Schönbohms Anwalt will per Gericht Fragen geklärt haben. Faesers Behauptung, die Böhmermann-Sendung wäre nicht der Grund für die Entlassung seines Mandanten gewesen, sei falsch. Derweil fordert ein Bonner Staatsrechtler, dem „Politclown“ Böhmermann „seine Spielwiese zu nehmen“.
Im Oktober 2022 hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) Deutschlands Cyber-Abwehrchef Arne Schönbohm aufgrund einer ZDF-Böhmermann-Denunziation (Schönbohm habe angeblich mittelbar Kontakte zum russischen Geheimdienst) spontan von seinen Aufgaben entbunden und strafversetzt. Wir haben hier auf TE von Anbeginn darüber berichtet. Zuletzt hier:
Erstmals am 21. Oktober 2022 hier:
Jetzt, nach fast einem Jahr Dämmerschlaf, wachen die ach so arrivierten Medien und auch die CDU/CSU-Opposition auf und nehmen sich des Skandals an. Denn diese Sache stinkt zum Himmel – und dies wenige Wochen vor der Landtagswahl in Hessen am 8. Oktober 2023, wo sich Faeser zur Ministerpräsidentin wählen lassen möchte.
Derweil reden sich Faeser und ihre Parteigenossen um Kopf und Kragen. Faesers Rechtfertigungsgebäude zeigt größte Risse und steht kurz vor dem Einsturz. Denn mehr und mehr erweist sich, dass Faeser mit ihrem zweimaligen Schwänzen einer Sondersitzung des Innenausschusses nicht nur das Parlament brüskiert, sondern dass sie mutmaßlich auch gelogen hat. Oder Erinnerungslücken hat, wie das ja auch bei ihrem Chef Olaf Scholz vorkommen soll. Focus-online-Recherchen legen den Schluss nahe.
Hat die Bundesinnenministerin gelogen? Hat sie Böhmermanns Denunziationen gegen den früheren Cyber-Abwehrchef Arne Schönbohm geglaubt, ja diese Denunziationen gar über Bande inszeniert? Was war der Inhalt zweier Telefonate zwischen einer Staatssekretärin Faesers und Böhmermann vor dem 7. Oktober 2022?
Nun will der Schönbohm-Anwalt Professor Christian Winterhoff per Gericht einige Fragen geklärt haben. Winterhoff bestätigte einen Focus-online-Bericht, wonach Faeser in einem Bild-Interview nicht die ganze Wahrheit gesagt hatte. Nach ihrer Aussage habe die Böhmermann-Sendung zu Schönbohm keine Rolle für die Entfernung Schönbohms aus seinem Amt gespielt. Vielmehr sei es generell um das Vertrauen in das bis dahin von Schönbohm geleitete Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gegangen, behauptete die Ministerin.
Faeser war es auch egal, dass im Januar 2023 zuständige Ministeriale empfahlen, die disziplinarischen Vorermittlungen einzustellen. Tenor: Da sei nichts dran. Genauso dubios ist jener Vermerk über ein Gespräch vom 2. März 2023, in dem Faeser darauf drängte, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erneut in der Angelegenheit einzuschalten, um an kompromittierendes Material gegen den ehemaligen Cyber-Abwehrchef heranzukommen. Nachweislich scheiterte dieser Versuch. Am 28. April teilte der Personalchef dann Schönbohm mit, dass er gänzlich rehabilitiert sei.
Schönbohms Anwalt will nun per Gericht wissen: „Was passierte im Januar 2023 nach der Empfehlung, die Voruntersuchung gegen meinen Mandanten einzustellen?“ Und: „Was geschah nach dem 2. März 2023, als der Verfassungsschutz erneut eingeschaltet wurde?“ Ministerin Faeser hatte betont, dass Schönbohm nicht nachrichtendienstlich ausgeforscht worden sei. Winterhoff hegt Zweifel.
