Mit ihrem autoritären Gesetzesvorhaben, das an finsterste Zeiten erinnert, stößt die Innenministerin auf immer mehr Widerstand. Als Reaktion schlägt sie wild um sich, indem sie Kritiker in die Nähe von Terroristen rückt.
Der Norddeutsche Rundfunk berichtete über den Fall einer 16-jährigen Schülerin im vorpommerischen Ribnitz-Damgarten, gegen die der Schuldirektor die Polizei wegen Tiktok-Posts mobilisierte, auf seine ganz eigene Weise. Der Beitrag konzentrierte sich ganz auf die angeblichen Hassbotschaften, die jetzt über der Schule und ihrem Leiter niedergingen. Eher beiläufig hieß es bei der ARD-Anstalt über den eigentlichen Vorgang am Richard-Wossidlo-Gymnasium, dort habe es „den Verdacht“ gegeben, „eine Schülerin hätte staatsfeindliche Inhalte in sozialen Netzwerken verbreitet“. Abgesehen davon, dass es keinen strafrechtlichen Verdacht gegen die Teenagerin gab, sondern offenbar nur das Einschüchterungsbedürfnis des Direktors, abgesehen davon also wirkt die Wortwahl des Senders bemerkenswert.
Denn den Tatbestand der Staatsfeindlichkeit gibt es in der Bundesrepublik nicht. Bis jetzt jedenfalls. Es gab ihn in zwei anderen deutschen Staaten, zum einen in der DDR, Strafgesetzbuch-Paragraf 106, „Staatsfeindliche Hetze“:
„Wer mit dem Ziel, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu schädigen oder gegen sie aufzuwiegeln“, hieß es dort, „Schriften, Gegenstände oder Symbole, die die staatlichen, politischen, ökonomischen oder anderen gesellschaftlichen Verhältnisse der Deutschen Demokratischen Republik diskriminieren, einführt, herstellt, verbreitet oder anbringt, Verbrechen gegen den Staat androht oder dazu auffordert, Widerstand gegen die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik zu leisten; Repräsentanten oder andere Bürger der Deutschen Demokratischen Republik oder die Tätigkeit staatlicher oder gesellschaftlicher Organe und Einrichtungen diskriminiert; den Faschismus oder Militarismus verherrlicht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.“
Den Vorwurf der „Diskriminierung“ als Instrument zum Ausschalten von Kritikern gab es also schon vor ein paar Jahrzehnten.
Das nationalsozialistische Gesetz gegen „heimtückische Angriffe auf Staat und Partei“ von 1934 legte fest:
„Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht, die geeignet sind, das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben, wird mit Gefängnis bestraft. (2) Den öffentlichen Äußerungen stehen nichtöffentliche böswillige Äußerungen gleich, wenn der Täter damit rechnet oder damit rechnen muß, daß die Äußerung in die Öffentlichkeit dringen werde.“
Mit diesen beiden juristischen Texten muss sich die Gesetzesankündigung von Innenministerin Nancy Faeser und Familienministerin Lisa Paus vergleichen lassen. Daran tragen beide Ministerinnen die exklusive Schuld. Denn das, was sie vor kurzem in Berlin als sogenanntes Maßnahmenpaket vorstellten, atmet bei allen Unterschieden zu den beiden früheren deutschen Staaten den gleichen Geist: den Willen, bloße Meinungen, die den Regierenden als unerhört erscheinen, zu Straftaten zu erklären. Zweitens ähnelt der Faeser-Paus-Entwurf den historischen Gesetzen auch in seiner bewussten Unschärfe, mit der die Ministerinnen die Grenzen der Strafbarkeit offenbar so weit dehnen wollen, dass viele Bürger sich schon bei banalen Alltagsäußerungen über die Politik fragen, ob sie damit womöglich einen Polizeibesuch oder mehr riskieren.
Genau darin, in dem Einschüchterungseffekt scheint der Hauptzweck der Berliner Übung zu bestehen. In der Aufzählung von Maßnahmen, die demnächst Gesetz werden sollen, heißt es beispielsweise zur Zielgruppe der Restriktionen: „Die sogenannte Neue Rechte gilt als Scharnier zwischen nicht-extremistischen Kreisen und dem extremistischen (Parteien-)Spektrum. Ihr vermeintlich bürgerliches Auftreten lässt sie gegenüber Teilen der gesellschaftlichen Mitte als besonders anschlussfähig erscheinen.“ Schon auf Bürger, die nicht in die Rubrik „Extremist“ fallen, kann sich den Plänen zufolge also staatliche Repression erstrecken, auch im Zusammenspiel mit privaten Unternehmen. Etwa, wenn der Verfassungsschutz bei Banken darauf drängt, der verdächtigen Person das Konto zu kündigen.
