Wie die neue Koalition Grundgesetz-Artikel 5 aushebelt

Die künftige Koalition mit SPD, CDU und CSU will die Grundrechte auf freie Rede und Informationszugang per Gesetz strangulieren. Was nach Orwell klingt, ist bittere Realität: Plattformzensur, Mediensteuerung und die geplante Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes markieren den Marsch in den Gesinnungsstaat.

picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Odd Andersen

Ein Schreckgespenst geht um in der schwarz-roten Koalition in spe: Dass der deutsche Michel seine Meinungen und Urteile ungehindert kundtut und dass er als Privatperson oder als Journalist in die Hinterzimmer und Kellergewölbe politischen Mauschelns hineinleuchtet.

Die SPD will – so ihr „Regierungsprogramm“ für die Bundestagswahl 2025 – gegen „Desinformation“ und „Hasskriminalität im Internet“ vorgehen (Seiten 40 – 50). Wörtlich: „Dafür werden wir Kommunen, Länder, den Bund, kommunale Versorger und die Betreiber kritischer Infrastruktur besser miteinander verzahnen und dafür auch die Vorsorge- und Sicherstellungsgesetze aktualisieren und anpassen.“ „Wir werden konsequent dagegen (gemeint ist Hasskriminalität und Desinformation, TE) vorgehen und die Zentralstelle für strafbare Inhalte im Internet beim Bundeskriminalamt weiter ausbauen …“ „Plattformen sollen verpflichtet werden, ihre Algorithmen und Entscheidungsprozesse zur Inhaltsdarstellung offenzulegen und auf diskriminierende oder manipulative Praktiken zu prüfen … Der Staat kann wirksame Moderation von Plattformen einfordern, unabhängige Medien fördern, die unter anderem auch Faktenchecks durchführen, die Zusammenarbeit und den Ausbau mit Berufsverbänden und Gremien der Selbstregulierung, beispielsweise dem Presserat, stärken.“

Riecht alles sehr nach noch mehr NGO-Denunziations-Meldestellen und noch mehr dreistelligen Millionenbeträge für linke NGOs und deren „Kampf gegen rechts.“ Und Hunderttausende Staats-Euros für Fake-Erfinder wie „Correctiv“. 1.456 (8mal 182) Millionen wurden übrigens bis 2032 von Noch-Familienministerin Lisa Paus (Grüne) im Januar 2025 noch schnell für Vorfeld-NGOs auf den Weg gebracht. Die eigentlich nicht „Non-Governmentals“, sondern ehrlicherweise „Semi- oder Full-Governmentals“ heißen müssten.

Die CDU/CSU will die Meinungs- und Informationsfreiheit von einer anderen Seite her einschränken. Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen hat die Union den Plan eingebracht, das seit 2006 geltende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) abzuschaffen. Das IFG verpflichtet Behörden dazu, auf Antrag von Bürgern Dokumente und Informationen herauszugeben, es wird vor allem von Journalisten genutzt, um für ihre Recherchen an interne Daten von staatlichen Stellen zu kommen. Dieser CDU/CSU-Plan liegt der Online-Plattform „Frag den Staat“ vor. Angetrieben wird das Vorhaben vom CDU-Pseudojungstar Philipp Amthor, der wegen seiner umstrittenen Nebentätigkeiten beim windigen IT-Unternehmen „Augustus Intelligence“ selbst einige IFG-Anfragen ertragen musste. Amthor hatte 2018 mit Briefpapier des Bundestages gegenüber dem Wirtschaftsministerium für das Unternehmen geworben.

TE hatte den bodenlosen Plan der CDU/CSU zur Abschaffung des IFG bereits am 28. März aufgegriffen:

Das ist eine Aushebelung von Grundgesetzartikel 5

Beide Absichten zusammen (CDU/CSU und SPD) laufen auf nichts Geringeres als auf eine Aushebelung (Verfassungsschutz-Deutsch: „Delegitimierung“) des Artikel 5 (1) des Grundgesetzes hinaus: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Zum Mitschreiben und Auswendiglernen, liebe Koalitionäre:
– Es gibt ein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.
– Das Informationsgrundrecht darf nicht behindert werden.
– Eine Zensur findet nicht statt.

