Staatsanwaltschaft lehnt Einstellung des Strafverfahrens gegen Michael Ballweg erneut ab

Vor dem Landgericht Stuttgart entwickelt sich der Prozess gegen Michael Ballweg immer mehr zu einem Kleinkrieg zwischen der Staatsanwaltschaft und der zuständigen Strafkammer, dem wohl nur das Oberlandesgericht ein Ende setzen kann.

picture alliance/dpa | Marijan Murat

Vor dem Landgericht Stuttgart entwickelt sich der Prozess gegen Michael Ballweg immer mehr zu einem Kleinkrieg zwischen der Staatsanwaltschaft und der zuständigen Strafkammer, dem wohl nur das Oberlandesgericht ein Ende setzen kann.

Eine etwas überraschende Wendung nimmt nach inzwischen 26 Verhandlungstagen der Prozess wegen versuchtem Spendenbetrug und versuchter Steuerhinterziehung gegen den Wortführer der Stuttgarter Querdenker-Bewegung, Michael Ballweg, vor dem dortigen Landgericht. Dieses hatte zunächst eine Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Ballweg wegen Geringfügigkeit abgelehnt, musste im Oktober des Vergangenen Jahres aufgrund eines von der zuständigen Staatsanwaltschaft herbeigeführten Beschlusses des Oberlandesgerichts den Prozess gegen Ballweg gleichwohl eröffnen.

Am 12. März erörterten laut einer aktuellen Mitteilung der Pressestelle des Landgerichts die Mitglieder der zuständigen Strafkammer nach deren Anregung zusammen mit der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung außerhalb der Hauptverhandlung den bislang erreichten Verfahrensstand. Die Strafkammer regte daraufhin die Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 Abs. 2 Strafprozessordnung an. Nach einer ebenso langen wie akribischen Beweisaufnahme sei inzwischen offenkundig, dass Ballweg weder die Tatvorwürfe des Spendenbetrugs noch der Steuerhinterziehung nachweisbar sind.

Eine solche Einstellung kann aber nur erfolgen, wenn ihr alle Beteiligten zustimmen. Erneut stellte sich die zuständige Staatsanwaltschaft, vertreten durch die leitende Staatsanwältin, gegen eine Einstellung des Verfahrens und stellte zugleich einen Befangenheitsantrag gegen die in dem Verfahren tätigen Berufsrichter. Darüber hat binnen zwei Wochen eine Vertretungskammer des Landgerichts zu entscheiden.
Das Verfahren muß vor diesem Hintergrund vorerst mit weiteren Zeugenvernehmungen wie geplant fortgesetzt werden, obwohl dies aus Sicht des Gerichts keinen Sinn mehr macht. In den bisherigen Befragungen hätte zwar nicht immer geklärt werden können, wofür genau Ballweg einzelne Beträge aus den eingegangenen Spenden ausgegeben hat. Nirgendwo nachweisbar sei in den bisherigen Befragungen aber die von der Staatsanwaltschaft unterstellte private Verwendung gewesen. Der Tatvorwurf des versuchten Spendenbetrugs sei daher hinfällig. Daran lasse sich auch durch weitere Befragungen nichts mehr ändern.

Beim Tatvorwurf der versuchten bzw. vollendeten Steuerhinterziehung kommt die Strafkammer zu dem Ergebnis, dass Ballwegs einstiger Steuerberater die Hauptveranwortung dafür trägt, dass fällige Steuererklärungen während seiner Haftzeit im Untersuchungsgefängnis Stuttgart-Stammheim nicht abgegeben worden sind. Wenn überhaupt könnte ihm in einem Umfang von rund 2000.- Euro Umsatzsteuerhinterziehung nachgewiesen werden. Dafür wäre aus Sicht des Gerichts aber noch eine längere Beweisaufnahme erforderlich, auf die angesichts eines ungewissen Ergebnisses und des damit verbundenen Aufwands aber verzichtet werden sollte.

Der Fall Ballweg nimmt so zunehmend Züge eines Kleinkriegs am Landgericht Stuttgart an, wo eine leitende Staatsanwältin entgegen der Bewertung der Beweislage durch die zuständige Strafkammer auf Biegen und Brechen beweisen will, dass sie den Wortführer von Querdenken 711 zurecht öffentlich zu einem Schwerkriminellen abstempelte, für neun Monate in Untersuchungshaft in Stuttgart-Stammheim nehmen ließ und so seine wie private und geschäftliche Existenz ruinierte.

