Unser Markenzeichen war, dass sich „der Deutsche“ an Regeln hält und damit ein verlässlicher Partner ist. Das ist ein unbezahlbarer Wettbewerbsvorteil, der – ist der Ruf erst einmal verspielt – so schnell nicht wieder hergestellt werden kann.
Das grundlegende Prinzip, das in der Wirtschaft ebenso wie im Handwerk gilt, dass man nämlich das, was man macht, können muss und sich alle an die gemeinsamen Spielregeln halten, wurde im öffentlichen Dienst im Bereich der entscheidenden Stellen also zunehmend ausgehebelt. Auch hier stellt sich die Frage: Das Prinzip hat seine Fehlbarkeit erwiesen, wo ist das (unabhängige) Gremium, das die Missstände benennt und abstellt?
Die Judikative
Bei den Gerichten gibt es die ordentliche und die besonderen (nicht unordentlichen!) Gerichtsbarkeiten. Zu letzteren gehören neben Fachgerichtsbarkeiten wie Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Da früher Verwaltungshandeln nur verwaltungsintern kontrolliert wurde, es also keinen „ordentlichen Richter“ dafür gab, meint der Begriff „ordentliche Gerichtsbarkeit“ bis heute die Zivil- und Strafjustiz, dort gibt es seit langer Zeit einen „ordentlichen Richter“.
Dass die Rechtsverfolgung in vielen Bereichen deutlich zu lang dauert und damit Urteile oft nichts mehr befrieden, oft sogar wirklich zu spät kommen, weil der Geschädigte verstorben oder das Unternehmen, gegen das man einen Titel erwirkte, in Konkurs gegangen ist, ist richtig. Bemerkenswert ist aber, dass unbemerkt von der Masse die Rechtsverfolgung für Bürger insgesamt wesentlich erschwert oder auf die Qualitätssicherung nicht mehr so viel Wert gelegt wurde.
Generell gilt, dass bei Kollegialgerichten, z. B. Landgerichte, Verwaltungsgerichte (VG), die zumindest mit drei Berufsrichtern besetzt sind, zum Teil ergänzend auch mit Laienrichtern, heute regelmäßig nicht mehr die Kammer entscheidet, sondern die Sache dem Einzelrichter übertragen wird. Das Kammerprinzip, bei dem der Vorsitzende generell alle Fälle kennt und die Beisitzer die jeweils bearbeitenden Richter sind, hatte enorme Qualitätsvorteile. Nötig waren nämlich damit Kammerberatungen, in welcher die Sache diskutiert wurde. Dabei haben zumindest zwei Juristen, nämlich Vorsitzender und der Berichterstatter, sich intensiver mit der Sache befasst, so dass Fehler, Irrtümer oder simple Auslassungen (man hat eine Tatsache oder einen Vortrag schlicht übersehen) weniger häufig vorkamen.
Hinzu kommt, dass die Berufung mittlerweile gravierenden Einschränkungen unterliegt. Man hat nicht mehr eine zweite Instanz, in der die Sach- und Rechtslage insgesamt neu geprüft wird, vielmehr ist die Berufung an strenge Voraussetzungen oder an eine spezielle Zulassung geknüpft.
Da aber die Kontrolle der ohnehin keiner qualitativen Kontrolle unterliegenden Entscheidungen stark eingeschränkt wurde, sind die erstinstanzlichen Entscheidung nicht besser geworden, eher im Gegenteil. Hinzu kommt, dass viele Berufungsgerichte, besonders intensiv übrigens die Oberverwaltungsgerichte (OVG), von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Berufung durch einstimmigen Beschluss als „offensichtlich unbegründet“ zurück zu weisen oder die Berufung nicht zuzulassen. Das hat bereits zu einem wiederholten wenngleich ergebnislosen Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) geführt, was die Problematik verdeutlicht. Da das BVerfG an die 98 % aller Verfassungsbeschwerden ebenfalls mit Beschluss zurück weist, muss eine besondere Prozesslawine die Aufmerksamkeit des Gerichts auf das oft ungerechtfertigte Vorgehen der Berufungsgerichte gelenkt haben. Gerade im letzten Jahr hat das BVerfG erneut eine derartige Entscheidung gefällt, die mit einer Anmerkung eines Verwaltungsgerichtspräsidenten veröffentlicht wurde, dass es bedauerlicher Weise immer noch und wieder nötig sei.
