Spurwechsel ja – aber nicht für Asylbewerber ohne vollwertiges Bleiberecht!

Der von Wirtschaftsverbänden, SPD, Grünen und FDP geforderte „Spurwechsel“ in das Aufenthaltsrecht unterminiert das Asylrecht und fördert den Missbrauch für die Sozial- und Arbeitsmigration.

Sean Gallup/Getty Images

Unter dem Beifall der deutschen Wirtschaft hat die Bundesregierung in den letzten Jahren den  Arbeitsmarkt nicht nur für EU-Bürger, sondern auch für Arbeitsmigranten von außerhalb der EU, allen voran Asylbewerbern geöffnet. Unter Verweis auf einen in einzelnen Branchen vermeintlich oder auch tatsächlich herrschenden „Fachkräftemangel“ wird in Deutschland nicht nur Asylbewerbern mit vollwertigem Bleiberecht eine Arbeitserlaubnis erteilt, sondern auch Asylbewerbern, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist oder die nur eingeschränkten (subsidiären) Schutzstatus erhalten. Und selbst Asylbewerber, deren Antrag auf Asyl zwar abgelehnt worden ist, die im Land aber weiter geduldet werden, dürfen mit Zustimmung der zuständigen Behörden arbeiten.

Dieser regierungsamtlich betriebene Missbrauch des Asylrechts zur Arbeitskräfterekrutierung hat inzwischen dazu geführt, dass eine gewisse Anzahl von ihnen mittlerweile Arbeitsstellen gefunden haben, die sie wieder aufgeben mussten, nachdem ihr Asylantrag abgelehnt oder ihre Duldung aufgehoben worden ist. Ihre Anzahl wächst kontinuierlich zusammen mit den jährlich zuwandernden Asylbewerbern ohne gute Bleibeperspektive.  Ausgenommen von der drohenden Auflösung von Beschäftigungsverhältnissen sind lediglich Personen, die über einen Ausbildungsvertrag verfügen. Sie können für die Dauer ihrer Ausbildung und weitere zwei Jahre (3+2-Regelung) in Deutschland bleiben, auch wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde.

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Angesichts dieser Sachlage werden seit einiger Zeit Stimmen aus Wirtschaft und Politik laut, die für diesen Personenkreis einen „Spurwechsel“ aus der Asylmigration in die Arbeits- und Erwerbsmigration fordern. SPD, Grüne und FDP wollen nicht nur Asylbewerbern mit vollwertigem oder subsidärem, sondern auch Asylbewerbern ohne Bleiberecht einen Zugang zum Arbeitsmarkt mit Aussicht auf einen dauerhaften Verbleib in Deutschland verschaffen. Begründet wird dies insbesondere mit dem Hinweis, dass es keinen Sinn mache, in den Arbeitsmarkt integrierte Arbeitskräfte wieder in ihre Heimat zurück zu schicken, nur weil das deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht dies so verlange.

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Dabei muss man wissen, dass das deutsche Recht eine Rückkehrpflicht keineswegs nur für nicht bleibeberechtigte Asylbewerber vorsieht, sondern selbst für bleibeberechtigte, sobald deren Asylgründe nicht mehr bestehen. Das bestehende Aufenthaltsrecht ermöglicht allen Asylbewerbern zwar schon heute Optionen für einen dauerhaften Verbleib in Deutschland, bindet diesen „Spurwechsel“ unter anderem aber nicht nur an einen Aufenthalt von mindestens drei Jahren, sondern an die Bedingung eines durch eigene Arbeit erwirtschafteten Einkommens sowie an die nachgewiesene Beherrschung der deutschen Sprache auf dem zweithöchsten Niveau (C1) des EU-Referenzrahmens.

Die Erlaubnis zu arbeiten ist somit, neben der Sprachkompetenz, nicht nur für normale Arbeitsmigranten, sondern auch für Asylbewerber das wichtigste Regulativ für einen dauerhaften Verbleib in Deutschland. Wer arbeiten darf und einen Arbeitsplatz findet, hat gute Chancen, auf Dauer bleiben zu können; wer dies nicht darf, muss als nicht anerkannter Asylbewerber damit rechnen, irgendwann das Land wieder verlassen zu müssen oder über einen langen Zeitraum das Dasein eines nur „Geduldeten“ zu fristen. Ein solches Dasein kann aufgrund bestehender Sozialleistungen in Deutschland zwar durchaus so erträglich sein, dass es von vielen „Geduldeten“ einer Rückkehr in die Heimat vorgezogen wird; gleichwohl streben alle Asylbewerber, sofern sie in Deutschland bleiben wollen, nach einer legalen Aufenthaltserlaubnis auf Dauer.

