Die „taz“ entlarvt Baerbocks Außenpolitik als Geheimniskrämerei

Baerbocks Ministerium behauptet, die iranische Revolutionsgarde könnte nicht auf die EU-Terrorliste gesetzt werden und verweist auf eine 12-seitige „Verschlusssache“. Juristen sehen das allerdings anders. Es wird höchste Zeit, dass sich die „Völkerrechtlerin“ Baerbock endlich persönlich um die Sache kümmert.

IMAGO / photothek
Annalena Baerbock bei der Sondersitzung des UN-Menschenrechtsrates zur Lage in der Islamischen Republik Iran, Genf, Schweiz, 24.11.2022

Die „taz“ („tageszeitung“) nimmt man nicht ganz zu Unrecht als heimliches Parteimagazin der „Grünen“ wahr. Insofern ist es sehr ungewöhnlich, dass sich die „taz“ nun mit einer großen, tiefschürfenden Recherche ausgerechnet die „grüne“ Bundesaußenministerin Annalena Baerbock zur Brust nimmt und in einem ausführlichen Beitrag einleitend gar schreibt: „Bei der Außenpolitik gegenüber Iran könnte die Fallhöhe für Annalena Baerbock nicht größer sein.“ Nun ja, stimmt. Allerdings sei angefügt, dass es über Jahre hinweg die „taz“ war, die Baerbock in luftige Höhen emporhievte.

Was war geschehen? Baerbocks Ministerium behauptet, die iranische Revolutionsgarde (Englisch: Islamic Revolutionary Guard Corps, IRGC) könnte nicht auf die EU-Terrorliste gesetzt werden und verweist auf eine 12-seitige „Verschlusssache“ („Restreint UE / EU restricted“) des „Council Legal Service“ der EU. Nun aber liegt diese „Verschlusssache“ der „taz“ vor, und die „taz“ kann die Darstellung des Außenministeriums ganz und gar nicht bestätigen.

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Tatsächlich hatte Baerbock unmittelbar nach dem gewaltsamen Tod der iranischen Kurdin Jina Mahsa Amini am 16. September 2022 getwittert: „Die Revolutionsgarde als Terrororganisation zu listen, ist politisch wichtig & sinnvoll“, schrieb sie am 9. Januar auf Twitter (heute X). Amini war kurz vor ihrem 23. Geburtstag wegen „un-islamischer“ Kleidung in einer Teheraner (Sitten-)Polizeistation schwer verletzt worden und danach verstorben. Baerbock wollte Amini zum Präzedenzfall für ihre „feministische Außenpolitik“ nach der Lesart machen: In Iran gebe es eine Revolte von Frauen, die sich nicht länger unterdrücken lassen wollen.

Gelistet wurden die IRGC bis heute nicht, wiewohl sogar das EU-Parlament diese Listung Anfang 2023 (auch mit den Stimmen der „grünen“ MdEPs) und nochmals im Juni 2023 mit Mehrheit beantragt hatte. In dem Antrag wird unter anderem darauf verwiesen, dass es in Europa wiederholt Anschläge gab, die der Iran verübt habe, oft auch in Verbindung zur Revolutionsgarde. Matthew Levitt, früherer FBI-Analyst für Terrorismusbekämpfung, veröffentlichte im Februar eine Ausarbeitung unter dem Titel: „Die EU kann und sollte die IRGC als terroristische Vereinigung bezeichnen.“ Er zählte 33 solche Anschläge binnen fünf Jahren.

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Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Listung lägen aber gegenwärtig nicht vor, sagt indes das Außenministerium immer wieder und verweist auf die genannte Verschlusssache. Baerbock selbst beruft sich nach wie vor auf die Einschätzung des Juristischen Dienstes des Europäischen Rates. Das ist das EU-Gremium der Staats- und Regierungschefs. „Die Antwort lautete: Nein“, sagte Baerbock damals in einem Interview mit der Welt. Begründung Baerbocks zudem: „Den Frauen im Iran wäre nicht geholfen, wenn eine Listung sofort vor dem Gericht der Europäischen Union einkassiert würde.“ (Zum Verständnis: Das Gericht der EU ist eine dem Gerichtshof der EU untergeordnete erste Instanz.)

Die „taz“ hat das „Gutachten“ nun in die Hand bekommen und schlussfolgert: Daraus lässt sich nicht schließen, dass die Listung derzeit rechtlich grundsätzlich nicht möglich sei. Die „taz“ hat zudem drei Völkerrechtler um eine Bewertung des Gutachtens gebeten (siehe unten). Alle drei kommen zu dem Ergebnis: So, wie Baerbocks Ministerium auf das Gutachten verweist, ist die Argumentation „eklatant“ nicht gedeckt.

