Globaler Pakt für Migration – Der Entwurfstext in voller Länge

Alle sind mit dem festen Bild aufgewachsen: UNO - das sind die Guten. Anhand des offiziellen Entwurfs "Globaler Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration" vom 13. Juli 2018 können Sie überprüfen, ob sie bei diesem Bild bleiben.

© Getty Images

Wir verpflichten uns für die sichere und würdevolle Heimkehr von Migranten zu sorgen, die Rechtsstaatlichkeit, die individuelle Beurteilung und effektive Hilfen zu garantieren, indem wir unseren Verpflichtungen und dem internationalen Recht entsprechend die kollektive Ausweisung sowie die Rückführung von Migranten verbieten, wenn ihnen das reale und absehbare Risiko von Tötung, Folter oder von anderen grausamen, inhumanen und erniedrigenden Behandlungen oder Bestrafungen oder andere irreparable Schäden drohen. Wir verpflichten uns außerdem sicherzustellen, dass die Rückkehrer entsprechend wieder einreisen dürfen, indem das Menschenrecht, ins eigene Land zurückkehren zu dürfen, sowie die Verpflichtung der Staaten, ihre eigenen Bürger wieder aufzunehmen, beachtet werden. Wir verpflichten uns ebenfalls für verlässliche Bedingungen für die persönliche Sicherheit, die wirtschaftliche Emanzipation, die Inklusion und für den sozialen Zusammenhalt in den Gemeinschaften zu sorgen, um die nachhaltige Reintegration der Migranten bei der Heimkehr in ihre Heimatländer sicherzustellen.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Rahmenbedingungen und Abkommen für die bilaterale, regionale und multilaterale Zusammenarbeit sollen entwickelt und umgesetzt werden, um die sichere, würdevolle Heimkehr und Wiederaufnahme von Migranten entsprechend den Bestimmungen der Menschenrechte sowie der Rechte der Kinder zu ermöglichen; indem klare und auf gegenseitigem Einverständnis beruhende Prozeduren bestimmt, die Verfahrensgarantien beachtet, die individuelle Beurteilung sichergestellt, die Legalität, sowie Bestimmungen garantiert werden, die eine nachhaltige Reintegration ermöglichen.
b. Genderbewusste und Kindersensible Rückkehr- und Reintegrationsprogramme sollen gefördert werden, dazu können juristische, soziale und finanzielle Hilfen gehören; es soll garantiert werden, dass die Teilnahme an solchen freiwilligen Programmen aufgrund der freien und informierten Zustimmung des Migranten stattfindet; zurückkehrende Migranten sollen durch wirksame Partnerschaften bei ihrer Reintegration unterstützt werden, um zu vermeiden, dass sie in ihrem eigenen Land zu Vertriebenen werden.
c. Die Kooperation soll sichergestellt werden bei der Identifikation der Nationalität und bei der Herausgabe von Reisedokumenten für die sichere und würdevolle Rückkehr und Wiederaufnahme von Personen, die nicht das Recht haben, sich auf dem Territorium eines anderen Staates aufzuhalten, indem die Identifikation der eigenen Bürger durch zuverlässige und wirkungsvolle Maßnahmen wie biometrische Identifizierung in den Standesämtern und der Digitalisierung in den Personenstandsregistern verbessert wird, dabei soll das Recht auf Privatsphäre und auf den privaten Datenschutz voll berücksichtigt werden.
d. Die Kontakte zwischen den konsularischen und anderen wichtigen Behörden sowohl in den Heimat- als auch in den Zielländern sollen verbessert werden, den zurückkehrenden Migranten soll schon vor der Rückkehr angemessene konsularische Unterstützung gewährt werden, indem sie Zugang zu Dokumentationen, zu Reisedokumenten und anderen Dienstleistungen haben, um die Verlässlichkeit, Sicherheit und Würde bei der Rückkehr und Wiederaufnahme sicherzustellen.
e. Es soll sichergestellt werden, dass die Rückkehr von Migranten, die nicht das Recht haben, sich auf dem Territorium eines anderen Staates aufzuhalten haben, sicher und würdevoll ist, einer Einzelfallbemessung folgt, durch kompetente Behörden durchgeführt wird, durch die schnelle und wirkungsvolle Kooperation der Heimat- und Zielländer erfolgt, dass alle möglichen juristischen Einspruchsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden, die Rechtsstaatlichkeit garantiert und alle Verpflichtungen der internationalen Gesetze der Menschenrechte erfüllt wurden.
f. Nationale Beobachtungsmechanismen der Rückkehr sollen eingerichtet und oder gestärkt werden in Zusammenarbeit mit den wichtigen Interessengruppen, die unabhängige Empfehlungen liefern wie und mit welchen Mitteln die Berechenbarkeit gestärkt werden kann, um Sicherheit, Würde und Menschenrechte für alle heimkehrenden Migranten zu garantieren.
g. Es soll sichergestellt werden, dass Heimkehr- und Wiederaufnahmeprozesse, in die Kinder verwickelt sind, erst stattfinden, nachdem festgestellt wurde, was die besten Interessen des Kindes sind; das Recht auf Familienleben, auf die Einheit der Familie soll berücksichtigt werden; während des ganzen Prozesses der Heimkehr soll ein Elternteil, ein juristischer Begleiter oder ein darauf spezialisierter Beamter das Kind begleiten, um sicherzustellen, dass der Empfang, die Versorgung und die Reintegration der Kinder im Land der Heimkehr sichergestellt sind.
h. Die nachhaltige Reintegration der heimkehrenden Migranten in das Gemeinschaftsleben soll sichergestellt werden, indem ihnen der gleiche Zugang zu Dienstleistungen, Rechtswesen, psycho-sozialen Diensten, Berufsausbildung, Beschäftigung und anständiger Arbeit ermöglicht wird, ihre im Ausland erworbenen Fertigkeiten sollen anerkannt und finanzielle Dienstleistungen ermöglicht werden, um ihren Unternehmergeist, Fertigkeiten und ihr Humankapital als aktive Mitglieder der Gesellschaft zu entfalten, und sie zu aktiven Mitgliedern der Gesellschaft und zu Mitwirkenden einer nachhaltigen Entwicklung in ihrem Heimatland zu machen.
i. Die Bedürfnisse der Gemeinschaften, in die die Migranten heimkehren, sollen festgestellt und angesprochen werden, indem entsprechende Bestimmungen in die nationalen und lokalen Entwicklungsstrategien, in die Planungen der Infrastruktur, die Budgetbestimmungen und in andere wichtige politische Entscheidungen aufgenommen werden, und Kooperationen mit den lokalen Behörden und den wichtigen Interessengruppen eingegangen werden.