Die Begrenzung der Überprüfungsmöglichkeit und der tatsächlichen Überprüfung hat außerdem dazu geführt, dass in zunehmendem Maße folgenlos nicht mehr nachvollziehbare oder im Sachverhalt begründete Urteile gefällt werden, gerne auch verbunden mit beleidigenden Äußerungen über eine Partei.
Vor diesem Hintergrund ist es vielleicht nicht ganz so überraschend, dass in der angesehen Juristenzeitschrift „Neue Juristische Wochenschrift“ Anzeigen mit dem Inhalt erschienen sind, Fälle zu den Themen „Rechtsbrüche und Richterstaat“ und „Der befangene Richter unter dem Schutz unbegrenzter Rechtsauslegung“ einzureichen.
Im Bereich des Verwaltungsrechts, in welchem sich der Bürger gegen ihn betreffendes staatliches Handeln wehren kann, war es in den alten Bundesländern üblich, dass zunächst gegen einen Bescheid Widerspruch eingelegt werden konnte. Das führte zu einer behördeninternen Kontrolle. Vieles wurde auf diesem für den Bürger einfachen Weg geregelt. Nach der Wende wurden sukzessive diese Widerspruchsmöglichkeiten eingeschränkt, sie sind je nach Bundesland unterschiedlich, insgesamt aber erheblich zurück gebaut worden. In sehr vielen Bereichen muss der Bürger gleich Klage erheben, was die Hemmschwelle (persönlich und finanziell) erhöht, sich gegen Bescheide zu wehren, die Verwaltungen (siehe Personalmangel) aber entlastet. Dabei trifft er auf eine Verwaltungsgerichtsbarkeit, die wie kaum ein anderer Gerichtszweig überlastet war und jetzt speziell ist. Die Masse der Asylverfahren wird noch für Jahre diese Gerichte völlig überfordern.
Gerade in diesem Bereich des öffentlichen Rechts wird das Beschneiden der Rechte des Bürgers also besonders deutlich: Kaum noch Vorverfahren als einfache Vorprüfinstanz; nur Einzelrichterentscheidung beim VG und Anwaltszwang beim OVG bei zugleich erheblich eingeschränkten rechtlichen Möglichkeiten der Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung.
Im Bereich des Strafrechts haben die Staatsanwaltschaften schon lange „Land unter“. Um Wikipedia zu zitieren:
„Kritiker bemängeln zudem eine Abschaffung des Legalitätsprinzips, da einige Staatsanwaltschaften heutzutage derart überlastet und unterfinanziert sind, dass zumindest bei vermeintlich kleineren Straftaten häufig überhaupt keine Ermittlungen mehr stattfinden oder aber sich der Aufwand nur darauf beschränkt, Gründe für eine Einstellung des Verfahrens zu finden. Dadurch werde das Opportunitätsprinzip von der Ausnahme zur Regel, das Legalitätsprinzip hingegen zur bloßen Farce und fast vollständig dem Opportunitätsprinzip geopfert – mit fatalen Folgen für den Rechtsfrieden und die Justiz im Allgemeinen.[28] Durch die einigen Staatsanwaltschaften vorgeworfene Praxis, Verfahren wegen vermeintlicher Kleindelikte ggf. standardmäßig einzustellen, entstehen langfristige Probleme. Dagegen folgte aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, dass bei hinreichendem Tatverdacht Straftaten grundsätzlich verfolgt werden. Durch die aktive Einstellung von Verfahren, um Arbeit durch Unterbesetzung zu sparen, würden rechtsstaatliche Grundsätze entwertet (in dubio pro duriore).“
Nur am Rande sei bemerkt, dass bei uns die Staatsanwaltschaften weisungsabhängig, also keine unabhängige Ermittlungsbehörde sind.