„Extremisten stellen nicht nur die freiheitliche demokratische Grundordnung in Frage. Häufig verhöhnen sie den Staat und seine Institutionen und halten sie für schwach“, heißt es weiter auf der Webseite des Innenministeriums. Dass es straflos möglich ist, den Staat zu verhöhnen und ihn für schwach zu halten, gehörte bisher immer zu den Erkennungsmerkmalen eines liberalen Gemeinwesens. Das pflegt von seinen Bürgern keine Bekenntnisse zu verlangen. Schon gar keine Zustimmung zur herrschenden Politik. Es gibt übrigens gute Gründe, diesen Staat beispielsweise auf dem Gebiet der Abschiebung krimineller Migranten für schwach zu halten. Ändern könnte das der Staat selbst, vor allem Nancy Faeser.
Die Ministerin kündigte auch an: “Zudem sollen inkriminierte Inhalte aus dem Internet entfernt werden, um der Verrohung der Sprache im virtuellen Raum und potentiellen Nachahmungseffekten entgegenzuwirken.“ Wohlgemerkt: „inkriminiert“ – nicht kriminell.
Gerade wegen der speziellen deutschen Geschichte regt sich publizistischer und politischer Widerstand gegen den Faeser-Paus-Plan bis weit in die Mitte hinein.
„Ich unterstelle der Ministerinnen Faeser und Paus keineswegs, dass sie etwas mit dem Faschismus am Hut haben. Ich habe allerdings den Verdacht, dass sie nicht genau wissen, worin der Unterschied zwischen demokratischen und unfreien Gesellschaften besteht“, schreibt beispielsweise Harald Martenstein, Autor bei ZEIT und Welt.
„Es gibt zum Glück kein Gesetz, das den Staat entscheiden ließe, was ‚Hass‘ ist, denn damit würde er sich illegitimerweise zum Richter darüber aufschwingen, was als Meinung gelten darf“, meint ZEIT-Redakteur Jochen Bittner.
Mehrere Politiker des Koalitionspartners FDP erklärten, einem Gesetz nicht zuzustimmen, sollte es den Ankündigungen von Faeser und Paus entsprechen. Falls sie es doch täten, dann bräuchten die Freidemokraten zur nächsten Wahl gar nicht erst anzutreten.
In ihrer argumentativen Not holt die Innenministerin nun zum ultimativen Schlag aus, um ihr heilloses Vorhaben noch zu retten. Sie behauptet allen Ernstes, ihre Gummiparagrafen zur Einschüchterung und Meinungskontrolle wären notwendig, um politische Morde wie den an dem CDU-Mann Walter Lübcke zu verhindern: „Der Versuch, den Kampf gegen Rechtsextremismus als Eingriff in die Meinungsfreiheit zu diskreditieren, ist eine Verdrehung der Tatsachen. Wir bekämpfen Hasskriminalität, weil sie zu mörderischer Gewalt wie dem Attentat auf Dr. Walter Lübcke geführt hat.“
Der Staat verfügt schon über alle gesetzlichen Instrumente, um gegen Gewalttäter vorzugehen, egal, aus welchen politischen Motiven sie zuschlagen. Das Perfide an Faesers Versuch liegt darin, jeden, der ihren wahnhaften Gesetzesplan verhindern will, zum Komplizen von Attentätern zu stempeln. Die Unterstellung, der Staat müsste in harmlosen Tiktok-Accounts schnüffeln und Kritiker einschüchtern, um Kapitalverbrechen zu verhindern, ist grotesk, maßlos dumm und ein weiterer Grund für die sofortige Entlassung Faesers. Diese Ressortchefin verliert jedes Maß; sie betreibt genau das, was sie anderen vorwirft: Sie delegitimiert die Regierung, und mittelbar auch den Staat.
Bekanntlich gab es in Deutschland schon vor dem tödlichen Attentat auf Lübcke politische Morde, und das sogar schon vor der RAF-Gründung. Im Jahr 1981 erschossen nie gefasste Täter der „Revolutionären Zellen“ den damaligen hessischen Wirtschaftsminister und Freidemokraten Heinz-Herbert Karry. Zu den mutmaßlichen Unterstützern der Gruppe gehörte damals ein gewisser Joseph Martin Fischer. Mit Sicherheit hielt er sich in ihrem Umfeld auf. Man könnte in Faesers Worten von einer „Scharnierfunktion“ sprechen. Aber selbst in den Hochzeiten des RAF-Terrors gab es keinen Bundesminister und auch sonst keinen ernstzunehmenden Politiker, der gefordert hätte, jetzt müsse die Kritik am Kapitalismus staatlich unterbunden werden, denn man sehe ja, wohin sie führe.
