„Klimaneutralität” ins Grundgesetz? – Welche machtpolitischen Absichten dahinter stecken könnten

Was steckt hinter dem Anliegen, „Klimaneutralität” im Grundgesetz zu verankern? Hier böte sich ein Hebel, um Kritik an grüner Wirtschaftspolitik und Maßnahmen zum "Klimaschutz" als verfassungsfeindlich zu brandmarken – noch eine Gefahr für Meinungsfreiheit und Demokratie.

picture alliance/dpa | Uli Deck

Die eben entstehende neue Linksregierung unter CDU-Führung will den Begriff „Klimaneutralität” als normatives Ziel ins Grundgesetz schreiben. Nun wird viel darüber geschrieben, wie sehr das der Wirtschaft schaden wird. Mag sein.

Aber ist „grüne Wirtschaftspolitik” wirklich der eigentliche Grund für den Plan? Man möchte ja niemandem Böses unterstellen, aber dieses eine Wort im Grundgesetz kann ernste macht- und parteipolitische Folgen nach sich ziehen.

Fortan würde jeder, der dem Ziel der Klimaneutralität skeptisch gegenübersteht – etwa mit der Behauptung, es würde der Wirtschaft schaden – potentiell zum Verfassungsfeind. Medien, die negativ über das Ziel der „Klimaneutralität” schreiben? Verfassungsfeindliche Medien.

Dass das kein Witz ist, sondern fester Bestandteil linkgrüner Machtpolitik, zeigte eine Weisung vom 31. Dezember 2022 an die Berliner Polizei: Polizeibeamte sollten politisch inkorrekte Begriffe wie „südländisch” bei Täterbeschreibungen vermeiden, weil solche Begriffe von „verfassungsfeindlichen Medien” benutzt würden. Damals war das extrem rechte Magazin Compact noch nicht als verfassungsfeindlich verboten worden, es gab also meines Wissens offiziell gar keine verfassungsfeindlichen Medien in Deutschland. Aber die Wortwahl in diesem Rundbrief belegte, dass rotgrün geführte Behörden in solchen Kategorien denken. Das Hauptverfahren gegen Compact beginnt übrigens am 25. Juni.

Medien schreiben nicht nur über das Klima und Klimapolitik, es wird daher schwer werden, sie deswegen zu verbieten. Aber es gibt Journalisten, die darauf spezialisiert sind. Auch sie könnten fortan leicht als Verfassungsfeinde betrachtet werden, wenn sie kritisch berichten.

Parteien und Politiker, die gegen rotgrüne Klimapolitik zu Felde ziehen: künftig Verfassungsfeinde

Es ist meistens nicht leicht, angebliche Verfassungsfeindlichkeit konkret zu belegen, da kaum jemand Grundrechte wie Demokratie, Meinungsfreiheit, Gleichberechtigung und so weiter in Frage stellt, oder sich offen rassistisch oder antisemitisch äußert. Außer auf Deutschlands Straßen bei Demos gegen Israel, doch da schaut man nicht immer so genau hin.

Aber „Klimaneutralität”? Da gibt es sehr wohl Medien, Publizisten, Politiker und Parteien, denen nachgewiesen werden könnte, dass sie sich spezifisch dagegen ausgesprochen haben.

Und natürlich Privatleute. In Deutschland hat man sich ja inzwischen daran gewöhnt, dass wegen eines unbedachten Tweets durchaus die Polizei morgens um sechs an der Tür klopfen kann, und dass der Verfassungsschutz auf Bürger aufmerksam wird, auch „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze”.

Kritik am Prinzip der „Klimaneutralität” könnte den einen oder anderen also beispielsweise den Arbeitsplatz kosten, zumal wenn derjenige (oder diejenige, Pardon) im Staatsektor arbeitet – etwa als Lehrer. Moment, das müsste man korrekter formulieren – also wenn diejenigen im Staatssektor arbeiten, etwa als Lehrer.