Grundsatz 22: Mechanismen für die Übertragbarkeit von Ansprüchen aus der Sozialversicherung und anderen Leistungen entwickeln.

38. Wir verpflichten uns, den Migrantenarbeitern aller Qualifikationsstufen in den Zielländern Zugang zum sozialen Schutz zu sichern und zu ermöglichen, dass sie von der Übertragbarkeit von Ansprüchen aus der Sozialversicherung und anderer erworbener Sozialleistungen profitieren, wenn sie heimkehren oder in einem anderen Land arbeiten wollen.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Nicht-diskriminierende nationale soziale Schutzsysteme sollten eingerichtet oder aufrechterhalten werden, dazu gehören die Grundsicherung für die eigenen Staatsbürger und Migranten, entsprechend den ILO-Empfehlungen 202 über Grundsicherungssysteme.
b. Auf Gegenseitigkeit beruhende bilaterale, regional oder multilaterale Vereinbarungen sollen für alle Migrantenarbeiter aller Qualifikationsstufen über die Übertragbarkeit von erworbenen Sozialleistungen abgeschlossen werden, dazu gehören die sozialen Sicherungssysteme in den entsprechenden Staaten, die Ansprüche und Leistungen aus den Sozialversicherungen wie Renten, Anrechte auf Gesundheitsversorgung und andere erworbene Leistungen; oder solche Leistungen sollen in andere wichtige Abkommen über langfristige oder vorübergehende Migrationsabkommen integriert werden.
c. Die Übertragbarkeit von Ansprüchen und erworbenen Leistungen soll in die nationalen Rahmenbestimmungen der sozialen Sicherungssysteme aufgenommen werden; in den Ursprungs-, Transit- und Zielländern sollen Brennpunktbüros eingerichtet werden, die Anträge auf Übertragbarkeit von den Migranten entgegennehmen; die Schwierigkeiten, die Frauen oder ältere Personen beim Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen haben könnten, sollen angesprochen werden; es sollen zielgerichtete Instrumente wie Wohlfahrtskassen in den Heimatländern geschaffen werden, um die Migrantenarbeiter und ihre Familien zu unterstützen.

Grundsatz 23: Die internationale Zusammenarbeit für sichere, geregelte und planmäßige Migration soll gestärkt werden.

