Kinderreiche Familien bei der Pflegeversicherung entlasten – das Problem liegt woanders 

Das Bundesverfassungsgericht will, dass Familien mit Kindern bei der Pflegeversicherung bessergestellt werden. Das ist längst überfällig. Doch das eigentliche Problem der Sozialversicherungen ist strukturell. Von Julian Marius Plutz

picture alliance/dpa | Uli Deck

Urteile des Bundesverfassungsgerichts habe signalwirkenden Charakter. Sie mahnen, legen nah und zwingen die Politik, Dinge zu ändern. Doch so wie Papier geduldig ist, haben politische Prozesse die unangenehme Eigenschaft der Trägheit in ihrer Umsetzung. Manchmal braucht es mehrere Urteile in mehreren Jahrzehnten.

Am Mittwoch, den 25. Mai, hat das höchste deutsche Gericht beschlossen, dass Eltern mit mehreren Kindern bei der gesetzlichen Pflegeversicherung besser gestellt werden als Kinderlose und Familien mit weniger Nachwuchs. Die Beitragssätze müssten spätestens bis Ende Juli 2023 angepasst werden, entschieden die Karlsruher Richter.

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Dieses Urteil ist, nach Logik des hiesigen Umlagesystems nicht nur folgerichtig, sondern überfällig. So ist Familien, konkreter Müttern, kaum vermittelbar, weshalb sie ab dem zweiten Kind strukturell diskriminiert werden. Es mag pathetisch klingen und abgehalftert, aber es stimmt: Familien sind sind die Keimzellen unserer Gesellschaft. Sie sind nicht nur gegenwärtiges Glück der Eltern, sie werden auch zu den Architekten dieses Landes. Kinder werden Lehrer, Maurer, Soldaten, Polizisten, Krankenpfleger, Richter, ja sogar Politiker.

Bereits vor 30 Jahren war das Problem bekannt 

Der Wille des Bundesverfassungsgerichts, diese Ungleichbehandlung kompensieren zu wollen, ist alles andere als neu. Bereits 1992 hatten die Karlsruher Richter zugunsten der Trümmerfrau Rosa Rees entschieden. Die Dame hatte neun Kinder großgezogen, die monatlich insgesamt rund 8.500 Mark in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlten, während sie selbst jeden Monat eine kleine Rente in Höhe von 346 Mark erhielt.

Dazu sagte der Vorsitzende des Familienbundes der Katholiken Stefan Becker: „Dieser Fall veranschaulicht die Ungerechtigkeit eines Rentensystems, das die Kosten der Alterssicherung sozialisiert, aber die Lasten der Kindererziehung privatisiert. Für die kostenaufwendige Erziehungsleistung, die der Rentenversicherung pro Kind ein Plus von durchschnittlich 77.000 Euro beschert, erhält derzeit ein Elternteil eine Rentenerhöhung von nicht einmal 100 Euro. Und bei den Rentenversicherungsbeiträgen wird das Familieneinkommen grundsätzlich in voller Höhe mit dem vollen Beitragssatz herangezogen. Dass Eltern auch bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden müssen, hat das Verfassungsgericht in Anknüpfung an das Trümmerfrauenurteil ausdrücklich festgestellt.“

Das Problem ist ein strukturelles

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Doch auf der anderen Seite muss die Frage erlaubt sein, inwieweit das umlagefinanzierte System überhaupt noch tragfähig ist. Zwar sind Entlastungen für kinderreiche Familien logisch und emotional nachvollziehbar, die Realität sieht jedoch anders aus. Pro Familie werden rund 1,5 Kinder geboren. Was in den Babyboomerjahren der Schlüssel zu properen Renten schien, entwickelte sich spätestens ab den Nullerjahren zum Problem. Das drückt sich auch im Rentenzuschuss aus. Knapp 100 Milliarden Euro musste der Steuerzahler 2021 besteuern. Die Tendenz kennt hier nur eine Richtung: Nach oben.