Das ZDF hat ein Böhmermann-Problem
Derweil hat sich der renommierte Bonner Staatsrechtler Christian Hillgruber zu Jan Böhmermann (ZDF) zu Wort gemeldet. Er fordert in Bild: „Es ist höchste Zeit, diesem Politclown in einem öffentlichen-rechtlichen Sender, den wir mit unserem Rundfunkbeitrag mitfinanzieren, seine Spielwiese zu nehmen.“
Hillgruber sagt, ohne Überprüfung der von Böhmermann vorgebrachten falschen Anschuldigungen könne dessen Sendung kein „dienstlicher Grund“ für die Zwangsversetzung sein. Der Staatsrechtler: „Sonst hätte es jeder Fernsehpolitclown in der Hand, durch nicht bewiesene Anschuldigungen, die dann zu einem Vertrauensverlust führen, über den Fortbestand oder die Veränderung eines Dienstverhältnisses eines Beamten zu entscheiden.“ Der Jurist beklagt: „Stattdessen reagiert die Politik eingeschüchtert und willfährig. So darf es nicht weitergehen.“
Derweil hat der erfolgreiche Medienanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel am 8. September 2023 eine Programmbeschwerde an den ZDF-Fernsehrat gerichtet. Steinhöfel moniert, dass die Böhmermann-Sendung vom 7. Oktober 2022 mit all ihren Denunziationen und falschen Tatsachenbehauptungen immer noch in der ZDF-Mediathek aufrufbar sei. Steinhöfel schreibt von „konspirativem Zusammenwirken mit politischen Entscheidungsträgern im Bundesinnenministerium“. Das Innenministerium habe sich korrumpieren und instrumentalisieren lassen, um den Ruf und die berufliche Existenz eines unbescholtenen Amtsleiters zu zerstören. ZDF-Clown Böhmermann sei ein „journalistischer Schreibtischtäter“ – „bekannt für das ganz kleine intellektuelle Kartenspiel.“
Dass die Böhmermann-Sendung vom 7. Oktober 2022 heute noch online sei, verletze Schönbohms Persönlichkeitsrechte. Der zwangsgebührenfinanzierte Sender habe, so Steinhöfel, jetzt zwei Möglichkeiten: Man löscht oder ändert den Beitrag und gibt damit nach. Oder man weist die Beschwerde zurück und lässt die Sendung online. Die Öffentlichkeit würde sicher viel Verständnis für eine derartige Auslegung des Programmauftrages aufbringen. Man nennt das Lose-lose-Szenario. So Steinhöfel.
Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
Dass Faeser ihren Rauswurf ausgerechnet mit einer angeblichen Nähe zu Russland begründet, verblüfft mich. Mir fallen zu dem Thema ganz andere ein, wie z. B. Schröder Steinmeier Gabriel, Scholz. Und da ist die Nähe unbestritten. Und die haben auch richtig was angerichtet. Für wie blöde hält man in Regierungskreisen das Volk eigentlich. Ich wünsche Frau Faeser und der SPD bei der Hessenwahl einen gigantischen Sturzflug, wie man ihn seit Bestehen der Bundesrepublik noch nicht erlebt hat. Und dann weg mit ihr und Böhmermann ins politische und mediale Abseits.
So ist das nun einmal mit den Geheimdiensten: Natürlich haben die Mitarbeiter auch Kontakte zu anderen Diensten, denn wie vor 40 Jahren schon der Sicherheitsoffizier an der Schule der Infanterie sagte, ist alles in Ordnung, wenn die gegenseitige Spionage funktioniert. Erst wenn das abbricht, müssen wir uns auf Ärger einstellen. Also, selbst wenn es da Kontakte gäbe, ist das längst kein Grund so zu reagieren. So etwas passiert immer dann, wenn »Vorgesetzte« fachlich inkompetent sind. Niemand würde bezweifeln, dass Faeser anderen einfach vorgesetzt wurde; oder etwa doch? Und wenn ich es recht überlege, ist Böhmermann nicht weiter wichtig, denn als… Mehr
Es dürfte sich am Ende lohnen, der Armbindenministerin wegen des dringenden Tatverdachts des Amtsmißbrauchs das Handwerk zu legen; denn ihr verqueres Mißverhältnis zum demokratischen Rechtsstaat disqualifiziert sie beinahe von vorneherein für ein höheres Staatsamt.
Der geistlose Unflat namens Böhmermann indes ist die Personifizierung aller Gründe, welche die Abschaffung des grünsozialistisch entarteten Staatsfunkes dringend nahelegen.
Das ist wie bei der AfD, Politik, Regierungsfunk und Verfassungsschutz Hand in Hand als Deunziantenkartell. Und zum Hohn müssen wir alle drei zwangsfinanzieren.