Warum eiert das Außenministerium, und warum eiert Baerbock herum? Nach Ansicht der „taz“ gebe es im und um das Auswärtige Amt herum zahlreiche Stimmen, die eine Terrorlistung der Revolutionsgarde ablehnen. Begründung: Die Garde sei mittlerweile stark in die iranische Wirtschaft verstrickt. Man geht davon aus, dass die Garde mit der Hälfte der iranischen Unternehmen verbunden sei. Aha: „It’s the economy, stupid!“

Wieder andere Gegner einer Listung reden sich auf die Atomgespräche mit dem Iran hinaus: Mit einer Listung schwinde der diplomatische Spielraum, und die Atomgespräche wären damit beendet, Verhandlungskanäle verschlossen. Und dann auch noch die Ausrede der Bundesregierung vom November 2023: Auch die kanadische Regierung habe die iranische Revolutionsgarde bislang nicht gemäß dem „Anti-Terrorism Act“ gelistet.

Die EU-Terrorliste

Diese Liste entstand in der Folge von „Nine-Eleven“, sie umfasst aktuell 21 Organisationen und 13 Einzelpersonen, darunter etwa die Hamas, die Hisbollah, die PKK und die palästinensische PFLP. Folgen einer „Listung“ können sein: Vermögen der Organisationen und der Firmen, an denen sie Anteile haben, könnten eingefroren werden. Eine finanzielle Unterstützung der Organisation könnte unter Strafe gestellt werden. Es wären Einreisebeschränkungen für die Vertreter der Organisation möglich. Und: Jede Unterstützung der Revolutionsgarde, die zumal auch in Deutschland stattfindet, wäre strafbar, bis hin zum Verbot von Rekrutierungsversuchen und dem Zeigen ihres Emblems.

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Dennoch hieß es etwa Anfang Dezember 2023 vom Auswärtigen Amt erneut: „Der Juristische Dienst des Rates hat in seiner schriftlichen Stellungnahme im Februar 2023 festgestellt, dass für eine Listung einschlägige Ermittlungen oder Urteile gegen die Iranischen Revolutionsgarden aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nicht vorliegen und dass bestehende Urteile aus den USA nicht herangezogen werden können.“ Das heißt aber auch nichts anderes als: Die Bundesregierung, namentlich das Auswärtige Amt, hat es versäumt, erst einmal national eine Aufnahme der IRGC in die EU-Terrorliste vorzubereiten. Denn eine erste Aufnahme in die Liste erfordert eine nationale Entscheidung.

Die „taz“ bat drei Juristen, die Aussagen des Gutachtens zu bewerten.

  • Christian Marxsen, Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin, erklärte dazu: Es finde sich „in dem Gutachten keine Aussage dazu, ob es anderweitige Anknüpfungspunkte – zum Beispiel weitere Gerichts- oder Verwaltungsentscheidungen aus anderen Staaten – für eine solche Listung gibt.“
  • Professor Matthias Herdegen, an der Universität Bonn unter anderem Direktor des Instituts für Völkerrecht sowie Direktor am Center for International Security and Governance, sagt: „Die Positionen des Juristischen Dienstes liefern keine überzeugende Begründung gegen die Terrorlistung. Es entsteht der Eindruck, dass sich die Bundesregierung hinter einer schwachen juristischen Argumentation verschanzt.“
  • Lukas Märtin, Rechtswissenschaftler am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg, erklärte zu dem Gutachten: „Dass die Voraussetzungen für eine Aufnahme der Revolutionsgarden gegenwärtig rechtlich nicht vorlägen, geht aus der Stellungnahme des Juristischen Dienstes vom 15. Februar 2023 nicht hervor.“ Märtin hat zur Frage der Listung der IRGC und der angeblichen rechtlichen Hürden im Oktober eine Ausarbeitung veröffentlicht. Märtin kritisiert darüber hinaus: In Deutschland gebe es eine Tendenz, politische Debatten stark zu verrechtlichen. Man wolle offenbar politische Entscheidung vermeiden, so Märtin.

Unser Rat: Es wird höchste Zeit, dass sich die „Völkerrechtlerin“ Baerbock endlich persönlich um die Sache kümmert.

