„Pro-Palästina“-Demonstration: Ein Polizist zieht seine Schusswaffe

In der arabischen Community sorgt ein Polizist für heftige Empörung. Dieser hatte bei einer polizeilichen Maßnahme seine Schusswaffe gezogen.

IMAGO / localpic

Ein Video kursiert in den sozialen Netzwerken. Ein eingesetzter Polizist zog seine Dienstwaffe. Das führte zu großen Diskussionen. Was war dem vorangegangen? Eine 31-jährige Frau hatte bei einer zuvor stattgefundenen „Pro-Palästina-Demonstration“ ein verbotenes Plakat mit der Aufschrift „From the river to the sea“ gezeigt.

Der Inhalt fordert, dass Palästina vom Mittelmeer bis zum Jordan reicht. Das würde voraussetzen, dass der Staat Israel nicht mehr existiert. In Deutschland eine Straftat. Polizisten sind dann verpflichtet, einzuschreiten und eine Identitätsfeststellung zur weiteren Strafverfolgung durchzuführen. Bei dieser Maßnahme soll sich die Frau gewehrt haben. Ein hinzukommender 24-jähriger Mann soll dabei versucht haben, die Frau aus den Händen der Polizei zu entreißen. Anschließend sei er in eine Gaststätte geflüchtet, um dort auf Arabisch lautstark ein Messer zu verlangen. Das habe ein Polizeibeamter mitgehört, das heißt verstanden. Daraufhin hat einer der Polizist seine Waffe gezogen und am Körper mit dem Lauf nach schräg unten gehalten. Der Finger ist dabei ausdrücklich nicht am Abzug. Nachdem klar war, dass der Mann kein Messer bekommen hat, wurde die Pistole wieder in das Holster gesteckt.

Zeit zum Lesen
„Tichys Einblick“ – so kommt das gedruckte Magazin zu Ihnen
Was in dem verbreiteten Video zu sehen ist, nennt sich „entschlossene Sicherungshaltung“. Über diese Eigensicherungsmaßnahme entscheidet jeder Polizist in pflichtgemäßem Ermessen selbst, das ist vom Gegenüber hinzunehmen. In diesem Fall wollte der Polizist seine Kollegen, sich selbst unter anderem vor einem nicht auszuschließenden Messerangriff schützen. Diese Maßnahme unterscheidet sich von der „einfachen Sicherungshaltung“ (Hand an der Waffe, diese befindet sich im Holster) und der „entschlossenen Schießhaltung“ (Waffe wird direkt auf das Ziel gehalten).

Die entschlossene Sicherungshaltung ist also keineswegs mit der Androhung der Schusswaffe gleichzusetzen. Dass das Ziehen der Waffe auf einen potentiellen Messermann bedrohlich wirken soll, kann hier getrost als „Deeskalation“ bezeichnet werden. Der Polizist signalisiert damit: „Ich bin wehrhaft und werde meine Maßnahme durchsetzen!“ Die Körpersprache ist eindeutig. Ein Messerangreifer müsste dann abwägen, ob er seine beabsichtigte Tat dann nicht doch lieber unterlässt, um selbst keinen Schaden zu nehmen.

Es ist ebenso klar, dass in einigen Fällen selbst die „entschlossene Schießhaltung“ keinen Angriff verhindert. Besonders bei stark erregten Personen oder solchen, die unter Drogen oder Alkoholeinfluss stehen. Aber auch dann ist der Polizist schnell bereit, mit der „entschlossenen Sicherungshaltung“ angemessen zu reagieren. Ein Sonderfall stellt der immer mal wieder vorkommende Suicide by Cop dar, bei dem der Täter bei seinem Angriff von der Polizei getötet werden will. Unsere Polizisten sind kein Schlachtvieh, die sich erst abstechen lassen müssen, bevor sie ihre Schusswaffen anwenden dürfen. Die Androhung bzw. Anwendung der Schusswaffe ist in Deutschland sehr genau geregelt.

Zurück zum eigentlichen Sachverhalt. Die Frau wurde ebenso wie der 24-jährige Mann durch die Polizei zur Identitätsfeststellung festgesetzt.

Es wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung, des tätlichen Angriffes auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, der Bedrohung und der Verwendung von verfassungswidrigen Symbolen eingeleitet.


Steffen Meltzer ist Autor des Buches Ratgeber Gefahrenabwehr, erhältlich im TE-Buchshop.