Mit der Arbeitserlaubnis für noch nicht anerkannte und selbst für abgelehnte Asylbewerber hat die deutsche Regierung in Verbindung mit den Rechtsansprüchen auf die Übernahme von Lebenshaltungskosten, Wohnkosten, Krankenversicherungskosten und Sprachqualifizierungskosten den vermutlich stärksten Pull-Effekt für die anhaltende Massenzuwanderung von Asylbewerbern in den deutschen Arbeitsmarkt erzeugt.

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Ein solcher Effekt ergibt sich zwar auch schon aus jeder Arbeitserlaubnis für anerkannte Asylbewerber, wird aber gleichsam dadurch potenziert, dass selbst Asylbewerber mit geringen Anerkennungschancen damit rechnen können, in Deutschland eine Arbeit zu finden. Ihre Asylverfahren müssen nur hinreichend lange dauern und Abschiebungen im Falle der Ablehnung ausgesetzt oder nicht vollzogen werden, um hinreichend Zeit zu haben, sich auf Staatskosten auf Arbeitssuche zu begeben –  oder letzteres unter Umständen auch einfach zu unterlassen. Dem grassierenden Missbrauch des Asylrechts zur Einwanderung in den deutschen Sozialstaat und Arbeitsmarkt sind so Tür und Tor weit geöffnet.

Das Tor noch weiter öffnen

Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll sich daran zwar insoweit etwas ändern, als die Möglichkeiten der gezielten Verschleppung von Asylverfahren und des Nicht-Vollzugs von Ausreiseverfügungen gegenüber abgelehnten Asylbewerbern unter anderem durch deren Unterbringung in sogenannten „Anker-Zentren“ eingeschränkt werden; keine Rede ist in dem inzwischen vom Innenministerium im  Alleingang vorgelegten „Masterplan Migration“ und dem zwischen dem Innenministerium, dem Arbeitsministerium und dem Wirtschaftsministerium abgestimmten „Eckpunktepapier“ zur Fachkräftezuwanderung bislang jedoch von einer Einschränkung der Arbeitserlaubnis für Asylbewerber. Nur eine solche könnte die bestehenden Anreize für den Missbrauch des Asylrechts zur Migration in den deutschen Sozialstaat und Arbeitsmarkt wirksam eindämmen. Solange die bestehenden Gesetze es allen Asylbewerbern hingegen erlauben, in Deutschland nicht nur vorübergehenden Schutz vor Verfolgung und Gefahren für Leib und Leben zu erhalten, sondern auf Dauer arbeiten und leben zu dürfen, ist weiterhin zu erwarten, dass sich selbst aus den entlegendsten Armuts- und/oder Kriegsgebieten dieser Welt immer mehr Migranten auf den ebenso langen wie teuren und gefährlichen Weg nach Deutschland machen werden, um hier mit Hilfe eines Asylantrags Arbeit und/oder Versorgung zu finden.

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Ein Arbeitsverbot für anerkannte Asylbewerber hätte zur Konsequenz, dass diese bis zum Entfall ihrer Asylgründe über mehrere, möglicherweise viele Jahre staatlich alimentiert werden müssten. Es würde den Pull-Effekt in Richtung Deutschland zwar verringern, wäre für den deutschen Staat aber nicht nur teuer, sondern würde diese Personen auch zum weitgehenden Nichts-Tun zwingen, mit den bekannten Folgen für Kriminalität und andere gesellschaftliche Probleme. Nicht nur die Erlaubnis zu arbeiten, sondern auch die Möglichkeit eines „Spurwechsels“ aus dem Asyl- in das Aufenthaltsrecht macht daher für Asylbewerber mit uneingeschränktem Bleiberecht durchaus Sinn. Dieses erstreckt sich vorerst auf drei Jahre und entspricht insofern der Mindestwartezeit für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis.

