Der grüne Unrechtsstaat

Ein zentraler Grund für den Niedergang unseres Gesellschaftsmodells ist die Missachtung des Rechts durch jene politischen Akteure, deren vorrangige Amtspflicht es wäre, die Rechtsordnung zu schützen. Moralfreie grüne Ideologen wirken kaum irgendwo so zersetzend wie als Justizminister.

IMAGO - Collage: TE
von links: Katja Meier (Justizministerin Sachsen), Benjamin Limbach (Justizminister NRW), Justizsenatorin Anna Gallina (Hamburg)

„Revolution in Deutschland? Das wird nie etwas“, soll Lenin ja mal gesagt haben. „Wenn diese Deutschen einen Bahnhof stürmen wollen, kaufen die sich noch eine Bahnsteigkarte.“ Der Ausspruch ist einerseits recht kühn für einen Mann, der es ausgerechnet einem Sonderwagen der Deutschen Reichsbahn zu verdanken hatte, dass er 1917 überhaupt rechtzeitig aus dem Schweizer Exil nach Russland gelangen konnte, um dann dort den Oktoberrevolution genannten Putsch der Bolschweisten anzuzetteln. (Lustigerweise bestand Lenin damals darauf, sein Bahnticket im Voraus zu bezahlen, obwohl das Deutsche Kaiserreich ihm die Fahrt hatte schenken wollen.)

Andererseits schwingt in dem Zitat auch Respekt für eine Eigenschaft mit, die nicht nur Lenin den Deutschen zuschrieb und die zumindest nach dem Zweiten Weltkrieg auch maßgeblich dazu beigetragen hat, dass die Bundesrepublik über Jahrzehnte ein funktionierendes und stabiles Staatswesen sein konnte: Gesetzestreue.

Zumindest bis vor nicht allzu langer Zeit haben wir uns überwiegend, mehr oder weniger, an die Regeln gehalten. Das hat sich geändert. Wir gewöhnen uns gerade daran, dass man sich an Gesetze und andere Vorschriften nicht halten muss, wenn es einem nicht mehr so richtig in den Kram passt.

Wir gewöhnen uns daran vor allem deshalb, weil der Staat es uns vormacht.

In vier Bundesländern stellen die Grünen derzeit den Justizminister, in Berlin bis vor kurzem. Überall dort haben die betreffenden Fachkräfte von B‘90/Grünen nach ihrem Amtsantritt entweder die Rechtspflege ruiniert oder den Strafvollzug, oder auch beides gleichzeitig. Zu den Fällen von galoppierender Inkompetenz kommen wir etwas später.

Beginnen wir in der Kategorie Boshaftigkeit.

Der grüne NRW-Justizminister

Benjamin Limbach ist Justizminister im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Er fällt dort durch eine nicht enden wollende Serie von Skandalen auf. Vor allem in der sogenannten Cum-Ex-Steueraffäre wirken die in der Gesamtschau wie eine Sabotage der Ermittlungen: Wichtige Dokumente aus Limbachs Zuständigkeitsbereich werden einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Hamburg vorenthalten. Dann entmachtet der Minister die hoch angesehene Oberstaatsanwältin, die den Milliardenbetrug am deutschen Steuerzahler bisher höchst erfolgreich untersucht hatte.

Freuen kann sich darüber eigentlich nur Bundeskanzler Olaf Scholz, dem die Affäre wie ein Klotz am Bein hängt. In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Köln gegen den Ex-Chef der Hamburger Warburg-Bank taucht immerhin 27-mal der Name „Olaf Scholz“ auf. In Berlin regiert der Kanzler bekanntlich in einer Koalition mit Limbachs grünen Parteifreunden, und an Zufälle glaubt niemand mehr.

So etwas kannte man bisher nur aus Bananenrepubliken. Nicht ganz unerwartet bezeichnet Nordrhein-Westfalens Hauptstaatsanwaltsrat wegen der Entmachtung der Cum-Ex-Chefermittlerin die Vertrauensgrundlage zu Minister Limbach jetzt als schwer gestört.

Und die Art, wie der Grüne Limbach sein Amt als Landesjustizminister führt, ist offenbar nicht nur dubios, sondern auch schlicht rechtswidrig.

