Alle sind mit dem festen Bild aufgewachsen: UNO - das sind die Guten. Anhand des offiziellen Entwurfs "Globaler Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration" vom 13. Juli 2018 können Sie überprüfen, ob sie bei diesem Bild bleiben.
25. Wir verpflichten uns, unsere gemeinsamen Anstrengungen zu verstärken, um den Menschenschmuggel zu unterbinden und zu bekämpfen, indem wir unsere Kapazitäten vergrößern und die internationale Zusammenarbeit verstärken, um dem Schmuggel von Migranten vorzubeugen, ihn zu untersuchen, zu verfolgen und zu bestrafen, und die Straflosigkeit der Schmuggelringe zu beenden. Wir verpflichten uns außerdem, die Migranten nicht strafrechtlich zu verfolgen, wenn sie Objekte des Schmuggels waren, wegen anderer Verletzungen der nationalen Gesetze können sie dennoch strafrechtlich verfolgt werden. Wir verpflichten uns darüber hinaus, geschmuggelte Migranten zu identifizieren, um ihre Menschenrechte zu schützen, dabei berücksichtigen wir die besonderen Bedürfnisse von Frauen und Kindern, und leisten insbesondere jenen Migranten Hilfe, die unter besonders schwierigen Umständen Objekte des Schmuggels wurden, entsprechend dem internationalen Recht.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:
a. Die Ratifizierung, Übernahme und Implementierung des Protocol against the Smuggling of Migrants by Land, Sea and Air, die Ergänzung zum Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität der Vereinten Nationen (UNTOC), soll vorangetrieben werden.
b. Transnationale, regionale und bilaterale Mechanismen sollen genutzt werden, um wichtige Informationen und Geheimdienstinformationen über Schmuggelrouten, Vorgehensweisen und finanziellen Transaktionen der Schmuggelnetzwerke, die Gefahren, denen die geschmuggelten Migranten ausgesetzt sind, und andere Informationen zu teilen, um die Schmuggelnetzwerke zu enttarnen und gemeinsame Reaktionen zu verstärken.
c. Genderbewusste und Kindersensitive Protokolle für die Zusammenarbeit sollen entlang der Migrationsrouten eingesetzt werden, in denen einzelne Maßnahmen beschrieben werden, um geschmuggelte Migranten entsprechend zu identifizieren und ihnen dem internationalen Recht entsprechend Hilfe zukommen zu lassen; grenzübergreifende Strafverfolgung und Zusammenarbeit bei der geheimdienstlichen Informationsbeschaffung sollen helfen, das Schmuggeln von Migranten vorzubeugen und zu verhindern, mit dem Ziel, die Straffreiheit der Schmuggler und die regelwidrige Migration zu beenden, bei gleichzeitiger Sicherstellung, dass die gegen das Schmuggeln gerichtete Maßnahmen mit den Menschenrechten in Einklang sind.
d. Gesetzliche und andere Maßnahmen, die notwendig sind, um das Schmuggeln von Migranten zu einer strafbaren Handlung erklären, sollen ergriffen werden, wenn das Schmuggeln bewusst und mit dem Ziel ausgeführt wird, direkt oder indirekt finanzielle oder andere materiellen Vorteile zu erlangen; wenn das Schmuggeln unter besonders schweren Bedingungen stattfand, sollen dem internationalen Recht entsprechend schärfere Strafen verhängt werden.
e. Die wichtigen Politiken sollen darauf hin bestimmt, überprüft und geändert werden, dass die Straftaten Migrantenschmuggel und Menschenhandel von einander unterschieden werden, indem korrekte Definitionen und verschiedene Antworten auf diese verschiedenen Verbrechen gefunden werden; dabei soll anerkannt werden, dass geschmuggelte Migranten ebenso Opfer von Menschenhandel sein können, und deshalb entsprechenden, angemessenen Schutz und Hilfe brauchen.
f. In Partnerschaft mit anderen Staaten und wichtigen Interessengruppen sollen Maßnahmen ergriffen werden, um den Migrantenschmuggel während des gesamten Migrationszyklus zu verhindern, dazu gehören die Kooperation im Bereich der Entwicklung, öffentliche Informationen, Rechtsprechung sowie das Training und der Aufbau von technischen Kapazitäten auf nationaler und lokaler Ebene; insbesondere soll vor allem auf die geographische Regionen geachtet werden, wo regelwidrige Migration systematisch stattfindet.