Keinerlei Sinn macht es hingegen, dass anerkannte Asylbewerber ihre Lebenshaltungskosten, ihre Wohnkosten, ihre Krankenversicherungskosten sowie ihre Sprachqualifizierungskosten, die ihnen während ihrer Arbeitssuche in Deutschland entstanden sind, selbst dann nicht dem deutschen Staat rückerstatten müssen, wenn sie eine sozialversicherungspflichtige Arbeit gefunden haben und auf Dauer in Deutschland bleiben wollen. Die derzeitige Rechtslage und Praxis privilegiert sie in nicht zu rechtfertigender Weise gegenüber anderen Arbeitsmigranten, die für die Kosten ihres Aufenthaltes in Deutschland von vornherein selbst aufkommen müssen. Wer den häufig illegalen Asylweg in den deutschen Arbeitsmarkt wählt, bekommt die damit verbundenen Kosten vom deutschen Staat weitgehend ersetzt; wer hingegen den legalen Weg der Arbeitsmigration wählt, hat diese Kosten selbst zu tragen.

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Dies dürfte einer der Gründe sein, warum das geplante „Fachkräftezuwanderungsgesetz“ aller Voraussicht nach nicht den von seinen Erfindern avisierten Effekt haben wird, nicht nur den Fachkräftebedarf besser zu decken, sondern auch den Missbrauch des Asylgesetzes zur Arbeitsmigration einzudämmen. Geplant ist laut „Eckpunktepapier“ unter anderem die Möglichkeit eines halbjährigen legalen Aufenthalts in Deutschland zur Arbeitssuche ohne Anspruch auf Sozialleistungen. Eine zusätzlich verstärkte Einwanderung in den Sozialstaat will die Bundesregierung damit vermeiden. Dies mag bei Migranten aus sicheren Herkunftsländern auch funktionieren. Migranten aus unsicheren Herkunftsländern werden sich hingegen die Frage stellen, ob es für sie nicht lukrativer ist, als Asylbewerber die prinzipiell unbegrenzte Zeit für die Arbeitssuche in Deutschland auf Staatskosten zu verbringen, statt das Kostenrisiko einer halbjährigen, möglicherweise erfolglosen Arbeitssuche selbst zu tragen.

Anreize revidieren

Dies zeigt, wie dringend erforderlich es ist, die bestehenden  gesetzlichen Anreize für die Sozial- und Arbeitsmigration via Asyl wenn nicht außer Kraft zu setzen, so doch drastisch einzuschränken. An vorderster Stelle steht dabei zum einen die Rücknahme der Arbeitserlaubnis für Asylbewerber, über deren Asylantrag noch nicht entschieden ist, die nur subsidiären Schutzstatus für ein Jahr erhalten oder deren Asylantrag abgelehnt worden ist. Zum anderen ist es dringend geboten, Asylbewerber mit vollwertigem Bleiberecht dazu zu verpflichten, die ihnen während ihrer Arbeitssuche gewährten Sozialleistungen dem deutschen Staat zumindest anteilig wieder zu erstatten, sobald sie in Arbeit gekommen sind und einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland wünschen. Ihr „Spurwechsel“ vom Asylrecht in das Aufenthaltsrecht sollte für sie nicht weiterhin zum Nulltarif erfolgen. Das schafft nicht nur falsche Anreize für einen anhaltenden Missbrauch des Asylrechts für die Arbeitsmigration, sondern benachteiligt auch all jene Arbeitsmigranten, die keine Möglichkeit haben, sich ihren Weg in den deutschen Arbeitsmarkt sozialstaatlich subventionieren zu lassen.

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Der von den Wirtschaftsverbänden, der SPD, den Grünen sowie der FDP geforderte Verzicht auf Ausweisung und notfalls Abschiebung sozialversicherungspflichtig beschäftigter, aber nicht-bleibeberechtigter Asylbewerber in ihre Heimatländer ist deswegen nicht nur ein grober Verstoß gegen den Geist und das Prinzip jeglichen Asylrechts, sondern fördert auch massiv dessen bisherigen Missbrauch zum Zwecke der Arbeitsmigration. Innenminister Seehofer wie auch der Fraktionsvorsitzende von CDU/CSU im Bundestag, Volker Kauder, scheinen sich dieses Sachverhalts bewusst zu sein und lehnen deswegen die „Spurwechsel“-Forderungen seitens der Wirtschaft sowie ihres Koalitionspartners und Teilen der Opposition bislang ab. In dem „Eckpunktepapier“ zur Fachkräftezuwanderung ist deswegen dazu auch nur der lapidare Hinweis zu finden, man wolle weiterhin „auch die Potentiale der Personen mit Fluchthintergrund“ für den Arbeitsmarkt nutzen. Damit ist ausreichend Spielraum dafür geschaffen, den „Spurwechsel“-Befürwortern aus Wirtschaft und Politik doch noch entgegen zu kommen.

