Alle sind mit dem festen Bild aufgewachsen: UNO - das sind die Guten. Anhand des offiziellen Entwurfs "Globaler Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration" vom 13. Juli 2018 können Sie überprüfen, ob sie bei diesem Bild bleiben.
21. Wir verpflichten uns, für die reguläre Migration Optionen und Pfade einzurichten, in einer Art, dass die Mobilität der Arbeitskraft und anständige Arbeit den Realitäten der Demographie und des Arbeitsmarktes entsprechend gefördert werden, die Möglichkeiten zur Bildung zu optimieren, während dessen das Recht auf ein Familienleben aufrechtzuerhalten, den Bedürfnissen der Migranten in einer Lage der Verletzlichkeit zu entsprechen, mit der Aussicht, die Zugänglichkeit zu Pfaden für sichere, geregelte und planmäßige Migration zu erweitern und zu diversifizieren.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:
a. Es sollen menschenrechtsbasierte und genderbewusste bilaterale, regionale und multilaterale Arbeitsmarktabkommen geschlossen werden, die den sektorenspezifischen Standards für die Beschäftigung entsprechen, in Zusammenarbeit mit wichtigen Interessengruppen, den wichtigen ILO-Standards, Leitlinien und Prinzipien entsprechend, in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechten und Arbeitsgesetzen.
b. Gefördert werden soll die regionale und Regionen übergreifende Arbeitsmobilität durch internationale und bilaterale Kooperationsabkommen wie Freizügigkeitsabkommen, Visa-Liberalisierung, Mehrstaten-Visa-Regimes, Rahmenabkommen für die Kooperation in der Arbeitsmobilität, in Einklang mit den nationalen Prioritäten und den Erfordernissen und den Angeboten an Fertigkeiten an den lokalen Märkten.
c. Die vorhandenen Optionen und Pfade für die reguläre Migration sollen überprüft und überarbeitet werden, um die Fertigkeiten den Erfordernissen des Arbeitsmarktes entsprechend zu optimieren, die demographischen Realitäten, die Herausforderungen der Entwicklungen und die Möglichkeiten anzusprechen, im Einklang mit den lokalen und nationalen Erfordernissen des Arbeitsmarktes und der Bereitstellung von Fertigkeiten, nach Konsultationen mit dem Privatsektor und anderen wichtigen Interessengruppen.
d. Es sollen flexible, rechtebasierte und genderbewusste Pläne für die Arbeitsmobilität von Migranten entwickelt werden, die den Bedürfnissen der lokalen und nationalen Arbeitsmärkte und den Angeboten an Fertigkeiten auf jeder Stufe der Qualifikation entsprechen. Dazu gehören saisonale, periodische und kurzfristige Programme in den Bereichen, wo Arbeitskräftemangel herrscht, durch die Erteilung von flexiblen, wandelbaren und nicht-diskriminierenden Visa- und Aufenthaltserlaubnissen für permanente oder befristete Beschäftigungen, für mehrfache Studienaufenthalte, Geschäftstätigkeit, Besuche, Investment- und Unternehmenstätigkeit.
e. Wirksame Fertigkeiten, die der nationalen Wirtschaft entsprechen, sollen durch die Einbeziehung der lokalen Behörden und anderer wichtiger Interessengruppen, insbesondere der Privatwirtschaft und der Gewerkschaften entwickelt werden; durch die Analyse des lokalen Arbeitsmarktes, der Ermittlung des Fertigkeitslücken, der Definition der erforderlichen Fertigkeitsprofile und der Überprüfung der Wirksamkeit der arbeitsmarktbezogenen Migrationspolitik soll die marktkonforme, vertraglich geregelte Arbeitsmobilität auf legalen Pfaden sichergestellt werden.
f. Wirksame und leistungsfähige Programme zur Anpassung der Fertigkeiten sollen entwickelt werden, in dem die Zeitspanne der Herausgabe von Visa und Zulassungen für normale Arbeitserlaubnisse verkürzt wird, sowie durch das Angebot einer beschleunigten und Visa- und Zulassungsbearbeitung für Arbeitgeber mit positiver Vorgeschichte bei der Befolgung von Vorschriften.