Grundsatz 10: Den Menschenhandel im Zusammenhang der internationalen Migration verhindern, bekämpfen und ausmerzen
26. Wir verpflichten uns, gesetzliche und andere Maßnahmen zu unternehmen, um den Menschenhandel im Zusammenhang mit der internationalen Migration zu verhindern, zu bekämpfen und auszumerzen, indem wir die Kapazitäten vergrößern und die internationale Zusammenarbeit verstärken, um den Menschenhandel zu untersuchen, zu verfolgen und zu bestrafen, von der Ausbeutung, die zu Menschenhandel führt, abzuschrecken, und die Straffreiheit von Netzwerken des Menschenhandels zu beenden. Wir verpflichten uns außerdem, die Identifizierung und den Schutz von Migranten, die Opfer von Menschenhandel wurden, sowie die Hilfeleistungen für sie zu verbessern und unsere besondere Aufmerksamkeit den Frauen und Kindern zu widmen.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:
a. Die Ratifizierung, Übernahme und Implementierung des Protocol to Prevent, Suppress an Punish Trafficking in Persons Especially Women and Children, die Ergänzung zum Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität der Vereinten Nationen (UNTOC), soll vorangetrieben werden.
b. Die Implementierung des Global Plan of Action to Combat Trafficking in Persons vorantreiben, dabei die wichtigen Empfehlungen des UNODC Toolkit to Combat Trafficking in Persons und andere wichtige UNODC-Dokumente berücksichtigen bei der Entwicklung und Implementierung von nationalen und regionalen Politiken und Maßnahmen gegen den Menschenhandel.
c. Die Routen der regelwidrigen Migration, die von Menschenhändlerringen ausgenutzt werden könnten, um regelwidrige oder geschmuggelte Migranten zu rekrutieren und zu bedrohen, sollen beobachtet werden; die Zusammenarbeit auf bilateraler, regionaler und überregionaler Ebene soll in den Bereichen der Vorbeugung, der Beobachtung und Verfolgung der Verbrecher sowie bei der Identifizierung und dem Schutz der Opfer sowie bei der Hilfeleistung verstärkt werden.
d. Die wichtigen Informationen und geheimdienstlichen Erkenntnisse sollen durch internationale und regionale Mechanismen geteilt werden, dazu gehören die Vorgehensweise, die wirtschaftlichen Modelle und Bedingungen, die zu den Treibern der Menschenhändlerringe gehören; die Zusammenarbeit zwischen allen wichtigen Beteiligten wie den Behörden für Finanztransaktionsuntersuchungen, die Regulierungsbehörden und den Finanzinstituten soll verstärkt werden, um die Geldströme im Zusammenhang mit Menschenhandel aufzudecken und zu unterbrechen; die Zusammenarbeit im rechtlichen Bereich und der Vollstreckung soll verstärkt werden, um die Verantwortlichkeiten sicherzustellen und den Zustand der Straffreiheit zu beenden.
e. Maßnahmen sollen ergriffen werden, die unabhängig von ihrem Migrationsstatus die besondere Verletzbarkeit von Frauen, Männern, Mädchen und Jungen ansprechen, die Opfer von Menschenhandel und anderer Formen von Ausbeutung werden könnten oder geworden sind, indem sie Zugang zur Gerichtsbarkeit bekommen und berichten können, ohne befürchten zu müssen, dass sie festgenommen, deportiert oder anders bestraft werden könnten; im Fokus sollte die Vorbeugung, Identifizierung und angemessener Schutz und Hilfeleistung stehen mit besonderer Aufmerksamkeit für Missbrauch und Ausbeutung.