Am 29. August soll dieses Papier im Bundeskabinett behandelt und verabschiedet, danach auf Wunsch der Kanzlerin sowie der SPD vom Bundesinnenminister möglichst kurzfristig eine Gesetzesvorlage erarbeitet werden. Ob diese zur Wahrung des Koalitionsfriedens das ebenso schwierige wie heikle Thema „Spurwechsel“ weiterhin ausspart, wird man sehen. Die Arbeitgeberverbände werden jedenfalls nicht ruhen, um dafür zu sorgen, dass die neuen Mitarbeiter ihrer Mitgliedsunternehmen ein Bleiberecht erhalten, obwohl sie keinen Anspruch auf Asyl haben.

Auf offene Unterstützung können sie dabei nicht nur bei der SPD, sondern auch bei den Grünen und der FDP, sondern inoffiziell auch bei Teilen der CDU hoffen. Lediglich die CSU, die AfD und Teile der Linken widersetzen sich den derzeitigen Bestrebungen einer unter dem Banner des „Fachkräftemangels“ von den Arbeitgebern betriebenen weiteren Liberalisierung des Asyl- und Aufenthaltsrechts. Der anhaltende Kampf um die Ausrichtung der deutschen Migrations- und Arbeitsmarktpolitik tritt damit in seine nächste Phase. Beim Thema „Spurwechsel“ wird sich in diesem Zusammenhang zeigen, ob sich eher die Verfechter einer weiteren Öffnung oder die Verfechter einer allmählichen Schließung des Arbeitsmarktes für Asylbewerber durchsetzen.


Roland Springer arbeitete als Führungskraft in der Autoindustrie. Er gründete im Jahr 2000 das von ihm geleitete Institut für Innovation und Management. Sein Buch Spurwechsel – Wie Flüchtlingspolitik wirklich gelingt erhalten Sie in unserem Shop www.tichyseinblick.shop >>>

 

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Kommentare ( 28 )

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28 Comments
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Reinhard Lange
6 Jahre her

Der Politikwissenschaftler Werner Patzelt von der TU Dresden hat die Lage klar analysiert und nachvollziehbare Schlussfolgerungen gezogen. Im aktuellen „Großkonflikt“ um die Zuwanderung nach Deutschland vertreten die AfD auf der einen und die Grünen auf der anderen Seite klare Positionen. Die AfD will möglichst wenig und die Grünen wollen möglichst viel Zuwanderung für fast jeden auf der Welt. Die AfD will den Nationalstaat, die Grünen den Staat ohne Grenzen. Hinter diesen konträren Positionen sammeln sich die jeweiligen Bevölkerungsgruppen mit entsprechenden Interessen. Deshalb wachsen diese Parteien und alle anderen werden zerrieben oder müssen deutlich Federn lassen. So lange es den Regierungsparteien… Mehr

Wittgenstein
6 Jahre her

Lieber Herr Springer, mit seinem Einwanderung- und Asylsystem wird Deutschland seinem Ruf in der Welt doch absolut gerecht, ein super organisiertes, transparentes, gut durchdachtes, einfaches und für jedermann verständliches System, das den Erfordernissen der Menschen weltweit gerecht wird. Und sollten sich im Laufe der Praxis tatsächlich noch Lücken auftuen, die eine Berechtigung zur Einreise und dauerhaften Verbleib im Lande verhindern, sich in der Praxis andere Hürden oder Beschwernisse auftun, gibt es ja noch zusätzliche Optionen, die von der Politik bereits diskutiert worden sind, z.B. die ganz dringend erwartete anschwellende Flucht vor dem Klima, der „Heißzeit“. Ganz bestimmt also können wir… Mehr

Reinhard Lange
6 Jahre her
Antworten an  Wittgenstein

Jo, das haben Sie hübsch formuliert. Ich fürchte nur, dass unsere Bundesregierung die Angelegenheit mit weniger Ironie betrachtet, wenn sie ihre Flüchtlingsbeauftragte eine „klare Botschaft“ überbringen lässt: „Wir stehen vor einem fundamentalen Wandel. Unsere Gesellschaft wird weiter vielfältiger werden, das wird auch anstrengend, mitunter schmerzhaft sein.“ Das Zusammenleben müsse täglich neu ausgehandelt werden. Eine Einwanderungsgesellschaft zu sein heiße, „dass sich nicht nur die Menschen, die zu uns kommen, integrieren müssen“. „Alle müssen sich darauf einlassen und die Veränderungen annehmen“, fordert die stellvertretende SPD-Chefin. https://www.welt.de/politik/deutschland/article146582999/Das-ist-der-Masterplan-zur-Integration-der-Fluechtlinge.html Falls jedoch Wahlen und freie Meinungsäußerungen in Zukunft nicht verboten werden, dürfte es ganz so schlimm… Mehr