Einzelne Strafurteile sind in letzter Zeit in Kritik geraten, weil ausländischen Mitbürgern nachgesehen wird, was Deutschen verboten ist. Aus Sicht mancher Bürger wird mit zweierlei Maß gemessen, was das Rechtsgefühl verletzt und dem Gebot des „gleichen Rechts für alle“ widerspricht. Justitia scheint nicht mehr blind, also ohne Ansehen der Person zu entscheiden.
Ob die Ursache Weltfremdheit ist, kann dahin gestellt bleiben. Aus meiner Sicht scheinen so manche in unserem Staat nur ein sehr behütetes Leben zu kennen, Strafrichter hingegen haben für gewöhnlich deutlich mehr „Bodenkontakt“ als andere. Was aber sicherlich ein Problem ist, ist die zunehmende ideologische Grundhaltung, die zu einer Art selektiven Wahrnehmung der Fakten und quasi vorinstallierter Gewichtung verschiedener Aspekte führt.
Es ist ein grundsätzliches Problem, dass der Orientierungsrahmen für das Handeln – also die Grundeinstellung – gewisse Verhaltensweisen hervor bringt. Da wir soziale Wesen sind und die Anerkennung der Gruppe für unser Wohlbefinden benötigen, handeln wir entsprechend dem, was der „mainstream“ oder unsere „peer group“ an Verhaltenskodex vorgibt. Das kann zum Guten wie zum Schlechten führen. Diese Eigenart von uns Menschen ist Voraussetzung für das Funktionieren einer Gesellschaft und auch des Rechtsstaats, denn auch dieser setzt voraus, dass die Herrschaft des Rechts von allen als richtig und wichtig anerkannt wird. Dass also Menschen lenkbar sind, mag ärgerlich sein, aber ohne diese Eigenschaft geht „Gesellschaft“ nicht. Nur sollte das nicht zur Verdrängung des eigenständigen Denkens führen.
Annette Heinisch studierte Rechtswissenschaften in Hamburg, Schwerpunkt: Internationales Bank – und Währungsrecht und Finanzverfassungsrecht.
Seit 1991 als Rechtsanwältin sowie als Beraterin von Entscheidungsträgern vornehmlich im Bereich der KMU tätig.
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… es scheint sogar – nach meiner zweifellos persönlichen Wahrnehmung – ein sogar bei der zivilrechtlichen Richterschaft sich verstärkendes Bestreben nach der Durchsetzung von (vermeintlicher) „Gerechtigkeit“ statt schnödem (mitunter sogar formalem) Recht zu geben. Richter googeln, Staatsanwälte lesen Zeitung, Journalisten erziehen das Publikum und Politiker schaffen das Paradies auf auf Erden. Was kümmern sie dabei noch die rechtlichen Grundlagen ihres Wirkens ? Die moralisierende „Gerechtigkeit“ legt sich wie Mehltau über die Mechanik des Rechtsstaates, den so niemand mehr zu brauchen scheint. Die Selbstgerechtigkeit überragt das Recht inzwischen oft haushoch – und das auf allen Ebenen des Staates.
Das ist das Gleiche. Ohne gegenteilige Anweisung kann man auch nicht nennenswert karriereschädlich handeln.
Und auf die Idee, dass man Asylbewerber bewusst „schonen“ sollte, dürfte bei der Staatsanwaltschaft als „Leitbild“ noch keiner gekommen, tut mir leid.
Stimmt. Sie haben es dankenswerterweise ergänzt.