Wie nützlich das politisch sein kann, zeigt sich derzeit in Rumänien. Das dortige Verfassungsgericht hat mehrere Kandidaten von der Präsidentschaftswahl ausgeschlossen, weil sie „verfassungsfeindliche Ansichten” geäußert hätten. Im Falle der extrem rechten Politikerin Diana Sosoaca (Chefin der SOS-Partei) geschah das mit Verweis auf von ihr veröffentlichte Beiträge. Aber ohne, dass sie deswegen vorher vor Gericht gestanden oder gar verurteilt worden wäre, ohne, dass man ihre eine Chance gegeben hätte, sich zu rechtfertigen. Auch das Verfassungsgericht traf seine Entscheidung ohne ordentliches Verfahren in der Sache.

Auch der rechte Kandidat Calin Georgescu wurde von der Wahl ausgeschlossen, ebenfalls mit Hinweis auf mehrere kaum belegbare Vorwürfe. Aber in seinem Fall lief einiges doch immerhin konkret: So habe er gegen die Regeln einer transparenten Finanzierung seiner Kampagne verstoßen.

Es beschleicht einen der Verdacht, das Gebot der „Klimaneutralität” im Grundgesetz könnte letztlich für solche parteipolitischen Zwecke instrumentalisiert werden: Wer gegen grüne Politik argumentiert, wird zum Verfassungsfeind, und muss mit Ungemach rechnen.

Das kann sehr hilfreich werden bei den nächsten Wahlen, falls wie zu erwarten die Altparteien noch weniger Unterstützung bekommen werden als heuer. Da könnte dann die Justiz eine rettende Hand ausstrecken.

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Kommentare ( 42 )

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Salvian
6 Stunden her

Im Alten Testament heißt es, Gott hätte darauf verzichtet, die durch und durch verdorbene Stadt Sodom untergehen zu lassen, wenn sich dort bloß zehn Gerechte gefunden hätten. Nicht mal dafür hat es damals gereicht. Im deutschen Bundestag bräuchte es, wie man hört, mindestens dreißig Abgeordnete aus den Altparteien, um das dreckige Spiel zu durchkreuzen, das ihre gewissenlosen Parteibonzen mit Hilfe des zur Lachnummer degenerierten Bundesverfassungsgerichts aufführen wollen. Es würde mich wundern, wenn das noch klappt und Deutschland noch einmal eine unverdiente Chance erhielte.

Evero
6 Stunden her

Sie haben es gut erfasst. Prinzipiell kann dann jeder, der sich nach den Vorstellungen der rotgrünschwarzen Denunzianten und Blockwarte nicht korrekt nach den genauen Buchstaben der EU-Klimasekte im Privaten verhält, als Verfassungsfeind behandelt werden. Sooo schafft man devote Untertanen. DIESER HEBEL „KLIMANEUTRALITÄT“ wird inflationär benutzt werden, um Bürger einzuschüchtern und zu kriminalisieten.
Wenn etwas die Gesellschaft gegen die Linksregierung der Volksfront aufbringen wird, dann diese Unverschämtheit der CDU-SPD-Grünen-Linken-Viererbande. Dieser despotische Hebel gegen die Kritiker der CO2-Erderwärmungstheorie kann zum Bürgerkrieg führen.
Wer hats gemacht: Ihre CDU.

Apfelmann
7 Stunden her

Angenommen die Klimaziele kommen tatsächlich ins Grundgesetz. Was passiert dann mit den Parteien (FDP, AFD, FW, BSW) die keine oder nur sehr wenig Klimapolitik in ihrem Wahlprogramm haben oder sogar offen dagegen sind? Müssen diese dann ihr Programm ändern? Sonst wäre dies ja gegen die Verfassung?

rainer erich
8 Stunden her

So ist es. Es geht um die Kriminalisierung abweichender Meinungen zwecks Vorbereitung weiterer legaler „Massnahmen“.

hkiom
9 Stunden her

Letzendlich mus man das Positive an der Verankerung der Klimaneutralitaet im Grundgesetz sehen. Wenn eine Firma, ein Investor noch daran gezweifelt hat, of sie/er nicht doch in Deutschland investieren sollte herrscht jetzt Gewissheit: So schnell wie moeglich weg, rette ich wer kann…
Von daher sorgt die geplante Aenderung fuer einen gewissen Grad von Entscheidungssicherheit.