Gerade hat das Verwaltungsgericht Münster die Besetzung eines Top-Richterjobs durch Limbach gekippt – und dabei heftige Kritik am Grünen-Politiker geübt. Präsident am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster: Das ist das höchste Richteramt, dass das Verwaltungsrecht in NRW zu bieten hat. Für die seit zwei Jahren unbesetzte Stelle gab es ein formal fast beendetes Bewerbungsverfahren, der Posten war im Prinzip auch schon vergeben.

Doch Limbach stoppte das Verfahren – offensichtlich, um seiner Wunschkandidatin die Gelegenheit zu geben, sich auch noch zu bewerben. Nachdem die Frau – die bisher im NRW-Innenministerium arbeitet – das getan hatte, schrieb Limbach sogenannte Überbeurteilungen, bewertete seine Kandidatin als „hervorragend geeignet“ und schlug sie für das Präsidentenamt vor.

Kleines Problem: Das hätte er in zwei Fällen gar nicht gedurft, dafür hatte er auch als Justizminister schlicht nicht die Kompetenz. Abgesehen davon hat Limbach teilweise die falschen Kriterien angewendet. Insgesamt habe er damit „zielorientiert“ die Auswahlentscheidung gesteuert. Diese „manipulative Verfahrensgestaltung“ zu Gunsten seiner Lieblingsbewerberin sei rechtswidrig, urteilt das OVG Münster in seltener Eindeutigkeit.

„Dass ein Gericht einem Justizminister rechtswidriges Verhalten vorhält, dürfte einmalig in der Geschichte unseres Landes sein.“ Mit der Aussage liegt Elisabeth Müller-Witt, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende im NRW-Landtag, wohl absolut richtig.

Die verstorbene Jutta Limbach war Benjamin Limbachs Mutter. Außerdem war sie einst Justizsenatorin in Berlin und Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts. Man musste sie nicht mögen, sie erntete auch viel Kritik. Aber Respekt vor dem Gesetz und Achtung vor dem Recht konnte man Jutta Limbach nicht absprechen.

Manchmal fällt der Apfel eben doch sehr weit weg vom Stamm.

Die grüne Justizsenatorin Hamburg

Anna Gallina ist seit 2020 Justizsenatorin in Hamburg.

Die ansonsten hanseatisch zurückhaltenden Medien der Stadt hatten für sie im Rekordtempo den nicht so ehrenvollen Titel „Peinlich-Grüne“ geprägt. Sie ist keine Juristin, was ein Justizminister zwar nicht formal sein muss, gemäß der politischen Tradition in Deutschland aber aus sehr guten Gründen sein sollte.

Gegen Gallina ermittelte zum Zeitpunkt ihrer Wahl die Hamburger Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung. Aber das kann nur schwerlich als Qualifikation gelten. Und so kam es, wie es kommen musste.

Selbst die Staatsrätin (Staatssekretärin) in Hamburgs Justizverwaltung – eine Volljuristin und Parteifreundin Gallinas – hielt ihre neue Chefin für heillos überfordert. Deshalb stellte sie für ihre Senatorin einen Beraterstab aus erfahrenen und Grünen-treuen Juristen zusammen.

Gallina tat das, was Leute wie sie in einer solchen Lage immer tun: Sie ließ sich nicht beraten und feuerte stattdessen die wichtigste Fachfrau ihrer Behörde.

Könner umgeben sich mit Könnern, Nichtskönner umgeben sich mit Noch-weniger-Könnern. Zum neuen Staatsrat wollte die inhaltlich ahnungslose, aber dafür überaus machtbewusste Gallina ihren Büroleiter machen. Der war schon mal wegen mangelnder Qualifikation als Amtsleiter durchgefallen, galt aber als treu ergeben – so treu, dass nun sogar die Landespartei Gallina in den Arm fiel: Hinter der fachfremden Senatorin auch noch einen unkritischen fachfremden Ja-Sager als zweiten Mann der Justizverwaltung – das war selbst den Hamburger Grünen zu riskant.

Weil Gallina aber partout keinen anderen Fachmann aus der eigenen Partei hinter sich akzeptieren wollte, wurde am Ende ein SPD-Jurist Staatsrat.

Ins Zwielicht geriet Gallina dann vor allem, weil ihr damaliger Lebensgefährte – ein führender grüner Bezirkspolitiker – zwischen 2015 und 2019 mit vollen Händen Fraktionsgelder für private Freuden ausgegeben hat. Er wurde wegen Untreue in 113 Fällen, teilweise in Tateinheit mit Betrug und Urkundenfälschung, zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Das Pikante: Mit dem Steuergeld wurden auch Reisen und Restaurantbesuche mit Gallina bezahlt – unter anderem ein legendäres Hummer-Essen auf Malta. Das Essen musste Gallina zugeben. Aber sie bestreitet, gewusst zu haben, mit welchem Geld ihr damaliger Partner den privaten Luxus bezahlte.