g. Auf die schon vorhandene, auf Mitgefühl, auf humanitäre und andere Überlegungen gegründete Praxis der Zulassung von Einreise und Aufenthalt von angemessener Dauer soll weiterentwickelt oder aufgebaut werden, wenn Migranten gezwungen sind, ihr Heimatland wegen plötzlicher Naturkatastrophen oder anderer widriger Umstände zu verlassen, indem humanitär begründete Visa erteilt werden, private Unterstützung, Schulbildung für die Kinder und befristete Arbeitserlaubnisse gewährt werden, so lange wie eine Widerherstellung der Heimatländer und die Rückkehr dorthin nicht möglich sind.
h. Kooperation bei der Feststellung, Entwicklung und dem Ausbau der Lösungen für Migranten, die gezwungen sind, ihre Heimat wegen langsam entwickelnder Naturkatastrophen, wegen dem Klimawandel und der Verschlechterung der Umweltbedingungen wie Verwüstung, Devastierung, Dürre und Anstieg des Meeresspiegels zu verlassen, indem Umsiedlungspläne entwickelt und Visa-Möglichkeiten angeboten werden, wenn die Widerherstellung der Heimatländer oder die Rückkehr nicht möglich sind.
i. Der Zugang zur Familienzusammenführung soll für alle Migranten jedweder Qualifikation möglich sein, durch angemessene Maßnahmen, die die Verwirklichung des Rechts auf Familienleben sicherstellen und im besten Interesse der Kinder sind, mit inbegriffen sind die Überprüfung und Überarbeitung der nötigen Erfordernisse wie Einkünfte, Sprachkenntnisse, Aufenthaltsdauer, Arbeitserlaubnis und Zugang zur sozialen Sicherheit und Dienstleistungen.
j. Die Möglichkeiten für die akademische Mobilität sollen durch bilaterale und multilaterale Abkommen erweitert werden durch akademischen Austausch, Stipendien für Studenten und Akademiker, Gastprofessuren, gemeinsamen Ausbildungsprogrammen und internationalen Forschungsmöglichkeiten in Kooperation mit den akademischen Institutionen und anderen wichtigen Interessengruppen.
Grundsatz 6: Sicherstellen, dass das Anwerben fair und ethisch einwandfrei verläuft und die Arbeit anständig ist.
22. Wir verpflichten uns, die bereits bestehenden Anwerbemechanismen zu überprüfen, um zu garantieren, dass sie fair und ethisch einwandfrei sind und alle Migrantenarbeiter vor allen Formen der Ausbeutung und des Missbrauchs schützen, anständige Arbeit garantieren und so die sozialwirtschaftlichen Beiträge der Migranten sowohl in ihren Heimat- als auch in den Zielländern maximieren.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:
a. Die Unterzeichnung, Ratifikation, Übernahme und Implementierung der internationalen Instrumente der internationalen Arbeitsmigration, zu den Fragen Arbeitsrechte, anständige Arbeit und Zwangsarbeit soll vorangetrieben werden.
b. Auf die bereits existierenden bilateralen, subregionalen und regionalen Plattformen, die Hindernisse beseitigt und bewährte Verfahren in Arbeitsmobilität verifiziert haben, soll aufgebaut werden, indem der überregionale Dialog gefördert wird, um dieses Wissen zu teilen und den vollen Respekt für die Menschen- und Arbeitsrechte für Migrantenarbeiter aller Qualifikationen, Haushaltshilfen mit inbegriffen, zu sichern.
c. Die Regulierung der öffentlichen und privaten Rekrutierungsagenturen soll verbessert werden, um sie den internationalen Leitlinien und den bewährten Verfahren anzugleichen; es soll verboten werden, dass Anwerber und Arbeitgeber mit den Anwerbekosten und anderen Kosten die Migrantenarbeiter belasten, um Schuldenknechtschaft, Ausbeutung, Zwangsarbeit zu verhindern; dazu gehören erzwingbare und durchsetzbare Mechanismen für die effektive Regulierung und Beobachtung der Anwerbeindustrie.
d. Partnerschaften sollen mit allen relevanten Interessengruppen wie Arbeitgebern, Organisationen der Migrantenarbeiter und den Gewerkschaften aufgebaut werden, um sicherzustellen, dass Migrantenarbeiter geschriebene Verträge erhalten und über die darin enthaltenen Bedingungen informiert sind, ebenso über die Regulierungen, die die internationale Anwerbung und Beschäftigung in den Zielländern betreffen, über ihre Rechte und Pflichten, und wie sie sich beschweren und Zugang zu Entschädigungsmechanismen erhalten können in einer Sprache, die sie verstehen.