Bleibt zu hoffen, dass das Oberlandesgericht Stuttgart diesem Spuk endlich ein Ende setzt, sollte das Landgericht erwartungsgemäß das Verfahren gegen Ballweg zwar nicht einstellen, aber mit einem Freispruch enden lassen und die Staatsanwaltschaft dagegen erneut in die Berufung gehen.


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Kommentare ( 71 )

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Elmar
1 Tag her

Warum fällt mir dazu nur das berühmte Zitat vom Ludwig Thoma ein: Er (in diesem Fall sie) war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

P.Reinike
2 Tage her

Aufschlussreich zum Kontext und über die direkte Einflussnahme des Justizministeriums auf die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft, der aktuelle Artikel aus der Berliner Zeitung vom 18.03.: https://www.berliner-zeitung.de/open-source/staatsanwaelte-gegen-richter-im-querdenken-prozess-eskaliert-der-geheime-machtkampf-li.2308189

Last edited 2 Tage her by P.Reinike
Raul Gutmann
2 Tage her

Alles was unbeschönt zu jenem politischen Prozeß anzumerken wäre, müßte TE zensieren. Denn wir leben bekanntlich in … richtig! – „im besten Deutschland aller Zeiten“
Bezeichnend für die reale Situation im angeblich freien Westen: Russische Stimmen kommentierten die Verhaftung des Telegram-Gründers Pawel Durow in Frankreich im August 2024 ironisch sinngemäß, immerhin säße er im Gefängnis eines freien Landes.

MeHere
2 Tage her

Belege bitte ? Sind sie selbst als Staatsanwalt in der Justiz tätig, oder woher haben sie ihre ERKENNTNISSE ? Ist das belastbar ?

MeHere
2 Tage her

Bitte nennt doch mal die Namen der Staatsanwälte …

Nacktflitzer
2 Tage her

Die psychologischen Strukturen der Deutschen haben sich nicht geändert: Totaler Gehorsam, kein Widerspruch, kritische Stimmen werden gnadenlos vernichtet. Man lädt diese mentalen Apparate nur mit anderen Ideologien auf. Früher war es der vermeintliche Herrenmensch, heute ist es die Weltrettung. Man wusste, daß Impfung und Maßnahmen nicht brachten (siehe RKI-Protokolle). Die Befolgung wurde trotzdem eingefordert, als Zeichen des maximalen Gehorsams und der Demütigung der Kritiker.

Der Michel
2 Tage her

Kann man eigentlich nicht die Staatsanwältin belangen? Es wäre höchste Zeit!Das ist doch alles nur noch eine Farce, ein politischer Schauprozess und eine Verschwendung von Ressourcen jeglicher Art. Ballweg sollte unbedingt nach der erwartbaren Einstellung des Verfahrens auf Entschädigung klagen – wenn möglich auch auf Rufmord oder was sonst in diesem Kontext möglich ist.

chloegrace1312
2 Tage her

Ein Schauprozess nach allen Regeln der Kunst. Getreu dem Motto: Bestrafe einen, erziehe Tausende. Um nichts anderes geht es. Daran wird auch ein Freispruch nichts ändern. Jeder der in Zukunft ähnliches vor hat, wie Herr Ballweg zu Corona Zeiten, weiß nun, mit welchen Repressalien er rechnen muss.

Joakim
2 Tage her
Antworten an  chloegrace1312

Immerhin hat die Richterseite doch der Staatsanwaltschaft Grenzen gesetzt. Das muss man anerkennen.

Elmar
1 Tag her
Antworten an  chloegrace1312

Ja, ein Schauprozess, wie ihn Stalin auch nicht besser hinbekommen hätte.

Martin Mueller
3 Tage her

Ein politisch motivierter Prozess. Was denn auch sonst?!

Gottfried
3 Tage her

Die sollten lieber da ermitteln, wo dem Staat großer Schaden zugefügt wurde z.B. Cum Ex, Cum Cum.

Elmar
1 Tag her
Antworten an  Gottfried

Die Gauner sind zuerst in der Schweiz abgeblitzt mit dem Hinweis, dass nicht bezahlte Steuern nicht erstattet werden. Daraufhin sind sie mit ihrer Masche nach Deutschland umgezogen, obwohl die Schweizer Steuerverwaltung den Herrn Steinbrück explizit vor der Betrugsmasche gewarnt hat. Wie wir wissen, war die Warnung völlig vergeblich. Was erwarten Sie also von der Justiz im besten Deutschland aller Zeiten, die es vorzüglich versteht, den regierenden Politikern in den Allerwertesten zu kriechen.