Gallina und Geld, das ist eine komplizierte Beziehung. Als einzige Hamburger Senatorin hat die Grüne es nicht geschafft, die Tarifsteigerungen ihrer Mitarbeiter in den Haushalt aufzunehmen. Das bedeutet: Weil die vorhandenen Stellen nun mehr Geld verschlingen, die Senatorin aber nicht mehr Geld zur Verfügung hat, können Stellen in der Justiz nicht nachbesetzt werden.

Das hat Folgen: Am 25. Januar dieses Jahres hat ein Palästinenser in der Regionalbahn von Kiel nach Hamburg zwei junge Fahrgäste erstochen und fünf weitere schwer verletzt. Der Mann war erst sechs Tage vorher aus der Untersuchungshaft entlassen worden. In der Hamburger Justizvollzugsanstalt Billwerder hatte er ein Jahr eingesessen – unter anderem wegen einer anderen Messer-Gewalttat.

Während der Haft hatte er sich mit dem islamistischen Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz, Anis Amri, verglichen. War es die chronische Unterbesetzung in Hamburgs Strafvollzug, oder waren es die bekannt chaotischen Arbeitsabläufe in Gallinas Justizverwaltung? Jedenfalls war diese Information nicht mehr rechtzeitig an Polizei und Staatsschutz weitergegeben worden.

Die Prioritäten der zuständigen 39-jährigen Justizsenatorin, die drei Kinder von verschiedenen Männern hat, liegen sowieso woanders. „Wir müssen Fragen von gesellschaftlicher Modernisierung lösen, bei denen wir die Ampelkoalition im Bund begleiten“, sagt sie. „Wir haben vorgeschlagen, den ‚Rasse‘-Begriff aus dem Grundgesetz zu streichen.“

Die Scheune brennt, aber Frau Gallina gießt gerade die Blumen.

In der grünen Blase zählt pseudo-moralische Haltung mehr als sachliche Qualifikation.

Das erlebt Deutschland seit Amtsantritt der Ampelregierung jeden Tag ein bisschen schmerzhafter. Annalena Baerbock lässt die Einstellungsvoraussetzungen für den diplomatischen Dienst immer weiter herunterdimmen, um immer mehr grüne Gesinnungsgenossen ohne ausreichende fachliche Befähigung im Ministerium auf Steuerzahlerkosten beschäftigen zu können.

Und in den Bundesländern schicken die Grünen regelmäßig Menschen in wichtige Staatsämter, bei denen eine andere Fähigkeit als die richtige Gesinnung auch trotz intensiver Suche beim besten Willen einfach nicht zu finden ist.

Die grüne Justizministerin in Thüringen

Doreen Denstädt ist seit 1. Februar dieses Jahres Justizministerin in Thüringen.

Ihre fachlichen Qualifikationen als Verantwortliche für das Thüringer Rechtssystem und den Strafvollzug sind: mehrere abgebrochene Hochschulstudien, dann doch noch ein Fachhochschulabschluss als Fachverwaltungswirtin, schließlich Sachbearbeiterin im Rang eines Polizeihauptkommissars im Thüringer Innenministerium.

Wie üblich bei den Grünen, dürfte Denstädt ihren politischen Aufstieg eher dem zu verdanken haben, was bei den Grünen als persönliche Qualifikation durchgeht: Die 46-Jährige ist ledige Mutter von zwei Kindern, vor allem aber stammt ihr Vater aus Tansania. Das macht sie zur ersten afrodeutschen Ministerin in einem ostdeutschen Land.

Natürlich befähigen weder das Geschlecht noch die Hautfarbe irgendjemanden dazu, vernünftig ein Ministerium zu führen. Aber es sind eben diese Kriterien der Voraufklärung, nach denen die grüne Blase ihr Personal auswählt.

Denstädt ist auch noch Ministerin für Migration und Verbraucherschutz sowie Landesbeauftragte für Antiziganismus. Tatsächlich scheint ihr Herz für jeden Inhalt zu schlagen, solange er nicht in den Niederungen der Ebene zu finden ist – sprich: Solange man durch Reden die richtige Haltung zeigen kann, ohne dabei echte Probleme mit echter Sachkenntnis lösen zu müssen.