e. Nationale Gesetze sollen verabschiedet und umgesetzt werden, die die Verletzung von Menschen- und Arbeitsrechten sanktionieren, insbesondere in Fällen von Zwangs- und Kinderarbeit; die Kooperation mit dem Privatsektor, mit Arbeitgebern, Anwerbern, Subunternehmern und Lieferanten soll aufgebaut werden, um Partnerschaften zu etablieren, die die Bedingungen für anständige Arbeit fördern, Missbrauch und Ausbeutung verhindern und sicherstellen, dass die Rollen und Verantwortungen innerhalb des Anwerbe- und Beschäftigungsprozesses klar umrissen sind und die Transparenz der Versorgungskette verbessert wird.
f. Faire und ethische Anwerbeprozesse sowie Normen und Politiken für anständige Arbeit sollen durchgesetzt werden, indem die Qualifikation von Arbeitsinspektoren und anderer Behördenvertreter verbessert wird, damit sie die Tätigkeit der Anwerber, Arbeitgeber und Dienstleister in allen Bereichen besser kontrollieren können und so sicherstellen, dass die Regeln der internationalen Menschenrechte und des Arbeitsrechts eingehalten und so alle Formen von Ausbeutung, Sklaverei, Knechtschaft, Zwangs- und Kinderarbeit verhindert werden.
g. Die Arbeitsmigration sowie faire und ethische Anwerbeprozesse sollen entwickelt und ausgebaut werden, die den Migranten erlauben, den Arbeitgeber zu wechseln, die Bedingungen und die Länge ihres Aufenthalts mit minimaler administrativer Belastung zu ändern, um bessere Möglichkeiten für sie für eine anständige Arbeit, für die Respektierung ihrer Menschenrechte sowie des Arbeitsrechts zu schaffen.
h. Maßnahmen sollen ergriffen werden, um die Beschlagnahmung und die nicht auf gegenseitigem Einverständnis beruhende Einbehaltung von Arbeitsverträgen, von Reise- und Identitätsdokumenten von Migranten zu verhindern, um den Missbrauch, alle Formen von Ausbeutung, Zwangs- und Kinderarbeit, Erpressung und andere Abhängigkeitsverhältnisse zu verhindern, und den Migranten ermöglichen, ihre Menschenrechte voll auszuüben.
i. Migrantenarbeiter, die in bezahlten und vertraglichen Arbeitsverhältnissen stehen, sollen die gleichen Arbeitsrechte und den Schutz erhalten, die alle Arbeiter in dem Sektor genießen, dazu gehören gerechte und gute Bedingungen bei der Arbeit, gleiche Bezahlung für gleiche Arbeitsleistung, die Freiheit, sich friedlich zu versammeln und zu organisieren, das Recht auf den höchstmöglichen Standard für physische und mentale Gesundheit, zu erreichen durch Maßnahmen zum Lohnschutz, sozialen Dialog und Mitgliedschaft in Gewerkschaften.
j. Es muss für Arbeiter, die in der Schattenwirtschaft beschäftigt sind, sichergestellt werden, dass sie die Möglichkeit haben, Meldung zu erstatten, sich zu beschweren und Wiedergutmachung zu verlangen, wenn sie ausgebeutet, missbraucht, ihre Rechte auf dem Arbeitsplatz verletzt wurden; das darf jedoch nicht dazu führen, dass ihre Verletzlichkeit verschärft wird, wenn sie solche Zwischenfälle melden; es muss ihnen erlaubt sein, an entsprechenden juristischen Verfahren teilzunehmen, sowohl in ihren Heimat- als auch in den Zielländern.
k. Die wichtigen nationalen Arbeitsgesetze, Beschäftigungspolitiken und -programme sollen darauf hin überprüft werden, ob sie Rücksicht auf die spezifischen Bedürfnisse und Beiträge von Migrantenarbeiterinnen nehmen, insbesondere von Haushaltshilfen und bei weniger qualifizierten Arbeiten; es sollen spezielle Maßnahmen eingeführt werden, um allen Formen von Ausbeutung, Missbrauch, sexueller und genderbedingter Gewalt vorzubeugen, damit über sie berichtet, sie angesprochen und effektiv bekämpft werden.
l. Die nationalen Politiken und Programme für internationale Arbeitsmobilität sollen entwickelt und verbessert werden; dabei sollen die wichtigen Empfehlungen des ILO General Prinziples and Operational Guidelines for Fair Recruitment (Allgemeine Prinzipien und Operative Richtlinien für Faire Anwerbung), die Leitlinien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und das Internationale System für Lautere Anwerbung (IRIS) des IOM berücksichtigt werden.