Das Bundesverfassungsgericht hat (als man sich auf „Karlsruhe“ noch verlassen konnte) mit einstimmigem Beschluss vom 28. November 2011 eindeutig festgehalten: „Vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst sind zum einen Meinungen … Sie fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden … Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden … Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber nicht erzwingt.“

Von diesem Karlsruher Urteil ist in der realen Politik offenbar nicht viel übriggeblieben. Zwei Erinnerungen dazu:

– Am 4. September 2023 erklärt die Bundesregierung in einer gequälten Unterscheidung, was „Fehlinformation“ und was „Desinformation“ ist und was man dagegen tun kann. Wörtlich: „Von Desinformationen geht eine Gefahr aus. Weil sie uns als Gesellschaft spalten soll. Sie verfolgen das Ziel, Schaden anzurichten. Existierende Konflikte und Debatten sollen verschärft, das Vertrauen in staatliche Institutionen untergraben und insgesamt Wut und Emotionen geschürt werden.“  Nee, nee, nee, das kann die regierende „Elite“ nicht brauchen. Vor allem, wenn sie selbst durch mangelnde Transparenz naheliegende Vermutungen fördert und beispielsweise nicht sagt (nur zwei von vielen möglichen Beispielen), was Olaf Scholz mit dem Hamburger Bankenskandal zu tun hat und wer die NGOs sind, die Afghanen nach Deutschland einschleusen dürfen.

– Am 13. Februar 2024 hatten Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang von der notwendigen Beobachtung von »Denk- und Sprachmustern« schwadroniert, die sich in der »Sprache einnisten«. Besonders verräterisch war, was Faeser sagte: »Wir müssen Manipulations- und Einflusskampagnen sehr früh erkennen, um sie dann stoppen zu können.« Das ist eine klare Ankündigung einer Gedanken- und Gesinnungspolizei à la Orwells »1984«.

Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler apostrophierte ein solches Ansinnen als »erschreckend« und »übergriffig«. Er attestierte Faeser und Haldenwang verbale und mentale Grenzverschiebungen. Zum Beispiel, wenn eine Art Straftatbestand einer angeblichen »Verächtlichmachung des Staates« erfunden werde. Ähnlich kritisch der Augsburger Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner: Er sagte: Der Staat habe in Fragen der Meinungsfreiheit keine Deutungshoheit. Noch weiterreichende Kritik übt der Verfassungsrechtler Christoph Degenhart am 24. Mai 2024 in einem FAZ-Gastbeitrag: Er sieht durch die damalige »Ampel«-Politik die Freiheiten aus Artikel 5 gefährdet. Denn der Staat lege mittlerweile bestimmte Meinungskorridore fest. Der Korridor des Sagbaren werde verengt, auch durch Leitmedien wie die Öffentlich-Rechtlichen und staatlich geförderte NGOs.

Nun also kehrt die neue, selbsternannte „demokratische Mitte“ aus CDU/CSU/SPD (mit 28,5 + 16,4 = 44,9 Prozent Wählerstimmen) zurück zu den Vorstellungen der Big Sisters und Big Brothers. Oder trifft gar ein Déjà-vu-Erlebnis mit Erinnerung an das Jahr 1971 in der DDR zu? DDR-Stasi-Chef Erich Mielke hatte am 26. Juni 1971 eine 44-seitige „Dienstanweisung 2/71 zur Leitung und Organisierung der politisch-operativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze« erlassen. Dort warnte Mielke:
„…Die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR erfordert die planmäßige und vorbeugende Ausschaltung jeglicher störender Einflüsse auf die Bewußtseinsentwicklung der Werktätigen, um ihre in der Verfassung der DDR festgelegte notwendige bewußte und aktive Mitwirkung bei der Vollendung des sozialistischen Aufbaus und ihre politische Standhaftigkeit und Wachsamkeit auch in komplizierten politischen Situationen zu garantieren …“ Beobachtet und verfolgt werden sollten: »Diskriminierung, Verächtlichmachung oder Verleumdung von Repräsentanten oder anderen Bürgern der DDR, der staatlichen Organe, Einrichtungen oder gesellschaftlichen Organisationen oder deren Tätigkeit …“

Sind wir wieder so weit? Mit einem Merkel-Nach-Nach-Folger Friedrich Merz?