Ein nötiger Artikel. Ich beobachte seit Jahren mit zunehmender Sorge die Erosion des Rechtsstaates. Um nur auf einige Aspekte einzugehen: Eines ist die unterschiedliche Behandlung von in- und ausländischen Straftätern. Sie haben auf ein Beispiel verwiesen. Man ballt die Fäuste in der Tasche, wenn bei schwersten Verbrechen eine Art „kultureller Rabatt“ vor Gericht gegeben wird. Ähnlich ging es mir, als ich von dem Herumgeeiere in der Causa „Kinderehen“, die einem Deutschen zu Recht als Kindesmißbrauch ausgelegt würden, las. Zwar hat der Gesetzgeber jetzt gehandelt, aber das Beschönigen seitens Personen, die politische Ämter ausüben, war skandalös. Weiter ist mir in der… Mehr
Zitat: Weiter ist mir in der vergangenen Woche
die „Lex NPD“ aufgefallen.
Es geht dabei nicht so sehr um eine Lex in Sachen NPD, die politischen Schergen oder Chargen denken weiter. Es gibt da nämlich auch noch eine ihnen viel unangenehmere Alternative, die es vorsorglich für alle Fälle schon einmal über den höchst schwammigen und nötigenfalls nach Belieben auszufüllenden Begriff der Verfassungsfeindlichkeit ins Visier zu nehmen und, wenn nötig, zu neutralisieren gilt.
Ab Herbst gibt es auch mangels fortbestehender großer Koalition wohl keine Mehrheit mehr für eine jetzt noch problemlos möglich gewesene Verfassungsänderung.
„Von allen Gemeinwesen und Religionsgemeinschaften sind daher diejenigen am besten geordnet und haben die längste Dauer, die sich dank ihrer Einrichtungen häufig erneuern können oder durch einen äußeren Zufall zu einer solchen Erneuerung kommen. Es ist klarer als der Tag, dass solche Gemeinschaften ohne Erneuerung nicht von Dauer sind.“ Niccolò Machiavelli Nach den von Idealismus und wirtschaftlichem Aufschwung geprägten Anfangsjahren und dem Verschwinden einer Politikergeneration, die den Niedergang Deutschlands noch in den Knochen hatte, ist die Mitgift des Neuanfangs heute weitgehend aufgebraucht. In einem Land, ohne nennenswert verwurzelte demokratische Tradition verkommen Demokratie und Rechtsstaat nun zunehmend zur Makulatur. Es wäre… Mehr
jeder, der diesen „Rechtsstaat“ schon selbst erleben oder erdulden mußte weiß aus eigener Erfahrung dass es in Deutschland etwas nicht gibt…einen Rechtsstaat. Unser Rechtssystem ist ein el dorado insbesondere für Wirtschaftskriminelle mit Unterstützung von korrupten Behördendienern. Die Vorschriften zur Ahndung für Straftaten im Amt zeigen doch überdeutlich dass diesbezüglich ein Nachweis zu führen völlig unmöglich ist, außer der betroffene Staatsdiener kommt selbst und offenbart sich. Wer tut dies aber schon? Unser Rechtssystem ist eine Gelddruckmaschine für Anwälte. Egal ob die überhaupt etwas können, sie verdienen immer kräftig. Eine Reform dieses Abzocksystems ist dringend angeraten.
Danke für den umfangreichen Beitrag, Frau Heinisch. Das Vertrauen, was über Jahrzehnte der Kitt für unser staatliches Gefüge war, erodiert rasant. Was unter dem Schlagwort „Lügenpresse“ oder „Lückenpresse“ begann, strahlt in viele weitere Bereiche aus. Es geht schon lange nicht mehr nur um die Redlichkeit der Presselandschaft, sondern um die Redlichkeit der Regierung und der Staatsverwaltung insgesamt. Natürlich kann vom kleinen Beamten kein Wunder erwartet werden, aber auch Sie haben Interessenvertreter, die die Zähne wahrnehmbar auseinander kriegen müßten. Wo bleibt der Protest der Bundespolizei, früher Grenzschutz genannt, wo der der regulären Polizei, daß ihre Tätigkeit sinnentkernt wird, wenn z.B. Drogendealer… Mehr
Herr Börger, ihre Beiträge sind pures Gold! Falls das nicht bereits der Fall sein sollte, sollten Sie ernsthaft darüber nachdenken, einen eigenen Blog zu eröffnen.