Grundsatz 7: Die Verletzlichkeit der Migranten ansprechen und reduzieren
Wir verpflichten uns, den Bedürfnissen von Migranten, die sich in Situationen der Verletzlichkeit befinden, zu entsprechen; diese können durch die Bedingungen entstehen, unter denen sie reisen oder die in den Ländern der Herkunft, des Transits und des Zieles vorherrschen; wir tun dies in Einklang mit unseren Verpflichtungen durch das internationale Recht, um ihnen Hilfe zu leisten und ihre Menschenrechte zu unterstützen. Außerdem verpflichten wir uns, als die primäre Erwägung in allen Situationen, in denen Kinder betroffen sind, die Interessen der Kinder jederzeit zu wahren, sowie bei der Behandlung der Verletzlichkeiten eine genderbewusste Annäherung zu wählen.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:
a. Die wichtigen Politiken und Verfahren sollen darauf hin überprüft werden, ob sie nicht dazu geeignet sind, die Verletzlichkeit der Migranten herbeizuführen, sie zu verschärfen oder unwillentlich zu verstärken; es soll eine auf Menschenrechten beruhende, gender- und behindertenbewusste, kinder- und alterssensible Vorgehensweise gewählt werden.
b. Eine umfassende Politik und Partnerschaften soll entwickelt werden, um den Migranten in einer Situation der Verletzlichkeit, unabhängig von ihrem Migrantenstatus, auf allen Stationen der Migration die nötige Unterstützung zukommen zu lassen; durch Ermittlung und Hilfe, durch Schutz ihrer Menschenrechte, insbesondere wenn folgende Gruppen betroffen sind: gefährdete Frauen und Kinder, insbesondere unbegleitete oder von ihren Familien getrennte Kinder, Mitglieder von ethnischen oder religiösen Minderheiten, Opfer von Gewalt, auch von sexueller und genderspezifischer Gewalt, ältere und behinderte Personen, Personen, die auf welcher Grundlage auch immer Opfer von Diskriminierung wurden, Angehörige von autochtonen Minderheiten, Arbeiter, die Opfer von Ausbeutung und Missbrauch wurden, Haushaltshilfen, Opfer von Menschenschmugglern sowie Migranten, die im Zusammenhang mit Menschenschmuggel Opfer von Ausbeutung und Missbrauch geworden sind.
c. Es sollen genderspezifische Migrationspolitiken entwickelt werden, um die speziellen Bedürfnisse und Verletzlichkeiten von Frauen, Mädchen und Jungen unter den Migranten angesprochen werden können, dazu gehören Unterstützung, medizinische Versorgung, psychologische und andere Beratungen, ebenso der Zugang zur Rechtsprechung und zur wirksamen Abhilfe, insbesondere in Fällen von sexueller und genderspezifischer Gewalt, von Missbrauch und Ausbeutung.
d. Die existierenden Arbeitsgesetze und Arbeitsbedingungen sollen in Kooperation mit den wichtigen Interessengruppen, insbesondere mit den Privatsektor daraufhin überprüft werden, ob sie es erlauben, die arbeitsplatzbedingten Verletzlichkeiten und den Missbrauch von Migrantenarbeitern von allen Qualifikationsstufen, Haushaltshilfen und in der Schattenwirtschaft beschäftigte mit inbegriffen, wirkungsvoll entgegenzuwirken.
e. In den nationalen Kinderschutzsystemen sollen auch die Migrantenkinder berücksichtigt werden, indem robuste Prozeduren zum Schutz der Migrantenkinder bei den wichtigen gesetzgeberischen, administrativen und juristischen Verfahren und Entscheidungen entwickelt werden, ebenso in allen Politiken und Programmen, die Kinder betreffen; dazu gehören die Politiken für konsularischen Schutz und Dienstleistungen ebenso wie grenzüberschreitende Kooperations-Rahmenabkommen in Zusammenarbeit mit und koordiniert durch die Behörden des Kinderschutzes, damit die besten Interessen des Kindes angemessen integriert, konsistent interpretiert und gewahrt werden.
