Globaler Pakt für Migration – Der Entwurfstext in voller Länge

Alle sind mit dem festen Bild aufgewachsen: UNO - das sind die Guten. Anhand des offiziellen Entwurfs "Globaler Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration" vom 13. Juli 2018 können Sie überprüfen, ob sie bei diesem Bild bleiben.

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30. Wir verpflichten uns, den konsularischen Schutz und die Hilfeleistung für unsere Landsleute im Ausland in Zusammenarbeit mit den Staaten zu verbessern, um die Rechte und Interessen aller Migranten zu jeder Zeit besser zu schützen; dabei soll auf die schon vorhandenen Aufgaben der konsularischen Missionen aufgebaut werden, um die Beziehungen zwischen Migranten und den staatlichen Behörden in den Ursprungs-, Transit- und Zielländern in Einklang mit dem internationalen Recht zu verbessern.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Die konsularischen Kapazitäten sollen ausgebaut, die Vertreter geschult, und Lösungen für kollektive konsularische Dienstleistungen gefunden werden, wo einzelnen Staaten die Möglichkeiten fehlen, dazu gehört die technische Unterstützung und die Entwicklung von regionalen Übereinkünften über verschiedene Möglichkeiten der konsularischen Kooperation.
b. Die wichtigen konsularischen und im Bereich Migration tätigen Mitarbeiter sollen bei den globalen und regionalen Foren über Migration anwesend sein, um Informationen zu erhalten und sich über bewährte Verfahren bei den Problemen von Staatsbürgern im Ausland auszutauschen und zur Entwicklung einer umfassenden und evidenzbasierten Migrationspolitik beizutragen.
c. Bilaterale oder regionale Abkommen sollen über die konsularische Hilfe und Vertretung an jenen Orten abgeschlossen werden, wo die Staaten ein Interesse daran haben, die Migration betreffenden konsularischen Dienstleistungen zu verstärken, aber keine diplomatische oder konsularische Vertretung haben.
d. Die konsularischen Kapazitäten sollen gestärkt werden, um den Landsleuten, die in einer verletzlichen Situation sind, Opfer von Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen, von Missbrauch, von Kriminalität, von Menschenhandel, Migrantenschmuggel unter besonders schlechten Bedingungen geworden sind, sowie Migranten, die bei der Anwerbung ausgebeutet wurden, Hilfe zukommen zu lassen, indem die Mitarbeiter der Konsulate trainiert werden, um in solchen Fällen den Menschenrechten entsprechend, genderbewusst und kindersensibel zu handeln.
e. Die Bürger im Ausland sollen die Möglichkeit erhalten, sich in enger Kooperation mit den konsularischen, nationalen und regionalen Behörden sowie mit den Organisationen der Migranten in ihrem Heimatland zurückzumelden, um Migranten in Not mit Informationen, Dienstleistungen und Hilfe zu unterstützen, sicherzustellen, dass sie schnellen Zugang zu relevanten Informationen erhalten, indem Helplines eingerichtet, die nationalen Datenbanken aktualisiert werden, bei gleichzeitiger Beachtung der Privatsphäre und des Schutzes persönlicher Daten.
f. Die Landsleute sollen konsularisch durch Beratung über die lokalen Gesetze und Gebräuche, über den Umgang mit Behörden, der finanziellen Inklusion und die Aufnahme unternehmerischer Tätigkeit unterstützt werden, außerdem durch die Ausgabe wichtiger Dokumente, wie Reisepässe und Identitätsbestätigungen, die den Zugang zu Dienstleistungen, die Möglichkeit der Unterstützung in Notfällen eröffnen, die Eröffnung eine Bankkontos und Überweisungen ermöglichen.