Evero
6 Stunden her
Antworten an  hkiom

Genau! Jeder ausländische Konzern wird einen weiten Bogen um die DDR 2.0 machen. Die DUH wird wie eine Geheimpolizei patroulieren mit vielen Steuermillionen gedopt und alle Klimakriminellen zur Strecke bringen, damit Deutschland „sauber“ bleibt. Kein Schlot wird mehr rauchen zwischen Flensburg und Berchtesgaden und Privatleute werden ihre Öfen herausreißen und demonstrativ die Kamine abreißen und in dicken, blauen, recycelten DDR-Jeans und Jacken in der kalten Wohnstube hausen, um den Klimajahresplan überzuerfüllen und die Welt zu retten, während die CDU, SPD, Grünen und Linken je in Bataillonstärke getrennt zum nächsten Klimagipfel auf Tuvalu fliegen. Es könnte sein, dass die DDR 2.0-Regierung… Mehr

Capfinistere
9 Stunden her

Na, das passt ja vorzüglich. Wenn man die Blauen auf legalem Weg nicht aus dem Bundestag bekommt, muss es eben über ,, Verfassungsfeindlichkeit ,, beim sogenannten menschgemachten Klimawandel gehen, wohlwissend, das die AFD denselben als nicht gegeben sehen.

Evero
6 Stunden her
Antworten an  Capfinistere

Bingo! Ein Staatsstreich!

EinAlterWeisserMann
10 Stunden her

Genau hierfür existiert Artikel 20 (4) GG. Es wird unsere letzte Option sein. Allerdings ist der Schaden in zwei Jahren bereits so groß, das auch das nichts mehr ändern wird…

greenout
10 Stunden her

Verfassungsfeinde wird es dann sehr viele geben:
Verbrenner fahren, heizen mit Holz, Urlaub fliegen, Fleisch essen usw
Wer nicht nach den grünen Geboten handelt ist: Verfassungsfeind

Andreas F
9 Stunden her
Antworten an  greenout

Auch der Widerstand gegen die letzten beiden linken Diktaturen war sozusagen „verfassungsfeindlich“.

Da sehe ich mich also in guter Gesellschaft

Cimice
6 Stunden her
Antworten an  greenout

Schon allein Ihre und meine Existenz sind verfassungsfeindlich, atmen wir doch unablässig CO2 aus. Atmen sofort einstellen! Und erst die Kühe mit ihren Methangasen! Wer Kühe hält, ist ein Verfassungsfeind. Also weg damit, keine Milch mehr, kein Käse, kein Rindfleisch.

Teiresias
10 Stunden her

Könnte auch der Auftakt zum AfD-Verbot sein durch gezielte Kriminalisierung des AfD-Programms.

Evero
6 Stunden her
Antworten an  Teiresias

Bingo! Die US-Regierung ist dann auch Verfassungsfeind und jede Regierung, die nicht dem Plan des Weltklimagipfels folgt.
Vielleicht werden am Ende gar Länder, die sich zur CO2-Erderwärmungstheorie bekennen und miltanten Klimawahn verfolgen, aus der UNO ausgeschlossen.

Michaelis
11 Stunden her

Compact ein „extrem rechtes Magazin“?? Also ich bitte Sie, Herr Kálnoky, Sie übernehmen ja die Propaganda einer Frau Faeser und die politischen Vorurteile eines Herrn Haldenwang. Wie Sie sicher wissen, hat der Chefredakteur dieses Magazins eine glasklar linke Vergangenheit, und mir kann niemand erzählen, dass sich ein Mensch selbst innerhalb eines halben Menschenlebens von (extrem) links nach (extrem) rechts wandeln kann. Compact ist vielmehr ein Beispiel dafür, wie sich die „politischen Narrative“ und „perspektivischen Maßstäbe“ des öffentlichen Diskurses und der „veröffentlichten Meinung“ innerhalb weniger Jahre drastisch verändern können.

Editor
Roland Tichy
9 Stunden her
Antworten an  Michaelis

nanananan, der werte Kollege von Compact ist Ihnen sehr beleidigt, wenn Sie ihn nicht als rechts sondern mittig bezeichnen….