f. Es soll sichergestellt werden, dass die Definition von Menschenhandel, die in der Gesetzgebung, der Migrationspolitik und Planung sowie bei der juristischen Verfolgung benutzt wird, in Einklang steht mit dem internationalen Recht, damit zwischen dem Verbrechen des Menschenhandels und dem Schmuggel von Migranten unterschieden werden kann.
g. Die Gesetzgebung und die entscheidenden Prozeduren sollen gestärkt werden, um die Verfolgung der Menschenhändler zu verbessern; dabei soll die Kriminalisierung von Migranten, die Opfer von Menschenhandel und ähnlichen Verbrechen geworden sind, vermieden werden; es soll sichergestellt werden, dass die Opfer angemessenen Schutz und Hilfe erhalten, die nicht von der Kooperation mit den den Menschenhandel verfolgenden Behörden abhängen darf.
h. Die Migranten, die Opfer von Menschenhandel geworden sind, sollen Schutz und Hilfe erhalten, Maßnahmen zur körperlichen, seelischen und sozialen Erholung, ebenso soll es Maßnahmen geben, die ihnen erlauben, vorübergehend oder endgültig in dem Zielland zu verbleiben, in entsprechenden Fällen sollen die Opfer Zugang zur Justiz bekommen, Wiedergutmachung und Entschädigung in Einklang mit dem internationalen Recht mit inbegriffen erhalten.
i. Nationale und lokale Informationssysteme und Trainingsprogramme sollen eingerichtet werden, mit denen die Bürger, Arbeitgeber, Beamte des öffentlichen Dienstes aufmerksam gemacht und ausgebildet werden; die Kapazitäten für die Identifizierung der Zeichen für Menschenhandel wie Zwangsarbeit, Kinderarbeit in den Ursprungs-, Transit- und Zielländern sollen ausgeweitet werden.
j. Sensibilisierungskampagnen für Migranten und zukünftigen Migranten sollen in Zusammenarbeit mit den wichtigen Interessengruppen veranstaltet werden über die Risiken und Gefahren des Menschenhandels; Informationen sollen zusammengestellt werden über die Vorbeugung und Meldung von Menschenhandelsaktivitäten.
Grundsatz 11: Die Grenzen in einem integrierten, sicheren und abgestimmten Verfahren verwalten
27. Wir verpflichten uns, unsere nationalen Grenzen in einem abgestimmten Verfahren zu verwalten, indem wir die bilaterale und regionale Zusammenarbeit fördern, die Sicherheit für Staaten, Gemeinschaften und Migranten sicherstellen, indem wir den sicheren und geregelten Grenzübertritt von Menschen gewährleisten und die regelwidrige Migration verhindern. Wir verpflichten uns außerdem, Grenzverwaltungspolitiken zu implementieren, die die nationale Souveränität, die Rechtsstaatlichkeit, die Verpflichtungen aus dem internationalen Recht, die Menschenrechte der Migranten unabhängig von ihrem Status in einer nicht diskriminierenden, genderbewussten und kindersensiblen Art zu respektieren.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:
a. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf internationaler, regionaler und überregionaler Ebene der Grenzverwaltung soll verstärkt werden; dabei soll die besondere Situation der Transitländer, die richtige Identifikation, die rechtzeitige und effektive Überweisung, Hilfe und Schutz der Migranten in verletzlichen Situationen in der Nähe von und an internationalen Grenzen den internationalen Menschenrechtsgesetzen entsprechend berücksichtigt werden, indem regierungsumfassende Vorgehensweisen befolgt, grenzüberschreitende Übungen veranstaltet und Maßnahmen zur Erhöhung der Kapazitäten ergriffen werden.