Anders ausgedrückt: 30 Prozent des Leistungsumfangs kommt vom Bundeshaushalt. Der Rentenversicherungsbeitrag von 18,6 Prozent des Bruttolohns, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, reichen nicht aus. Implizit ist also die Aufwendung der Bürger, um das Umlagesystem am Laufen zu halten, ungleich höher. Man merkt es nur nicht, weil der Bundeszuschuss nicht auf dem Lohnzettel vermerkt ist.

Dennoch hat der Richterspruch vom Bundesverfassungsgericht im Kern einen Punkt getroffen. Familien dürfen nicht noch dafür bestraft werden, dass sie kinderreich sind. Doch ob die Lösung im Umlagesystem liegt, darf bezweifelt werden. Jedoch ist aktuell kein relevanter Politiker in Amt und Würden, der sich an das Thema Rente ernsthaft und nachhaltig heranwagt.

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Kommentare ( 17 )

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Fritz Goergen
2 Jahre her

Autor Julian Marius Plutz ist zu Beginn des Beitrags genannt.

Protestwaehler
2 Jahre her

„Dieses Urteil ist, nach Logik des hiesigen Umlagesystems nicht nur folgerichtig, sondern überfällig.“ …ok, aber wer sind denn diese „kinderreichen Familen“?
Doch nicht wirklich die, die Sozialkassen entlasten, sondern vielmehr belasten.
Warum also soll nun eine Mutter, die 8 dauerhafte Hartz IV Empfänger in die Welt setzt, am Ende besser gestellt sein als eine Frau, die ihr Leben lang selbst in die Kassen einzahlt, aber diese Pflege evt. nie erreicht?
Wer hier also mit Logik argumentiert, kann das grundsätzlich nur aus einer ziemlich einseitigen Sicht heraus.

Weisheitszahn
2 Jahre her

Der Titel passt: das Problem liegt woanders. Nämlich darin, dass zum einen die Mutterrolle (darf man ja gar nicht mehr sagen, Erziehende Teil 1 mwd) hier gesellschaftlich systematisch diskreditiert und demontiert wird und zum anderen längst ein Doppeleinkommen nötig ist, um heutzutage eine Familie durchzubringen. Und das einzige, was selbst ein Herr Wüst von der CDU zu sagen hat, ist, dass es doch „gar schröcklich wäre, wenn 4-fache Mütter mit einem kranken Mann nicht mehr nebenher noch einen 60Std. Ministerposten bekleiden können“, und sich Kinder und Haushalt nicht einfach in Luft auflösen lassen. Die einzige Bevölkerungsgruppe, die sich diesem Trend… Mehr

Holger Tuerm
2 Jahre her

Es ist unsinnig Familien mit mehr als einem Kind noch mehr zu entlasten. Schließlich bezahlen diese Kinder nicht nur in die Rente, sie werden oftmals auch einmal Rentner und entnehmen die Beiträge wieder. Vielleicht werden sie auch Pflegefälle. Außerdem bezahlen auch die Kinderlosen und Familien mit nur einem Kind die Kindergärten, Schulen und Hochschulen für die vielköpfige Kinderschar mit.Kinderreiche werden beim Kindergeld durch höhere Beträge gefördert, bei der Besteuerung geschont. Oft gibt es Familienpässe mit weiteren Vergünstigungen.
Vielleicht wäre es auch ganz gut, wenn die Bevölkerungszahl in Deutschland und in vielen anderen Ländern sinken würde.

Karl Schmidt
2 Jahre her

So klar liegt die Sache nicht. Zunächst bekommen Menschen Sozialversicherungsleistungen für eigene Beiträge. Sie erkaufen sich ihre Leistung. Sie bekommen keine Leistungen, weil ihre Kinder Beiträge einzahlen (wenn sie es denn tun, was bei vielen „kinderreichen“ Familien gar nicht der Fall ist). Insofern ist der Gedanke geringe Beiträge für Kinder im Ansatz schräg. Richtig ist nur, dass ein umlagefinanziertes System (das muss die Sozialversicherung nicht zwingend sein) auf ausreichend (einzahlenden) Nachwuchs angewiesen ist. Dass man für Kinder einen Preisnachlass erhält ergibt sich daraus indes nicht. Erschwert wird die Diskussion, weil verschiedene Zweige der Sozialversicherung ja nicht in gleicher Weise strukturiert… Mehr

Der Person
2 Jahre her

Dieses Urteil ist, nach Logik des hiesigen Umlagesystems nicht nur folgerichtig, sondern überfällig.