Grundsatz 15: Zugang zur Grundversorgung für Migranten

31. Wir verpflichten uns, dass wir sicherstellen, dass alle Migranten, unabhängig von ihrem Migrantenstatus ihre Menschenrechte ausüben können, in dem sie sicheren Zugang zur Grundversorgung haben. Wir verpflichten uns darüber hinaus, dass wir die Inklusion der Migranten in die Versorgungssysteme verstärken, ungeachtet dessen dürfen Einheimische und legale Migranten zu umfassenderer Versorgung berechtigt sein, wobei sichergestellt sein muss, dass die Differenzen gesetzlich geregelt und verhältnismäßig sind und einem gerechten Ziel folgen in Einklang mit dem internationalen Recht.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Gesetze sollen verabschiedet und Maßnahmen unternommen werden, die sicherstellen, dass die Versorgung die Migranten nicht diskriminiert aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, wegen politischer oder anderer Ansichten, der nationalen oder anderen Zugehörigkeit, den Besitzverhältnissen, der Geburt, einer Behinderung oder aus anderen Gründen; die Verschiedenheit bei der Versorgung darf vom Migrationsstatus abhängen.
b. Es soll sichergestellt werden, dass die Zusammenarbeit zwischen den Dienstleistern und den Migrationsbehörden die Verletzlichkeit der regelwidrigen Migranten nicht noch weiter verstärkt, indem sie ihren sicheren Zugang zur Grundversorgung und ihre Menschenrechte auf Privatsphäre, Freiheit und Sicherheit gesetzwidrig einschränken.
c. Leicht zugängliche und zusammengefasste Dienstleistungszentren sollen auf lokaler Ebene eingerichtet werden, die migranteninklusiv sind, wichtige Informationen über die Grundversorgung in genderbewusster, kinder- und behindertensensitiver Art vorhalten, und zu denen der sichere Zugang gewährleistet ist.
d. Unabhängige Institutionen wie Menschenrechtsorganisationen sollen auf nationaler oder lokaler Ebene eingerichtet oder beauftragt werden, die Beschwerden der Migranten, denen der Zugang zur Grundversorgung systematisch verwehrt oder behindert wurde, entgegenzunehmen, zu untersuchen und zu beobachten, die den Zugang zu Schadensersatz sicherstellen und die Veränderung dieser Praxis befördern können.
e. Die gesundheitlichen Bedürfnisse der Migranten sollen in die nationale und lokale Gesundheitspolitik und -pläne integriert werden, das heißt, die Kapazitäten für die Dienstleistungen sollen erhöht, der Zugang erschwinglich und nicht-diskriminierend sein, die Kommunikationsbarrieren sollen reduziert, das Gesundheitspersonal in kulturell sensitivem Verhalten geschult werden, um die physische und psychische Gesundheit der Migranten und der Gemeinschaften überall zu fördern, indem die wichtigen Empfehlungen des WHO Framework of Priorities and Guiding Principles to Promote the Health of Refugees and Migrants berücksichtigt werden.
f. Die Migrantenkinder und -jugendliche sollen mit inklusiver und gleichberechtigter Qualitätsbildung sowie lebenslangen Lernmöglichkeiten versorgt werden, dazu gehören die Verstärkung der Kapazitäten im Bildungswesen, der nicht-diskriminierende Sicherstellung der frühkindlichen Entwicklung, die offizielle schulische Ausbildung, nicht-offizielle Bildungsprogramme für Kinder, für die das offizielle System nicht erreichbar ist, Berufsausbildung, technische Fortbildung, Sprachunterricht, mit Unterstützung von Partnerschaften mit allen Interessengruppen, die diese Zielsetzungen unterstützen können.

Grundsatz 16: Migranten und Gesellschaften zur vollen Inklusion und sozialem Zusammenhalt befähigen.