b. Für das wirksame und integrierte Grenzmanagement sollen angemessene Strukturen und Mechanismen entwickelt werden, indem effiziente und umfassende Prozeduren für den Grenzübertritt etabliert werden, durch die Voruntersuchung der eintreffenden Personen, durch Vorabberichte von Transportunternehmen, der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie, bei Aufrechterhaltung des Prinzips der Nicht-Diskriminierung und der Beachtung des Rechts auf Privatsphäre und den Schutz persönlicher Daten.
c. Die wichtigen nationalen Prozeduren der Grenzkontrolle, der individuellen Einschätzung und der Interviews sollen überprüft und revidiert werden, um die Rechtsstaatlichkeit an internationalen Grenzen einzuhalten und um sicherzustellen, dass alle Migranten in Einklang mit den internationalen Gesetzen der Menschenrechte behandelt werden, in Kooperation mit den nationalen Menschenrechtsorganisationen und anderen wichtigen Interessengruppen.
d. Technische Kooperationsabkommen sollen geschlossen werden, die den Staaten ermöglichen, Güter, Ausrüstungen und andere technische Hilfen anzufordern, um das Grenzmanagement zu unterstützen, insbesondere in Bereichen der Such- und Rettungsdienste und anderen Notsituationen.
e. Sobald ein unbegleitetes oder getrenntes Kind eine internationale Grenze überschreitet, sollen die Kinderschutzbehörden sofort informiert und einbezogen werden in die Bestimmung der wichtigsten Interessen des Kindes, in Einklang mit dem internationalen Recht; dafür sollen die Grenzschutzbeamten im Thema Rechte der Kinder und kindersensible Verfahren ausgebildet werden, um Familientrennungen zu vermeiden, und sollte dies doch passieren, Familien wieder zu vereinen.
f. Die relevanten Gesetze und Regulierungen sollen überprüft und überarbeitet werden unter dem Gesichtspunkt, ob Sanktionen die richtige Antwort auf den illegalen Grenzübertritt und den Aufenthalt sind, und wenn ja, soll sichergestellt werden, dass sie angemessen, gerecht, nicht-diskriminierend und im vollen Einklang mit der Rechtsstaatlichkeit und anderer Verpflichtungen des internationalen Rechts sind.
g. Die Kooperation zwischen Nachbarstaaten und anderen Staaten über die Behandlung von Personen, die die Grenze überschreiten oder sie zu überschreiten wünschen, soll vertieft werden; dabei sollen bei der Suche nach bewährten Verfahren die wichtigen Empfehlungen des OHCHR Recommended Prinziples and Guidelines on Human Rights at International Borders berücksichtigt werden.
Grundsatz 12: Die Zuverlässigkeit und Vorhersagbarkeit bei der angemessenen Prüfung, Bewertung und Zurückweisung im Laufe des Migrationsverfahrens stärken.
28. Wir verpflichten uns die Rechtssicherheit und Verlässlichkeit bei Migrationsverfahren zu stärken, indem wir wirksame und auf den Menschenrechten beruhende Mechanismen für die adäquate und schnellstmögliche Bewertung und individuelle Einschätzung aller Migranten entwickeln, um das geeignete Überweisungsverfahren in Einklang mit dem internationalen Recht auszuwählen und zu ermöglichen.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:
a. Die Zugänglichkeit und Transparenz von Migrationsverfahren soll erhöht werden, indem die Bedingungen der Einreise, des Aufenthalts, der Arbeit, des Studiums und anderer Aktivitäten kommuniziert und Technologie zur Vereinfachung der Antragsprozeduren angewendet werden, um unnötige Verzögerungen und Kosten für die Staaten und die Migranten vermieden werden.
