Die ZÜP ist völlig sinnfrei, ein unglaublicher bürokratischer Aufwand - aber sorgt wohl für ein Aufatmen in den Amtsstuben - endlich mal Staatsbürger, die man gängeln kann und die keinen Ärger verursachen.
Da ist ein Unternehmer, der ein Flugzeug benutzt, um schnell zu seinen verschiedenen Terminen zu gelangen, weniger Zeit durch Reisen zu verlieren.
Der Unternehmer steuert dabei seine Maschine selbst. Dazu benötigt er einen Flugschein. Nicht nur das: Er benötigt eine »Zuverlässigkeitsprüfung«, ZÜP. Die muss er alle fünf Jahre neu beantragen.
Die braucht er dann wieder, um sie bei den Luftfahrtbehörden für die Verlängerung der Lizenz vorzulegen. Es liegt kein Anfangsverdacht vor, sondern der freie Bürger muss gegenüber der Bürokratie »freiwillig« darlegen, dass er »zuverlässig« ist.
Und – schlimmer noch – jeder, der sich im beruflichen oder privaten Bereich kleine Regelverstöße erlaubt hat, wird als »unzuverlässig« angesehen. Diese begründeten, nach Ansicht des Staatsapparates, »geringe Zweifel«, ob er es auch mit den Regeln der Luftsicherheit so genau halte.
Von 2005 bis 2009 wurden 1.391.000 ZÜPs »durchgeführt«, um das Vokabular der Bürokraten zu verwenden. Bis 2015 geschätzt 2 Millionen. Für eine ZÜP muss man 62 Euro zahlen, das ergibt die nette Summe von 211 Millionen Euro. Die Zahl der bis 2009 »gegroundeten«, also aus dem Verkehr gezogenen Piloten: 10. Seitdem wurden die Kriterien für »Unzuverlässigkeit« in der Praxis stetig verschärft. Die ZÜP ist völlig sinnfrei, ein unglaublicher bürokratischer Aufwand – aber sorgt wohl für ein Aufatmen in den Amtsstuben – endlich mal Staatsbürger, die man gängeln kann und die keinen Ärger verursachen.
Ein grundlegendes Prinzip des Rechtsstaates gilt hier nicht mehr: das der Unschuldsvermutung. Jeder ist hier potentieller Terrorist. Die diensthabenden Polizisten widmen sich gern diesem Vorhaben, neigt ein solcher Unternehmer bisher eher zu Friedfertigkeit. So lauern doch bei dieser Schreibstubenarbeit weniger Gefahren. Am Ende steht dann die ZÜP – oder auch nicht. Denn Voraussetzung für die Erteilung der ZÜP ist: keine Strafen. Leuchtet zunächst dem Unbedarften ein.
Doch das Urteil hatte Folgen in Sachen ZÜP: Er bekam seine ZÜP nicht mehr. Unzuverlässig, sagt die Bezirksregierung in Düsseldorf. Der Unternehmer klagt vor dem Verwaltungsgericht. Das bestätigt: Unzuverlässig. »Die Sicherheit des Luftverkehrs sei ein hohes Rechtsgut, das unter anderem empfindlich sei für Sabotage, Entführungen und Terroranschläge«, befanden die Richter und verhöhnten den Unternehmer weiter, zuverlässig sei daher nur, wer so viel Verantwortungsbewußtsein und Selbstbeherrschung aufbringe, dass er die Rechtsordnung jederzeit einhalte.
Im Klartext: Ein Unternehmer, der einen Betrieb leitet, mit seinen Steuern auch die Richter bezahlt, Angestellten Lohn und Brot verschafft, gilt als unzuverlässig, als potentieller Massenmörder, der seine Maschine womöglich in den Reichstag steuert.
Weitere Folge: Seine Flugerlaubnis wird nicht verlängert. Er darf nicht mehr fliegen.
Ein Skandal.
Und damit ist es dann höchstrichterlich festgestellt: Ein Ex-IM der Stasi ist zuverlässig, ein Mitglied bei Mili Görüs auch. Hingegen ein Unternehmer, der irgendwann einmal Steuern verkürzt hat – der natürlich nicht. Brill, der diese Entwicklung lange verfolgt, kann nur jedem raten, sich so schnell wie möglich in die Schweiz abzusetzen, jedenfalls flugerlaubnistechnisch. Das geht.
Es ist nicht mehr nur eine »Fehlentwicklung des Rechtsstaates«, sondern die gezielte Auslieferung seiner Bürger an eine willkürliche Bürokratenkaste. „Bestrafe einen, erziehe 100“ soll das mal Mao gesagt haben.