32. Wir verpflichten uns, inklusive und zusammenhaltende Gesellschaften zu fördern, indem wir die Migranten ermutigen, aktive Mitglieder der Gesellschaft zu werden, das gegenseitige Engagement der aufnehmenden Gemeinschaften und der Migranten fördern, ihre Rechte und Pflichten einander gegenüber wahrzunehmen; dazu gehört die Befolgung der nationalen Gesetze und der Respekt für die Sitten des Ziellandes. Wir verpflichten uns außerdem, uns dem Wohl aller Mitglieder der Gesellschaft zu widmen, indem wir die Ungleichheit minimieren, die Polarisierung vermeiden, die öffentliche Zuversicht die Politik und die Institutionen der Migration betreffend stärken, in dem Bewusstsein, dass voll integrierte Migranten besser zum Wohlstand beitragen können.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Der gegenseitige Respekt für Kulturen, Traditionen und Sitten der Zielgemeinschaften und Migranten soll gefördert werden, indem bewährte Verfahren in der Politik, bei den Programmen und Verfahren der Integration ausgetauscht und implementiert werden, die Akzeptanz der Diversität, sowie die soziale Kohäsion und Inklusion sollen gefördert werden.
b. Umfassende, bedürfnisorientierte Programme vor der Abreise und nach der Ankunft sollen eingerichtet werden, die über Rechte und Pflichten informieren, grundlegende Sprachkenntnisse sowie soziale Normen und Sitten in den Zielländern vermitteln.
c. Nationale kurz-, mittel- und langfristige Politikziele sollen entwickelt werden zur Inklusion der Migranten in die Gesellschaften, dazu gehört die Integration in den Arbeitsmarkt, die Familienzusammenführung, Ausbildung, Nicht-Diskriminierung, und Gesundheit sowie die Pflege von Partnerschaften mit den wichtigen Interessengruppen.
d. Inklusive Arbeitsmärkte und die volle Teilnahme der Migranten an der offiziellen Ökonomie sollen gefördert werden, indem voller Zugang zu anständiger Arbeit und Beschäftigung, zu der sie am besten qualifiziert sind, gewährt wird, entsprechend den Erfordernissen der lokalen und nationalen Arbeitsmärkte und den Fertigkeitsanforderungen.
e. Die weiblichen Migranten sollen ermutigt werden, indem alle genderbedingten Einschränkungen der offiziellen Beschäftigung beseitigt werden, die Vereinigungsfreiheit ebenso wie der Zugang zu der Grundversorgung soll sichergestellt werden, um ihre Führerschaft und ihre volle und freie Teilnahme an der Gesellschaft und der Wirtschaft zu fördern.
f. Gemeinschaftszentren oder Gemeinschaftsprogramme sollen auf lokaler Ebene eingerichtet werden, damit sich die Migranten an der aufnehmenden Gesellschaft beteiligen können; in den interkulturellen Dialog sollen die Migranten, die Mitglieder der Gemeinschaft, die Diaspora-Organisationen, die Vereinigungen der Migranten und die lokalen Behörden mit einbezogen werden, damit sie ihre Geschichten teilen, Mentorenprogramme und Geschäftsbeziehungen entwickeln können, wodurch die Ergebnisse der Integration verbessert und der gegenseitige Respekt gefördert werden.
g. Die Fertigkeiten, die kulturellen und sprachlichen Kenntnisse der Migranten und der aufnehmenden Gesellschaft sollen genutzt werde, um den direkten Austausch von Personen zu etablieren; es sollen genderbewusste berufliche und bürgerliche Integrationskurse und Workshops veranstaltet werden.
h. Die multikulturellen Aktivitäten sollen durch sportliche, musikalische, künstlerische und kulinarische Festivals und andere sozialen Events, die das gegenseitige Verständnis und die Anerkennung der Kulturen der Migranten und der aufnehmenden Gesellschaft fördern, unterstützt werden.
i. Es soll eine einladende und sichere schulische Umwelt geschaffen werden, die Bestrebungen der Migrantenkinder sollen unterstützt werden, indem die Beziehungen in der schulischen Gemeinschaft gefördert werden; dazu gehört die Aufnahme von evidenzbasierten Informationen über die Migration in die Lernpläne, die gezielte Zuweisung besonderer Betriebsmittel für Integrationsaktivitäten an Schulen mit hohem Migrantenanteil, um den Respekt für Diversität und Inklusion zu fördern und alle Formen von Diskriminierung wie Rassismus, Xenophobie und Intoleranz zu bekämpfen.