f. Auf allen Stationen der Migration sollen die unbegleiteten und von ihren Eltern getrennten Kinder durch die Festschreibung von speziellen Prozeduren zu ihrer Identifikation, ärztlichen Untersuchung, Betreuung und Familienzusammenführung geschützt werden; sie sollen Zugang zu den gesundheitlichen Dienstleistungen, die für die mentale Gesundheit mit inbegriffen, zu Bildung und juristische Hilfen bekommen, das Recht haben, in administrativen und juristischen Verfahren gehört zu werden, mit inbegriffen die schnelle Ernennung eines kompetenten und unparteiischen juristischen Begleiters, um ihre besondere Verwundbarkeit und Diskriminierung zu berücksichtigen, sie vor allen Formen von Gewalt zu beschützen und ihnen zu nachhaltigen Lösungen, die in ihrem besten Interesse sind, zu verhelfen.
g. Es soll sichergestellt werden, dass die Migranten Zugang zu öffentlichem, erschwinglichem und unabhängigem juristischen Beistand und zur Vertretung in juristischen Verfahren erhalten, die sie betreffen, alle dazu gehörenden juristischen und verwaltungsmäßigen Anhörungen mit inbegriffen, um sicherzustellen, dass alle Migranten, wo auch immer, als juristische Personen anerkannt werden, denen unparteiische und nicht diskriminierende Gerechtigkeit zusteht.
h. Zugängliche und zweckdienliche Prozeduren sollen für den Übergang von einem Status zum anderen entwickelt werden; die Migranten sollen über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden, um zu verhindern, dass sie im Zielland in einen regelwidrigen Status fallen, um die Unsicherheit ihres Status und andere Verletzlichkeiten zu reduzieren, und eine jeweils individuelle Statusbewertung zu ermöglichen, auch für jene, die nicht unter den regulären Status fallen, ohne dass sie Angst haben müssten, willkürlich ausgewiesen zu werden.
i. Auf die bereits vorhandene Praxis aufbauend soll für Migranten mit regelwidrigem Status eine Möglichkeit zur individuellen Statusbewertung mit Einzelfallbewertung und transparenten Kriterien geschaffen werden, die zur Legalisierung ihres Status führen kann, insbesondere wenn Kinder, Jugendliche und ihre Familien betroffen sind, als eine Option, um Verletzlichkeiten zu reduzieren, und den Staaten bessere Informationen über die dort lebende Bevölkerung zu liefern.
j. Besondere Unterstützungsmaßnahmen sollen angewendet werden, wenn Migranten in den Transit- und Zielländern in Krisensituationen geraten, sie sollen Zugang zu konsularischem Schutz und humanitärer Hilfe bekommen, mit Hilfe von grenzüberschreitender und internationaler Kooperation; auch sollen Migrantenbevölkerungen bei Krisenvorbereitungen, Notfallmaßnahmen und Maßnahmen nach der Krise berücksichtigt werden.
k. Bei der Identifikation, der ärztlichen Behandlung und der Hilfe für Migranten in besonders verletzlichen Situationen sollen die lokalen Behörden und die wichtigen Interessengruppen mit einbezogen werden; durch Abkommen mit den nationalen Schutzbehörden, den Anbietern von juristischen und anderen Dienstleistungen und mobilen Einsatzkräften, falls vorhanden.
l. Nationale Politiken und Programme sollen entwickelt werden, um den Bedürfnissen der Migranten in Situationen von Verletzlichkeit zu entsprechen, unter Berücksichtigung der wichtigen Empfehlungen der Global Migration Group (GMG) Principles und Guidelines, Supported by Practical Guidance, on the Human Rights Protection of Migrants in Vulnerable Situations.
Grundsatz 8: Leben retten und koordinierte internationale Anstrengungen im Interesse von vermissten Migranten unternehmen.
