die allermeisten Fälle von ungewollten Schwangerschaften sind doch eigenem verantwortungslosen Sexualverhalten zuzuschreiben.
Bei unserem hiesigen aktuellen Sexualverhalten kann ich als „alter Knacker“ eigentlich nur an unsere Männer eine heavymetal-AC/DC-Botschaft zitieren: „Help yourself….“, dann brauchen auch die armen Mädels nicht immer herhalten.
Auch hier muss man mal wieder die Religinen kritisieren, das „entsorgen“ des alten Samens wurde immer als „Frefel“ dargelegt…was für ein Quark!
it,s Rock,n Roll
Aus welchem AC/DC-Song ist das? Tippe eher auf die Bon Scott-Phase…
Immer wieder die Vergewaltigung! Darum geht es doch nicht. Das ist ein minimaler Prozentsatz. Daran wird auch nicht gerüttelt. Es geht um das gezielte Töten kurz vor der Geburt. Ein abscheulicher Akt.
Nach jahrzehntelanger Aufklärung, müssten Frauen wissen wie es funktioniert nicht schwanger zu werden. Als Mutter von 4 Kindern war ich dabei und weiß genau wie es funktioniert!
Ich bin auch Mutter von vier Kindern, aber trotzdem nicht grundsätzlich gegen Abtreibungen, weil es mir nicht zusteht über Frauen zu urteilen die sich dafür entscheiden, im rechtlichen Rahmen versteht sich!
nicht nur die Frau, was wird einem Kind zugemutet, das Ergebnis einer Vergewaltigung ist? Die Chance adoptiert zu werden, ist gering. Die Chance in einem liebevollen Elternhaus aufzuwachsen ebenso. In meiner Kindheit gabs Kinder, die das Ergebnis einer Vergewaltigung durch schwarze US Soldaten waren. Die hatten wirklich kein schönes Leben, nicht zu Hause, auch nicht in der Schule …