Merkel will mit dem Gesetz nicht die Bürger vor Infektionen schützen, sondern ihre Macht vor den Bürgern

Verwaltungsgerichte hoben erst unlängst Verfügungen über Ausgangssperren wegen Unverhältnismäßigkeit auf. So etwas wird, wenn Merkel ihren Willen im Parlament durchsetzt, in Zukunft nicht mehr möglich sein.

IMAGO / Political-Moments

Wer Angela Merkel kennt, wusste ihren Gesichtsausdruck beim TV-Interview mit Stichwortgeberin Anne Will richtig zu deuten: So wie die Kanzlerin ohne Rücksicht auf die eigene Partei und den möglichen Kanzlerkandidaten ankündigt, die Rolle der Bundesländer bei der Durchsetzung von Corona-Maßnahmen zu beschränken – Föderalismus mit Ewigkeitsgarantie im Grundgesetz verankert hin oder her – so schnell machte sie sich auch auf den Weg zur Umsetzung entsprechender Schritte.

Schon am Dienstag soll im Kabinett das Infektionsschutzgesetz um die Möglichkeit der Verfügung nächtlicher Ausgangssperren in der Zeit zwischen 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens, weitere Kontaktbeschränkungen (Zusammentreffen eines Haushalts mit nur einer haushaltsfremden Person pro Tag) ab einer Inzidenz von 100 und darüber, sowie Schulschließungen ab einer Inzidenz von 200 und darüber, erweitert werden. Abgesehen von den mit der Verschärfung verbundenen weiteren Einschränkungen von Grundrechten, ist der daraus folgende Abbau des Rechtsschutzes der Bürger das besonders Gravierende, das zu einem öffentlichen Aufschrei nicht nur in den Medien führen müsste. Der Beschluss und die Umsetzung solcher Maßnahmen liegt nach bisher geltender Rechtslage in der Hoheit der Länder in Form von Verordnungen und Erlassen. Wenn diese Zuständigkeit durch Bundesgesetz zentral verankert wird, kann Berlin schalten und walten, wie Merkel will.

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Eine Folge davon ist, dass die Bürger nicht mehr die Möglichkeit haben, bei Verwaltungsgerichten die Verhältnismäßigkeit der Anordnungen überprüfen zu lassen und dagegen Klage zu erheben. Diese sind nämlich bei Bestimmungen eines Bundesgesetzes nicht zuständig. Das einzige, was bleibt, ist der Gang zum Bundesverfassungsgericht. Vorausgesetzt, dass die Klage in Karlsruhe überhaupt angenommen wird, schließen die bekanntlich langwierigen Verfahren notwendige schnelle Entscheidungen in der Regel aus.

Zur Erinnerung – in Frankfurt am Main und in Hannover hoben erst unlängst Gerichte die Verfügungen über Ausgangssperren wegen Unverhältnismäßigkeit auf. So etwas wird, wenn Merkel ihren Willen im Parlament durchsetzt, in Zukunft nicht mehr möglich sein. Ein zentrales Element des Rechtsschutzes der Bürger gegenüber staatlichem Handeln wird einfach ausgeschaltet. Als Begründung wird die mangelhafte Willfährigkeit der Bundesländer, aber auch der Städte und Gemeinden gegenüber den von der Zentrale gewünschten Vorgehensweisen angegeben.

Die steigende Zahl der fragwürdigen Inzidenzzahlen, mit den fragwürdigen möglichen Auswirkungen auf das Gesundheitssystem, insbesondere im Intensivbereich (bei fragwürdigen Angabven), zwängen die Regierung zu diesem Vorgehen, so das Kanzleramt. Die Frage nach dem Verhältnis des Indizenzwertes zu tatsächlich Erkrankten, oder sogar zu beatmeten Patienten, wird dabei gar nicht gestellt und somit auch nicht beantwortet. Diese Transparenz wäre aber für die sachliche Beurteilung der Lage und der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen notwendig.

