Was hat es mit den E-Mail-Fächern von Olaf Scholz auf sich, die aus seiner Zeit als Finanzminister stammen? Darauf habe nur der Kanzler Zugriff, heißt es. Dabei gibt es eigentlich einen Anspruch darauf zu wissen, was in den Mails steht. Der Fall weckt unangenehme Erinnerungen an die SMS-Affäre von der Leyens.
Ein Regierungschef, der ständig die „Respekt!“-Karte zeigt, der vormaligen Kabinettsmitgliedern die „sittliche Reife“ abspricht, der aber habituell Erinnerungslücken in den Hamburger Bankskandalen geltend macht, der den Skandalen mehrerer seiner rot-grünen Minister tatenlos zuschaut, der den Namen seines Konkurrenten Friedrich Merz als „Fritze“ verunstaltet und diesem „Tünkram“ vorhält … Ein solcher Regierungschef ist seinem Amt offenbar charakterlich nicht gewachsen.
Nun holt den „Respekt“-Kanzler ein weiterer Skandal ein: Der Umgang der Rest- und noch Bundesregierung mit den dienstlichen Mailfächern des vormaligen Bundesfinanzministers Scholz wird immer dubioser. Die aktuelle Parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium, Sarah Ryglewski, hatte am 4. Dezember im Bundestag bestätigt, dass ein solches Postfach „in den Systemen“ des Dienstleisters ITZ Bund „bis heute vorhanden“ sei. ITZ heißt übrigens „Informations-Technik-Zentrum“ des Bundes; es ist dem Bundesfinanzministerium unterstellt.
Geht es womöglich um Mails, die mit den Hamburger Bankenskandalen zu tun haben?
Vor dem 4. Dezember hatte die Bundesregierung wiederholt ausweichend auf Fragen nach den Scholz-Mails reagiert. Der CDU-Abgeordnete Matthias Hauer, auf dessen Fragen Ryglewski im Bundestag reagiert hatte, äußerte jetzt scharfe Kritik: „Hier wurde mit uns über Monate hinweg ein Versteckspiel getrieben“, sagte er der Welt. „Wir müssen davon ausgehen, dass der Inhalt dieser Mails brisant ist.“ Ryglewski hatte im Bundestag zudem erklärt, dass die Mails dem Datenschutz unterlägen. „Grundsätzlich“ habe nur der heutige Kanzler Zugriff. Man fragt sich „warum?“ Weil es Mails zur Warburg-Bank-Affäre oder zum Cum-Ex-Skandal sind?
Ryglewskis Argumente muss man vielleicht im Zusammenhang mit ihrer Polit-Karriere sehen. Seit 2015 ist sie Bundestagsabgeordnete für die SPD (damals mit 32 Jahren). 2019 wurde sie bei Bundesfinanzminister Scholz Parlamentarische Staatssekretärin. Allein von daher müsste sie in der Lage sein, Transparenz in Scholz’ Mailfächer zu bringen. Mit dem Antritt der „Ampel“ am 8. Dezember 2021 wurde sie Staatsministerin im Kanzleramt, seit dem Bruch der Ampel im November 2024 ist sie wieder Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesfinanzminister. Da soll mal einer sagen, sie wisse von nichts.
Ihre Aussagen sorgen zu Recht für Widerspruch. Der Archivrechtler Thomas Henne bezeichnete die Aussagen von Ryglewski als „bestürzend“. Das dauerhafte „Einfrieren“ eines Mailaccounts, „damit nur der Inhaber des Accounts noch Zugriff hat“, sei „eine im deutschen Recht nicht vorgesehene Form der Eigenarchivierung“, so der Experte der Welt. Zudem bleibe in den Ausführungen der Staatssekretärin offen, ob Scholz im Rahmen des ihm gewährten Zugangs auch die Möglichkeit habe, nachträglich Mails zu löschen, was aus Hennes Sicht „evident rechtswidrig wäre“. „Wenn sich die Mails wie aktuell in einer Stelle der laufenden Verwaltung befinden, ist der Zugang nach den Informationsfreiheitsgesetzen möglich“, bekräftigte Henne. Etwas vorsichtiger äußerte sich ein Sprecher der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Louisa Specht-Riemenschneider, in der Welt. „Sofern das E-Mail-Postfach amtliche Informationen beinhaltet“, so der Sprecher, bestehe „grundsätzlich ein Anspruch nach IFG“, soweit keine Ausschlussgründe, etwa wegen des Datenschutzes, einschlägig seien.