24. Wir verpflichten uns zur internationalen Kooperation bei individuellen oder gemeinsamen Such- und Rettungsaktionen sowie der standardisierten Sammlung und dem Austausch von wichtigen Informationen, um Leben zu retten und dem Tod und der Verletzung von Migranten zuvorzukommen, da wir in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht von einer kollektiven Verantwortung zur Rettung der Leben von Migranten ausgehen. Außerdem verpflichten wir uns, die Toten und Vermissten zu identifizieren und die Kommunikation mit den betroffenen Familien sicherzustellen.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen sind folgende Aktionen vorgesehen:
a. Für die Suche nach und die Rettung von Migranten sollen Prozeduren entwickelt und Vereinbarungen getroffen werden, mit dem primären Ziel, das Lebensrecht der Migranten zu schützen, was bedeutet, dass die kollektive Ausweisung verboten, die Rechtsstaatlichkeit und individuelle Beurteilung garantiert, die Empfangs- und Hilfskapazitäten vergrößert werden sollen; es soll sichergestellt werden, dass die ausschließlich humanitäre Hilfeleistung für Migranten nicht als ungesetzlich betrachtet wird.
b. Die Folgen von mit der Migration zusammenhängenden Politiken und Gesetzen sollen überprüft werden, um sicherzustellen, dass diese das Risiko nicht vergrößern, dass Migranten vermisst werden, indem gefährliche Transitrouten und situationsabhängige Risiken in Zusammenarbeit mit anderen Staaten und wichtigen Interessengruppen und internationalen Organisationen identifiziert werden; es sollen Mechanismen zur Vorbeugung und Behandlung von solchen Situationen etabliert werden, unter besonderer Berücksichtigung insbesondere von unbegleiteten und von ihren Eltern getrennten Migrantenkindern.
c. Die Migranten sollen ohne Verzug befähigt werden, mit ihren Familien zu kommunizieren und ihnen mitzuteilen, dass sie am Leben sind, indem entlang der Reiserouten sowie an ihrem Ziel, auch im Falle einer Internierung, der Zugang zu Kommunikationsmitteln, zu konsularischer Betreuung, zu den lokalen Behörden und Organisationen, die helfen können, die Familien zu kontaktieren, sichergestellt ist, insbesondere in Fällen von unbegleiteten und von ihren Eltern getrennten Migrantenkindern und Jugendlichen.
d. Länderübergreifende konsularischer Kooperation soll etabliert und gekennzeichnete Kontaktzentren für Familien, die verschollene Personen suchen, sollen eingerichtet werden, wo Familien kontinuierlich Informationen über den Stand der Suche und andere relevante Fragen erhalten können, bei gleichzeitiger Beachtung der Privatsphäre und des Schutzes persönlicher Daten.
e. Daten über Tote sollen gesammelt, zentralisiert und systematisiert werden, nach der Beerdigung soll die Nachverfolgbarkeit den etablierten internationalen forensischen Standards entsprechend sichergestellt werden; auf internationaler Ebene sollen koordinierte Kanäle etabliert werden, um die Identifikation der Toten und die Informierung der Familien sicherzustellen.
f. Es sollen alle möglichen Anstrengungen unternommen werden, um die Überreste von Toten zu bergen, zu identifizieren und in ihre Ursprungsländer zurückzuführen und die Wünsche der trauernden Familien zu beachten; im Falle von nicht identifizierten Personen soll die Identifikation und die folgende Bergung der sterblichen Überreste vorangetrieben werden, um sicherzustellen, dass die Überreste von verstorbenen Migranten anständig und würde- und respektvoll behandelt werden.
Grundsatz 9: Die internationale Reaktion auf Menschenschmuggel verstärken.
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Die Übersetzung ist nach der Lesung des englischen Originals, sehr gelungen. Wer zwischen den Zeilen lesen kann und versteht was diese für Auswirkungen haben, was solch ein Soft Law Vertrag voller negativer Inhalte für Auswirkungen haben kann, Der muss zu dem Schluss kommen, dass dieser Vertrag nicht Unterschrifttauglich ist und abgelehnt werden müsste. Es ist mir Schleierhaft weshalb Friedrich Merz als Jurist dennoch anderes rausgibt. Er hätte ihn nicht mal lesen und lediglich wissen müssen das es ein Soft Law-Vertrag ist, um zu wissen dass dieser mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit in einem Gesetz umgesetzt wird. Was ich auch sehr komisch… Mehr
Ohne der Übersetzerin zu nahe treten zu wollen, aber das geht besser. Hier der Link zur offiziellen deutschsprachigen Version des Migrationspaktes:
http://www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf
Der offiziellen Entwurfs „Globaler Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration“ liest sich wie der liebevoll zusammengestellte Beipackzettel für ein neues Herzmedikament. Tja, so sieht das nun mal aus, wenn Juristen, Mediziner und Psychologen etwas gemeinsam zum Wohle der friedlichen Koexistenz entwerfen. Ich werfe den Entwurf gleich weiter. Plop!