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Dies gilt auch für die Frage, warum, wenn das alles so dramatisch ist, nicht ausreichend Intensivbetten aufgestockt, ja im Gegenteil sogar abgebaut wurden, seit Anfang 2020 um sage und schreibe 44% (Quelle: DIVI, Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensivmedizin). Warum wurden keine Anstrengungen zur Behebung des Personalmangels in der Intensivpflege unternommen – Zeit dazu war genug! Beispielsweise hätte man die Dritt-Semester der Medizinstudenten in Schnellkursen ausbilden und einsetzen können.

Ungewöhnliche Zeiten erfordern bekanntlich ungewöhnliche Maßnahmen! Entweder ist die Bürokratie dazu nicht in der Lage oder es fehlt einfach an Kreativität und Managementfähigkeiten. Beides haben die Menschen in diesem Land nicht verdient.

Und was ist eigentlich, wenn eines Tages beispielsweise mit Begründung der Klimakatastrophe und des beabsichtigten ökologisch-nachhaltigen Umbaus der Gesellschaft, an die Stelle von Corona-Inzidenzen willkürlich festgelegte Werte für Feinstaub, CO2-Emissionen oder der Sonneneinstrahlung gesetzt werden. Mit Sicherheit findet man dann auch wie bei Corona die vom Staat bezahlten Wissenschaftler, die das ganze als „alternativlos“ untermauern. Es bleibt zu hoffen, dass sich der eine oder andere aus den Reihen der Koalitionsabgeordneten, aber auch der Fraktionen der Grünen und der Linkspartei daran erinnern, dass sie nur ihrem Gewissen verpflichtet sind und sonst niemandem.

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Kommentare ( 136 )

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Jan Frisch
3 Jahre her

Lieber Herr Gafron, in der späten BRD ist die Gewaltenteilung längst abgeschafft, vergleichen Sie hierzu EuGH Az C-508/18, ist bereits zwei Jahre alt.

Sting
3 Jahre her

Warum haben die Eliten (Rockefeller, Bill Gates, Klaus Schwab (WEF), usw. diese Pandemie inszeniert. – Vor ein paar Jahren merkten die Eliten, dass sie infolges des immer stärker werdenden Bürgertums (Einzelhandel, Freiberufler, Gastronomen) immer weniger zu Trendsettern & Zielbestimmern der Gesellschaft wurden. – Es reift der Plan sich ihre Macht wieder zurück zu holen und die Bürger wieder zu Untertanen zu machen. – Die stets helfenden ALTPARTEI-POLITIKER ließen sich auf den Plan ein, da auch Ihnen die Macht der KLEINEN zu stark wurde !! – Man muß auch davon ausgehen, dass das Management der großen Firmen in den Plan eingeweiht… Mehr

Last edited 3 Jahre her by Sting
Emsfranke
3 Jahre her

Nur eine Frage zum Thema der aktuellen Novelle Infektionsschutzgesetz und der damit verbundenen Selbstermächtigung der Bundesregierung:
Warum beinhaltet diese erneute Knechtungsabsicht der Regierung nicht einen §, in dem für die Dauer des zu verhängenden Lockdowns, mit allen negativen Nebenfolgen für Volk und Unternehmen, die Einkürzung von Politikergehältern/Abgeordnetendiäten/ und die des Peripheriepersonals um (ich will es gnädig beziffern) 20% vorsieht?
Ich könnte mir vorstellen, dass dies eine sehr gewichtige Hemmschwelle für die Verhängung solcher Maßnahmen darstellen würde.
Nur mal so ganz nebenbei.