Jüngst hat sie sich auf ein öffentliches Scharmützel mit dem Präsidenten des Thüringer Landesverwaltungsamtes eingelassen. Das ist ein altgedienter Sozialdemokrat mit echter Erfahrung im echten Leben. Dem Mann unterstehen unter anderem die Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge. Er hat nun gewarnt, dass der Standort in Suhl maximal 800 Personen fasst, danach kann er nicht mehr reibungslos betrieben werden. Derzeit muss die Erstaufnahmeeinrichtung aber regelmäßig weit mehr als 800 Migranten versorgen.

Die Ministerin erteilt dem Beamten – der gar nicht ihr unterstellt ist, sondern dem Innenministerium – dafür öffentlich einen rüden Rüffel: „Wir müssen so ehrlich sein und den Kommunen nicht irgendwas vorgaukeln.“ Suhl sei brandschutzrechtlich für bis zu 1.400 Personen ausgelegt.

Nur hat der Beamte gar nicht vom Brandschutz gesprochen, sondern vom reibungslosen Betrieb des Flüchtlingsheims. Dazu gehört – das sieht jeder mit gesundem Menschenverstand – deutlich mehr als nur die bauliche Sicherheit, damit niemand verbrennt. Dass Suhl tatsächlich chronisch überbelegt ist, zeigt sich auch daran, dass das Innenministerium fieberhaft nach einer Immobilie sucht, in der eine weitere Erstaufnahmeeinrichtung für Migranten untergebracht werden könnte.

Anstatt die Fakten zur Kenntnis zu nehmen – die nun mal einfach nicht zur naiven grünen Flüchtlingsromantik passen – stellt Thüringens Justizministerin lieber öffentlich einen Staatsdiener bloß, dem nichts weiter vorzuwerfen ist, als dass er die Wahrheit gesagt hat.

Kein politisches Lager in Deutschland bekämpft andere Ansichten so brachial wie die Grünen.

Dabei höhlen sie systematisch das aus, was den demokratischen Rechtsstaat im Kern ausmacht: dass alles erlaubt ist, was das Gesetz nicht ausdrücklich verbietet. Seit Gründung der Bundesrepublik ist das das Herzstück unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung. Das grüne Personal an der Spitze der Justizbehörden baut diese Abwehrmauer gegen ideologische Willkür nun Stein um Stein ab.

Die Regierung hält zahllose sogenannte „Nicht-Regierungs-Organisationen“ mit Steuer-Millionen am Leben, die im Gegenzug politisch Andersdenkende verfolgen – wie die berüchtigte Amadeu-Antonio-Stiftung der Ex-Stasi-Mitarbeiterin Anetta Kahane.

Inzwischen richten Regierungen mit Grünen-Beteiligung auch ganz offiziell Denunziationsämter ein. Nordrhein-Westfalen, dessen CDU-Ministerpräsident Hendrik Wüst schon lange jeden Restanstand fahren lässt, hat vier sogenannte „Meldestellen“. Die sollen ausdrücklich auch „Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ dokumentieren.

Das ist, mit Verlaub, die Infrastruktur für eine Gesinnungsdiktatur.

Die Idee dazu kam von der grünen Landesfamilienministerin Josefine Paul. Man soll jetzt also beim Staat gemeldet und vom Staat registriert werden, wenn man Dinge sagt, die man zwar rechtlich sagen dürfte – die man aber nach dem Willen der gerade politisch Mächtigen trotzdem nicht sagen soll.

Kein politisches Lager verfolgt Andersdenkende so rigoros wie die Grünen. Einfache Beamte, aber auch Professoren und sogar Richter müssen mittlerweile mindestens um die Karriere, manchmal um den vermeintlich sicheren Job und mitunter sogar um die Pension fürchten, wenn sie den Hohepriestern der richtigen Moral widersprechen.

Die grüne Justizministerin Sachsen

Die 44-Jährige ist – Überraschung – keine Juristin, sondern Politologin. Ihre Lebenspartnerin ist übrigens auch eine Grüne, heißt Josefine Paul und ist Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration – die meisten kennen sie aber als „Meldestellenministerin“ in Nordrhein-Westfalen (wir haben die Skeptikerin der Redefreiheit ja eben schon kennengelernt).