Wenn BER-Gutachten und Mitpreisbremse auf Groko-Vereinbarungen trifft, sieht es inhaltlich wohl ganz ähnlich aus.
Ich bin mir jedoch ganz sicher, das unsere Mutti oder Frau Roth von den Grünen uns das Alles problemlos erklären können. „Wir schaffen das, wenn sie dann mal da sind. Wir schaffen das!“
Der Einschätzung der Readaktion von TE ist vollkommen zuzustimmen. Mich erinnert der Text an Texte des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖKR). Von dem hört man nur noch wenig, war aus so eine Spielweise für ganze Heerscharen von Gutmenschen. Ist der Stab vielleicht in die UNO kooptiert worden? Von den katastrophalen Folgen des Paktes für die westlichen Staaten einmal abgesehen, ist dieser Text ein anschauliches Beispiel für den hypertrophen Regelungswahn dieser „Weltorganisation“. Diese vom Westen alimentierten Großdenker bei und im Auftrag der UNO glauben offenbar tatsächlich, das alles regeln zu können. Absurd. Das wird ihnen alles um die Ohren fliegen, die… Mehr
Ich fürchte, das wird alles uns um die Ohren fliegen … :-(((
……..gift für die völker europas, vor allem für deutschland! haltet euch fern!
Das war es dann mit der Sicherheit in Europa.
Von nun an wird sukzessive die Sicherheit und Ordnung und jegliches Kulturelles Wohlverhalten und Etikette aus Europa verabschieden.
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Ist es das, was die UNO will, mit ihrer Ordo ab Chao* Politik?
*Ordnung aus dem Chaos
Ganz naiv gedacht: Wenn nichts an dem Pakt rechtsverbindlich ist: Warum macht man ihn? Um Lippenbekenntnisse zu sammeln? Wohl kaum. Also entsteht durch die Unterzeichnung doch eine gewisse zumindest moralische Verbindlichkeit. Da in dem Text Migration grundsätzlich positiv beschrieben wird, wird Deutschland also gefragt werden: Was habt ihr für die Migration getan? Dabei sollte Deutschland m.E. etwas gegen Migration tun.
Hmmm…. habe es jetzt mal vollständig gelesen… nicht ganz einfach, da durchaus „schwurbelig“… Ohne die Erfahrungen vor allem der letzten drei Jahre, könnte man sich durchaus zu einem „Warum nicht?“ durchringen. Vieles klingt ja durchaus vernünftig, wenn ich es an folgendem gedanklichen Szenario messe: Falls meine Familie und ich keine Lust mehr auf Deutschland haben, könnte ich mir ein beliebiges Land auf der Landkarte suchen, dort hinreisen und bei Ankunft sagen: „Hallo, da sind wir! Wir würden gerne hier leben und arbeiten. Bis wir auf eigenen Beinen stehen können, integriert und versorgt uns bitte!“ Klingt für deutsche Ohren (außer man… Mehr
Man kann eine Petition gegen diesen totalen Wahnsinn unterschreiben:
migrationspakt-stoppen.info
Im Bundestag antwortete Staatsminister Roth (AA) auf eine Frage (13.48 Uhr – 10. Oktober 2018) von Nicole Höchst, AfD, ob der Pakt unterschrieben werden wird zusätzlich mit einem Hinweis auf die Anzahl der Einreisenden:
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7279716&url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mediathek#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03Mjc5NzE2JnVybD1MMjFsWkdsaGRHaGxhMjkyWlhKc1lYaz0mbW9kPW1lZGlhdGhlaw==&mod=mediathek
„…Aber ich kann Ihnen versichern, dass wir hier über Zahlen sprechen, die bei Weitem nicht dem entsprechen, was die Bundesrepublik Deutschland derzeit an Einwohnerinnen und Einwohnern hat.“
Eine Rückfrage zur Präzisierung der Anzahl schien leider nicht möglich.
Aber auch so lässt es nur Schlimmes ahnen, was uns da weiter beschert werden soll.