eswird
3 Jahre her

Aber ehrlich, wie lange wollen wir uns mit einem nichtssagenden und nichts beweisenden Test niederhalten lassen? Sind wir genau so dumm, wie uns eine gewisse Merkel hält, dass die gesamten Maßnahmen ohne konkrete Beweise für deren Notwendigkeit nachprüfbar erbracht werden. Auf derselben Basis nunmehr quasi eine Ermächtigung für jegliche weitere unsinnige Maßregeln wie Ausgangssperre von 21.00 bis 05.00 Uhr und weitere schwachsinnige Möglichkeiten das gemeine Volk nieder zu halten. Die 709 Abnicker der Nation werden das Gesetz wie viele andere unselige Verordnungen vorher bestätigen, damit ihr Status und ihre Pfründe von Merkels Gnaden weiterhin gesichert werden. Es reicht längst nicht… Mehr

bfwied
3 Jahre her

Sicher, sehr viele Mitbürger wissen um das Merkel- und Grünen-Desaster, aber wenn man das Begehen eines völlig falschen Wegs, der absehbar nach jeder Logik und Lebenserfahrung in den tiefen Abgrund führt, nicht aufzuhalten versucht, dann macht man sich mitschuldig am Absturz. Zudem ist es höchst zweifelhaft, sich an jeden Mist anzupassen, denn der zerstört, kostet auch das Leben von Unzähligen. Man darf sich daher nicht einfach anpassen und „na und“ sagen. Man muss sich einbringen, jeder nach seinen Möglichkeiten, und mitgestalten, ganz gewiss, wenn man mit Verstand gesegnet ist!

Sting
3 Jahre her

MIT ANDEREN WORTEN: HABARTH DARF PARTEILICH SEIN UND DIE GANZEN GESETZE VON MERKEL NOCH STÜTZEN !?!? – Bundesverfassungsrichterin im EZB-Verfahren für befangen erklärt – https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverfg-bundesverfassungsrichterin-im-ezb-verfahren-fuer-befangen-erklaert – Der Zwei­te Senat des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts hat einem Ab­leh­nungs­ge­such gegen die ihm an­ge­hö­ren­de Rich­te­rin As­trid Wall­ra­ben­stein statt­ge­ge­ben. In einem Be­schluss vom 12.01.2021 ent­schied eine Mehr­heit, dass Äu­ße­run­gen zum EZB-Ur­teil im Zeit­raum zwi­schen ihrer Wahl und ihrer Er­nen­nung Zwei­fel an ihrer Un­par­tei­lich­keit be­grün­den könn­ten. – Andere Maßstäbe als bei Harbarth? – Auf Twitter wurden zum Teil Parallelen zum Fall des jetzigen Präsidenten Stephan Harbarth im Bezug auf die Entscheidung zu Kinderehen gesehen. Harbarth war seinerzeit als… Mehr

andreas donath
3 Jahre her

Was hier vor unser aller Augen passiert, ist kein Kindergeburtstag, sondern ein veritabler Staatsstreich durch eine machtbesessene, bösartige Frau und ihre Paladine. Wer dies klaglos hinnimmt, soll in diesem Leben bitte nie mehr die Frage stellen, wie 1933 ff. geschehen konnte.

Tomsen
3 Jahre her

Manchmal kann man sich über die Autoren bei Tichy nur wundern. Medizinstudenten im dritten Semester?
1.Semester: Lateinkurs und Orientierung
2 Semester Mikroanatomie , Physik, Chemie, Gehirnkurs
3 Semester Präparierkurs an der Leiche.
bis dahin von der Medizin keine Ahnung, noch nie einen Patienten gesehen.
Und jetzt der Schnellkurs für Intensivpatienten ? Was für eine Vorstellung haben Sie ?

martin ruehle
3 Jahre her
Antworten an  Tomsen

Eine die an den Herausforderungen der Realität orientiert ist und nicht am Curriculum des Fachbereichs.
Es geht ja nicht um den Ersatz der Anästhesisten sondern um eine Hilfe in den Bereichen, die noch keine herausragenden fachlichen Kenntnisse erfordern.
Dazu sollten bereits Medizinstudenten ab dem 1.Semester fähig sein, … und schon mal einen sehr lebensnahen Einblick in ihr künftiges Betätigungsfeld bekommen!

Silverager
3 Jahre her

Dass die Bundestagsabgeordneten allein ihrem Gewissen verpflichtet seien, ist ein wunderschönes Märchen, das im Buch der Gebrüder Grimm stehen könnte.