Det
6 Jahre her

Ein Bild reicht, damit jeder den Bedarf an unqualifizierten 30 Jährigen auf einen Blick erfassen kann:

https://www.slideshare.net/st-be/2015-0203-vw-replaces-people-with-robots-1

pcn
6 Jahre her

Widerspruch! Das Asylrecht wird hier zur 2.Spur in die Sozialsysteme. Und dann kommen weitere Spuren hinzu, die wir möglicherweise in der Zukunft zu erwarten haben. Am Ende wird niemand abgeschoben, was heute schon eher die Regel ist. Wenn Einwanderung, dann unter klar definierten Regeln. Die klassischen Einwanderungsländer sind hier Vorbild. Keine weiteren Schlupflöcher für abgelehnte Asylbewerber! Und dann: Wenn interessierte Einwanderer unsere Steuersätze und Abgaben sehen, die Strompreise und die Spritpreise, dann werden sie nach wie vor nach USA gehen, oder Neuseeland oder Australien. Vielleicht noch nach Kanada. Aber hier ist schon wegen der Zunahme an muslimischen Migranten das Interesse… Mehr

Marcel Seiler
6 Jahre her
Antworten an  pcn

Einen Qualifizierten dazu überreden, in ein Land einzuwandern, das in immer höherem Maße islamifiziert sein wird, dürfte schwer sein. Wer sich dafür entscheidet, dem spreche ich das Urteilsvermögen ab, das ihn zum „Qualifizierten“ macht.

Selbst die hochqualifizierten Muslime werden lieber in ein Land gehen, das sich keine Ratschläge von fundamental-islamischen Organisationen wie Ditib oder saudiarabischen Religionsgemeinschaften geben lässt!

Unterfranken-Pommer aus Bayern
6 Jahre her
Antworten an  pcn

Ich habe von 2008 bis Ende 2014 in Kanada gelebt/studiert. War diesen Fruehling fuer ein paar Wochen wieder dort…ich konnte mich nicht erinnern, „damals“ dermassen viele Kopftuecher und Baertige gesehen zu haben. Eine kanadische Bekannte (urspr. aus England), darauf angesprochen, erzaehlte mir, dass sich in den letzten zwei, drei Jahren zwei Dinge geaendert haetten: 1) Es kaemen mehr Menschen aus Nordafrika und dem Nahen Osten. 2) Die schon in Kanada Lebenden aus diesen Regionen, tw. auch in Kanada Geborenen, wuerden sich zunehmend der Religion, Kultur und auch Sprache Ihrer Eltern zuwenden. Ich fand das sowohl ueberraschend (zu meiner Zeit schien… Mehr

Marcel Seiler
6 Jahre her

Der „Spurwechsel“ ist nur ein weiterer Anreiz zum Missbrauch des Asylrechts. Richtig ist: Flüchtlingsstatus und Einwanderung strikt trennen. Versorgung der Schutzbedürftigen heimatnah, d.h. in Afrika oder im Nahen Osten. Einwanderung nur an die, die sich und ihre Familien voll ernähren können. Politisches Asyl nur an die Wenigen, die tatsächlich wegen *politischer Überzeugung* die Heimat verlassen müssen, nicht wegen falscher Religion, falschem Geschlecht, falscher sexuelle Orientierung, falscher Stammeszugehörigkeit usw. Wir können nicht all die Intoleranzen des Rests der Welt, und insbesondere nicht die des Islams, bei uns zu Hause augleichen; es geht einfach nicht.

Andokides
6 Jahre her

Es ist erkennbar allen derzeit politisch Verantwortlichen und Teilen der Opposition daran gelegen, eine Politik des Umbaues dieser Republik mit allen zur Verfügung stehenden mitteln voranzutreiben, auch und vor allem auch in Ansehung der kommenden Wahlen. Bis dahin sollen offenbar die Weichen gestellt sein für eine unumkehrbare Politik mit allen Folgen, die dann zu tragen sind. Das nennt man wohl für eigene Bestellungen bei Anderen anschreiben lassen! Das ist eine Übung, die bereits in den 70ern von Politik angewandt wurde, damals i.Z.m. den sognen. Ostverträgen.