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Kommentare ( 105 )

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105 Comments
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Simplex
8 Tage her

Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes: Dem Bürger wird die Beweisgrundlage genommen!! Die Oligarchen jubeln. Wieder der EUdSSR einen Schritt näher: Die Welt gehört den Alpha-Plus-Menschen, die Epsilons arbeiten für sie.

Simplex
7 Tage her
Antworten an  Simplex

Der „Mielke-Link“ bedeutet für uns: Wir alle hätten es wissen können. Es gibt eine weitere Archivquelle, in der die Überlieferungen digitalisiert zugänglich sind, die stasi-mediathek.de. Den folgenden Link – hier – kann man nutzen und dann tauschen Sie einfach mal die Begriffe gegen die heute passenden aus! Und dann werden Sie weiter lesen… Warum wohl werden die Akten der DDR archviert und digitalisiert, während die heutige „politisch-mediale“ Elite uns schnurstracks in eine erneute DDR hineinführt? Aus der Geschichte lernen – jaja, „nie wieder….“ genau das reicht nicht aus! Aber ok, der Masse ist das alles zu komplex, ihr reicht ihr… Mehr

Last edited 7 Tage her by Simplex
Donald G
8 Tage her

Schon George Orwell war fest davon überzeugt, dass die politische Sprache Konzepte und Ereignisse verfälschen und verzerren würde. Sein Werk 1984 enthält verschiedene wichtige Hinweise, die diese Ideen bekräftigen. Einer ist eine Reflexion darüber, wie eine Regierung die Struktur einer Sprache verändern kann, um dadurch jeden Gedanken an Kritik und Ungehorsam zu unterdrücken. Genauso manipulieren unsere Politiker die Sprache in psychologischen, medienwirksamen Kampagnen, mit welchen die Menschen manipuliert und beeinflusst werden. Man kann schon den Eindruck haben, als würden sie 1984 als Blaupause missbrauchen. Für George Orwell bildete Sprache die wesentliche Struktur des menschlichen Denkens. Wenn eine politische Institution die… Mehr

murphy
8 Tage her

Es ist kein Kampf gegen Rechts sonder ein Krampf pro eigene Pfründe die ja bei mangelnder Qualifikation umso wertvoller sind. Ja sicher „Omas gegen Rechts“ bekommen um die 250 € pro Demo . Was zwar wegen niedrigen Renten funktioniert, aber kaum noch Wirkungen zeigt. Vor allem nicht, seitdem es Eva Herrmann via Danisch aufdeckte.

Waehler 21
9 Tage her

Hurra! Schulen kaput, Energiepreise himmelhoch, Straßen kaput, Sicherheit dahin, Verschuldung turmhoch, und , und….

Über was machen sich unsere Politiker Gedanken? Genau! Wie man das Licht dimmt, damit man bei herumtricksen noch schlechter gesehen wird. Das ist Vorsatz!

Unglaeubiger
9 Tage her

Bin gespannt ob diese Rechtschergen es noch begreifen, dass sie ab einem bestimmten Zeitpunkt, spätestens wenn sie ihre Schuldigkeit getan, auch nicht mehr sicher sind und eventuell heutige Gutmenschen, die mit dem Wahn noch einverstanden sind, ihnen dann die Tür vor der Nase zuschlagen statt zu helfen.Auch ihre Kinder und Enkel können betroffen sein, aber soweit denken sie nicht, sie fühlen sich absolut und 100% sicher. War da mal nicht was in der Vergangenheit??

jopa
9 Tage her

Manche begreifen es nie. Grundrechteartikel des GG enthalten alle einen Absatz der sinngemaß lautet: Einschränkungen regelt ein Gesetz/Gericht. Damit sind die Paragraphen nur wohlklingende aber wertlose Phrasen, den „Gründe“ für eine Einschränkung werden sich immer finden, egal wie hoch die Hürde definiert wurde.