Ja, nach „Logik des Umlagesystems“. Das ist aber auch die „Logik der Einwanderung“, nach der jeder, wirklich jeder Migrant zum Wohlstand beiträgt. Die Realität sieht natürlich anders aus. Daß z.B. die acht Kinder des kosovarischen, arbeitslosen, 24-jährigen Bigamisten Sabedin Tatari wesentlich zum Wohlstand Deutschlands beitragen werden, glaubt wohl nur der Patenonkel Joachim Gauck…

Johann Thiel
2 Jahre her

Um Familien und Mangel an Kindern braucht sich der Autor wirklich keine Sorgen zu machen. Ein Ehemann, zwei bis drei Ehefrauen, jede fünf bis acht Kinder, macht im Bestfall 24 Ingenieure, Chirurgen, Architekten, Wissenschaftler und Ärzte. Wenn ich diesen ganzen Unfug von „Erziehungsleistung“ höre, bekomme ich Zustände. Erziehung ist zunächst einmal nur Arbeit, zur Leistung wird sie erst wenn etwas Vernünftiges dabei herauskommt, und das kann ich in unserem Land beim besten Willen nicht erkennen. Ein Blick auf unsere „Eliten“ genügt um zu ahnen von welcher „Erziehungsleistung“ wir bei dem Rest sprechen. Alles nach dem Motto, wenn man schon sonst… Mehr

Feivel
2 Jahre her

Vielleicht kann jemand mir jungem Menschen erklären, warum es immer „Das drückt sich auch im Rentenzuschuss aus.“ heisst??? Ich habe immer das Gefühl, dass hierbei die „versicherungsfremden“ völlig unter den Tisch fallen. Wie hoch sind diese denn?

thinkSelf
2 Jahre her

„… den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen …“ Da wird sich gar nichts „geteilt“. Die Kosten mit denen jeder Arbeitgeber rechnen muss, sind die Vollkosten. Das die nicht auf der Lohnabrechnung stehen dient nur dazu vor dem Durchschnittsdepp zu verstecken wie viel im tatsächlich abgenommen wird. Weiterhin sorgt dieses System dafür, dass es bei jeder Anpassung der Sätze eine „automatische“ Gehaltserhöhung gibt, die aber nicht an den Arbeitnehmer, sondern an die Sozialkasse fließt. Das Problem ist allerdings nicht das „Umlagesystem“, denn auch bei einem „kapitalgedeckten“ System muss ebenfalls die Ausschüttung von der aktiven Generation finanziert werden. Der einzige Unterschied besteht… Mehr

MartinL
2 Jahre her

Vielleicht sollte man einfach mal damit anfangen, zu schauen, was jemand tatsächlich TUT und nicht, welcher Gruppe er angehört? Bei Familien mit vielen Kindern ist es durchaus auch möglich, das die ganze Familie dem Rest der Bevölkerung lebenslang auf der Tasche liegt, Pflegt jemand tatsächlich Angehörige, sind Zuschüsse und Erleichterungen angebracht, tut jemand das nicht, dann eben nicht.
Wer viele lebenslange Kostgänger produziert, leistet absolut *nichts*.

Medea
2 Jahre her
Antworten an  MartinL

Sehr richtig! Die pflegenden Angehörigen sind unfreiwillig die eigentlichen Stützen des Systems und zwar 24/7. Wer pflegt, wird arm, vorzeitig alt, krank und sozial einsam dabei. Er hat auch keine nennenswerte freie Zeit für Proteste, Schlaf, Teilhabe. Leider weiß ich, wovon ich rede nach 10 Jahren Pflege meiner dementen Mutter und nach wenigen Jahren Pause noch meines Mannes. Da stellt man sehr schnell fest, dass man faktisch Einzelkind ist (obwohl Geschwister vorhanden) und Ehefrau eines „Kinderlosen“. Es ist einfach zum Fremdschämen! Und: Bis an das eigene Lebensende fallen Beiträge zur Pflegeversicherung an, natürlich, und auch sonst wird strengstens auf die… Mehr