Der Mustermann
6 Jahre her

In der NZZ kann man mal nachlesen, was hier in Deutschland nicht gedruckt werden würde…
Dort kann man ganze Dilemma sehen.

https://www.nzz.ch/meinung/merkel-und-ihr-schattenmann-ld.1411764

Obladi Oblada
6 Jahre her
Antworten an  Der Mustermann

Danke für den Tipp. Ein lesenwerter Artikel. Man kann nur hoffen, dass Kurz so bleibt, wie er ist. Er sollte den Kontakt mit Merkel tunlichst meiden. Merkel würde ihn nur allzu gerne in ihrem Sinne ihrer eigenen Doktrin umerziehen. Ich empfehle generell allen Politikern, insbesondere Herrn Trump, sich Merkel so weit wie möglich vom Leib zu halten. Trotz ihres tumben Auftretens scheint sie über wahrhaft magische Kräfte zu verfügen. Oder liegt es an ihrer „Großzügigkeit“ in finanziellen Dingen, dass ihr alle aus der Hand fressen? Nein, das kann nicht sein. Es liegt einfach an ihrer zauberhaften Persönlichkeit 😉

Wibke Nolte
6 Jahre her
Antworten an  Der Mustermann

Danke für den Link. So einen Artikel wünsche ich mir mal von den MSM

Duke
6 Jahre her

Zunächst sind wir aus vielen Gründen kein Einwanderungsland. Es fehlt dafür vor allem an Platz -und damit an Akzeptanz in der Bevölkerung- im eng besiedelten Deutschland. Diese Tatsache sollte die Basis allen migrationspolitischen Handelns sein! Dennoch profitiert die Gesellschaft von einer bestimmten Migration. Wir können durchaus intelligente, gut ausgebildete Fachkräfte aus -ich sag mal- anpassungsfähigen Kulturen gebrauchen. Diese Form der Migration lässt sich eigentlich gut steuern, z.B . durch ein Punktesystem wie in Kanada (dort haben praktisch nur Akademiker mit guten Sprachkenntnissen eine Chance), aber auch durch einen hohen Lebensstandard, geringe Steuerbelastung und hohe Löhne und einen attraktiven Arbeitsmarkt (siehe… Mehr

Reinhard Peda
6 Jahre her
Antworten an  Duke

Ihr Satz liest sich wie, die Deutschen sind zu dumm zum lernen! „Dennoch profitiert die Gesellschaft von einer bestimmten Migration. Wir können durchaus intelligente, gut ausgebildete Fachkräfte aus -ich sag mal- anpassungsfähigen Kulturen gebrauchen.“ Wie wärs, wenn die Lehrer in den Schulen den Bildungsauftrag auch umsetzen dürfen, wenn Ihnen nicht dauernd, intellektuelle Dummschwätzer in bestimmenden Funktionen, diese Tätigkeit unmöglich machen würden. Die Unternehmen wieder genug Fachkräfte Ausbilden würden, genau da wo der Rotstift angesetzt worden ist. Dann wären auch genug Fachkräfte da, und brauchen nicht mehr woanders und untereinander Abgeworben werden! Wir hatten das beste Ausbildungssystem, beneidet vom Rest der… Mehr

Alf
6 Jahre her

Eine überaus kompetente Beschreibung der Verhältnisse in diesem Land und zugleich beschämend für die Wiederhersteller von Recht und Ordnung, die dem Volk verkaufen, Ankerzentren würden Probleme lösen. Schonungslos gehört dem Volk vermittelt, welche Zusammenhänge hier bestehen, welche Definzite uns was kosten – maW: wie uns die Politiker kurz halten und blenden.
„Lediglich die CSU, die AfD und Teile der Linken widersetzen sich den derzeitigen Bestrebungen einer unter dem Banner des „Fachkräftemangels“ von den Arbeitgebern betriebenen weiteren Liberalisierung des Asyl- und Aufenthaltsrechts.“
Da merkt man nichts.

spindoctor
6 Jahre her

Ziel ist, illegale Zustände unumkehrbar zu machen, indem sie zur Legalität erkärt werden.

Gruppe-Merkel auch hier – Regierung der gebundenen Hände (Gesetze, EU, UN).
Oder Selbstfesselungskünstler.