Für den Job an der Spitze der sächsischen Justiz hat sich Katja Meier vermutlich durch ihre Vergangenheit als Bassistin der Punkband „Harlekins“ qualifiziert. Da griff sie 1997 voller Überzeugung für ein lustiges Liedchen in die Saiten, das in der charmanten Textzeile gipfelte: „Advent, Advent, ein Bulle brennt.“

Meier ist auch noch zuständig für „Demokratie, Europa und Gleichstellung“. Und wie bei ihren grünen Kolleginnen in den anderen Bundesländern, so liegt auch ihr Interessenschwerpunkt erkennbar nicht in der Justiz.

Und zwar so wenig, dass Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sie öffentlich angezählt hat: Meiers Justizministerium, gab er zu Protokoll, „muss wieder schwerpunktmäßig für Justiz zuständig sein“. In der gesamten sächsischen Union ist die Kritik an Meier groß, weil sie die Justizpolitik nicht ernst nehme.

In einem bemerkenswerten (und in der Form absolut unüblichen) Interview ließ Kretschmer an seiner Kabinettskollegin kein gutes Haar – und an ihrer Partei auch nicht:

„Ich teile ihre Haltung nicht. Ich finde auch einen Politikstil nicht richtig, bei dem mehr darauf geschaut wird, was die Grüne Jugend beim nächsten Parteitag fordert, als sich zu fragen, was die Interessen des Landes sind.“

Jetzt werfen die Grünen dem Ministerpräsidenten völlig ironiefrei „fehlenden Anstand“ vor.

Fazit

Ein Rechtsstaat zeichnet sich nicht nur dadurch aus, dass es Gesetze gibt. Die gab es in der DDR auch, und die meisten lasen sich gar nicht so unvernünftig. Ein Rechtsstaat zeichnet sich zu gleichen Teilen auch dadurch aus, dass man sich an die Gesetze hält. Die Leute müssen sich daran halten – aber eben auch der Staat und seine Repräsentanten.

Es braucht nicht nur Regeln, es braucht auch eine Regelungskultur.

In der DDR galten die Gesetze so lange, bis sie der Staatsideologie im Wege standen. Dann griff ein sozusagen übergesetzliches Recht: die staatliche Willkür. Gesetze wurden im staatlichen Handeln und auch in der Rechtsprechung bis zur Unkenntlichkeit verbogen (oder auch einfach ignoriert), um die ideologischen und materiellen Interessen der herrschenden Kaste zu schützen. All das kommt jetzt wieder, mit grünen Justizministern als Treiber der Entwicklung.

Im grünen Gesinnungsstaat gewöhnen wir uns gerade nicht nur daran, dass die „richtige“ ideologische Ausrichtung wichtiger ist als jede fachliche Befähigung. Wir gewöhnen uns auch daran, dass Haltung wichtiger ist als Gesetzestreue.

Es ist das Ende des Rechtsstaats, wie wir ihn kennen.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 33 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

33 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Hans Petereit
1 Jahr her

Leider haben Sie einen kleinen aber feinen Unterschied nicht herausgearbeitet, der aber für einen Rechtsstaat entscheidend ist. In einem Rechtsstaat sind Staat und Amtsträger an Recht und Gesetz gebunden. Das bedeutet, es ist aller verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Man nennt diese „Erlaubnis“ die s.g. Rechtsgrundlage. Der Bürger dagegen ist in einem Rechtsstaat frei und kann tun und lassen was er will, solange er dabei keine Gesetze verletzt. Es gibt nun einen Zusammenhang zwischen der Unfreiheit des Staates und seiner Vertreter und der Freiheit der Bürger und zwar der Gestalt, dass die Freiheiten, die sich staatliche Vertreter nehmen, die… Mehr

Willi4
1 Jahr her

Da die Grünen wegen ihrer geringen Stimmenwerte Probleme haben, Gesetze zu erlassen, die ihr Handeln legalisieren würden, wird der de jure Rechtsstaat eben defakto in eineb Willkührstaat transformiert. Wir werden morgen sehen, ob der Wähler verstanden hat.

Juri St.
1 Jahr her

Es ist eine absolute Respekt- und Instinktlosigkeit, den Bürgern solche Politiker vor die Nase zu setzen! Und dann wundern sich die gleichen Politiker, die das zu verantworten haben darüber, dass mehr als 30 Prozent der Wahlberechtigten gar nicht mehr und inzwischen über 20 Prozent AfD wählen. Letzteres ist doch reine Notwehr. Und wer ein derartiges Verhalten kritisiert, riskiert die Beobachtung durch den Staatsschutz wegen Delegitimierung des Staates.