murphy
8 Tage her
Antworten an  jopa

Das wird oft gesagt aber den gesetzlichen Regelungen sind Grenzen gesetzt und zwar durch Artikel 19.2 , Darin ist zwingend gefordert, dass die Wesenseigenschaften der Grundrechte nicht verbogen werden dürfe. Wörtlich: sie dürfen nicht einmal angetastet werden. Wenn also einem Grundrecht (in Art. 1-19) eine Eigenschaft zugeordnet wird, muß sie durch eine gesetzliche Regelung voll erhalten bleiben. Beispiel das Wort „ungehindert“ in Art 5.1 . Allein dadurch ist Merkels „Haushaltsabgabe“ GG-widrig. Was leider nicht mal das BVerfG berücksichtigte. Warum steht hier https://polpro.de/solution.php#sol2

pcn
10 Tage her

Wer das Denken kontrolliert, macht Mensch zu einer willenlosen Maschine: Gehorsam und untertan. Zu Menschen, die keine mehr sind, weil sie zu allem fähig sind, was das GG im Vorhinein unter dem Eindruck des Horrors Drittes Reich ein für allemal unmöglich machen wollte.

humerd
9 Tage her
Antworten an  pcn

niemand kann das Denken der Menschen kontrollieren.

Deutsche
9 Tage her
Antworten an  humerd

Leider kann man das Denken konditionieren. Wie ich die letzten Jahrzehnte „Erziehung“ wahrnehme hat man die Jungen darauf gedrillt Parolen nachzuplappern, zu nahezu jedem Thema gibts eine unreflektierte, eingedrillte Phrase als „Antwort“. Mit dem Repetieren dieser Phrase ist für die meisten Leute die Thematik und seine offensichtlichen Diskrepanzen auch „erledigt“. Eine Verhinderung von selbstständigen Denken.

Peter W.
9 Tage her
Antworten an  humerd

Leider stimmt das nicht ganz. Es ist sehr wohl möglich das Unterbewusstsein des Menschen zu manipulieren. Eine besonders perfide Methode sind die elektronischen Anzeigetafeln an den Strassenrändern großer Städte und z.B. in U Bahnen. Ohne bewusst hinzuschauen werden die Inhalte vom Gehirn verarbeitet und die immer grössere Anzahl politischer Inhalte ins Gehirn gepflanzt. Glauben Sie das funktioniert hervorragend.

murphy
8 Tage her
Antworten an  humerd

Das sagt sich so einfach. Es gibt allerdings unzählige Techniken und Psychotricks. Mausfeld hielt darüber stark beachtete Vorträge. Hier z.B.  https://tube.kenfm.de/w/7XDZH4VwYJHidCE7F79XQe 
Auch auf meiner Seite gibt es darüber eine Auflistung https://polpro.de/note.php#031

Simplex
8 Tage her
Antworten an  humerd

You made my day!!

Micha.hoff
10 Tage her

Keine Meinungsfreiheit bedeutet keine Freiheit. Ich fürchte, Deutschland kann nur Diktatur. Für eine freiheitliche Gesellschaft fehlen offensichtlich entscheidende Gene.

Wilhelm Roepke
10 Tage her

Schützt die Demokratie vor solchen Umtrieben und wählt bitte weder SPD noch Union!

Alf
10 Tage her

Art 5 GG gilt doch eh nicht.
Das GG ist nichts mehr wert.
Die Zukunft wird supi sein.
Wer die Wahlverlierer gut findet, der bekommt 100 Punkte, darf mit der Bahn fahren usw.

Totale Überwachung – China will Noten an alle seine Bürger verteilen

https://www.stern.de/digital/technik/china–totale-ueberwachung—so-sollen-alle-buerger-bewertet-werden-7943770.html

murphy
8 Tage her
Antworten an  Alf

Das GG ist nichts mehr wert, weil es der Bürger weder liest noch ausnutzt. Ja sicher : es kann verbessert werden. Aber was schließen Sie z.B aus dem Zusammenhang von Art 1.3 (unmittelbar!), 5.1 (ungehindert) und 19,2 (nicht angetastet!): die Haushaltsabgabe ist GG-widrig und das BVerfG urteilt selber GG-widrig!
Der größte Verbesserungsbedarf im GG sind fehlende Sanktionen, z.B. für Politiker und Richter die gegen Grundrechte verstoßen. Sie sollten sofort ihren Job verlieren. Insbesondere Richter die ja die Einhaltung des GG geschworen haben (lt § 38 DRiG).