Der Verfassungsschutz reagiert auch nur auf Anweisung, was man zu anderen Gelegenheiten mehrfach erlebt hat. Doch dann, wenn sie tätig werden, sind sie auch noch zu dumm etwas richtigzumachen. Ein Geheimdienst hat die Aufgabe, Dinge geheim zu halten; zumindest sollte man das annehmen. Denken wir nur mal an diesen erbärmlichen Versuch, eine Gefangenenbefreiung zu inzinieren, die man anschließend der RAF in die Schuhe schieben wollte. Am 25. Juli 1978 hat der niedersächsische Verfassungsschutz zusammen mit der GSG 9 ein 40 × 40 cm großes Loch in die Außenmauer des Hochsicherheitsgefängnisses gesprengt, um eine Befreiungsaktion vom RAF Terroristen Sigurd Debus vorzutäuschen.… Mehr
Wir Ösis sind ja tlw. selbstkritisch genug, uns selbst als Operettenstaat zu bezeichnen. Ein letztklassiger „Satiriker“ – eher Nestbeschmutzer -, welcher Einfluss auf die Regierung hatte, ist mir aber nicht Erinnerung. Unser arbeitsloser Maler machte auch erst in D Karriere. Daher wundere ich mich über die noch immer latent vorhandene Arroganz Deutschlands gegenüber uns Ösis und der Welt.
Grüße vom Ösi in Bayern.
@Ron
Operetten sind etwas unterhaltsames, sympathisches – damit haben wir Deutschen nichts zu tun. Früher war’s ein arbeitsloser Maler, aber wir haben dazugelernt. Heute holen wir uns Hunderttausende Facharbeiter aus allen Ecken der Welt. Unsere globale Überlegenheit kommt nicht von ungefähr.
Grüße vom Bayern aus Bayern :))
Wer sagt denn eigentlich, dass die Info von der Staatssekretärin zum Böhmermann geflossen ist? Weist die Tatsache, dass das Innenministerium 10 Tage danach dieses Dossier erst anlegte, vielmehr darauf hin, dass Böhmermann das Innenministerium briefte – bzw. wohl treffender formuliert – aufwiegelte?!
Ja, wenn man nur Frau Faeser bei den ÖRR dazu hört, ist das so.
Aber auch ohne die Causa Faeser hätte die SPD keine Chance in Hessen.
Obwohl Herr Rhein auch nicht der „Aufreißer“ ist.
Mobbing“ und „Bossing“ stellen Dienstvergehen gemäß § 47 Abs. 1 BeamtStG/§ 77 Abs. 1 BBG dar, welches sogar die Verpflichtung des Dienstherrn (Scholz) begründet, gegen den „Mobber“ oder „Bosser“ ein Disziplinarverfahren einzuleiten. – Zudem glaube ich auch nicht, dass Mobbing der Folgepflicht gem. § 35 BBG unterlegen ist ! Vielmehr sind auch Beamte gem. § 15 (1) S.2 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Mobbingopfer zu schützen. https://osha.europa.eu/de/publications/factsheet-23-bullying-work
Auch wenn die Faeser baldigst zurücktritt, bekommt diese dennoch ihre Bezüge bis zum Lebensende gezahlt.
Tja, jetzt, ein halbes Jahr später, ist Faeser noch immer im Amt und stellt noch weitaus schlimmeres an. Weder die Affäre Schönbohm, noch Böhmermann, noch die geschwänzten Ausschußvorladungen, nicht mal die Hessenwahl haben dafür gesorgt, daß diese unfähige und verfassungsfeindliche Ministerin gerügt wurde, geschweige gehen mußte.
Zitat aus dem Text:
„Jetzt, nach fast einem Jahr Dämmerschlaf, wachen die ach so arrivierten Medien und auch die CDU/CSU-Opposition auf und nehmen sich des Skandals an.“
Ist doch bereits durchgestanden, Nancy hat’s geschafft! Der Mainstream berichtet nichts mehr darüber. Und seitdem Nancy mit BILD ein Interview geführt hat, ist auch dort absolute Funkstille. Offenbar war das Interview der Deal dafür, dass BILD das Thema fallenlässt.
Und über die Klagen berichtet der Mainstream einfach nicht, womit das Ganze dann auch nicht in die Wahlentscheidung der Hessen einfließen wird.