Tichys Einblick
"Der "Einstieg in staatliches Zensursystem"

Die Grünen und Gelben als Meister der „repressiven Toleranz“

Das Land entwickelt sich unter den Grünen und der SPD immer mehr zu einem repressiven Staat – zum Land, in dem die Denunzianten blühen, in dem die Meldestellen, die Zensuragenturen und Bespitzelungsbüros aus dem Boden schießen. Unter tatkräftiger Beteiligung auch der FDP. In dem offenbar nicht der Bürger vor dem Staat, sondern der Staat vor den Bürgern geschützt werden soll.

Die „Grünen“ sind die erfolgreichsten Nutznießer des von den 68ern initiierten „Marsches durch die Institutionen“. Als Bürgerrechtspartei wollten die „Grünen“ einst wahrgenommen werden, jetzt praktizieren sie immer aggressiver die „repressive Toleranz“ des 68er-Gurus Herbert Marcuse. Marcuse meinte mit „repressiver Toleranz“ eine „befreiende Toleranz“ gegen alles, was nicht links/marxistisch ist.

Da die „Grünen“ nun in den höchsten Staatsämtern angekommen sind, haben sie die Mittel, Zensur im Sinne „repressiver Toleranz“ durchzudrücken. Heute heißt das „Kampf gegen Hass und Hetze“ oder „Demokratieförderung“. Ein schier grenzenloses Betätigungsfeld dafür bietet den „Grünen“ mittlerweile eine Bundesbehörde, die seit Dezember 2021 unter Aufsicht des „grünen“ Wirtschaftsministers Robert Habeck steht: die Bundesnetzagentur. Diese trägt als vollen Namen: „Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA).“ Sie hat ihren Sitz in Bonn; es arbeiten in ihr an rund 50 Standorten 2.800 Beschäftigte. Entstanden war sie am 1. Januar 1998 als „Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post“. Im Sommer 2005 (zum Ende der Kanzlerschaft von Gerhard Schröder) wurde der Behörde zusätzlich zur Regulierung der Telekommunikationsnetze die Zuständigkeit für die Energieregulierung (Strom und Gas) übertragen. Seither hat sie auch den Namen „Bundesnetzagentur“.

Nun konnte Habeck zum 1. März 2022 durchsetzen, dass sein „grüner“ Parteigenosse Klaus Müller Präsident der BNetzA wurde. Müller, von dem es übrigens kein einziges Portraitfoto gibt, auf dem er rasiert wäre, ist das, was man sich als „grünen“ Karrieristen und Funktionär vorstellt: 1998 bis 2000 Bundestagsabgeordneter, 2000 (mit 29 Jahren) bis 2005 Umweltminister in Schleswig-Holstein, 2006 bis 2014 Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, 2014 bis 2022 Vorstand der „Verbraucher-Zentrale Bundesverband“.

Da Klaus Müller nun auch Herr über alle digitalen Netze ist, wittert er die Chance, hier nicht nur im Sinne von fairen Marktbedingungen tätig zu werden, sondern auch über die im Netz verbreiteten Inhalte zu herrschen. Um das zu forcieren, hat er die Meldestelle „REspect““ an Land gezogen.

Müller betrachtet „REspect““ als ersten „Trusted Flagger“, um Beiträge im Netz löschen zu lassen. „Trusted Flagger“: Wörtlich übersetzt ist das ein „vertrauenswürdiger Hinweisgeber“. Man kann „Flagger“ aber auch als „Denunzianten“ oder „Schnüffler“ interpretieren. Ab sofort sollen also vermeintlich illegale Inhalte oder Fake News bei „REspect“ gemeldet werden. Anschließend soll die Meldung „von Experten“ gecheckt und an entsprechende Plattformen, vereinzelt an das Bundeskriminalamt (BKA), weitergeleitet werden. Laut Bundesnetzagentur konzentriert sich „REspect!“ auf „Facebook, X, Instagram, TikTok, YouTube und Telegram“. Alles am Rechtsstaat vorbei.