Die RAF-Terroristen wollten den Kapitalismus tatsächlich abschaffen. Aber daraus folgte eben nicht, dass jeder oder auch nur ein nennenswerter Teil derjenigen, die das ebenfalls wollten, politische Morde gutgeheißen hätten. Es gibt keine allgemeine schiefe Bahn, auf der sich Kritik, auch heftige und zugespitzte, zu kriminellen Taten entwickeln würde. Bei politischen Morden handelt es sich um außerordentlich seltene Extremfälle, bei der Kritik an Politikern, auch bei polemischen, zugespitzten, höhnischen Attacken um den demokratischen Normalfall. Jeder kann die Migrationspolitik oder die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung rhetorisch in Grund und Boden stampfen, kann Faeser, Habeck und andere nach Strich und Faden verspotten, verhöhnen, verlachen, mit Polemik überkübeln, ohne es sich auch nur eine Sekunde lang gefallen lassen zu müssen, in die Nähe von politischen Kriminellen gerückt zu werden.
Vielleicht ergibt sich hier ein sinnvoller Ansatz, um das öffentliche Klima zu gesunden: Bekanntlich hilft es gegen eine allergische Reaktion, den Körper langsam an das Allergen zu gewöhnen. Der Begriff dafür lautet Desensibilisierung. Bei Faeser und Paus nützt es möglicherweise nichts mehr: Aber trotzdem sollte jeder mit der Regierung unzufriedene Bürger – und davon soll es einige geben – die Regierenden in Berlin mit einer täglichen Portion Hohn behandeln. Immer höflich und unterhalb der Strafbarkeitsschwelle. Am besten in Form von Spott. Vielleicht merken dann wenigstens andere Kabinettsmitglieder, dass nicht 16-jährige Schülerinnen und ominöse Neue Rechte das Problem darstellen. Sondern die Regierungspolitik. Mehr noch: ihr Stil.
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Herr Tichy gewinnt für die Diskussionsrunden immer wieder honorige ältere Herren, die ihr Leben lang als Verfassungsjuristen diesem Land dienten. Hier fällt immer wieder die fachliche Sicherheit, ruhige Professionalität und das „hohe Herz“ auf, dieser Demokratie zu dienen und sie zu schützen.
Ich will es nicht am gebotenen Respekt mangeln lassen, allerdings sind einige der hochkompetenten Herren bereits im reifen Alter angelangt… Wäre es nicht eine wahre Heldentat, diese von Anstand und Idealismus geprägte Expertise noch ein weiteres Mal zur Anwendung zur bringen, solange es noch Personen gibt, die diese anspruchsvolle Auslegung pflegen?
Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich (1871), §95, Majestätsbeleidigung.
„Wer den Kaiser, seinen Landesherrn oder während seines Aufenthalts in einem Bundesstaate dessen Landesherrn beleidigt, wird mit Gefängniß nicht unter zwei Monaten oder mit Festungshaft bis zu fünf Jahren bestraft.
Neben der Gefängnißstrafe kann auf Verlust der bekleideten öffentlichen Aemter, sowie der aus öffentlichen Wahlen hervorgegangenen Rechte erkannt werden.“
Vielleicht wollen Faeser und Paus ja auch diesen Paragraphen wieder einführen. „Kaiser“ wäre einfach durch „Kanzler“ und „Minister“ zu ersetzen.
Es ist nicht nur das Handeln einer Frau Faeser oder Paus. Das Problem liegt tiefer. Es beginnt vor allem mit der die Weigerung der Ampelkoalition – wie auch der Unionsparteien – an einer Aufarbeitung des staatlichen Handelns in der Corona-Zeit mitzuwirken oder diese auch nur zuzulassen. Denn dann müssten sich die Regierenden mit der Frage auseinandersetzen, war ihr Handeln mit den ganzen Eingriffen in die Grundrechte der Bevölkerung in einer so noch nie dagewesener Qualität rechtmäßig oder eklatant Verfassungswidrig. Auf einem Symposium von dem Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte am 21. Oktober 2023 in Halle (Saale), beschäftigte man sich mit… Mehr
Man kann nur noch hoffen, dass in naher Zukunft ein selbstreinigender Prozess die aktuellen politischen Verhältnisse in Deutschland rückabwickelt.