Grundsatz 17: Alle Formen der Diskriminierung beseitigen, die evidenzbasierte öffentliche Diskussion fördern, um die Auffassungen über Migration zu formen.

Wir verpflichten uns, alle Formen von Diskriminierung, Akte und Manifestationen von Rassismus, Diskriminierung und Gewalt aufgrund der Rasse, Xenophobie und damit zusammenhänge Intoleranz dem internationalen Recht der Menschenrechte entsprechend zu beseitigen, zu verurteilen und ihnen entgegenzutreten. Wir verpflichten uns darüber hinaus, die offene und evidenzbasierte öffentliche Debatte über Migration und Migranten mit allen Teilen der Gesellschaft zu fördern, damit eine realistischere, humanere und konstruktivere Auffassung darüber entsteht. Wir verpflichten uns auch dem internationalen Recht entsprechend, die Meinungsfreiheit zu schützen, im Bewusstsein dessen, dass eine offene und freie Debatte das umfassende Verständnis aller Aspekte der Migration ermöglicht.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Gesetze sollen verabschiedet, implementiert und aufrechterhalten werden, die Hassverbrechen und schwere Hassverbrechen und Verbrechen gegen Migranten unter Strafe stellen; die Beamten der Strafverfolgung und andere Amtspersonen sollen trainiert werden, um solche Verbrechen und andere gegen Migranten gerichtete Gewalt zu verhindern und auf sie zu reagieren, sowie um den Opfern medizinische, juristische und psychosoziale Unterstützung leisten zu können.
b. Migranten und Gemeinschaften sollen in die Lage versetzt werden, alle Aufrufe zu Gewalt gegen Migranten anzuprangern, indem die Migranten über die vorhandenen Mechanismen für Wiedergutmachung informiert werden und sichergestellt wird, dass jene, die aktiv an der Förderung von Hassverbrechen gegen Migranten beteiligt sind, in Einklang mit den nationalen Gesetzen zur Verantwortung gezogen werden, unter Beachtung des internationalen Rechts der Menschenrechte, insbesondere der Meinungsfreiheit.
c. Die unabhängige, objektive Qualitätsberichterstattung in den Medien, das Internet mit inbegriffen, soll gefördert werden, dazu gehört die Sensibilisierung und Ausbildung der Medienschaffenden in mit der Migration zusammenhängenden Themen und die Terminologie betreffend; ethische Standards für die Berichterstattung und die Werbung sollen gefördert werden, die öffentlichen Mittel und die materielle Unterstützung sollen jenen Medien, die Intoleranz, Xenophobie, Rassismus und andere Formen von Diskriminierung den Migranten gegenüber propagieren, entzogen werden, bei voller Berücksichtigung der Medienfreiheit.
d. Mechanismen sollen eingerichtet werden, um der rassischen, ethnischen und religiösen Profilierung von Migranten durch die Behörden vorzubeugen, sie zu entdecken und darauf zu reagieren, ebenso auf die systematischen Beispiele von Intoleranz, Xenophobie, Rassismus und all die anderen vielfältigen und zusammenhängenden Formen von Diskriminierung, in Partnerschaft mit den nationalen Menschenrechtsorganisationen; dazu gehört das Auffinden und die Veröffentlichung von Trendanalysen und die Sicherstellung der Möglichkeit von effektiven Beschwerden und Widergutmachungsmechanismen.
e. Den Migranten, insbesondere den Frauen, soll der Zugang zu nationalen und regionalen Mechanismen der Beschwerde und der Wiedergutmachung bereitgestellt werden, um die Berechenbarkeit zu fördern und Aktionen der Regierung anzusprechen, die diskriminierende Vorgänge und Erklärungen gegenüber Migranten und ihre Familien enthalten.
f. Bewusstheit fördernde Kampagnen, die die Gemeinschaften der Herkunfts-, Transit- und Zielländer ansprechen, sollen gefördert werden, um auf Tatsachen beruhend die öffentlichen Meinung über die positiven Beiträge der sicheren, geregelten und planmäßigen Migration zu informieren, um Rassismus, Xenophobie und die Stigmatisierung aller Migranten zu beenden.
g. Migranten, politische, religiöse Führungspersönlichkeiten, die Führungen der Gemeinschaften sowie Lehrer und Dienstleister sollen engagiert werden, um Vorfälle von Intoleranz, Rassismus, Xenophobie und andere Formen von Diskriminierung gegenüber Migranten und ihre Diasporas ausfindig machen und vorbeugen, um den gegenseitigen Respekt – unter anderem auch in Wahlkampagnen – zu fördern.