 

Die „Grünen“ waren bei der „Meldestelle REspect! – Gegen Hetze im Netz“ von Anfang an die treibenden Kräfte. „REspect““ wurde 2017 in Baden-Württemberg unter dem grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann gegründet. „REspect““ versteht sich als „zivilgesellschaftliche Anlaufstelle gegen Hass und Hetze im Netz“ der Jugendstiftung Baden-Württemberg. Dafür betreibt die „Meldestelle“ ein anonymisiertes Melde- und Anzeigeverfahren. Die „Meldestelle“ wurde durch das Förderprogramm „Demokratie leben“ der grünen Bundesfamilienministerin Lisa Paus unterstützt. Knapp 800.000 Euro Steuergeld erhielt die Meldestelle seit 2020 von dort. Zudem erhält diese „Meldestelle“ Fördermittel aus dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie aus Landesmitteln Baden-Württembergs. Bundesnetzagentur-Chef Müller hat diese „Meldestelle“ nun ganz stolz zum „vertrauenswürdigen Hinweisgeber“ der Bundesnetzagentur für die Umsetzung des umstrittenen Digital Services Act (DSA) ernannt.

Was weiß man über den „Direktor“ von „REspect“

Wer aber hat bei „REspect!“ das Sagen? „Direktor“ dort ist seit 2021 Ahmed Gaafar (*1995 in Kairo), über den es – aus welchen Gründen auch immer – trotz ideologischer Nähe zu Wikipedia dort keinerlei Eintrag gibt. Seinen X-Account hat Gaafar offenbar gelöscht, weil dort mutmaßlich Verbindungen zur Muslimbruderschaft hätten hergestellt werden können.

Alles was man im Netz über Gaafar findet, ist folgendes: „Derzeit absolviert er einen Masterstudiengang in interreligiösen Studien an der Universität Bamberg in Deutschland. Er hat einen B.A. in Islamischen Studien in Fremdsprachen von der Kairoer Al-Azhar Universität. Er ist Absolvent des Emerging Peacemakers Forum an der Universität Cambridge. Seine wissenschaftlichen Interessen reichen von arabischer Literatur und Koranexegese bis zur Bekämpfung religiöser Radikalisierung. Ahmed ist Mitglied des Human Fraternity Fellows Program 2023-2024.“ 2016 kam er als Stipendiat des „Deutschen Akademischen Austauschdienstes“ nach Deutschland. Sogar die Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM) präsentiert ihn. Siehe auch hier und hier.

Wieder ein Schritt Richtung Repression

Anfang Oktober 2024 hat die Bundesnetzagentur nun also die Meldestelle „REspect!“ als sogenannten Trusted Flagger zugelassen: Ihr Auftrag ist es, Hasskommentare im Internet zu melden, damit diese entfernt werden können. Der Staat kann auf diese Weise den Rechtsweg umgehen. Denn die Plattformen sind nun verpflichtet, „Meldungen von Trusted Flaggern prioritär zu behandeln und unverzüglich Maßnahmen“ wie „die Löschung der Inhalte zu ergreifen.“ So eine Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 1. Oktober 2024.

Dieses „unser“ Land wird damit immer noch mehr zu einem repressiven Staat – zum Land, in dem die Denunzianten blühen, in dem die Meldestellen, die Zensuragenturen und Bespitzelungsbüros aus dem Boden schießen. In dem der Staat selbst oder eingebundene NGOs außerhalb des Strafgesetzes vorgeben, was gesagt, nicht gesagt, gedacht, nicht gedacht werden darf. In dem offenbar nicht der Bürger vor dem Staat, sondern der Staat vor den Bürgern geschützt werden soll.

Aus diesem Land wird Zug um Zug ein Land, in dem die Meinungskorridore von staatlichen Stellen (Bundesamt und Landesämter für Verfassungsschutz, Bundesnetzagentur, Antidiskriminierungsstellen von Bund und Ländern) und von quasi-staatlichen Stellen (Amadeu-Antonio-Stiftung, „REspect!“ u.ä.) immer enger definiert werden. „Hass“ soll unterbunden werden, wie wenn Hass ein Verbrechen wäre; Hass ist nun einmal nichts anderes als eine unschöne Emotion.

— Josef Franz Lindner (@JosefFLindner) October 10, 2024

Was ein Bundesverfassungsgericht am 28. November 2011 entschied, soll nicht mehr gelten: „Vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst sind zum einen Meinungen … Sie fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden …. Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden …. Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber nicht erzwingt.“

Daran wird an allen Enden und Ecken gesägt. Eben auch von der Bundesnetzagentur. Deren weitreichende Befugnisse kommen nun den digitalen Blockwarten der Meldestelle „REspect!“ zu. Man möchte hinausrufen: „Herr Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, übernehmen Sie!“ Denn was die Bundesnetzagentur zumal in dieser personellen Besetzung tut, ist eine verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Grundgesetzes Artikel 5. Vor allem des Passus: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Über „illegale Inhalte“ entscheiden in Deutschland die Gerichte und nicht ein übermotivierter „Grüner“ wie Klaus Müller.


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