Vielen Dank für Ihr sehr freundliches Kompliment. Ein eigener Blog übersteigt meine Webfähifkeiten deutlich und würde derzeit auch am Faktor Zeit scheitern. Die in meinen Augen hier immer viel zu kurzen Kommentare, gehen mir schnell von der Hand. Würde ich meine Gedanken zu Hinz und Kunz weiter ausführen, so daß ich selbst damit zufrieden wäre, würden vermutlich schon diverse Seiten daraus werden, was hier völlig deplatziert wäre. Außerdem gibt es schon so tolle Blogs/Seiten wie hier oder Achgut oder von Marco Gallina, was soll ich da noch groß zusätzlich bloggen, was ich nicht hier schreiben könnte. Meine Disqusseite habe ich… Mehr
Nicht nur die Staatsanwaltschaften sind unterfinanziert und -besetzt. Es sind vor allem auch die Gerichte. Auch in den reichen Bundesländern. Googletip: Der faule/ gründliche Richter. Ein badischer OLG-Richter wird gemaßregelt, weil er sich weigert, mehr Fälle weniger gründlich als früher abzuarbeiten. Um das Jahr 2000 herum erklärte ein Arbeitsrichter sein „die Parteien zum Vergleich prügeln“ mit seinen 800 Akteneingängen pro Jahr. Heute hat nahezu jeder Amtsrichter mehr als 1.000 Eingänge p.a. und zwar ohne die vergleichsfreundlichen arbeitsrechtlichen Besonderheiten. Wegen einer nicht erhaltenen Gerichtsverfügung meinte eine Hamburger Geschäftsstelle sogar genervt, dass die mündliche Auskunft wohl reiche, schriftlich gäbe es nichts mehr… Mehr
Danke an die Autorin für einen erhellenden, klug argumentierenden Text zu Grundlagen des Rechtsverständnisses, mit denen ich nicht annähernd so vertraut bin. Mit dem Lesen wuchsen zugleich meine Unruhe und Besorgnis darüber, wie weit der Etatismus gediehen ist, wie immer mehr staatlich alimentierte Korporationen sich Deutungshoheit und Machtbefugnisse aneignen, letztlich die im Grundgesetz verbürgten Rechte des Einzelnen außer Kraft setzen. Quoten und quantitativ ausgerichtetes Erheben qualitativ fragwürdiger Daten dienen zugleich Vertretern kollektivistischer, gar totalitärer Herrschaft zu ihrer Propaganda: Medien motivieren Mitläufer, statt eine für Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur unentbehrliche kritische Haltung zu fördern. Hier liegt die Aufgabe, bei der ich… Mehr
Legislative: Verfassungswidrige Gesetze (aktuelle Beispiele Grundsteuer, Brennelemente-Steuer und wahrscheinlich auch das künftige Maasgesetz); Executive: Gesetzesbrüche der Merkel -Regierung (Übernahme griechischer Staatsschulden, Grenzen offen, jeder der in Deutschland Asyl sagt, ist Flüchtling, egal ob er bereits in einem sicheren Land angekommen war); Judicative: Bei “Migranten“ ist Mord nicht Mord, Vergewaltigung nicht Vergewaltigung, Rauschgifthandel nicht Rauschgifthandel: Milde Strafen auf Bewährung; Ermunterung eines Straftäters, weiter gegen Rechts zu kämpfen. Deutscher Rechtsstaat, ade.