Es ist schon unerhört und brangefährlich für die Demokratie was die Innenministerin sich Kraft des Missbrauchs ihres Amtes erlaubt, um ihre „Rechts-Paranoia“ auszuleben. Der ideologische „Kampf gegen Rechts“ ist wohl nicht zu beanstanden, aber der heiligt nicht die Mittel, verfassungsfeindliche „repressive und präventive Maßnahmen“ mit Einschaltung des Geheimdienstes zu veranlassen. Die Polizei führt „Aufklärungsgespräche“ mit Jugendlichen und Eltern, heißt esin den Medien. Das ist aber nicht die Aufgabe der Polizei in einem demokratischen Rechtstaat. Dafür gibt es den Jugenschutzbeauftragten des Jugendamtes. Da gestatte ich mir Kubicki FDP aus der NZZ zu zitieren: «Ich halte Frau Faeser für eine grössere Gefahr… Mehr
Die Frau hat keine Ahnung was der Begriff „Rechts“ bedeutet. Es ist nicht mal ein „ideologischer Kampf“ gegen Rechts, es ist der Versuch der sozialistischen Macht zementierung auf Kosten aller anderen
Die Polizei führte die „Aufklärungsgespräche“ mit Minderjährigen ohne Anwesenheit der Eltern bzw. eines Rechtsbeistands. Die Eltern waren vorab nicht einmal informiert. Es ging um absolute Einschüchterung und Gefügigmachen der Jugendlichen.
Wie sagte doch der hinterhältige Olaf Scholz schon vor Jahren, quasi in einem Nebensatz, sinngemäß:
„Wir müssen die Herrschaft über die Kinderbetten erlangen!“
und unsere allseits hochverehrte Ex-Kanzlerin, ebenso hinterhältig:
„Selbstverständlich kann jeder in D seine Meinung offen aussprechen, er muß nur auch die Konsequenzen tragen!“
Alles klar, wohin die Reise geht, bzw. fast schon das E#Ziel erreicht ist???
Helfen könnten vielleicht die anstehenden Wahlen im wachen Osten, sofern diese überhaupt noch unter regulären Bedingungen stattfinden sollten.
OSZE-Beobachter würden nix nützen. Das sollten die Wähler selbst übernehmen, indem sie die Auszählungen überwachen.
Nun sind im deutschen Blätterwald und in den sonstigen Medien zarte Pflänzchen der Kritik an den demokratiefeindlichen und linkstotalitären Ideen von Faeser und Paus herangewachsen. Ich hoffe nur es reicht aus, um die Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuwehren. Aber wer die Entstehungsgeschichte manch anderer totalitärer Gesetzesvorhaben, wie beispielsweise des GEG (vulgo Heizhammer), kennt, der weiß, dass die links-grünen Jakobiner nicht eher ruhen werden, bis dieses gemeingefährliche Gesetz im Bundestag verabschiedet worden ist. Alle Kritik und jede Warnung vor unabsehbaren Folgen haben diese vollkommen enthemmte Regierung bis jetzt an keiner ihrer Schandtaten hindern können. Die derzeitige Regierung hat wie ihre… Mehr
Die bekannten Kritiker kritisieren wie immer, und obendrauf schreibt Herr Martenstein in der ZEIT, dass die gute Nancy wohl ein klitzekleines bisschen übers Ziel hinausschießt. Und ein paar FDP Abgeordnete, die sowieso umfallen, behaupten, sie würden nicht zustimmen.
Jetzt braucht nur noch der Aiwanger Hubert Frau Faeser einen offenen Arsch zu attestieren, der Herr Kubicki muss noch ein paar Sprüchlein aufsagen, dann steht dem Gesetz nichts mehr im Wege.
Es ist mir absolut unverständlich, dass es noch keine gerichtliche Klage gegen faeser, dieser Feindin der Demokratie,und Meinungsfreiheit gibt.
Wenn es überhaupt eines Verfahrens wegen Destabilierung der Demokratie und des Staates bedürfte, dann wäre faeser mit Sicherheit die erste und gefährlichste Anzuklagende.
Wenn ihr eure Augen nicht gebraucht, um zu sehen, werdet ihr sie brauchen, um zu weinen. Jean-Paul Charles Aymard Sartre … Wenn mit „Ratifizierung“ eines Rechtsaktes zeitgleich seine Rechtsgrundlage aufgehoben wird, hat dieser Rechtsakt zu keinem Zeitpunkt Rechtskraft erlangt. Hier: Angenommener Beitritt gem. Art. 3 EinigVtr und die zeitgleiche Aufhebung seiner Rechtsgrundlage (s.g. „Beitrittsartikel“ resp. Art. 23 GG a.F.) via Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr. Daher gab es auch keinen Beitritt der DDR zur BRD, als Voraussetzung für die Wiedervereinigung, so dass die DDR-Verfassung auch nicht – wie beabsichtigt – durch Beitritt aufgehoben wurde resp. weiter fortbesteht und dem Grundgesetz folgerichtig kein Rechtskraft… Mehr