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Kommentare ( 44 )

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St.Elmo
1 Jahr her

„…Unser Rat: Es wird höchste Zeit, dass sich die „Völkerrechtlerin“ Baerbock endlich persönlich um die Sache kümmert.“
Besteht dann nicht die Gefahr, dass das AA Millionen € an die IRGC überweist?

humerd
1 Jahr her

„Es wird höchste Zeit, dass sich die „Völkerrechtlerin“ Baerbock endlich persönlich um die Sache kümmert.“
Nö bitte nicht. Das einzige was unsere Außenministernde kann, sind Steuergelder überweisen. Es ist besser sie lässt die Finger von der Sache, sonst finanziert das AA neben der Hamas auch noch die iranische Revolutionsgarde.

Juergen P. Schneider
1 Jahr her

Als Grüne sogar eine ultralinke Propagandapostille gegen sich aufzubringen, das hat schon was. Erstaunlich ist dies auch, weil die linken Gesellschaftszerstörer doch immer so eng waren mit den Klerikal-Faschisten in Teheran. Wenn ich da an unseren Bundes-Uhu denke, der immer brav Glückwunschkarten an die Blutsäufer im Iran geschickt hat. Die Trampolinspringerin aus dem Völkerrecht ist eben eine Trickserin. Ihre Hochstapelei und merkwürdige „Hochschulkarriere“ haben ja schon früh gezeigt, mit was für einem Charakter wir es bei ihr zu tun haben.

friedrich - wilhelm
1 Jahr her

…………meine tochter – us – high court judge – berichtet mir, daß der mohnanbau in afghanistan um 95 prozent zurückgegangen sei! also nach abzug der nato von dort! nun will ich hier nicht belästigen mit einer geschichte des heroinhandels dort……darüber kann sich jeder,der will selbst informieren!
all the best from cambridge/mass.!

Teiresias
1 Jahr her

Baerbock verfolgt interessen. Sie macht ihre Sache im Sinne dieser Interessen richtig, sonst hätte man sie längst ersetzt. So wie ich das sehe, sortiert sich die Welt in zwei Lager: BRICS+ und USA/NATO/AUKUS, oder einfach Team China vs.Team USA. Baerbocks zentrale Tätigkeit scheint mir darin zu bestehen, Bestechungsgelder in der Welt zu verteilen, um die bestochenen Staaten auf der Petrodollarseite zu halten. Das wird dann als „Antikolonialismus“ (z.B. Rückgabe der Benin-Bronzen) oder „Klimapolitik“ (z.B. Radwege in Peru) verkauft, damit der steuerpflichtige Bezahlsklave im Zweifel als Rassist oder Klimaleugner beschimpft werden kann, falls er ans aufmucken denken sollte. So gesehen könnte… Mehr

Last edited 1 Jahr her by Teiresias
Kassandra
1 Jahr her
Antworten an  Teiresias

Interessante Sichtweise. Dumm halt, dass sie dabei nicht mit dem Islam zu rechnen gelernt haben, der jede Schwäche von jeder Seite zu nutzen beliebt, um daraus Vorteile und Geltungsanspruch für die Umma zu gewinnen.
Wie die Kirchen läuft auch die deutsche Politik in Selbstaufgabe und Unterwerfung.

puke_on_IM-ERIKA
1 Jahr her

Was hat man denn anderes erwartet von einer Trickserin, Täuscherin, Lebenslauffälscherin und jemandem, dem offen egal ist, was seine Wähler denken?

Regenpfeifer
1 Jahr her

Tja -bei der lieben Frau Baerbock bekommt man auch mehr und mehr den Eindruck, sie will eigentlich nur noch auf Steuerzahlers Kosten um die Welt jetten, ein paar schöne Selfies an noch schöneren Stränden machen und sich Friseur, Visagisten und persönliche Flugbereitschaft der Bundeswehr gönnen.

Willi4
1 Jahr her

Ist eigentlich mittlerweile geklärt worden, ob der Anspruch der „Völkerrechtlerin“ durch einen Masterabschluss der London School of Economics bestätigt ist. Wie schafft man eine Zulassung zum Masterstudium ohne vorherigen Bachelorabschluss. Baerbock hatte doch meines Wissens nur das Vordiplom (hieß zu meiner Zeit Zwischenprüfung) in pol. Wissenschaft. Und dann ein Master in Rechtswissenschaft?

Kassandra
1 Jahr her

Was die LSE wirklich ist, wird sich auch noch herausstellen. Dereinst – oder, wenn es schlecht für uns ausgeht, vielleicht auch niemals.

greenman
1 Jahr her

Werter Herr Kraus, nur um Ihren ironischen Schlusssatz richtig einzuordnen:
Unsere Aussen-Schmink-Barbi hat vom Völkerrecht genauso viel Ahnung wie ihr Kollege Vize Kanzler von Wirtschaft.
Wenn die Dame sich ‚persönlich‘ um etwas kümmert, wird es erfahrungsgemäß…nicht besser.