b. Für die Helfer vor Ort und für Regierungsbeamte wie Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden, Grenzbeamten, konsularische Vertreter und gerichtliche Körperschaften sollen regionale und überregionale Lehrgänge über Menschenrechte und Traumata veranstaltet werden, um die Identifizierung und die Überweisungsverfahren zu standardisieren, um den Opfern von Menschenhändlern, Migranten in verletzlichen Situationen, insbesondere Kindern, und ganz besonders den unbegleiteten und von ihren Eltern getrennten Kindern, sowie Personen, die infolge von Migrantenschmuggel unter schlimmen Bedingungen von irgendeiner Form von Ausbeutung und Missbrauch betroffen sind, angemessene und kultursensible Unterstützung und Beratung zukommen zu lassen.
c. Genderbewusste und kindersensible Überweisungsverfahren sollen eingeführt werden, dazu gehören die Verbesserung der Prüfungsverfahren und die individuelle Einschätzung an den Grenzen und an den Orten der ersten Ankunft, indem standardisierte Vorgehensweisen angewendet werden, die in Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden, den nationalen Menschenrechtsorganisationen, internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft entwickelt werden sollen.
d. Es soll sichergestellt werden, dass Migrantenkinder an den Orten der ersten Ankunft in den Transit- und Zielländern sofort identifiziert werden, und wenn sie unbegleitet oder von ihren Eltern getrennt sind, sollen sie sofort den Kinderschutzbehörden und anderen entsprechenden Diensten überstellt werden, außerdem soll ein kompetenter und unabhängiger juristischer Vertreter ernannt werden, es soll sichergestellt sein, dass die Einheit der Familie gewahrt bleibt; jeder, der legitimer Weise behauptet, ein Kind zu sein, soll auch als solches behandelt werden, so lange wie eine multidisziplinäre, unabhängige und kindersensible Altersbestimmung das Gegenteil beweist.
e. Es soll sichergestellt werden, dass relevante Informationen über Rechte und Pflichten im nationalen Recht und bei nationalen Prozeduren, wie Erfordernisse für die Einreise- und Aufenthaltserlaubnis, die zugänglichen Formen des Schutzes sowie die Optionen für die Rückkehr und die Reintegration entsprechend, rechtzeitig und effektiv kommuniziert werden und zugänglich sind.
Grundsatz 13: Die Internierung wegen Migration darf nur die letzte Lösung sein, andere Möglichkeiten sollen angestrebt werden.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:
a. Die wichtigen schon vorhandenen Menschenrechtsmechanismen sollen genutzt werden, um die unabhängige Beobachtung der Internierung von Migranten zu verbessern und damit sicherzustellen, dass diese Maßnahme die letzte Lösung ist, dass keine Menschenrechtsverletzungen vorkommen, dass die Staaten Alternativen zur Internierung fördern, implementieren und ausweiten, dabei haftvermeidende Maßnahmen und in den Gemeinschaften verankerte Betreuungslösungen favorisieren, insbesondere in Falle von Familien und Kindern.
b. Mit einer umfassenden Sammlung sollen bewährte Verfahren von menschenrechtsbasierten Alternativen zur Internierung im Kontext der internationalen Migration verbreitet werden, dazu gehört die Förderung von regelmäßigem Austausch und die Entwicklung von Initiativen, die auf den erfolgreichen Erfahrungen der verschiedenen Staaten und der wichtigen Interessengruppen beruhen.
c. Die wichtigen Gesetze, Politiken und praktische Erfahrungen in Bezug auf die Internierung von Immigranten sollen überprüft und überarbeitet werden, um sicherzustellen, dass Migranten nicht willkürlich interniert werden, dass die Entscheidungen zur Internierung rechtmäßig und verhältnismäßig sind und ein legitimes Ziel haben, dass sie individuell getroffen wurden in voller Befolgung der Rechtstaatlichkeit und des prozessualen Ablaufs, dass Internierung nicht der Abschreckung dient und nicht grausam, inhuman und erniedrigend für die Migranten ist und in Einklang mit dem internationalen Recht steht.