Grundsatz 18: In die Entwicklung der Fertigkeiten von Migranten investieren und sicherstellen, dass die Fertigkeiten, Qualifikationen und Fähigkeiten der Migranten anerkannt werden.

34. Wir verpflichten uns, in innovative Lösungen zu investieren, die die gegenseitige Anerkennung von Fertigkeiten, Qualifikationen und Kompetenzen der Migrantenarbeiter auf allen Qualifikationsstufen sicherstellen; die nachfrageorientierte Entwicklung von Fertigkeiten zu fördern, um die Beschäftigungsmöglichkeiten der Migranten auf dem legalen Arbeitsmarkt in den Zielländern sowie in den Ursprungsländern nach der Rückkehr zu verbessern und anständige Arbeit für Arbeitsmigranten sicherzustellen.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Standards und Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung von ausländischen Qualifikationen und nicht-formell erworbener Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen sollen in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Wirtschaftszweigen entwickelt werden, mit dem Ziel, eine weltweite Kompatibilität aufgrund der schon existierenden Modelle und bewährter Verfahren herzustellen.
b. Die Transparenz von Zeugnissen und der nationalen Rahmenrichtlinien für Qualifikationen soll gefördert werden, indem man sich auf Standardkriterien, Indikatoren und Parameter für die Beurteilung einigt; die nationalen Instrumente für die Beurteilung, Registrierung und die Institutionen sollen gestärkt werden, um effiziente gegenseitige Anerkennungsprozesse auf allen Fertigkeitsebenen zu ermöglichen.
c. Bilaterale, regionale und multilaterale Vereinbarungen über die Anerkennung sollen abgeschlossen oder in bereits bestehende Abkommen aufgenommen werden, wie etwa in Arbeitsmobilitäts- oder Handelsabkommen, um die Gleichwertigkeit oder Vergleichbarkeit der nationalen Systeme sowie automatische oder gemanagte gegenseitige Anerkennungsmechanismen zu erreichen.
d. Technologie und Digitalisierung sollen genutzt werden, um Fertigkeiten aufgrund von formal erlangten Zeugnissen sowie aufgrund nicht-formeller Kompetenzen und Berufserfahrungen auf allen Qualifikationsebenen umfassender einordnen und gegenseitig anerkennen zu können.
e. Globale Partnerschaften im Bereich der Ausbildung von Fertigkeiten soll zwischen den Ländern aufgebaut werden, um die Ausbildungskapazitäten der nationalen Behörden und der wichtigen Interessengruppen wie des privaten Sektors und der Gewerkschaften zu fördern; gefördert werden sollen die Fertigkeiten der Arbeiter in den Ursprungsländern und der Migranten in den Zielländern, um die Auszubildenden auf die Beschäftigung auf den Arbeitsmärkten in allen teilnehmenden Ländern vorzubereiten.
f. Netzwerke zwischen den Institutionen und Programme für Partnerschaften zwischen dem privaten Sektor und den Bildungsinstitutionen sowohl in den Herkunfts- als auch in den Zielländern sollen gefördert werden, um gegenseitig vorteilhafte Möglichkeiten für Migranten, Gemeinschaften und für alle teilnehmenden Partner zur Entwicklung von Fertigkeiten zu schaffen, indem auf bewährte Verfahren aufgebaut wird, die im Zusammenhang mit dem Globalen Forum für Migration und Entwicklung entwickelt wurden.
g. Bilaterale Programme und Partnerschaften mit den wichtigen Interessengruppen sollen eingegangen werden, um die Entwicklung von Mobilität und die Entwicklung und Verbreitung von Fertigkeiten zu fördern, durch Austauschprogramme, Stipendien, Praktika und Programme für Auszubildende, die die Möglichkeit für die Teilnehmer enthalten, nach erfolgreicher Beendigung der Programme eine Einstellung zu finden und unternehmerisch tätig zu werden.
h. In Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und den Arbeitgebern sollen leicht zugängliche und genderbewusste Fern- und Online-Ausbildungen und entsprechende Programme für die Migranten auf allen Qualifikationsstufen angeboten werden, dazu gehören frühe und beschäftigungsspezifische sprachliche Schulungen, Weiterbildungen am Arbeitsplatz und der Zugang zu fortgeschrittenen Ausbildungsprogrammen, um die Beschäftigbarkeit der Migranten in allen Sektoren mit Nachfrage nach Arbeitskräften zu stärken, auf Grundlage des Wissens der Wirtschaft über die Dynamik des Marktes und mit besonderer Förderung der Fertigkeiten von Frauen.
i. Die Fähigkeit der Migrantenarbeiter zum Übergang zum Arbeitgeber für einander soll gestärkt werden, indem Dokumentationen ihrer Fertigkeiten, die sie während der Arbeit erworben haben, zur Verfügung gestellt haben, um die Vorteile der Weiterbildung zu optimieren.
j. Innovative Möglichkeiten für die gegenseitige Anerkennung und Bewertung der formal und nicht-formal erworbenen Fertigkeiten sollen entwickelt werden, dazu gehört die schnelle und ergänzende Ausbildung für Arbeitsuchende, Hilfeleistungen und Praktika, um die vorhandenen Zeugnisse voll anerkennen zu können, Zeugnisse für die neu erworbenen Fertigkeiten sollen ausgestellt werden.
k. Verfahren zur Durchleuchtung von Bescheinigungen sollen entwickelt und Informationen angeboten werden, wie die Fertigkeiten und Qualifikationen der Migranten noch vor ihrer Abreise, oder während des Anwerbeprozesses oder in einem frühen Stadium nach ihrer Ankunft bewertet und anerkannt werden können.
l. Dokumentations- und Informationsinstrumente sollen in Partnerschaft mit den wichtigen Interessengruppen entwickelt werden, die helfen, einen Überblick über die Zeugnisse, Fertigkeiten und Qualifikationen zu liefern, und die in den Ursprungs-, Transit- und Zielländern gleichermaßen anerkannt werden, um den Arbeitgebern zu ermöglichen, die Eignung der Migrantenarbeiter bei der Bewerbung zu beurteilen.

Grundsatz 19: Bedingungen dafür schaffen, dass die Migranten und Diasporas umfassend zur nachhaltigen Entwicklung in allen Ländern beitragen können.