Proffi
1 Jahr her
Antworten an  Juri St.

AfD zu wählen ist für die Meisten keine Notwehr, sondern Vernunft. Schwimmen-lernen ist auch keine Notwehr gegen Ertrinken.

Cethegus
1 Jahr her

Man glaubte eben nach 89 ein wachsames Auge nach links nicht mehr nötig zu haben, da die staatlich organisierte kommunistische Bedrohung nun in Trümmern lag, aber um dich zu bedrohen und zu zersetzen bedarf der Kommunismus in allen seinen Ausführungen nun mal keines Staates, das geht leider auch ohne!!!!

joerg hensel
1 Jahr her

Es kann aber auch sein, dass das Grundgesetz, so auch der Amtseid gem. Art. 56 GG gar nicht mehr existiert und stattdessen die DDR-Verfassung – nach wie vor – Gültigkeit hat, da es einen Beitritt der DDR zur BRD , de jure nie gegeben hat (b.b.). Dies wiederum zur Folge hat, dass die Putschisten sich bspw. eben nicht an längst obsolete Amtspflichten halten und deshalb Land und Gesellschaft zerfallen. Leider fristet diese Projektion nach wie vor ein journalistisches Schattendasein, obwohl sie alles erklären könnte. Auch die rechtmäßige Anwendung des Widerstandsrechtes gem. Art. 20 (4) ehem. GG. Tatsächlich muss man sich… Mehr

Marcel Seiler
1 Jahr her

Ursprünglich dachte ich, dass die Grünen Recht brechen, wenn und weil es ihnen (in ihren Augen) im Kampf gegen den Klimawandel entgegensteht. Das wäre Rechtsbruch für ein (angeblich) höheres Rechtsgut.

Dieser Artikel zeigt nun etliche Fälle, in denen die Grünen Rechtsbruch nur noch begehen, um grüne Kumpels (m/w/d, besonders w) in Ämter zu hieven, für die diese Kumpels normalerweise als völlig ungeeignet beurteilt worden wären. Das ist nur noch Korruption: Förderung der Dummen, weil sie zum eigenen Team gehören. Hoffentlich spricht sich das herum. Vielen Dank für diesen Artikel!

eisenherz
1 Jahr her

++ Der Ausspruch ist einerseits recht kühn für einen Mann, (…) um dann dort den Oktoberrevolution genannten Putsch der Bolschweisten anzuzetteln. ++ Richtig, aber auch Falsch zugleich. Folgt dem alten Römischen Spruch: Was nicht in den Büchern steht, das ist nicht in der Welt“. Und von dieser Erkenntnis die 1. Ableitung gebildet heißt: Aber was in den Büchern der Geschichte steht, das bestimmen wir, die Sieger. Will sagen, jede Revolution mit Aussicht auf Erfolg, die kostet Geld, viel Geld. Um zur ungeschriebenen Geschichte der russischen, zu jeder Revolution überzuleiten. Woher, von wem hatte Lenin das Geld seine Revolution gegen die… Mehr

sailoralex
1 Jahr her

Beeindruckender Artikel, vielen Dank! Grün ist nur eine Tarnfarben.

Juergen P. Schneider
1 Jahr her

Das Ende des Rechtsstaates, wie wir ihn kannten, läutete Merkel durch ihren Willkommensputsch 2015 ein. Art. 16a GG samt dem gesamten untergesetzlichen Regelwerk wurden einfach ignoriert bzw. ausgesetzt, wie es das OLG Koblenz am 14.2.2017 in einer denkwürdigen Beschlussbegründung formulierte. Zitat: „Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in… Mehr

moselbaer
1 Jahr her

Sehr geehrter Herr Fröhlich,
besten dank für Ihren hervorragenden Artikel. Der Schlussfolgerung „Es ist das Ende des Rechtsstaats, wie wir ihn kennen.“ kann ich mich nur anschließen. Ergänzen möchte ich noch, dass die Verhältnismäßigkeit aus Sicht vieler Bürger nicht mehr gegeben ist. Ein Parkverstoß wird z.T. härter geahndet als der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr durch Klimakleber. Vergewaltigung und Messermorde kommen billiger als Steuervergehen.Unerlaubte Einreise mit mehrfachen Identitäten bleibt folgenlos, aber wenn ein deutscher Staatsbürger sich nach einem Umzug nicht schnell genug ummeldet, bekommt er Probleme…usw.usw.