„Bezüglich der korrekten Veraktung und anschließenden Archivierung von Vorgängen gibt es offenkundig weiterhin großen Handlungsbedarf“, kommentierte immerhin der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz den Vorgang. Auch zwei Anwälte, die seit Jahren Auskunftsfälle behandeln, bejahten eine Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes im Fall der Scholz-Mails. „Wenn der ehemalige Finanzminister sein dienstliches Mailpostfach – wie es den Vorschriften entspricht – zu dienstlichen Zwecken verwendet hat, dann handelt es sich bei den E-Mails um amtliche Informationen“, sagte der Berliner Anwalt David Werdermann: „Das heißt jede Person hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu den E-Mails.“ Ähnlich sieht es der Pinneberger Anwalt Wilhelm Mecklenburg, der selbst Co-Autor eines juristischen Kommentars zum IFG ist. Die Mail-Korrespondenz des Bundesfinanzministers unter einer amtlichen Adresse bestehe sicher ganz überwiegend aus amtlichen Informationen, sagte auch er. „Hier ganz pauschal zu sagen, wegen des Schutzes personenbezogener Daten dürfte nur dem Autor der Mails informatorischer Zugang gewährt werden, ist sicher falsch.“
Das Abgeordnetenbüro von Olaf Scholz, das Bundesfinanzministerium sowie das für das Kanzleramt zuständige Bundespresseamt ließen aktuelle Fragen zu den Vorgängen bisher unbeantwortet.
Vorbild Ursula von der Leyen?
Allerdings sind solche Vertuschungen und Tricksereien nicht neu. Man erinnere sich: Eine Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte gegen alle Vorschriften Daten auf ihren Diensthandys gelöscht. TE hat am 15. Januar 2020 darüber berichtet.
Noch nicht richtig in Brüssel als EU-Kommissionspräsidentin angekommen, wurden im August 2019 die Daten auf von der Leyens Blackberry-Diensthandys angeblich durch die Unachtsamkeit eines Sachbearbeiters „sicherheitsgelöscht“. Dabei wäre dieses Gerät ein Beweismittel im Untersuchungsausschuss zur 200-Millionen-Euro-Berateraffäre gewesen. Mitglieder des Ausschusses drangen denn auch darauf, eventuell relevante Handydaten einsehen zu können. Dazu hätten etwa SMS gehört, die von der Leyen zu diesem Thema verschickt hatte. Wischiwaschi dann aber: Mal hieß es, man sei auf der Suche nach dem Gerät, dann hieß es, man müsse jetzt erst noch die Pin finden.
Wenig später erfuhren die Ausschussmitglieder, dass sämtliche Handy-Daten bereits seit August 2019 weg waren. Laut einem ministeriellen Bericht habe ein Fahrer des Ministeriums das alte Diensthandy von der Leyens bei ihrer Privatwohnung abgeholt und es ins Ministerium gebracht. Dort soll niemand an die Berater-Affäre gedacht haben. Auch auf einem zweiten Mobilgerät von der Leyens, das dann doch im Ministerium vorlag, wurden Daten gelöscht. Techniker stellten hier fest, dass sich auf dem zweiten Gerät „weder im Ordner Geschäftlicher Bereich noch im Ordner SMS-Nachrichten und Dateien befinden“, so der Bericht. Von der Leyen muss das Gerät selbst komplett von allen SMS-Nachrichten gereinigt haben.
Dass „vdL“ solche Kommunikation auch in Brüssel fortsetzt, ist bekannt. Bis heute weigert sie sich, ihre Kommunikation mit „Pfizer“ bei der Bestellung von zig Millionen Impfdosen für Milliarden Euro offenzulegen. Auch darüber hat TE berichtet.
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Es kann auch Scholzens Rolle im Wirecard-Skandal sein, aufgrund derer Beweismaterial verschwindet. Aber bei Honny hat schließlich auch niemand zu genau hingeschaut.
Man muss denen, die im Bezug auf das E-Mail-Postfach herumlavieren, klarmachen, dass ihnen persönlich, sofern sie der Lüge oder einer Unterlassung überführt werden, gravierendere Konsequenzen drohen, als wenn sie den Personenschutz für Big O. unterlassen.
Scholz und UvdL sind noch solche hinzuzufuegen , welche sie weiterhin fuer hohe Aemter befaehigt halten und ihre Errungenschaften bejubeln . Zusammen mit Merz und Habeck kuscheln sie und schwoeren einander , sich niemals weh tun zu wollen , denn sie alle haben eines Gemein : sie dienen dem selben Herrn . Der ist nicht deutsch , nicht einmal europaeisch und haelt ganz offensichtlich mittels den ihm eigenen Medien seine schuetzende Hand ueber seine verkommenen Schaefchen , zumindest so lange , wie sie (noch) dienen (koennen ) . Erinnert sei an jene Riege , der in der letzten Zeit das… Mehr
Auf seinem Kerbholz ist doch schon einiges eingeritzt und bei dieser Größenordnung die zu erwarten ist wären andere schon längst wegen Verschleierung und Fluchtgefahr in der Untersuchungshaft, was bei solchen Typen völlig anders und zugleich rechtlos ist, wenn man mit zweierlei Ellen mißt, obwohl auch er nur ein gemeiner Bürger dieses Staates ist und die hausen alle zusammen wie die Sonnenkönige, was man ihnen abgewöhnen sollte, wenn man dem Recht zur Geltung verhelfen wollte.