39. Wir verpflichten uns, bei der Realisierung der Ziele und Verpflichtungen, wie in diesem Globalen Pakt niedergelegt, durch verstärkte internationale Zusammenarbeit und eine wiederbelebte globale Partnerschaft im Geiste der Solidarität einander zu unterstützen; wir bestätigen noch einmal die Wichtigkeit einer umfassenden und integrierten Vorgehensweise, um die sichere, geregelte und planmäßige Migration zu fördern, indem wir realisieren, dass wir alle Ursprungs-, Transit- und Zielländer sind. Wir verpflichten uns darüber hinaus, gemeinsam die Herausforderungen, denen jedes Land bei der Implementierung des Globalen Paktes gegenübersteht, anzugehen, wir unterstreichen insbesondere die Herausforderungen, denen die Länder Afrikas, die am wenigsten entwickelten Länder, die landumschlossenen unterentwickelten Länder, kleine unterentwickelte Inselstaaten und Länder mit mittlerem Einkommen gegenüberstehen. Wir verpflichten uns ebenfalls, den gegenseitig verstärkenden Charakter, der zwischen dem Globalen Pakt und schon vorhandenen internationalen rechtlichen und politischen Abkommen zu fördern, indem wir die Implementierung des Globalen Paktes mit solchen Rahmenabkommen koordinieren, insbesondere mit der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung sowie der Addis Ababa Action Agenda; und wir erkennen an, dass Migration und nachhaltige Entwicklung multidimensional und zusammenhängend sind.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Andere Staaten sollen bei der kollektiven Umsetzung des Globalen Paktes unterstützt werden, sowohl durch die Leistung von finanzieller als auch technischer Hilfe, entsprechend den nationalen Prioritäten, Politiken, Aktionsplänen und Strategien, mit einer umfassenden Annäherung durch Regierungen und Gesellschaften.
b. Die internationale und regionale Kooperation soll verstärkt werden, um die Implementierung der 2030 Agenda für Nachhaltige Entwicklung in geographischen Regionen zu beschleunigen, die am häufigsten Ausgangspunkte für regelwidrige Migration sind, aus Gründen von Armut, Arbeitslosigkeit, Klimawandel und Naturkatastrophen, Ungleichheit, Korruption, schlechte Regierungsführung und anderer struktureller Faktoren; das soll durch entsprechende Kooperationsabkommen, innovative Partnerschaften und durch die Einbeziehung der wichtigen Interessengruppen verwirklicht werden, zugleich sollen nationale Eigentumsrechte und geteilte Verantwortungen berücksichtigt werden.
c. Bei der Feststellung der Bedürfnisse und Möglichkeiten der internationalen Kooperation für die effektive Implementierung des Globalen Paktes und der Integrierung seiner Perspektiven und Prioritäten in die Migration betreffenden Entwicklungsstrategien, Programmen und Planungen sollen die lokalen Behörden mit einbezogen werden, um die verantwortungsvolle Regierungsführung und die Kohärenz der Politik in allen Bereichen der Regierungstätigkeit und der verschiedenen Sektoren sicherzustellen, sowie um die Effektivität und die positiven Auswirkungen der internationalen Entwicklungskooperation zu erhöhen.
d. Die Kapazitäten der wichtigen Behörden sollen durch den Auf- und Ausbau von Kapazitäten erhöht werden, indem technische, finanzielle und menschliche Ressourcen der Staaten, der internationalen Finanzinstitute, des privaten Sektors, internationaler Organisationen und anderer Quellen genutzt werden, um die Staaten bei der Erfüllung der Verpflichtungen, die im Globalen Pakt enthalten sind, zu unterstützen.
e. Bilaterale, regionale oder multilaterale auf gegenseitigen Vorteilen beruhende, maßgeschneiderte und transparente Partnerschaften sollen in Einklang mit den internationalem Recht gegründet werden, um zielgerichtete Lösungen für migrationspolitische Anliegen im gemeinsamen Interesse anzugehen, Chancen und Herausforderungen der Migration in Einklang mit dem Globalen Pakt anzusprechen.

Unterstützung
oder

Kommentare ( 76 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

76 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Fundamentiert
6 Jahre her

Die Übersetzung ist nach der Lesung des englischen Originals, sehr gelungen. Wer zwischen den Zeilen lesen kann und versteht was diese für Auswirkungen haben, was solch ein Soft Law Vertrag voller negativer Inhalte für Auswirkungen haben kann, Der muss zu dem Schluss kommen, dass dieser Vertrag nicht Unterschrifttauglich ist und abgelehnt werden müsste. Es ist mir Schleierhaft weshalb Friedrich Merz als Jurist dennoch anderes rausgibt. Er hätte ihn nicht mal lesen und lediglich wissen müssen das es ein Soft Law-Vertrag ist, um zu wissen dass dieser mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit in einem Gesetz umgesetzt wird. Was ich auch sehr komisch… Mehr

Imperator Rex
6 Jahre her

Ohne der Übersetzerin zu nahe treten zu wollen, aber das geht besser. Hier der Link zur offiziellen deutschsprachigen Version des Migrationspaktes:

http://www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf

Grand Nix
6 Jahre her

Der offiziellen Entwurfs „Globaler Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration“ liest sich wie der liebevoll zusammengestellte Beipackzettel für ein neues Herzmedikament. Tja, so sieht das nun mal aus, wenn Juristen, Mediziner und Psychologen etwas gemeinsam zum Wohle der friedlichen Koexistenz entwerfen. Ich werfe den Entwurf gleich weiter. Plop!