35. Wir verpflichten uns, Migranten und ihre Diasporas zu befähigen, ihre Beiträge zur Entwicklung und die Vorteile der Migration als eine Quelle der nachhaltigen Entwicklung einzubringen, indem wir nochmals bestätigen, dass Migration eine multidimensionale Realität von großer Tragweite für die nachhaltige Entwicklung der Ursprungs-, Transit- und Zielländer ist.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Die volle und effektive Implementierung der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung und der Addis Ababa Action Agenda voranzutreiben, indem die positiven Wirkungen der Migration für die Realisierung der Ziele für Nachhaltige Entwicklung gefördert und unterstützt werden.
b. Die Migration soll in die Entwicklungsplanungen und in die sektorale Entwicklungspolitik auf lokaler, nationaler und globaler Ebene integriert werden; es sollen die schon bestehenden wichtigen Leitlinien und Empfehlungen berücksichtigt werden wie das GMG Handbuch über Mainstreaming Migration into Development Planning, um eine kohärente und effektive Entwicklungskooperation zu gewehrleisten.
c. Es soll in die Forschung investiert werden über die nicht-finanziellen Beiträge der Migranten und Diasporas zur nachhaltigen Entwicklung in den Ursprungs- und Zielländern; zu diesen Beiträgen gehören Wissen und der Transfer von Fertigkeiten, soziales und bürgerliches Engagement sowie kultureller Austausch; mit dem Ziel, evidenz-basierte Politiken zu entwickeln und die globale Politikdiskussion zu stärken.
d. Die Beiträge der Migranten und Diasporas für ihre Ursprungsländer sollen gefördert werden, dazu gehört die Einrichtung und Stärkung der Regierungsstrukturen und -mechanismen auf allen Ebenen, dazu gehören die Eröffnung von Diaspora-Büros in Brennpunkten, Einrichtung von politischen Beratungsgremien für Regierungen, um das Potential der Migranten und ihrer Diasporas für die Entwicklung der Politik auszuweisen; außerdem sollen zielgerichtete Brennpunktstellen in diplomatischen und konsularischen Vertretungen eröffnet werden.
e. Zielgerichtete Unterstützungsprogramme und Finanzprodukte sollen für Investments und Unternehmertum von Migranten und Diasporas entwickelt werden; dazu gehören die administrative und juristische Unterstützung beim Aufbau von Unternehmen, bei der Finanzierung und Verwirklichung einer Idee, die Entwicklung von Diaspora-Bonds, -Entwicklungsfonds, Investmentfonds und die Organisierung von zielgerichteten Handelsmessen.
f. Einfach zugängliche Informationen und Anleitungen sollen bereitgestellt werden, dazu gehören digitale Plattformen, auf die Bedürfnisse der Migranten und Diasporas zugeschnittene Mechanismen zur effektiven Unterstützung von deren finanziellen, freiwilligen oder philantropischen Aktivitäten, insbesondere in Fällen von humanitären Katastrophen in ihren Ursprungsländern, bei Einbeziehung ihrer konsularischen Missionen.
g. Die politische Teilhabe und das Engagement der Migranten in ihren Ursprungsländern soll gefördert werden, dazu gehören die Teilnahme in Friedens- und Versöhnungsprozessen, an Wahlen und bei politischen Reformen, dazu gehören die Einrichtung von Wahlbüros für Staatsbürger im Ausland und die Einrichtung parlamentarischer Vertretungen den nationalen Gesetzen entsprechend.
h. Die Migrationspolitik soll die Leistungen der Diasporas für ihre Ursprungs- und Zielländer sowie für ihre Gemeinschaft fördern, indem flexible Modalitäten für Reisen, Arbeit und Investments mit minimaler administrativer Last geschaffen werden; dazu gehören die Überprüfung und Änderung der Visa, der Aufenthaltsgenehmigungen und der Regelungen der Staatsbürgerschaft.
i. Staaten, der Privatsektor und Arbeitgeber sollen zusammenarbeiten, um den Migranten und den Diasporas, insbesondere jenen, die auf Gebieten der Hochtechnologie und auf Gebieten mit hohen Anforderungen tätig sind, zu ermöglichen, dass sie Teile ihrer beruflichen Aktivitäten in ihren Heimatländern ausüben, für den Wissenstransfer in ihre Heimatländer sorgen, ohne zwangsläufig ihren Arbeitsplatz, ihre Aufenthaltsgenehmigung und die erarbeiteten Sozialleistungen zu verlieren.
j. Partnerschaften zwischen den lokalen Behörden, Gemeinschaften, dem Privatsektor, den Diasporas, Heimatverbänden und Migrantenorganisationen sollen aufgebaut werden, um den Transfer von Wissen und Fertigkeiten zwischen den Ursprungs- und Zielländern zu fördern, dazu gehört die Erfassung der Diasporas und der dort vorhandenen Fertigkeiten, um die Verbindung zwischen den Diasporas und den Ursprungsländern zu stärken.

Grundsatz 20: Schnellere, sicherere und preiswertere Möglichkeiten für Überweisungen sowie die finanzielle Inklusion der Migranten fördern.

36. Wir verpflichten uns, die schnelleren, sichereren und preiswerteren Möglichkeiten für Überweisungen zu fördern, in dem die vorhandene Politik und das regulatorische Umfeld, das den Wettbewerb, die Regulation und Innovation auf dem Markt der Geldanweisungen unterstützt, weiterentwickelt werden; es sollen genderbewusste Programme und Instrumente bereitgestellt werden, die die finanzielle Inklusion der Migranten und ihrer Familien fördern. Wir verpflichten uns außerdem die transformative Wirkung der Überweisungen für das Wohl der Migrantenarbeiter und ihrer Familien sowie für die nachhaltige Entwicklung ihrer Heimatländer zu optimieren; während wir beachten, dass die Überweisungen eine wichtige Quelle für privates Kapital sind und deshalb nicht mit anderen internationalen Kapitalströmen, wie ausländische Direktinvestitionen, Entwicklungshilfen und anderen öffentlichen Quellen von Entwicklungsfinanzierungen gleichgesetzt werden können.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:

a. Ein Plan soll entwickelt werden, um die Transaktionskosten der Überweisungen von Migranten unter 3 Prozent zu drücken, Überweisungskorridore mit mehr als 5 Prozent Kosten sollen bis 2030 entsprechend der 10-Cent-Vorgabe der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung beseitigt werden.
b. Der Internationale Tag der Familienüberweisungen und das IFAD Global Forum on Remittances sollen propagiert und unterstützt werden; diese innovativen Plattformen sollen genutzt werden, um Partnerschaften für innovative Lösungen für preiswertere, schnellere und sicherere Überweisungen mit den wichtigen Interessengruppen aufzubauen.
c. Die Regulierungen des Marktes für Geldanweisungen sollen harmonisiert werden, um das Zusammenwirken der Überweisungsinfrastrukturen entlang von Korridoren zu verbessern, dabei soll sichergestellt werden, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung von illegalen Finanzströmen und Geldwäsche die Überweisungen der Migranten nicht durch unnötige, übertriebene oder diskriminierende Maßnahmen erschweren.
d. Es sollen fortschrittliche politische und regulatorische Rahmenbedingungen geschaffen werden, die einen kompetitiven und innovativen Geldtransfermarkt fördern; unvertretbare Behinderungen von nicht-bankmäßigen Überweisungsdienstleistern beim Zugang zur Infrastruktur des Zahlungssystems sollen beseitigt werden; Steuervergünstigungen und andere Leistungsanreize sollen bei den Geldtransfers gewährt werden, der Marktzugang für verschiedene Dienstleister soll erleichtert werden; die Sicherheit und Verlässlichkeit von Minitransaktionen soll gestärkt werden, indem die Risiken gemindert und Methoden entwickelt werden, um Überweisungen von illegalen Geldströmen zu unterscheiden, im Zusammenarbeit mit den Dienstleistern und den Regulierungsbehörden der Finanzindustrie.
e. Für die Geldtransfers sollen innovative technologische Lösungen entwickelt werden, wie Zahlungen mit dem Mobiltelefon, die Entwicklung von digitalen Instrumenten und elektronischem Banking, um die Kosten zu reduzieren, die Geschwindigkeit zu erhöhen, den Transfer über legale Kanäle zu verstärken; es sollen genderbewusste Kanäle für unterversorgte Teile der Bevölkerungen geschaffen werden, wie zum Beispiel in ländlichen Gebieten, für Personen mit geringem Einkommen und für Personen mit Behinderungen.
f. Leicht zugängliche Informationen über die Kosten der Geldtransfers, über die Dienstleister und Kanäle sollen zur Verfügung gestellt werden, zum Beispiel durch Vergleichsportale, um die Transparenz und den Wettbewerb zu stärken; finanzielle Kenntnisse sollen verbreitet und die Inklusion der Migranten durch Ausbildung und Training gefördert werden.
g. Programme und Instrumente sollen entwickelt werden zur Förderung von Investments für die Überweiser von Geldtransfers in die lokale Entwicklung sowie von Unternehmertum in den Ursprungsländern, durch komplementäre Finanzierungsmechanismen, Kommunalanleihen und durch Partnerschaften mit Heimatverbänden, um das transformative Potenzial der Geldtransfers über die individuellen Haushalte der Migranten jeder Qualifikationsstufe hinaus zu entfachen.
h. Migrantenfrauen sollen Zugang zu Kursen über Finanzmarktwissen und über das System der Geldtransfers bekommen, ebenso die Möglichkeit, ein eigenes Konto zu eröffnen und ihre eigenen Finanzen, Unternehmungen und Investments selbst zu verwalten; so sollen die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern angesprochen und die aktive Teilnahme von Frauen in der Wirtschaft gefördert werden.
i. Lösungen, Zugang zu Bankgeschäften und zu Finanzinstrumenten sollen in Zusammenarbeit mit dem Banksektor für Migranten, auch für jene mit geringem Einkommen und für Haushalte, die von Frauen geführt werden, zugänglich gemacht werden, dazu gehören Bankkonten, die Direktüberweisungen von Arbeitgebern ermöglichen, sowie Sparanlagen und Kredite.

Grundsatz 21: Kooperation bei der Sicherstellung von sicherer und würdevoller Heimkehr und Rückübernahme sowie der nachhaltigen Reintegration.

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Kommentare ( 76 )

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Fundamentiert
6 Jahre her

Die Übersetzung ist nach der Lesung des englischen Originals, sehr gelungen. Wer zwischen den Zeilen lesen kann und versteht was diese für Auswirkungen haben, was solch ein Soft Law Vertrag voller negativer Inhalte für Auswirkungen haben kann, Der muss zu dem Schluss kommen, dass dieser Vertrag nicht Unterschrifttauglich ist und abgelehnt werden müsste. Es ist mir Schleierhaft weshalb Friedrich Merz als Jurist dennoch anderes rausgibt. Er hätte ihn nicht mal lesen und lediglich wissen müssen das es ein Soft Law-Vertrag ist, um zu wissen dass dieser mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit in einem Gesetz umgesetzt wird. Was ich auch sehr komisch… Mehr

Imperator Rex
6 Jahre her

Ohne der Übersetzerin zu nahe treten zu wollen, aber das geht besser. Hier der Link zur offiziellen deutschsprachigen Version des Migrationspaktes:

http://www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf

Grand Nix
6 Jahre her

Der offiziellen Entwurfs „Globaler Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration“ liest sich wie der liebevoll zusammengestellte Beipackzettel für ein neues Herzmedikament. Tja, so sieht das nun mal aus, wenn Juristen, Mediziner und Psychologen etwas gemeinsam zum Wohle der friedlichen Koexistenz entwerfen. Ich werfe den Entwurf gleich weiter. Plop!