d. Der Zugang zu Gerichten soll in den Transit- und Zielländern für Migranten, die interniert werden sollen, oder denen Internierung droht, sichergestellt werden, sie sollen Zugang zu kostenloser oder bezahlbarer juristischer Beratung und Hilfe durch qualifizierte und unparteiische Anwälte und Informationen haben, sowie das Recht, die Internierungsgründe regelmäßig überprüfen zu lassen.
e. Es muss sichergestellt sein, dass alle internierten Migranten die Gründe für die Internierung in einer Sprache erfahren, die sie verstehen, dass sie ihre Rechte ausüben können, mit inbegriffen die unverzügliche Kommunikation mit ihren konsularischen oder diplomatischen Vertretungen, ihren juristischen Vertretern und Familienmitgliedern in Einklang mit dem internationalen Recht und den Garantien der Rechtsstaatlichkeit.
f. Die negativen und potenziell dauerhaften Auswirkungen der Internierung auf die Migranten soll reduziert werden, indem garantiert wird, dass die Rechtsstaatlichkeit und die Verhältnismäßigkeit sichergestellt sind, dass die Internierung die möglichst kürzeste Zeit dauert, dass die physische und mentale Unversehrtheit erhalten bleiben, und dass mindestens der Zugang zu Lebensmitteln, zu grundlegender Gesundheitsversorgung, zu juristischen Informationen und Kommunikation, sowie zur adäquaten Unterbringung gegeben sind, in Einklang mit dem internationalen Recht.
g. Es muss sichergestellt werden, dass alle Regierungsbehörden und privaten Akteure ordnungsgemäß beauftragt wurden und die Internierung von Migranten in Einklang mit den Menschenrechten verwalten, dass sie ausgebildet sind, um Diskriminierung, willkürliche Verhaftungen und Internierungen in Zusammenhang mit der internationalen Migration zu vermeiden, und zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie die Menschenrechte verletzen oder sich des Missbrauchs schuldig machen.
h. Die Rechte und Interessen der Kinder sollen immer geschützt werden, unabhängig von ihrem Migrationsstatus, indem sichergestellt wird, dass brauchbare Alternativen zur Internierung, die keinen Freiheitsentzug bedeuten, erreichbar sind; zu präferieren sind gemeinschaftsbasierte Betreuungslösungen, die den Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung ermöglichen, das Recht der Kinder auf Familienleben und auf die Einheit der Familie respektieren, und das Ende der Internierung von Kindern im Zusammenhang mit der internationalen Migration anstreben.
Grundsatz 14: Verbesserung des konsularischen Schutzes, der Hilfe und Kooperation während des Migrationszyklus.
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Die Übersetzung ist nach der Lesung des englischen Originals, sehr gelungen. Wer zwischen den Zeilen lesen kann und versteht was diese für Auswirkungen haben, was solch ein Soft Law Vertrag voller negativer Inhalte für Auswirkungen haben kann, Der muss zu dem Schluss kommen, dass dieser Vertrag nicht Unterschrifttauglich ist und abgelehnt werden müsste. Es ist mir Schleierhaft weshalb Friedrich Merz als Jurist dennoch anderes rausgibt. Er hätte ihn nicht mal lesen und lediglich wissen müssen das es ein Soft Law-Vertrag ist, um zu wissen dass dieser mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit in einem Gesetz umgesetzt wird. Was ich auch sehr komisch… Mehr
Ohne der Übersetzerin zu nahe treten zu wollen, aber das geht besser. Hier der Link zur offiziellen deutschsprachigen Version des Migrationspaktes:
http://www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf
Der offiziellen Entwurfs „Globaler Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration“ liest sich wie der liebevoll zusammengestellte Beipackzettel für ein neues Herzmedikament. Tja, so sieht das nun mal aus, wenn Juristen, Mediziner und Psychologen etwas gemeinsam zum Wohle der friedlichen Koexistenz entwerfen. Ich werfe den Entwurf gleich weiter. Plop!