Wenn BER-Gutachten und Mitpreisbremse auf Groko-Vereinbarungen trifft, sieht es inhaltlich wohl ganz ähnlich aus.

Ich bin mir jedoch ganz sicher, das unsere Mutti oder Frau Roth von den Grünen uns das Alles problemlos erklären können. „Wir schaffen das, wenn sie dann mal da sind. Wir schaffen das!“

Dr. Michael Kubina
6 Jahre her

Der Einschätzung der Readaktion von TE ist vollkommen zuzustimmen. Mich erinnert der Text an Texte des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖKR). Von dem hört man nur noch wenig, war aus so eine Spielweise für ganze Heerscharen von Gutmenschen. Ist der Stab vielleicht in die UNO kooptiert worden? Von den katastrophalen Folgen des Paktes für die westlichen Staaten einmal abgesehen, ist dieser Text ein anschauliches Beispiel für den hypertrophen Regelungswahn dieser „Weltorganisation“. Diese vom Westen alimentierten Großdenker bei und im Auftrag der UNO glauben offenbar tatsächlich, das alles regeln zu können. Absurd. Das wird ihnen alles um die Ohren fliegen, die… Mehr

Frau Blume
6 Jahre her
Antworten an  Dr. Michael Kubina

Ich fürchte, das wird alles uns um die Ohren fliegen … :-(((

friedrich - wilhelm
6 Jahre her

……..gift für die völker europas, vor allem für deutschland! haltet euch fern!

Dritterzahn
6 Jahre her

Das war es dann mit der Sicherheit in Europa.
Von nun an wird sukzessive die Sicherheit und Ordnung und jegliches Kulturelles Wohlverhalten und Etikette aus Europa verabschieden.

Ist es das, was die UNO will, mit ihrer Ordo ab Chao* Politik?

*Ordnung aus dem Chaos

Nikedew
6 Jahre her

Ganz naiv gedacht: Wenn nichts an dem Pakt rechtsverbindlich ist: Warum macht man ihn? Um Lippenbekenntnisse zu sammeln? Wohl kaum. Also entsteht durch die Unterzeichnung doch eine gewisse zumindest moralische Verbindlichkeit. Da in dem Text Migration grundsätzlich positiv beschrieben wird, wird Deutschland also gefragt werden: Was habt ihr für die Migration getan? Dabei sollte Deutschland m.E. etwas gegen Migration tun.

Mein Herz schlug links
6 Jahre her

Hmmm…. habe es jetzt mal vollständig gelesen… nicht ganz einfach, da durchaus „schwurbelig“… Ohne die Erfahrungen vor allem der letzten drei Jahre, könnte man sich durchaus zu einem „Warum nicht?“ durchringen. Vieles klingt ja durchaus vernünftig, wenn ich es an folgendem gedanklichen Szenario messe: Falls meine Familie und ich keine Lust mehr auf Deutschland haben, könnte ich mir ein beliebiges Land auf der Landkarte suchen, dort hinreisen und bei Ankunft sagen: „Hallo, da sind wir! Wir würden gerne hier leben und arbeiten. Bis wir auf eigenen Beinen stehen können, integriert und versorgt uns bitte!“ Klingt für deutsche Ohren (außer man… Mehr

AnkeO
6 Jahre her

Man kann eine Petition gegen diesen totalen Wahnsinn unterschreiben:
migrationspakt-stoppen.info

Kassandra
6 Jahre her

Im Bundestag antwortete Staatsminister Roth (AA) auf eine Frage (13.48 Uhr – 10. Oktober 2018) von Nicole Höchst, AfD, ob der Pakt unterschrieben werden wird zusätzlich mit einem Hinweis auf die Anzahl der Einreisenden:
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7279716&url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mediathek#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03Mjc5NzE2JnVybD1MMjFsWkdsaGRHaGxhMjkyWlhKc1lYaz0mbW9kPW1lZGlhdGhlaw==&mod=mediathek

„…Aber ich kann Ihnen versichern, dass wir hier über Zahlen sprechen, die bei Weitem nicht dem entsprechen, was die Bundesrepublik Deutschland derzeit an Einwohnerinnen und Einwohnern hat.“

Eine Rückfrage zur Präzisierung der Anzahl schien leider nicht möglich.
Aber auch so lässt es nur Schlimmes ahnen, was uns da weiter beschert werden soll.