Die Frage ist doch, wem er gemailt hat? Oder hat er sich selbst gemailt? Dann könnte ich die Vertraulichkeit auch nachvollziehen aber der Empfänger könnte ja jederzeit diese Mails öffentlich machen nur kennt man nicht den Empfänger!
Oder sind die Mails an gewisse Banken versandt worden?
Sollte es wider Erwarten zu einer offiziellen Untersuchung kommen, wird man betroffen feststellen, dass dieses Mail-Postfach bereits gelöscht oder leer oder schlichtweg nicht zugänglich ist. Natürlich nur wegen Serverausfall, Softwareabsturz oder einer sonstigen „technischen Panne“. Denkbar wäre auch ein „russischer Hackerangriff“, der das Postfach unlesbar verschlüsselt hat.
Das ist ziemlicher Unfug, denn dafür gibt es klare Regeln. Dienstliche eMails sind IMMER Eigentum des Arbeitgebers oder, wie in diesem Fall, der Behörde. Scholz durfte die IT-Systeme, die ihm bereitgestellt wurden, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nutzen. Einen Eigentums- oder Rückhaltevorbehalt hat er definitiv nicht. Beharrt er darauf, ist generell etwas faul und macht sich zugleich straf- und haftbar. Hoffentlich bringen die neuen Erkenntnisse den Vergesslichen endlich mal zu Fall. Das ganze lächerliche Versteckspielen ist ja nicht mehr zum aushalten. Und gehört unter Strafe gestellt. Schade auch, dass sich solche Typen hinter einer Immunitätsschranke verstecken dürfen. Noch.
absolute Zustimmung! Und wenn er behauptet, diese eMails seien „privat“, hat er zusätzlich noch ein Dienstvergehen wegen mißbräuchlicher – privater – Nutzung dienstlicher Arbeitsmittel begangen.
Versuchen Sie solche „Scherze“ mal als Beamter einer mittleren oder gehobenen Laufbahn. Das Ergebnis der Dienst- und Strafrechtlichen Beurteilung wird schnell und eindeutig sein, und auf wunderbare Art auch gänzlich anders ausfallen als im Fall von Uschi und Schlonz.
Manche Tiere sind eben gleicher.
Wichtig ist nur, dass der Rechtsstaat im Zuge einer veranlassten Hausdurchsuchung uneingeschränkten Zugriff auf E-Mails des dummen Michels hat, um ihm wegen Verleumdung und Majestätsbeleidigung die Strafe verpassen zu können, die der „schweren“ Straftat auch gerecht wird. „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“, dieser Spruch bewahrheitet sich dagegen sehr zur Freude von Scholz, VdL & Co. immer mehr.
Warum wundert mich das bei Scholz nicht mehr. Seine kriminelle Energie ist weiterhin auf dem höchsten Niveau. Warum es keine Kläger gibt, verstehe ich bis heute nicht. Scholz hat betrogen, betrügt und lügt weiter und erhält anschließend noch für seine illegalen Machenschaften ein fürstliches Ruhegehalt.
Auch mehr als seltsam ist, wenn man eine „Majestätsbeleidigung“ begeht, steht sofort das SEK vor der Haustür. Bei keinem Politiker, der Millionen und vermutlich Milliarden veruntreut hat, passiert sowas. Unantastbar und kriminell, geschützt durch eine sich selbst gegenseitig zugesicherte Immunität. Organisiertes Verbrechen gegenüber dem deutschen Volk.
Unser Land und unser „demokratisches System“ besitzt keine Selbstreinigungskräfte. Die Strafverfolgungsbehörden unterstehen nicht der Justiz, sondern dem Weisungsrecht der Exekutive. Mithin existiert keine wirkungsvolle Gewaltenteilung. Wir haben eine Schönwetterdemokratie, die wenn sie in einen Sturm gerät, kläglich versagt. Die Corona-Diktatur hat gezeigt, was die grundgesetzlich garantierten Bürgerrechte wert sind, wenn es einmal wirklich darauf ankommt. Sie bedeuten nichts, sobald eine korrupte und machtgeile politische Kaste Amok läuft. Ein beschämender Befund nach 75 Jahren freiheitlich-demokratischer Grundordnung.