Nicht nur bei der Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke (siehe hier), auch steuerpolitisch präsentiert sich Bundesfinanzminister Christian Linder (FDP) als Vollzieher bürgerfeindlicher, rotgrüner Verarmungspolitik. Das zeigen die kürzlich veröffentlichten Entwürfe zum Inflationsausgleichsgesetz und Jahressteuergesetz 2022. Sie bringen keine echte Entlastung, sondern tragen im Gegenteil dazu bei, dass vor allem Klein- und Mittelverdiener ärmer werden. Auch die Großverdiener werden zwar ärmer, die haben aber immerhin den Vorteil, über ein gewisses Polster zu verfügen.
Das Inflationsausgleichsgesetz – mein Name ist Hase …
Groß tönt es auf Linders Ministeriumsseite zum Entwurf des Inflationsausgleichsgesetzes. „Für rund 48 Millionen Bürger wird die Steuerlast an die Inflation angepaßt, um Mehrbelastungen auszuschließen.“ Fake-News darf man dazu wohl sagen, mit sehr viel Wohlwollen vielleicht Mogelpackung. Tatsächlich werden Mehrbelastungen nicht ausgeschlossen, wie die nachfolgenden Beispiele zeigen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Steuerpflichtigen, deren Einkommen 2023 nicht steigt, und solchen, denen es gelingt, z.B. durch Gehaltserhöhungen ihr Einkommen zumindest in Höhe der Inflationsrate zu steigern.
P.S. Eine Tabelle zur Höhe der geplanten Steuer“entlastung“ 2023 durch das Inflationsausgleichsgesetz für bestimmte Einkommen hat das Bundesfinanzministerium hier veröffentlicht.
Die Kalte Progression bleibt bestehen – wie eh und je
Etwas besser sieht es für all diejenigen aus, die es 2023 schaffen, ihr Einkommen zumindest um die Inflationsrate zu erhöhen. Hier mildert Lindners „Reförmchen“ die inflationsbedingte Mehrbelastung nur etwas ab. Die großspurige Ankündigung des Finanzministeriums „Mehrbelastungen auszuschließen“ und „die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen zu vermeiden“ wird aber auch nicht erfüllt.
Bis zu einer Inflation von ca. 4-5% erfolgt zwar tatsächlich ein Ausgleich, bei höherer Inflation (die nach allen Prognosen sehr wahrscheinlich ist) ergibt sich hingegen eine Mehrbelastung – und zwar nur wegen der Einkommensteuer. Das ist eine Folge der sogenannten kalten Progression. Sie führt zu einer Verringerung des Realeinkommens, wenn die Einkommenssteigerung nach Steuerabzug nicht höher ist als die Inflationsrate.
Die beiden nachfolgenden Beispiele 2 und 3 zeigen die Auswirkungen des Inflationsausgleichsgesetzes bei zu versteuernden Einkommen von 20.000 € bzw. 50.000 €, wenn es gelingt das Einkommen in Höhe der der Inflationsrate von unterstellt 4% bzw. 5% (Szenario 1) bzw. von 10% (Szenario 2) zu erhöhen.
Jahressteuergesetz 2022 – kosmetische Entlastungen für die Allgemeinheit – hohe Entlastung für die eigene Klientel
Gegen das steuerbedingte Ärmerwerden bei höherer Inflation helfen auch einige im wesentlichen kosmetische Korrekturen im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 nicht. So wird z. B. der Sparpauschbetrag für Kapitaleinkünfte von 801 € auf 1.000 € erhöht (nachdem er seit 2009 unverändert war), der Ausbildungsfreibetrag angehoben, der Abschreibungssatz für neue Wohngebäude von 2% auf 3% erhöht, die Home-Office-Pauschale für Arbeitnehmer von 120 Tagen auf 200 Tagen erweitert (was sich aber nur bei denen auswirken kann, die noch hohe andere Werbungskosten haben). Das sind allenfalls kleine Leckerlis, mehr nicht.
Mehr als Kosmetik ist allerdings das Leckerli, das Lindner seiner grünen und gelben Solar-Klientel gewährt: sie erhält bei Anschaffung von Photovoltaikanlagen bis 30 kW (bei Einfamilienhäusern) bzw. 15 kW pro Wohneinheit (bei Mehrfamilienhäusern) eine Befreiung von der Einkommensteuer. Vor allem von Bedeutung ist die zusätzliche Umsatzsteuerbefreiung. Wer also z. B. eine solche Anlage im Wert von bisher 35.000 € erwirbt, muß künftig nur noch 29.411 € bezahlen, spart also fast 5.600 € Umsatzsteuer.
Lindners faules Ei – die heimliche Erbschaftsteuererhöhung
Auf der anderen Seite gibt es auch Verschlechterungen, so z. B. bei den Regeln für den Abzug von Arbeitszimmerkosten in bestimmten Fällen. Das faulste Ei aber legt Lindner dem Mittelstand bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer ins Nest. Zwar bleibt bei den Steuersätzen alles beim alten, doch erhöht Lindner deutlich die Bemessungsgrundlage für Grundstücke und Wohnungen. Das heißt der Wert dieser Objekte wird durch die Neuregelungen erhöht. Dadurch erhöht sich quasi über die Hintertür die Steuerlast trotz formal unverändertem Steuersatz. Hier werden in vielen Fällen hohe Mehrbelastungen erwartet (siehe hier).
Fazit:
Wie sagte Ludwig Ehrhard zutreffend: „Inflation ist Folge einer verbrecherischen Politik“ . Die Steuerpläne der Bundesregierung verstetigen die Folgen solcher Politik. Das Inflationsausgleichsgesetz wird seinem Namen nicht gerecht. Es gleicht die Inflation nicht aus, schließt Mehrbelastungen nicht aus und verhindert nicht, dass die Menschen ärmer werden. Selbst die schleichende Steuererhöhung durch die kalte Progression wird allenfalls abgemildert. Das Jahressteuergesetz 2022 enthält neben einigen positiven Änderungen klientelpolitische Bevorzugungen und heimliche Steuererhöhungen. Das Verarmungsprojekt Deutschland schreitet voran, unter tätiger Mithilfe des Bundesfinanzministers Christian Lindner (FDP). Aber hat irgendjemand etwas anderes erwartet?