Wenn BER-Gutachten und Mitpreisbremse auf Groko-Vereinbarungen trifft, sieht es inhaltlich wohl ganz ähnlich aus.
Ich bin mir jedoch ganz sicher, das unsere Mutti oder Frau Roth von den Grünen uns das Alles problemlos erklären können. „Wir schaffen das, wenn sie dann mal da sind. Wir schaffen das!“
Der Einschätzung der Readaktion von TE ist vollkommen zuzustimmen. Mich erinnert der Text an Texte des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖKR). Von dem hört man nur noch wenig, war aus so eine Spielweise für ganze Heerscharen von Gutmenschen. Ist der Stab vielleicht in die UNO kooptiert worden? Von den katastrophalen Folgen des Paktes für die westlichen Staaten einmal abgesehen, ist dieser Text ein anschauliches Beispiel für den hypertrophen Regelungswahn dieser „Weltorganisation“. Diese vom Westen alimentierten Großdenker bei und im Auftrag der UNO glauben offenbar tatsächlich, das alles regeln zu können. Absurd. Das wird ihnen alles um die Ohren fliegen, die… Mehr
Ich fürchte, das wird alles uns um die Ohren fliegen … :-(((
……..gift für die völker europas, vor allem für deutschland! haltet euch fern!
Das war es dann mit der Sicherheit in Europa.
Von nun an wird sukzessive die Sicherheit und Ordnung und jegliches Kulturelles Wohlverhalten und Etikette aus Europa verabschieden.
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Ist es das, was die UNO will, mit ihrer Ordo ab Chao* Politik?
*Ordnung aus dem Chaos
Ganz naiv gedacht: Wenn nichts an dem Pakt rechtsverbindlich ist: Warum macht man ihn? Um Lippenbekenntnisse zu sammeln? Wohl kaum. Also entsteht durch die Unterzeichnung doch eine gewisse zumindest moralische Verbindlichkeit. Da in dem Text Migration grundsätzlich positiv beschrieben wird, wird Deutschland also gefragt werden: Was habt ihr für die Migration getan? Dabei sollte Deutschland m.E. etwas gegen Migration tun.
Hmmm…. habe es jetzt mal vollständig gelesen… nicht ganz einfach, da durchaus „schwurbelig“… Ohne die Erfahrungen vor allem der letzten drei Jahre, könnte man sich durchaus zu einem „Warum nicht?“ durchringen. Vieles klingt ja durchaus vernünftig, wenn ich es an folgendem gedanklichen Szenario messe: Falls meine Familie und ich keine Lust mehr auf Deutschland haben, könnte ich mir ein beliebiges Land auf der Landkarte suchen, dort hinreisen und bei Ankunft sagen: „Hallo, da sind wir! Wir würden gerne hier leben und arbeiten. Bis wir auf eigenen Beinen stehen können, integriert und versorgt uns bitte!“ Klingt für deutsche Ohren (außer man… Mehr
Man kann eine Petition gegen diesen totalen Wahnsinn unterschreiben:
migrationspakt-stoppen.info
Im Bundestag antwortete Staatsminister Roth (AA) auf eine Frage (13.48 Uhr – 10. Oktober 2018) von Nicole Höchst, AfD, ob der Pakt unterschrieben werden wird zusätzlich mit einem Hinweis auf die Anzahl der Einreisenden:
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7279716&url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mediathek#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03Mjc5NzE2JnVybD1MMjFsWkdsaGRHaGxhMjkyWlhKc1lYaz0mbW9kPW1lZGlhdGhlaw==&mod=mediathek
„…Aber ich kann Ihnen versichern, dass wir hier über Zahlen sprechen, die bei Weitem nicht dem entsprechen, was die Bundesrepublik Deutschland derzeit an Einwohnerinnen und Einwohnern hat.“
Eine Rückfrage zur Präzisierung der Anzahl schien leider nicht möglich.
Aber auch so lässt es nur Schlimmes ahnen, was uns da weiter beschert werden soll.