Wenn BER-Gutachten und Mitpreisbremse auf Groko-Vereinbarungen trifft, sieht es inhaltlich wohl ganz ähnlich aus.

Ich bin mir jedoch ganz sicher, das unsere Mutti oder Frau Roth von den Grünen uns das Alles problemlos erklären können. „Wir schaffen das, wenn sie dann mal da sind. Wir schaffen das!“

Dr. Michael Kubina
6 Jahre her

Der Einschätzung der Readaktion von TE ist vollkommen zuzustimmen. Mich erinnert der Text an Texte des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖKR). Von dem hört man nur noch wenig, war aus so eine Spielweise für ganze Heerscharen von Gutmenschen. Ist der Stab vielleicht in die UNO kooptiert worden? Von den katastrophalen Folgen des Paktes für die westlichen Staaten einmal abgesehen, ist dieser Text ein anschauliches Beispiel für den hypertrophen Regelungswahn dieser „Weltorganisation“. Diese vom Westen alimentierten Großdenker bei und im Auftrag der UNO glauben offenbar tatsächlich, das alles regeln zu können. Absurd. Das wird ihnen alles um die Ohren fliegen, die… Mehr

Frau Blume
6 Jahre her
Antworten an  Dr. Michael Kubina

Ich fürchte, das wird alles uns um die Ohren fliegen … :-(((

friedrich - wilhelm
6 Jahre her

……..gift für die völker europas, vor allem für deutschland! haltet euch fern!

Dritterzahn
6 Jahre her

Das war es dann mit der Sicherheit in Europa.
Von nun an wird sukzessive die Sicherheit und Ordnung und jegliches Kulturelles Wohlverhalten und Etikette aus Europa verabschieden.

Ist es das, was die UNO will, mit ihrer Ordo ab Chao* Politik?

*Ordnung aus dem Chaos

Nikedew
6 Jahre her

Ganz naiv gedacht: Wenn nichts an dem Pakt rechtsverbindlich ist: Warum macht man ihn? Um Lippenbekenntnisse zu sammeln? Wohl kaum. Also entsteht durch die Unterzeichnung doch eine gewisse zumindest moralische Verbindlichkeit. Da in dem Text Migration grundsätzlich positiv beschrieben wird, wird Deutschland also gefragt werden: Was habt ihr für die Migration getan? Dabei sollte Deutschland m.E. etwas gegen Migration tun.

Mein Herz schlug links
6 Jahre her

Hmmm…. habe es jetzt mal vollständig gelesen… nicht ganz einfach, da durchaus „schwurbelig“… Ohne die Erfahrungen vor allem der letzten drei Jahre, könnte man sich durchaus zu einem „Warum nicht?“ durchringen. Vieles klingt ja durchaus vernünftig, wenn ich es an folgendem gedanklichen Szenario messe: Falls meine Familie und ich keine Lust mehr auf Deutschland haben, könnte ich mir ein beliebiges Land auf der Landkarte suchen, dort hinreisen und bei Ankunft sagen: „Hallo, da sind wir! Wir würden gerne hier leben und arbeiten. Bis wir auf eigenen Beinen stehen können, integriert und versorgt uns bitte!“ Klingt für deutsche Ohren (außer man… Mehr

AnkeO
6 Jahre her

Man kann eine Petition gegen diesen totalen Wahnsinn unterschreiben:
migrationspakt-stoppen.info

Kassandra
6 Jahre her

Im Bundestag antwortete Staatsminister Roth (AA) auf eine Frage (13.48 Uhr – 10. Oktober 2018) von Nicole Höchst, AfD, ob der Pakt unterschrieben werden wird zusätzlich mit einem Hinweis auf die Anzahl der Einreisenden:
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7279716&url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mediathek#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03Mjc5NzE2JnVybD1MMjFsWkdsaGRHaGxhMjkyWlhKc1lYaz0mbW9kPW1lZGlhdGhlaw==&mod=mediathek

„…Aber ich kann Ihnen versichern, dass wir hier über Zahlen sprechen, die bei Weitem nicht dem entsprechen, was die Bundesrepublik Deutschland derzeit an Einwohnerinnen und Einwohnern hat.“

Eine Rückfrage zur Präzisierung der Anzahl schien leider nicht möglich.
Aber auch so lässt es nur Schlimmes ahnen, was uns da weiter beschert werden soll.