Rechtsstaat adé. Mal sehen, wie lange noch.
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Man, man, man, Sie hören doch gar nicht richtig zu…………………noch nie von schlechtem Wetter übberrascht worden? Im Auto ist das natürlich einfach, da halte ich in der nächsten Bucht an. Im Flugzeug und auf See ist dass nicht so einfach! Wenn SIe über den Wolken in einen unvorhergesehen Sturm geraten, ist jede kleine Piste tabu! Und na klar, kann er da enfach rein- und raus spazieren!
Ja also wenn Sie einen Hammer mit in ein Passagierflugzeug bekommen?! Sie werden doch gefilzt, von A-Z, haben keine Chance irgendwas mit reinzunehmen! Dies passiert eben nicht wenn man als Privatflieger eines kleinen Fliegers irgendwo landet, auch finden da keine Kontrollen statt! Mein Schwager ist auf dem Hannover Airport gelandet weil es Nacht wurde, Sturm und nichts passables in der Gegend und er durfte landen und alles war gut? Ein Segelschiff wird keine Minen legen können, es sei denn, man hat erfahrene Taucher an Bord, aber ja klar, auch damit könnte man so einen Hafen erst mal sprengen, Kontrolle findet… Mehr
Die in immer mehr Breiche greifende Beweislastumkehr
gehört zu dieser „Entrechtlichung“ ebenfalls. Weitgehend wird das alles nur als Einzelphänomen gesehen. Längst ist als System zu erkennen, dass grundlegende Rechtsprizipien wie Unschuldsvermutung, die Blindheit der Justizia vor der Person, die nötige Einfachheit von Recht, die unbedingt nötige Verständlichkeit … usw. geschleift werden. –
Es gilt: Ohne diese grundlegenden Rechtsprinzipien ist ALLES nichts!
Ist Staat nicht mehr von einer Unrechtsorganisation zu unterscheiden.
Danke Herr Douglas. Da geht es nur um Abzocke. Wenn man einmal die Frage der Sicherheit anführt bei Privatpiloten (Kleinflugzeuge, etc.), dann ist es da ganz schnell vorbei.Die können nämlich mal eben auf einem Flughafen landen und munter raus spazieren. Da prüft keiner ob die eventuell Sprengstoff oder sonstiges auf der Maschine haben! Aber so ein Normalbürger muss sich natürlich nackisch machen und wird stundenlang gefilzt und wehe er hat eine Batterie zuviel in der Tasche…. Wir werden nur veräppelt………..
Mein Satz: Schilda war gestern!!!
😉
Am schönsten ist, dass sich die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Sozialversicherungspflicht von Unternehmern ständig ändert und kürzlich komplett änderte und man so schnell in diese Situation geraten kann. Das gilt gerade in Familienunternehmen bei mithelfenden Familienmitgliedern.
In solchen Fällen liegt eigentlich überhaupt kein Delikt vor, vielmehr hat sich nur
die Auslegung der Vorschriften und die Rechtsprechung plötzlich geändert!
Weniger Ärger haben allenfalls Vorstände von Aktiengesellschaften, die kraft Gesetz trotz fast identischer Formulierung zu der für Geschäftsführer im GmbHG
wegen minimal abweichender Wortwahl als garantiert sozialversicherungsfrei gelten.
Ein ehemalige Talibankämpfer, der hier Asyl bekam, ist da natürlich viel zuverlässiger, als ein Unternehmer, der sich im Steuerrecht verirrt hat .
Warum kann die Köterrasse das denn nicht begreifen ?
„Jeder ist hier potentieller Terrorist“ ? – DAS STIMMT NICHT! Nicht bei Regierungsmitgliedern, Parlamentariern und diesen nahestehenden Beamten.
Das Fazit könnte übrigens glatt als hatespeech durchgehen. Denn: es ist nicht davon auszugehen, daß die „willkürliche Bürokratenkaste“ sich selbst abschafft. Sie wird auch nicht den Bürgern ermöglichen, sie abzuschaffen. Was bleibt logischerweise? – Die Anwendung physischer Gewalt?
Ein verurteilter Unternehmer, dessen Vergehen in keinster Weise mit dem Flugverkehr in Verbindung steht, darf nicht mehr fliegen, aber German Wings läßt einen psychisch kranken Piloten auf die Menschheit los, der einen Airbus A320 vor den Berg setzt und 150 Menschen in den Tod reißt. Das ist deutsche Logik!