Unterstützung
oder

Kommentare ( 47 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

47 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Rob Roy
11 Monate her

Einfache Sicherungshaltung: Polizist muss 1 Seite Bericht schreiben.
Entschlossene Sicherungshaltung: Polizist muss 2 Seiten Bericht schreiben.
Entschlossene Schießhaltung: Polizist muss 4 Seiten Bericht schreiben.
Abgabe eines Warnschusses: Polizist muss 8 Seiten Bericht schreiben.
Abgabe eines treffenden Schuss auf Angreifer: Polizist kommt aus dem Berichteschreiben nicht mehr heraus.
Ergo: Ehe Polizisten wirklich von der Schusswaffe Gebrauch machen, muss die Situation schon total eskalieren.

Last edited 11 Monate her by Rob Roy
Marcel Seiler
11 Monate her

Das übliche arabische Vorgehen: Erst selbst Gewalt anwenden oder damit drohen, und dann dem Gegenüber „Unmenschlichkeit“ vorwerfen, wenn es sich angemessen wehrt.

Dieser Trick ist leider in der deutschen Öffentlichkeit (und, wie man jetzt bei der Hamas sieht, in der Weltöffentlichkeit) erstaunlich erfolgreich. Es wird Zeit, dass dies endet: Gewalt gegen Gewalt ist notwendig und völlig in Ordnung.

U.S.
11 Monate her

Das sollte der Migrant mal in Afrika, in arabischen Ländern (Syrien, Irak, …) versuchen.

In Germany muss man als Einheimischer auf Eigensicherung Vorsorge tragen.

Ralf Poehling
11 Monate her

Eigentlich braucht es dazu keinen erklärenden Artikel, Herr Melzer.
Das ist übliches und absolut gerechtfertigtes Polizeihandwerk.
Daran gibt es nicht zu kritisieren und folglich auch nichts zu erläutern.
Wer das kritisiert, stellt sich selbst außerhalb des geltenden Rechts.
Einem Knacki gegenüber muss sich ein Polizist nicht rechtfertigen.
Nur gegenüber dem Richter. Und der sollte hoffentlich etwas von dem verstehen, worüber er urteilen muss.

maru
11 Monate her

„Ich bin wehrhaft und werde meine Maßnahme durchsetzen!“

Bitte mehr davon gegenüber gefährlichen Messermännern und anderen „Männern“.

gmccar
11 Monate her
Antworten an  maru

Wobei die 7m-Regel zu beachten ist.

giesemann
11 Monate her

Wir haben eine „arabische Community“ im Lande? Als ob die Türken nicht gelangt hätten?

Magdalena
11 Monate her

Entweder sind unsere muslimischen Zugewanderten empört oder sie fühlen sich als Opfer in unserer ach so islamophoben westlichen Gesellschaft. Häufiger noch verachten sie uns „Kartoffeln“, die wir für sie malochen, um ihnen in Deutschland ein Leben in der Hängematte zu ermöglichen. Die Polizei verlachen sie in der Regel. Wäre zu schön, wenn den Hamas-Fans jetzt das Lachen vergangen wäre. Die Polizisten sollten öfter diese „Zeichensprache“ anwenden, denn die wird verstanden.

kasimir
11 Monate her

Was heißt hier: „Durfte er das?“
Personen, die noch nicht so lange hier leben, dürfen doch auch mit einem Messer herumlaufen und es ganz nach Belieben ziehen und anwenden. Das wird doch auch nicht hinterfragt.
Nein, meiner Meinung nach sollte/muss er das sogar tun. Die Polizei in Deutschland sind die größten Tele-Tubbies, die es gibt. Man vergleiche diese mal mit Polen, Tschechien oder auch Österreich…

Asurdistan
11 Monate her

Die Arabische Community ist empört.Warum eigentlich?Die haben wohl schon vergessen wie die Polizei in ihren Herkunftsländern solche Versammlungen beendet.

mediainfo
11 Monate her

“ … kann hier getrost als „Deeskalation“ bezeichnet werden. Der Polizist signalisiert damit: „Ich bin wehrhaft und werde meine Maßnahme durchsetzen!““

Da muss man den Messerfrager und seine Gesinnungsgenossen schon verstehen, dass sie überrascht sind von diesem Signal: Auf politischer Ebene und auch im konkreten Fall auf der Straße, ist das lange nicht mehr selbstverständlich, dass der Staat sich durchsetzt gegenüber Angriffen auf seine Vertreter und seine Autorität.